Wohnungsunterbringung von Menschen im Asylverfahren und mit Duldung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es seit vielen Jahren, dass Menschen im laufenden Asylverfahren im Land Brandenburg möglichst in Wohnungen oder Wohnungsverbünden untergebracht werden. Angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen von 2014 bis 2016 ist eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ausgebaut und die Wohnungsunterbringung vorübergehend vernachlässigt worden. Geflüchtete im Asylverfahren und mit einer Duldung erhalten regelmäßig Ablehnungen auf gestellte Anträge zur Unterbringung außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte. Die restriktive Auslegung des Ermessenspielraums kann jedoch nicht im Sinne einer guten Integration sein.

  1. Werden Sie für eine Unterbringung von Menschen im laufenden Asylverfahren bzw. mit Duldung in eigenen Wohnungen eintreten?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie anstoßen, um Wohnungsunterbringung wieder prioritär zu machen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg wird sich auch in Zukunft zum EU-Grundsatz der Freizügigkeit bekennen. Unser Land liegt im Herzen Europas. Wir profitieren von den europäischen Errungenschaften Frieden, Demokratie, Solidarität und wirtschaftliche Stabilität und bekennen uns gerade angesichts des wachsender Nationalismus‘in Europa zu den europäischen Werten. Brandenburg kommt durch seine Lage eine wichtige Brückenfunktion zwischen Ost und West wie auch Nord und Süd zu. So trägt Brandenburg auch Mitverantwortung für die Zukunft Europas und ist sich der Bedeutung der jungen Generation bewusst. Deshalb wollen wir den Austausch von Jugendlichen, Azubis und Studierenden innerhalb Europas fördern und unterstützen die Forderung der Europäischen Sozialdemokratie für deutlich mehr Mittel im Programm „Erasmus+“ der Europäischen Union. Zusätzliche Angebote für EU-Bürger*innen im Zusammenhang mit Sprach- und Orientierungskursen gilt es in den nächsten Jahren zu diskutieren.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Unser Ziel ist es, dass alle Brandenburger* innen sich angemessenen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum dauerhaft leisten können. Wir setzen uns seit Jahren für eine Wohnungsunterbringung von Geflüchteten ein, diese scheitert jedoch oftmals an der Wohnungssituation vor Ort. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Wohnraum bereitzustellen und mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Wohnungssituation ist in vielen Orten Brandenburgs sehr angespannt. Deshalb ist der Neubau von Wohnungen erforderlich.
  2. Mit dem Landesaufnahmegesetz und den zugehörigen Verordnungen haben wir die Wohnungsunterbringung prioritär behandelt, auch dadurch, dass die Erstattungssätze für die Kommunen im Fall der Wohnungsunterbringung höher sind.

Wir unterstützen Maßnahmen, die das Bemühen von Menschen fördern, sich in der neuen Heimat zu integrieren und sehen den Bedarf im Land, eine gezielte Planung von Integrationsmaßnahmen zu initiieren. Inwieweit hierzu auch die Bereitstellung kostenfreier Sprach und Orientierungskurse eine sinnvolle Maßnahme sein kann, ist zu überprüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wohnungsunterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

Laut § 9 (4) des LAufnG hat sich Brandenburg im Rahmen der Umsetzung geltender EU-Aufnahmerichtlinie dazu verpflichtet, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in geeigneten Wohnungen oder Einrichtungen unterzubringen. Der Paragraph hat bisher jedoch kaum Anwendung gefunden. Schwerkranke Menschen, Opfer von Folter und Gewalt und psychisch belastete Menschen müssen nach wie vor sehr lange in großen und isolierten Sammelunterkünften auf wenigen Quadratmetern leben, was häufig zur Verschlechterung der Gesundheitssituation führt. Frauen, Alleinerziehende und LSBTIQ-Personen leben in den Unterkünften fremdbestimmt und ohne Privatsphäre, für Kinder ist ein kindgerechtes Aufwachsen dort nicht möglich.

  1. Was werden Sie dafür tun, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge rasch aus den Unterkünften ausziehen können, bzw. gar nicht erst dort untergebracht werden?
  2. Was werden Sie dafür tun, dass die Aufnahmerichtlinie und die Regelungen im Landesaufnahmegesetz bezüglich der Unterbringung besonders Schutzbedürftiger in Wohnungen für alle vulnerablen Flüchtlinge landesweit umgesetzt werden kann?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg berücksichtigt die besonderen Belange von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, LSBTIQ-Personen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Sollte den besonderen Belangen Schutzbedürftiger in einer unterbringenden Kommune nicht entsprochen werden können, ist die Umverteilung auf eine andere Kommune vorgesehen, die dies sicherstellen kann. Die konkreten Maßnahmen sind darüber hinaus im Landesintegrationskonzept festgehalten und werden gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Geflüchtete vorwiegend dezentral untergebracht werden. Vor allem für besonders schutzbedürftige Geflüchtete – Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ* usw. – braucht es besondere Einrichtungen und Schutzräume. Um ein Leben in einer selbstbestimmten Unterkunft zu ermöglichen, fördern wir sozialen Wohnungsbau, der auch schutzbedürftigen Geflüchteten zur Verfügung stehen muss. Oberstes Ziel sollte es sein, dass gewachsene soziale Netzwerke erhalten bleiben sowie der Zugang zu für die Integration wichtiger Infrastruktur (Kita, Schule, Arbeitsplatz) gewährleistet ist.

Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten – damit diese durchgesetzt werden können sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wahrung der Grundrechte von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Geflüchtete Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, erleben oft Eingriffe in ihre Grundrechte, zum Beispiel bei der Unverletzbarkeit der Wohnung oder dem Postgeheimnis. Mitunter sind entsprechende Regelungen sogar in den Hausordnungen verankert.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Grundrechte der Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften ohne Einschränkungen gewahrt werden?
  2. Werden Sie dafür im Landesaufnahmegesetz entsprechende Verpflichtungen für die Heimbetreiber*innen verankern und deren Einhaltung entsprechend kontrollieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg definiert über die Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung Mindestanforderung für Gemeinschaftsunterkünfte. Diese tragen insbesondere den Rechten der geflüchteten Menschen Rechnung.
So sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gut erreichbar sein. Sie sollen mit geeigneten Außenanlagen zur Freizeitgestaltung ausgestattet werden. Sofern die Unterbringung von Minderjährigen vorgesehen ist, sind kindgerechte Spiel- und Schutzräume einzurichten sowie altersgerechte Aktivitäten im Freien zu ermöglichen. Ferner müssen Gemeinschaftsunterkünfte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen und gegen Angriffe von außen geschützt sein. In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Abschließbarkeit, Nichteinsehbarkeit sowie nach Geschlechtern getrennte Nutzung der Sanitärräume zu gewährleisten. Die Wohn- und Schlafzwecken dienenden Zimmer müssen von innen abschließbar sein.
Diese Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften werden in einer Anlage zur Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung noch weiter konkretisiert. Die Einhaltung der Mindestbedingungen ist eine Grundlage für die Abrechnung der kommunalen Unterbringungskosten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Achtung von Grundrechten aller Menschen muss sichergestellt werden. Sollten diese bei Menschen in Brandenburg aufgrund ihrer Herkunft missachtet werden, so werden wir das nicht hinnehmen. Dieser Form der Diskriminierung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften muss entgegengewirkt werden. Hier geht es darum, dass durch Aufklärung und Information dafür gesorgt wird, dass Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber sich darüber im Klaren sind, welche Rechte für dort untergebrachten Menschen gelten und einzuhalten sind.
Wir werden darauf hinwirken, dass bekanntwerdenden Verstößen seitens der Heimaufsicht nachgegangen wird. Sollte sich daraus eine gesetzgeberische Notwendigkeit ergeben, werden wir uns dafür einsetzen, dies auf den Weg bringen.

Die Grundrechte sind zu achten und ihre Gewährleistung sicherzustellen. Auch Heimbetreiber haben sich an Recht und Gesetz zu halten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Unterbringung von schutzberechtigten Flüchtlingen

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, in eine Wohnung umziehen. In der Realität ist es jedoch so, dass auch Menschen nach einem positiven Abschluss des Asylverfahrens aus verschiedenen Gründen weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, obwohl sie dazu nicht mehr verpflichtet sind. Für diese Unterbringung kann nach § 11 Landesaufnahmegesetz eine von den Kommunen festgesetzte Gebühr erhoben werden, sobald der*die Geflüchtete (oder Anerkannte) über ein Einkommen verfügt. In einigen Kommunen führt dies dazu, dass Menschen für einen 6 qm Heimplatz mit Gemeinschaftsbad und -küche bis zu 400 Euro pro Person und Monat bezahlen müssen.

  1. Welche Maßnahme werden Sie ergreifen, um anerkannte Flüchtlinge bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie einer Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen, Flüchtlingen etc. auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für alle Menschen, die dort leben, in einem sozial verträglichen Rahmen halten?
  4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zeitnah mehr sozialer/geförderter Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird, so dass Menschen in eigenen Wohnraum ziehen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.
Wir werden auch weiterhin jährlich 100 Mio. Euro in den Wohnungsbau investieren. Wir unterstützen die Kommunen bei der Gewinnung von Bauland. Dazu stellen wir ihnen Landesgrundstücke für den Wohnungsbau vergünstigt zur Verfügung. Um die Schaffung von mehr und besseren Wohnungen zu unterstützen, haben wir das „Bündnis für Wohnen“ gegründet. Wir werden unsere Bemühungen gemeinsam mit den Bündnispartnern intensivieren. Wir werden unter enger Einbeziehung der Kommunen die Zusammenarbeit mit Berlin in der Wohnungspolitik vertiefen. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die breite Mittelschicht. Wir bekennen uns dazu, dass das Land dabei eine aktive Rolle spielen wird.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Das Land fördert mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum für bezahlbares Wohnen. Das ist der richtige Ansatz für sozialverträgliche Wohnbedingungen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderung auszubauen. Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum haben wir die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum erheblich erweitert werden. Gleichzeitig sind Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt auch wegen rassistischer Vorbehalte benachteiligt. Wir unterstützen Modelle einzelner Kommunen, die gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche leisten. Modelle, die gute Ergebnisse zeigen, werden wir bekannt machen und darauf hinwirken, dass auch andere Kommunen diese einsetzen. Gleichzeitig braucht es ein Landesantidiskriminiserungsgesetz, das wirksam gegen rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt. Die Kommunen erheben beim Höchstsatz Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte, die kostendeckend sind. Die intensive Beschäftigung des Landtages mit den Gebührensatzungen hat ergeben, dass einige Kommunen Kalkulationen zugrunde gelegt haben, die Kosten mit einberechnen, die zu hoch angesetzt oder gar durch das Land anderweitig erstattet werden. In der Folge wurden Gebühren gesenkt. Hier wird auch weiterhin politischer Druck notwendig sein. Allerdings wird am Grundsatz der Gebührenerhebung festgehalten.

Die derzeitige Wohnungsmarktsituation muss zwingend Entspannung erfahren, u.a. durch gezielten Wohnungsbau und der Förderung von Wohneigentum wie auch Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Nur mit dem entsprechenden Angebot wird mittelfristig der Bedarf zu decken sein. Die für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften berechneten Gebühren müssen sich an den Kosten orientieren und dürfen keine Überforderung darstellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte finden in Brandenburg keinen angemessenen Wohnraum, weil sie anhand ihres Namens und/oder ihrer Hautfarbe benachteiligt werden. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus haben es besonders schwer, weil die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung den Radius der Wohnungssuche stark einschränkt.

Die Folge ist eine Verdrängung in Randgebiete mit fehlenden Angeboten in der Kinderbetreuung, Sprachförderung und Bildung. Zudem erschwert oder verhindert die Verdrängung die Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten.

  1. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  2. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Migrations- und Fluchtgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlegend ist die Schaffung ausreichender Angebote auf dem Wohnungsmarkt. Wo nachweislich in diskriminierender Weise Menschen vom Wohnungsmarkt z.B. aufgrund ihrer Herkunft ausgeschlossen werden, ist dies zu ahnden und juristisch aufzuarbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen den öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver machen. Dazu gehört auch eine umfassende Barrierefreiheit, von der alle Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr profitieren sollen, denn Mobilität ermöglicht mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jedes Einzelnen. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass alle ÖPNV-Anbieter bei zukünftigen Anschaffungen Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht mit berücksichtigen. Es sollen nicht nur im Einzelfall die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen bedacht werden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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