Art. 6 des Grundgesetzes stellt die Familie unter besonderen Schutz, dennoch wurde das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten in der Vergangenheit politisch heftig diskutiert und in Frage gestellt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind oder subsidiären Schutz erhalten haben, gibt es ein Recht auf den Nachzug der Eltern. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Dies führt zu einer sehr uneinheitlichen Handhabung der Ausländerbehörden. Überwiegend werden die Visa für Geschwister abgelehnt. Die Eltern müssen sich somit entscheiden, ob sie zu ihrem Kind nach Deutschland nachziehen, oder bei den minderjährigen Geschwistern bleiben. Dies führt zu einer faktischen Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug.
- Werden Sie durch eine Anweisung des Innenministeriums an die Ausländerbehörden den Familiennachzug von Geschwisterkindern zum UMF ermöglichen?
- Welche weiteren Vorstellungen zu einer Ermöglichung des Familiennachzugs zu Geflüchteten haben Sie?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Im Jahr 2013 hat Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge aufgelegt. Demnach können syrische Flüchtlinge Verwandte, für die sie den Lebensunterhalt sichern, nach Deutschland nachholen. Dafür muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Region Brandenburg und Berlin leben und über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Dieses Programm haben wir bereits mehrfach verlängert. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Antragstellung. Das Recht auf Familienzusammenführung und die damit verbundene Wahrung des Kindeswohls, wie es durch die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung sichergestellt werden solle, dürfe nicht von der Bearbeitungsdauer des Asylantrages durch die Behörden abhängen. Die Bundesregierung setzt das Urteil bislang nicht um. DIE LINKE. wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urteil des EuGH umgesetzt wird. Das Familienzusammenleben ist für eine gelingende Integration von grundlegender Bedeutung. DIE LINKE. ist gegen die Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und damit gegen eine damit verbundene Ungleichbehandlung von Flüchtlingen mit vergleichbarem Schutzbedürfnis. Es darf nicht zu einer Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug kommen. Der Familiennachzug muss sowohl Kindern als auch gleich- und andersgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Familienangehörigen zweiten Grades möglich sein. Insofern werden wir uns auf der Bundesebene für eine entsprechende bundeseinheitliche Praxis zur Umsetzung des EuGH- Urteils zur Familienzusammenführung einsetzen. Des Weiteren werden wir uns auf Landesebene dafür einsetzen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte in geeigneter Weise einzuwirken, um der Rechtsprechung des EuGH zu folgen. |
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Wir werden den Familiennachzug dort ermöglichen, wo ein gesetzlicher Anspruch besteht. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.