Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.
- Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
- Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken. |
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Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |