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Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten

In Sammelunterkünften und Aufnahmezentren müssen Geflüchtete oft konzentriert auf engem Raum ohne ausreichende Privatsphäre leben. Die häufig abgeschiedene Lage erschwert den Kontakt zur anwohnenden Bevölkerung und den Zugang zu Unterstützungsstrukturen erheblich. Durch die Sammelunterbringung werden sie fälschlicherweise als homogene Gruppe wahrgenommen und behandelt. Flüchtlingsorganisationen fordern daher seit Jahren die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen in Städten mit guter Erreichbarkeit und – auch soziokultureller – Infrastruktur. Damit soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

  1. Wie werden Sie allen Geflüchteten, auch denen mit Duldung und Gestattung, den Zugang zum privaten Wohnungsmarkt ermöglichen?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um flächendeckende Unterstützungsangebote für die Suche und Anmietung von Wohnraum einzurichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau stärken.

Zu uns geflüchtete Menschen sollen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das beginnt bei dezentralem Wohnraum nach der Ankunft, der zügig zur Verfügung gestellt werden soll. Ankerzentren oder Abschiebezentren lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vehement ab. Stattdessen wollen wir die Erstaufnahme weiter modernisieren und das Flüchtlingsaufnahme­gesetz so verändern, dass die dezentrale Unterbringung konsequent gefördert sowie die eigenständige Wohnsitznahme durch private Anmietungen ermöglicht wird. In Ballungszentren soll der soziale Wohnungsbau auch für Geflüchtete ausgebaut werden.

Geflüchtete Menschen sollen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit die Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Dies wollen wir durch eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ermöglichen.

Zudem gilt es, Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte zu unterstützen, die auch die Bedeutung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung, des Wohnumfeldes und die wichtige Rolle von Begegnungsräumen hinsichtlich Integration und Inklusion berücksichtigen. Integration muss organisiert werden, kommunale und genossenschaftliche Unternehmen bieten nicht nur Begegnungsräume, sondern auch Veranstaltungen, Feste und Beratungen an. Die Zusammenarbeit mit freien Trägern ist hier ein wichtiger Aspekt.

Kommunale Wohnungsunternehmen spielen hierbei eine wichtige Rolle, ebenso wie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Inanspruchnahme bzw. „Inverantwortungnahme“ auch privater Investor*innen und Vermieter*innen. Grundrechte, wie das der Unverletzlichkeit der Wohnung, werden wir auch in Flüchtlingsunterkünften schützen. Bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen wollen wir die Kommunen unterstützen.

Die Ausländerbehörden wollen wir zu Einwanderungsbehörden mit Beratungs- und Bündelungsfunktion der verschiedenen Willkommens- und Integrationsangebote umgestalten. Dies unter anderem, damit Geflüchtete Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei der Kontaktaufnahme zu Vermieter*innen und bei den Verhandlungen über / Abschluss von Mietverträgen bekommen. Dazu wollen wir Modellprojekte starten mit dem Ziel, mittelfristig flächendeckend solch unterstützende Einwanderungsbehörden vorzuhalten.

Zudem wollen wir die Auflage entsprechender Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete für die Wohnungswirtschaft prüfen und untersuchen, ob das Instrument öffentlicher Mietverträge für die Anmietung von privatwirtschaftlich angebotenem Wohnraum den Zugang zu Wohnraum für Zugewanderte erleichtern kann.

Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Informationsstellen aufzubauen, wo Geflüchtete mit entsprechendem Aufenthaltstitel Informationen zum Wohnungsmarkt vor Ort erhalten. Eine Zusammenarbeit mit den Vertretern der Immobilienbranche der Region ist hier empfohlen. Alle beteiligten Akteure sind entsprechend zu sensibilisieren, um besonders Schutzbedürftige angemessen zu unterstützen.

Darüber hinaus wollen wir Integrationspatenschaften aktiv fördern und koordinieren. In diesem Rahmen können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger Asylsuchende und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bei Behördengängen, Wohnungssuche, Auswahl von Hilfs- und Freizeitangeboten sowie Erstkontakten zu Vereinen und Verbänden unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem thüringer Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau stärken.

Diskriminierungsverbote allein reichen nicht aus, um Benachteiligungen auf dem Wohnungs­markt für Menschen mit Migrationshintergrund wirksam zu verhindern. Stattdessen brauchen wir wirksame Strategien, um Vorurteile und Ängste in den Wohnungsgesellschaften abzubauen, Rassismus und Diskriminierung zu erkennen und den Unternehmen entsprechende Handlungs­strategien aufzuzeigen. Dafür werben wir für eine gute Beratungsinfrastruktur.

„Auf dem Wohnungsmarkt müssen passgenaue Maßnahmen gegen Diskriminierung entwickelt werden.“, zu dieser Feststellung kommt die Enquetekommission Rassismus in ihrem Zwischenbericht. Wie in der Enquetekommission Rassismus diskutiert, sollen diese Maßnahmen auf eine nicht-isolierende und selbstbestimmte Lebensführung für alle hinwirken, in der gesellschaftliche Teilhabe möglich ist.

In der EnqueteRassismus wurde die Einrichtung einer Fach- und Beratungsstelle empfohlen, in deren Beratungskonzept besondere Beachtung auf oft diskriminierte Gruppen wie Roma und Sinti, Geflüchtete, Schwarze Menschen, Muslim*innen, Jüdinnen und Juden und internationale Studierende gelegt werden soll. Dies wollen wir, neben der zu entwickelnden Unterstützungs- und Vermittlungsfunktion der Einwanderungsbehörden, der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Sensibilisierung bspw. öffentlicher Wohnungsunternehmen und der, ebenfalls in den Beratungen der EnqueteRassismus geforderten, Schaffung ausreichender Wohnheimplätze für internationale Studierende (bei gleichzeitiger Vermeidung von Segregationseffekten) umsetzen.

Der Abdrängung in Randbezirke muss durch entsprechende konzeptionelle Vorgaben bei den Förderinstrumenten des sozialen Wohnungsbaus entgegengewirkt werden, die Entstehung „prekärer“ Wohngebiete wollen wir vermeiden. Familien mit Flucht- oder Migrationsgeschichte sollen ihre Wohnumgebung anhand für sie wichtiger Ressourcen wie Arbeit, Perspektiven, Wohnraum aussuchen können, nicht nach Quoten oder dem kleinen Geldbeutel wählen müssen.
Die soziale Infrastruktur muss in allen Wohnquartieren gewährleistet werden, ebenso der Öffentliche Nahverkehr. Wir streben ein Normenscreening für Thüringer Gesetze zu sozialen Menschenrechten – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheiten für die Vermieter. Wir Freie Demokraten wollen außerdem Integrationspatenschaften aktiv fördern und koordinieren. In diesem Rahmen können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger Asylsuchende und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive z.B. bei der Wohnungssuche unterstützen.

Wir Freie Demokraten sind aber auch davon überzeugt, dass die Probleme der Wohnungsknappheit nicht alleine in den großen Städten gelöst werden können. Deshalb werden wir neue, flexible Mobilitätsangebote schaffen und die Verkehrsinfrastruktur weiterentwickeln, um einen Beitrag zum Erhalt der Strukturen im ländlichen Raum zu leisten. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und mit einer guten digitalen Infrastruktur Lebensqualität dezentral in die Fläche bringen. So können wir den Druck vom Wohnungsmarkt in unseren Städten nehmen und gleichzeitig das Leben für Familien (auch mit Migrationshintergrund) im ländlichen Raum attraktiver machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sozialräumliche Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen verhindern

Durch die Aufwertung von Wohnungen in den Städten und die dadurch bedingte Verdrängung in die Stadtrandgebiete entstehen soziale Ausschlüsse, von denen Menschen mit geringem Einkommen besonders betroffen sind.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sozialräumlicher Ausgrenzung in Thüringen zu begegnen?
  2. Wie werden Sie der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau stärken.

Die Entmischung von Mensch mit verschiedenen Einkommen konnte in Thüringen bislang relativ gut verhindert werden. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist der starke öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbau. Diesen wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb weiter fördern und dafür sorgen, dass in Stadt und Land genügend Wohnungen für alle Einkommensgruppen zur Verfügung stehen. Insbesondere geschieht dies durch unser in dieser Legislaturperiode mehrmals fortgeschriebenes Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungs­baus, das passgenau die Herausforderungen adressiert und dafür sorgt, dass Wohnungen barrierefrei oder barrierearm gebaut und umgebaut werden können. Darüber hinaus fördern wir besonders die energetische Sanierung, um die Nebenkosten auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten. Auch die Sozialbindungsquote wird mit dem Förderprogramm wieder erhöht. Wir wollen das Programm 2020 erneut in enger Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften und den privaten Vermietern evaluieren und entsprechend weiterentwickeln. Denn die gute Struktur der Wohnungswirtschaft in Thüringen ist der Garant dafür, dass sozialräumliche Ausgrenzung und Diskriminierung in unserem Land keinen Platz im Wohnungsmarkt haben.

Zu 1. Die sozialen Ausschlüsse von Menschen mit geringem Einkommen wollen wir auf jeden Fall verhindern. Wir laden sie gern ein, um uns weitere Impulse zu geben und die Umsetzung von entwickelten Maßnahmen gemeinsam zu begleiten.

Zu 2. Der Abdrängung in Randbezirke muss durch entsprechende konzeptionelle Vorgaben bei den Förderinstrumenten des sozialen Wohnungsbaus entgegengewirkt werden, die Entstehung „prekärer“ Wohngebiete wollen wir vermeiden. Familien mit Geringem Einkommen sollen ihre Wohnumgebung anhand für sie wichtiger Ressourcen wie Arbeit, Perspektiven, Wohnraum aussuchen können, nicht nach Quoten oder dem kleinen Geldbeutel wählen müssen. Die soziale Infrastruktur muss in allen Wohnquartieren gewährleistet werden, ebenso der Öffentliche Nahverkehr.

Wir Freie Demokraten wollen die Wohnungsnot bekämpfen. Da man Mangel aber nicht verwalten kann, muss zunächst mehr Wohnraum geschaffen werden. Bezahlbares Wohnen erreichen wir nur durch mehr Wohnraum im Angebot. Zusätzlicher Wohnraum muss von einer intelligenten Strukturpolitik begleitet werden, um Stadt und Land in Thüringen besser zu verknüpfen. Darüber hinaus wollen wir die Strukturen des Öffentlichen Nahverkehrs verbessern, so dass das Leben auf dem Land oder in städtischen Randgebieten nicht zwingend zu einer Ausgrenzung führt. Das dörfliche Leben wollen wir durch entsprechende Infrastruktur-Maßnahmen stärken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Inklusionsinstrument für die Teilhabe in der Gesellschaft dar. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr sind hier erhebliche Mängel festzustellen. So sind beispielsweise im Umfeld der Haltestellen die Bordsteine nicht immer abgesenkt, was den Zugang erschwert, und die Informationen über defekte Fahrstühle nicht aktuell oder unvollständig. Auch essentielle Hinweise zur Orientierung stehen bisher nicht flächendeckend in Brailleschrift zur Verfügung.

Wie werden Sie die Barrierefreiheit in Thüringen verbessern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Bei Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur des ÖPNV muss auch jetzt schon Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Dazu gibt es eine EU-Richtlinie, die derzeit Übergangsregelungen zulässt.

Der öffentliche Personennahverkehr hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Jetzt gilt es, diese Maßnahmen verstärkt fortzuführen, damit das UN-Ziel eingehalten werden kann. Hinzu kommt, dass mindestens das Umfeld der Zugangspunkte barrierefrei gestaltet werden muss. Hierzu wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen verstärkt darauf achten, dass die Barrierefreiheit berücksichtigt wird. Eine engere Zusammenarbeit der Baubehörden mit den Behindertenverbänden und mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ist dabei notwendig, um die Sensibilität in den Kommunen zu stärken.

Das Fahrende Material wollen wir konsequent auf Niederflur umstellen, um Menschen mit Behinderung ein leichtes Einsteigen ohne fremde Hilfe zu garantieren. Die Informationssysteme im Öffentlichen Verkehr müssen zügig auch auf Defekte und Probleme hinweisen, die Einrichtungen für die Gewährleistung der Barrierefreiheit betreffen, so etwa Fahrstühle, Anzeigen und Lautsprecher.

Barrierereduzierung und Barrierefreiheit werden ganz groß geschrieben, sowohl im Wohnungsbau als auch im öffentlichen Nahverkehr. Im Wohnungsbau muss in den Bestand durch gezielte Förderung investiert werden. (Im Neubau ist das schon Standard) Das Programm zur Barrierereduzierung muss und soll fortgeschrieben werden. Barrierefreiheit dient sowohl den Alten als auch den Jungen. Der Zugang zu allen Behörden, zu Kultureinrichtungen, zu Ärzten muss gewährleistet werden. Dazu sollen die Fördermittel für eine inklusive Infrastruktur ausgebaut werden.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Wir haben deshalb gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern: den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und weiterentwickelt. Wir werden auch die noch ausstehenden Lücke evaluieren und weitere Maßnahmen entwickeln.

Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Hauptvoraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, gerade weil vielen Betroffenen eine Nutzung des Individualverkehrs generell nicht möglich ist. Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir werden daher im thüringenweiten Verkehrsverbund dafür sorgen, dass flächendeckend barrierefreie Mobilität oder entsprechende Assistenzleistungen ermöglicht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden darauf hinwirken, dass die Nahverkehrspläne des Landes und der Kommunen die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen angemessen berücksichtigen. Die Bereitstellung von angemessenen Sitzmöglichkeiten ist im Rahmen der Planung ohne Weiteres umsetzbar.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir wollen, dass alle Menschen den Öffentlichen Nahverkehr möglichst behinderungsfrei nutzen können. Entsprechende Maßnahmen sollten unter dem Aspekt der Barrierefreiheit von Kommunen und Verkehrsbetrieben bei der Ausschreibung und Vergabe berücksichtigt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

Ein großer Teil der in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen hat in unterschiedlichsten Formen Gewalt erfahren. Das erlebte Trauma stellt eine starke psychische Belastung dar, weshalb die Betroffenen gesundheitlich Unterstützung benötigen. Der Bedarf an psychosozialer Versorgung, beispielsweise in Form einer Psychotherapie, übersteigt jedoch bei weitem die vorhandenen Kapazitäten im Gesundheitssystem. Hinzu kommt, dass die Versorgung oft scheitert, weil die Kosten für Dolmetschungsleistungen nicht übernommen werden.

  1. Werden Sie die Kostenübernahme von Dolmetschungsleistungen im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Psychotherapien, garantieren?
  2. Wie werden Sie eine ausreichende psychosoziale Versorgung für Geflüchtete sicherstellen?
  3. Werden Sie sich für die Aufenthaltssicherung von traumatisierten Geflüchteten und Überlebenden von Folter, Krieg und sexualisierter Gewalt einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine umfassende medizinische Versorgung von Geflüchteten ein. Das schließt selbstverständlich notwendige Dolmetschleistungen ein. Durch eine institutionelle Landesförderung wollen wir die psychosoziale Versorgung weiter absichern. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Aufenthaltssicherung von besonders vulnerablen Gruppen ein.

Ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe bereits in der Erstaufnahme sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sind ebenso Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes wie die Schulung der Beschäftigten und die Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung. Geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sollen entsprechend den Bedarfen und Bedürfnissen psychosoziale Beratung und Therapie sowie fachliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch über das 18. Lebensjahr hinaus, erhalten. Zudem soll das Angebot Schritt für Schritt auf den gesamten Personenkreis der Geflüchteten erweitert werden. Uns ist bewusst, dass es an psychotherapeutischen Angeboten (Ärzt*innen, Therapeut*innen, Therapieplätze)  im Gesundheitssystem fehlt und setzen uns daher für einen Ausbau dieser ein. Thüringen braucht mehr Spezialist*innen für die genannten Traumata. Daher wollen wir auf Fachverbände zugehen, um gemeinsam Strategien und Angebote zu entwickeln, sodass sich mehr Therapeut*innen für die Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten spezialisieren. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Kostenträger*innen und Psychosozialen Zentren wie Refugio Thüringen e.V. Lösungen suchen, die die Kostenerstattung für psychosoziale und -therapeutische Angebote für Geflüchtete entbürokratisieren und damit eine bessere Versorgung ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen umfassenden Schutz von Geflüchteten ein. Das schließt ein, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung und Verfolgung als Asylgründe im Asylgesetz gelten. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Die Anerkennung des besonderen Schutzbedarfs und die dementsprechende Anerkennung als Asylgrund sehen wir als Selbstverständlichkeit an. Jedoch ist dies nicht auf landespolitischer Ebene zu lösen. Deshalb setzen wir uns auf bundespolitischer Ebene für die Anerkennung ein. DIE LINKE hat ein Einwanderungskonzept vorgelegt, mit dem durch eine Änderung des Grundgesetzes (neuer Art. 16 a Abs. 2 GG) klargestellt werden soll, dass eine Verfolgung auch dann vorliegt, wenn eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Menschenrechte zu befürchten ist. Dem entsprechend soll auch in § 3 AsylG eine Klarstellung erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass künftig die Gerichte die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte als Grund für die Flüchtlingsanerkennung beachten und umsetzen. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das Asylverfahren nicht grundsätzlich von Zweifel, Misstrauen und Druck gegenüber den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag geprägt ist, sondern den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag grundsätzlich Glauben geschenkt wird.

Einen guten Orientierungsrahmen bildet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, welches dem Thema LSBTIQ*-Geflüchtete ein eigenes Kapitel widmet. Wir setzen uns dafür ein die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und voranzubringen.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Berücksichtigung der Thematik in den Gewaltschutzkonzepten, die Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen, die Erstellung mehrsprachiger Materialien zur Information und Berücksichtigung der Thematik in den Erstorientierungskursen des Landes, die Fort- und Weiterbildung sexualpädagogischer Fachkräfte zu Bedarfen und zur Lebenssituation von LSBTIQ*-Geflüchteten. Die Anforderungen an die ThürGUSVO und das Landesintegrationskonzept sollen in einer Neufassung noch stärker berücksichtigt werden. Schließlich sollen ehren- und hauptamtlich Tätige im Bereich LSBTIQ*-Geflüchtete bei ihrer Arbeit und den Fortbildungen dazu unterstützt, Beratungsangebote ausgebaut und Selbstorganisation Betroffener ermöglicht und gefördert werden. Dies alles bedeutet noch keine „Garantie“, wären aber notwendige Schritte.

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein Bildungssystem ein, dass alle Kinder nach den eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen fördert. Darüber hinaus verweisen wir auf die Antworten zum Bildungsbereich.

Jeder junge Mensch hat den für sich bestmöglichen Schulabschluss und eine angenehme und lernfreundliche Schulumgebung verdient. Dazu sollen verstärkt Angebote der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe entwickelt werden. Ihre enge Kooperation muss Normalität werden, die für die nötige Vernetzungsarbeit – auch mit weiteren Professionen benötige Arbeitszeit muss eingeplant werden.

Alle, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, sollen schulische Förderung erhalten. Dafür werden wir die Kapazitäten für Deutsch als Zweitsprache deutlich ausbauen, aber vor allem verstetigen, um die Sprachförderung zielgerichtet und für die Lehrkräfte motivierend weiterentwickeln zu können.

Mitgebrachte Sprachkompetenzen der Schüler*innen mit Migrationshintergrund müssen als zweite Fremdsprache anerkannt und als Qualifizierungsbaustein für universitäre Bildung angerechnet werden können. Die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ wollen wir in die Berufsschulen integrieren.

Der Zugang zu Bildung soll für alle jungen Menschen ohne besondere Voraussetzungen möglich sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen daher die Schulpflicht erweitern, bis ein erster Schulabschluss erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das unfreiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe, besser bekannt als Sitzenbleiben, ist, wie die Schulforschung seit Jahrzehnten zeigt, pädagogisch unwirksam. Es zeigen sich vielmehr ungünstige Wirkungen auf die Lernentwicklung. Wir wollen es daher abschaffen.

Die Flucht-und Migrationsbiographie und der Aufenthaltsstatus der Eltern und eigene Migrationserfahrungen dürfen der Entwicklung und den Zukunftsperspektiven Kinder und Jugendlicher nicht im Wege stehen oder diese hemmen. Deshalb sollen Kindern alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssystems unterschiedslos und bedarfsgerecht (und nachteilsausgleichend) zur Verfügung stehen.

Tatsächlich sind Kinder mit Migrationshintergrund strukturellen Hindernissen ausgesetzt. Sie verlassen die Schule häufiger ohne Abschlüsse. Kinder und Jugendliche mit sprachlichen, psychosozialen oder anderen speziellen Förderbedarfen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Allen Kindern und Jugendlichen ist der Zugang zu Regeleinrichtungen zu ermöglichen. Die restriktive Anwendung der Regelungen zur Vollzeitschulpflicht hat jugendliche Geflüchtete ab dem 16. Lebensjahr bisher vom Bildungssystem ausgeschlossen. Diese ausschließenden Praktiken haben die Koalitionsfraktionen mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes  beendet.

Andere Anregung aus der Enqeutekommission, die wir diskutieren, sind u.a.: Berufung eines Expert-Gremiums im Bereich; Schaffung der Angebote für Selbstermächtigung für Betroffenen; die Erhebung von Gleichstellungsdaten an den Schulen und KiTas; rassismuskritische Organizationsentwicklung an den Schulen zu unterstützen; und die Schutzlücke in Antidiskriminerungsgesetze zu schließen.

Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode konzeptionell nachlegen und laden sie ein uns weitere Impulse zu geben und die Umsetzung von entwickelten Maßnahmen gemeinsam zu begleiten.

Grundlage für die Chancengleichheit für Kinder mit Migrationshintergrund besteht darin, sie möglichst schnell und unter fairen Bedingungen in das Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren. Dafür muss sichergestellt sein, dass sie dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können. Ist dies nicht der Fall, müssen entsprechend vorbereitende Sprachkurse angeboten werden.

Für Jugendliche mit Migrationshintergrund wollen wir schnell, berufsfeldbreit und bundesweit der Einstieg in die duale berufliche Ausbildung ermöglicht werden. Eine vollzeitschulische berufliche Vorbereitung soll den Weg hierfür ebnen.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Thüringen wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz verabschiedet.

Dürren, Unwetter und Orkane richten bereits heute gigantische Schäden an und sind überall auf der Welt und auch hier bei uns verstärkt zu spüren. Wenn wir die Klimakrise nicht bewältigen, könnten nach Schätzungen der Weltbank bis 2050 140 Millionen Menschen gezwungen sein, ihre Heimat zu verlassen. Mit Klimaschutz verhindern wir, dass morgen Menschen zu Flüchtlingen werden.

Zusammen mit den Koalitionsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Landesregierung setzen wir uns für einen umfassenden Klimaschutz ein. Ein Ausdruck dafür ist z.B. die Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes im Dezember 2018, das u.a. das Erstellen einer integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie als Handlungsgrundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele einschließt. U.a. geht es um die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energiequellen oder das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. Hinsichtlich der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, z.B. für den privaten Bereich, möchten wir Kriterien der Sozialverträglichkeit einbeziehen, um allen Gebäudeeigentümern bzw. Mietern gleiche Chancen für aktiven Klimaschutz zu gewähren.

Darüber hinaus wollen wir einen Landesentwicklungsplan mit der Zielstellung auf den Weg bringen, bis 2040 klimaneutral zu agieren. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf den Verkehrssektor zu legen, der mit 37% den höchsten Anteil an den in Thüringen verursachten Treibhausgasemissionen erbringt. Insbesondere muss ein Umdenken hinsichtlich der Wahl der Fahrzeuge einsetzen. So sollte anstelle des weit verbreiteten Individualverkehrs eine Hinwendung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Fahrrades bzw. von Car-Sharing-Angeboten gelingen.

DIE LINKE in Thüringen unterstützt nachdrücklich die Forderungen der „Fridays for Future“–Bewegung und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass ein jugendlicher Aktivist im Thüringer Klima-Rat ehrenamtlich vertreten ist, der sich aus Wissenschaftler*innen mehrerer Fachrichtungen zusammensetzt und die Landesregierung zu diversen Fragen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz berät.

Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses Thüringens im November 2018 wurde eine Bundesratsinitiative ins Leben gerufen, die auf die Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel im Grundgesetz gerichtet ist. Auf Grund von Meinungsverschiedenheiten konnte diese Initiative jedoch bisher noch nicht realisiert werden.

Wir Freie Demokraten wollen die dezentrale Energieversorgung vor Ort stärken und so für eine nachhaltige Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes sorgen. Thüringen ist ein Energieimportland. Die Chancen für dezentrale Versorgungslösungen mit entsprechender Wertschöpfung vor Ort sollten zur Stärkung der Thüringer Wirtschaftskraft viel stärker genutzt werden.

Wir Freie Demokraten begreifen den Klimaschutz als globale Herausforderung. Dürren und Temperaturprognosen zeigen, dass ein Umdenken in der Klimapolitik notwendig ist. Einen entscheidenden Beitrag kann die Entwicklungshilfe leisten. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern, weltweite Aufforstungs- und Renaturierungsprojekte verbunden mit der Verminderung von Holz-Raubbau sowie der globale Nutzung von Wäldern und Mooren als CO2-Senken können wir auf globaler Ebene viel CO2 einsparen. Für globalen Klimaschutz gibt es unzählige Möglichkeiten. Wir Freien Demokraten möchten den Klimanationalismus beenden und den Klimaschutz als echte Menschheitsaufgabe angehen.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen, dass sich möglichst viele Menschen sich an politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligen. In dieser Legislatur haben wir uns insbesondere um die Verbesserung der politischen Partizipation junger Menschen und von Frauen bemüht, durch die Absenkung des Wahlalters, die Novelle des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes und die Einführung des Paritätsgesetzes.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergreifen bereits heute zahlreiche Maßnahmen, allen gesellschaftlichen Gruppen die Teilnahme an unseren Entscheidungsprozessen und Abläufen zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge und organisieren bei Bedarf Kinderbetreuung oder Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir Wahlprogramme und andere Dokumente in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen. Auch wenn bei uns diesbezüglich noch nicht alles perfekt sind, arbeiten wir doch kontinuierlich an Verbesserungen. Für uns ist die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt.

Unsere Gremien und Wahllisten sind geschlechterparitätisch besetzt. Da aber gerade die Politik im Gesamten ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, ein Gesetz zu erlassen, wonach alle Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir  Kinderbetreuung an. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe und Entscheidungsbefugnisse zu ermöglichen und dafür eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen anzubieten. Zurzeit arbeiten wir an Diversity-Konzept für die Partei, um die Teilhabe insbesondere von People of Color und Migrant*innen zu erhöhen.

Wir Freien Demokraten sind offen für alle Menschen, die an der liberalen Idee mitwirken wollen. Dabei werden weder Gruppen bevorzugt noch benachteiligt. Wir bemühen uns, wo möglich, Veranstaltungen und Treffen so barrierefrei wie möglich zu gestalten und gehen vor allem individuell auf besondere Herausforderungen ein. Da wir bisher noch nicht damit konfrontiert waren, nutzten wir bisher keine Gebärdendolmetscher auf Parteitagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Beschluss eines Gesetzes oder einer Verordnung sieht immer die Beteiligung Betroffener vor. Fernab von konkreten Gesetzvorhaben braucht es eine breite gesellschaftspolitische Debatte, zu wichtigen Fragen, an der sich möglichst viele Menschen beteiligen. Dazu tragen wir als Partei und unsere Abgeordneten mit einer Vielzahl von Angeboten bei.

Die Wirkung von Gesetzesentwürfen auf die Gleichstellung aller Personen muss immer geprüft werden. Wir sichern die Mitsprache in Thüringen durch parlamentarische Anhörungsverfahren, zu der zivilgesellschaftliche Verbände eingeladen werden, um mit ihrer Expertise zu Gesetzesentwürfen mündlich oder schriftlich Stellung zu beziehen. Auf Parteiebene arbeiten wir eng mit den fachlichen Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bundesebene zusammen.

Während der Vorbereitung und Beratung der Gesetze in den Ausschüssen ist die übliche Praxis einen Breitband der Zivilgesellschaft zu öffentlichen Anhörungen einzuladen. Wir versuchen kontinuierlich, auch bei öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen oder Konferenzen, unsere Beziehungen mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verstärken, damit wir in guter Kommunikation bleiben. Damit wird der Austausch gefördert und die Interessen der marginalisierten Bevölkerungsgruppen stärker berücksichtigt.

Wir greifen bei der Erarbeitung von Papieren stets auf die Kompetenz von Betroffenen zurück. Das werden wir auch bei unserer Arbeit im Landtag weiter so umsetzen. Dabei versuchen wir den Radius der Betroffenheit so weit wie möglich zu fassen, um frühzeitig auch Problemlagen an den Rändern des Themas aufgreifen zu können. Grundsätzlich nehmen wir Hinweise aller Bevölkerungsgruppen gern auf und verarbeiten sie entsprechend weiter.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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