Wohnungsunterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

Laut § 9 (4) des LAufnG hat sich Brandenburg im Rahmen der Umsetzung geltender EU-Aufnahmerichtlinie dazu verpflichtet, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in geeigneten Wohnungen oder Einrichtungen unterzubringen. Der Paragraph hat bisher jedoch kaum Anwendung gefunden. Schwerkranke Menschen, Opfer von Folter und Gewalt und psychisch belastete Menschen müssen nach wie vor sehr lange in großen und isolierten Sammelunterkünften auf wenigen Quadratmetern leben, was häufig zur Verschlechterung der Gesundheitssituation führt. Frauen, Alleinerziehende und LSBTIQ-Personen leben in den Unterkünften fremdbestimmt und ohne Privatsphäre, für Kinder ist ein kindgerechtes Aufwachsen dort nicht möglich.

  1. Was werden Sie dafür tun, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge rasch aus den Unterkünften ausziehen können, bzw. gar nicht erst dort untergebracht werden?
  2. Was werden Sie dafür tun, dass die Aufnahmerichtlinie und die Regelungen im Landesaufnahmegesetz bezüglich der Unterbringung besonders Schutzbedürftiger in Wohnungen für alle vulnerablen Flüchtlinge landesweit umgesetzt werden kann?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg berücksichtigt die besonderen Belange von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, LSBTIQ-Personen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Sollte den besonderen Belangen Schutzbedürftiger in einer unterbringenden Kommune nicht entsprochen werden können, ist die Umverteilung auf eine andere Kommune vorgesehen, die dies sicherstellen kann. Die konkreten Maßnahmen sind darüber hinaus im Landesintegrationskonzept festgehalten und werden gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Geflüchtete vorwiegend dezentral untergebracht werden. Vor allem für besonders schutzbedürftige Geflüchtete – Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ* usw. – braucht es besondere Einrichtungen und Schutzräume. Um ein Leben in einer selbstbestimmten Unterkunft zu ermöglichen, fördern wir sozialen Wohnungsbau, der auch schutzbedürftigen Geflüchteten zur Verfügung stehen muss. Oberstes Ziel sollte es sein, dass gewachsene soziale Netzwerke erhalten bleiben sowie der Zugang zu für die Integration wichtiger Infrastruktur (Kita, Schule, Arbeitsplatz) gewährleistet ist.

Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten – damit diese durchgesetzt werden können sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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