Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Brandenburg werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit Ausnahme des fremdsprachlichen Unterrichts ist die Unterrichtssprache an den Schulen des Landes Brandenburg deutsch. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen. Denn diese ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Herkunftssprache wird im Regelfall im Familienkreis fortgeführt und praktiziert. Insbesondere deshalb muss sichergestellt werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse diese im schulischen Kontext erlernen, damit ihnen auf ihrem weiteren Bildungsweg sowie im Arbeitsleben keine Nachteile erwachsen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Entscheidend für eine erfolgreiche Integration und für den weiteren Bildungs- und Berufsweg in Deutschlands und auch ist der Erwerb und der sichere Umgang mit der deutschen Sprache. Darauf muss der Fokus liegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Brandenburg sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sportunterricht in der Schule verfolgt einen ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsansatz. Dabei werden nicht nur die körperlich und motorische Entwicklung, sondern darüber hinaus soziale, integrative, gesundheitsbezogene und kognitive Eigenschaften gefördert und ausgebaut. Der Rahmenlehrplan sieht dabei in den Stundentafeln für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg drei Stunden Sportunterricht pro Woche verpflichtend vor. Das ist mehr als in den meisten anderen Bundesländern. Die Sportarten, die im Unterricht vermittelt und gelehrt werden, stehen dabei explizit allen Geschlechtern offen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Selbstverständlich darf bei der Zugänglichkeit zu Sportangeboten wie auch zu Kulturangeboten oder sonstigen Aktivitäten das jeweilige Geschlecht der Kinder und Jugendlichen kein Kriterium sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Schulen und Hochschulen diesem persönlichen Wunsch betreffender Personen entsprechen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Ja- soweit möglich. Zeugnisse, Urkunden und andere rechtstragende Dokumente müssen mit Blick auf die Gewährleistung der Anerkennung und Gültigkeit jedoch die offiziell gültigen Eintragungen aufweisen. Sobald entsprechende Änderungen rechtlich verbindlich durchgeführt
wurden, sollten die entsprechenden Dokumente kostenfrei und rückwirkend geändert werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz ist der Schulträger für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen einschließlich der Ausstattung zuständig. Wir sprechen uns allerdings dafür aus, dass an Schulen, in denen seitens der Schüler*innen oder der Lehrkräfte ein Bedarf an Unisex-Toiletten angezeigt wird, der Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten möglichst nachgekommen werden soll. Im Übrigen unterstehen uns als SPD Brandenburg keine Landesbehörden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Wir sehen die Verantwortung für diese Fragestellungen bei den Hochschulen und Schulen selbst, unterstützen aber einen Dialog, um zu Änderungen zu ermutigen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung von Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung

Im Rahmen einer Studie, die in den USA, Kanada und Island durchgeführt wurde, gaben über die Hälfte der Schüler*innen an, dass die Diskriminierung anhand des Körpergewichts die häufigste Form der Diskriminierung an ihrer Schule ist. Für Brandenburg fehlen vergleichbare Zahlen. Gewichtsdiskriminierung ist daher ein Problem, das häufig nicht wahrgenommen und damit auch nicht adressiert wird.

  1. Wie werden Sie Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung fördern?
  2. Wie werden Sie Gewichtsdiskriminierung an brandenburgischen Schulen entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Diskriminierung aufgrund des Gewichts ist eine sehr spezielle Form von Diskriminierung, die wir ebenso ablehnen wie alle anderen Formen der Diskriminierung, u.a. aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Wir sind der Auffassung, dass dieses spezielle Thema im Rahmen von breiter angelegten wissenschaftlichen Untersuchungen auf dem Feld der Diskriminierungsforschung anzusprechen ist. Wenn Gewichtsdiskriminierung durch andere Schüler*innen zu beobachten ist und sich verfestigt, sind die Grenzen zum Mobbing oft fließend. Wir nehmen Mobbing, insbesondere am Standort Schule, sehr ernst und haben in den vergangenen Jahren Maßnahmen entwickelt, um die Schulen und Lehrkräfte für das Thema Mobbing zu sensibilisieren, Mobbing präventiv zu begegnen und Opfer von Mobbingangriffen zu unterstützen. Hierzu wurden insbesondere die Anti-Mobbing-Fibel und Mediationsangebote zur Konfliktbearbeitung entwickelt sowie die Initiative „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein“ gestartet. Diese erfolgreichen Projekte wollen wir fortführen.

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Wir lehnen Diskriminierung egal in welcher Form ab und setzen uns für eine diskriminierungsfreie Bildungslandschaft ein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken.

Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen.
Hierzu wollen wir unter anderem eine „Zukunftskonferenz Justiz“ anstoßen.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

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Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

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Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für von Polizeigewalt Betroffene

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, damit gemeldete polizeiliche Übergriffe statistisch erfasst und dokumentiert werden?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die bestehenden innerinstitutionellen Einrichtungen halten wir für ausreichend.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

1. Die Linke will eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene oder Zeug*innen von rechtswidrigen Polizeihandlungen wenden können. Die Stelle soll mit den für ihre Arbeit notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet und dazu in der Lage sein, Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sichern. Die Beschwerdestelle soll regelmäßig über ihre Arbeit berichten.

2. Gemeldete polizeiliche Übergriffe sollen durch eine solche Beschwerdestelle statistisch erfasst und dokumentiert werden können.

3. Ein solcher „Schutz“ ist nach unserer Auffassung weder möglich noch tatsächlich notwendig.

Wir werden das hierfür erforderliche Maßnahmenpaket prüfen. Auseinandersetzungen führen oft zu wechselseitigen Anzeigen. Eine unabhängige Justiz klärt die Vorwürfe auf.

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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zu dessen Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen.

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Diskriminierende polizeiliche Maßnahmen wie »Racial Profiling« dürfen nicht stattfinden. Hierfür bedarf es neben gesetzlichen Regelungen, insbesondere in der Ausbildung von Polizist*innen einer beständigen Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit Stereotypen und ihrer Reproduktion, die tief in der Gesellschaft verankert sind.
Es gilt Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung. Auch im neuen Polizeigesetz des Landes Brandenburg ist, auf unser Bestreben hin, eine solche entsprechende Regelung verankert worden.
Ein Abbau solcher Verhaltensweisen kann durch eine gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen bzw. Führungskräfte erfolgen, die entsprechend geschult und ihre Verantwortung wahrnehmen.

Grundsätzlich handelt die Polizei rechtsfonform. Im Ausnahmefall sehen wir Bedarf für eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, um zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten

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Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeibeamtinnen und -beamte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Auch dies erfordert regelmäßige Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

DIE Linke in Brandenburg ist die Partei, die als erste systematisch nach politisch motivierten Straftaten gefragt hat. Unsere monatlichen Abfragen ermöglichen seit vielen Jahren Brennpunkte von rechtsextrem motivierten Straftaten und Hasskriminalität im Land Brandenburg zu erkennen. Brandenburg hat eine erweiterte Studie zu den Opfern rechtsextremer Gewalt seit 1990 erarbeitet, die nach der Aufdeckung des NSU bundesweit Vorbild ist.
Eine höhere Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und -beamten kann durch eine verbesserte Ausbildung, Weiterbildung und entsprechende Führungskompetenzen erreicht werden. Dazu gehören aufmerksame Kolleginnen und Kollegen, sowie Vorgesetzte, die entsprechend handeln.

Durch entsprechende Schulungsmaßnahmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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