Mädchen* und Jungen* werden nach wie vor stark geschlechtsspezifisch erzogen. Dies liegt nicht nur an den Elternhäusern, sondern auch an einer fehlenden Sensibilisierung der Fachkräfte in Kita, Schule und an Kinder- und Jugendfreizeitorten.
- Werden Sie sich für die Einrichtung einer Fachstelle für geschlechtergerechte Pädagogik mit Stellen für Bildungsreferent*innen in der Mädchen*- und Jungen*arbeit, aber auch der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt einsetzen?
- Wie werden Sie die Umsetzung der 2015 vom Landes- Kinder- und Jugendausschuss verabschiedeten „Leitlinien für geschlechtergerechte Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“ vorantreiben?
- Werden Sie geschlechtergerechte pädagogische Ansätze verpflichtend in die Ausbildung aller Fachkräfte aufzunehmen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Das Land Brandenburg hat zusammen mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg die Gemeinsame Erklärung zu Grundsätzen elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg erarbeitet. Darin werden Erzieherinnen und Erzieher für die Beobachtung geschlechtsspezifischer und kulturspezifischer Gemeinschaften und Unterschiede bei den Aktivitäten der Kinder sensibilisiert. Ferner stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport allen Brandenburger Kindertagesstätten ein Arbeitsinstrument zur Verfügung. Es sind die Bogen zur internen Evaluation der Bildungsgrundsätze in Brandenburger Kitas. So soll z.B. festgestellt werden, ob Kitas auf offenkundige und verdeckte Rollenzuschreibungen aufgrund des Geschlechtes achten. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Ja |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.