Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Wir wollen diese Themen in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt aufgreifen und mit den entsprechenden Akteuren aus der Pflege weiterentwickeln. Dazu gehört etwa die Aufnahme des Themas in die Ausbildung. Der Aktionsplan ist auch die beste Plattform, um möglichst breit und nicht nur punktuell wirken zu können.

Wir setzen uns für eine moderne Pflege ein, die der Vielfalt der zu Pflegenden Rechnung trägt. Die Reform der Pflegeberufe tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausarbeitung der Rahmenlehrpläne zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes obliegt den Bundesländern und erfolgt derzeit auch in Sachsen. Im Sinne einer Pflege, die sich an den jeweiligen Bedürfniskonstellationen orientiert, muss dabei die Vermittlung kultur- und diversitätssensibler Aspekte in der Ausbildung selbstverständlich sein. Dabei ist es wichtig, dass bereits in der Ausbildung Kenntnisse über Lebensrealitäten von LSBTIQ* Menschen vermittelt und dafür sensibilisiert wird, um Diskriminierung oder Zwangsouting zu verhindern. Wir fordern, dasss der Landesaktionsplan (LAP) im Bereich fortgeschrieben wird unter Einbindung von Expert*innen aus der Community.

Gewalt in der Pflege ist ein Tabu-Thema mit einem großen Dunkelfeld. Es ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmen eine Sensibilisierung für die besonderen Belange von LSBTTIQ-Menschen besteht. Selbstverständlich kann dies so nicht hingenommen werden. Deshalb begrüßen wir, dass das Thema Gewalt im Abschnitt 2.3.2 des Berichtes der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ berücksichtigt wurde. Als Gewalt begünstigende Umstände sind sicher die überdurchschnittlichen Belastungen Pflegender zu sehen. Deshalb setzen wir uns besonders für deren Entlastung ein. Wir unterstützen die im Bericht dargelegten Handlungsoptionen, wie Entwicklung von verbindlichen Handlungsabläufen bei Aggression und Gewalt, Präventions- und Deeskalationsstrategien, Fallberatungen, Supervision, klare Qualitätsstandards und Meldepflichten sowie intensive Auseinandersetzung mit als gewaltfördernd identifizierten Ursachen für aggressive Übergriffe. Außerdem ist es wichtig, in Sachsen Präventionsprojekte zu etablieren und bekannt zu machen, wie es sie anderswo bereits gibt. Dabei sollte es unbedingt eine wissenschaftliche Begleitforschung geben, um ein umfassendes Konzept zu entwickeln, in dem auch die besonderen Belange aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale berücksichtigt werden. Es wäre zudem sinnvoll, dass sich Protagonist*innen des „Landesaktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ mit Akteur*innen der Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung Präventionsgesetz (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung) über Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention verständigen. Unser Einsatz für eine auskömmliche Finanzierung von LSBTTIQ-Projekten ist davon unberührt.

Wir wollen alle Beteiligten im Bereich der Ausbildung bzw. von Weiterbildungen stärker sensibilisieren. Prävention ist auch hier der beste Weg, Gewalt bzw. Diskriminierungen vorzubeugen. Innerhalb der Pflege ist dabei noch einmal ein besonderer Fokus auf die Altenpflege zu legen: Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.
Ziel der Altenpflege ist nach unserem Verständnis die Förderung der älteren Menschen bezüglich ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse.

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl den Freistaat Sachsen mit seinen Ministerien und Behörden als auch die Kommunen und kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Sachsen vorantreiben?

Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen? Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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In dieser Legislaturperiode wurden in nicht unerheblichem Umfang Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Der erstellte Aktionsplan liefert eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung und wir werden diese entsprechend begleiten. Dazu gehört für uns auch die Beteiligung der Verbände.

Durch die SPD wurde in Sachsen der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet. Dessen Maßnahmen wurden bisher leider noch nicht konsequent umgesetzt. Das wollen wir mit Nachdruck befördern und den Plan mit den Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln.

Wir streben eine inklusive Gesellschaft an, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Dazu wollen wir Barrieren für Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen abbauen und Teilhaberechte ausbauen. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen. Das dafür notwendige heilpädagogische Personal für inklusive Kitas muss gewährleistet werden. Für inklusiv arbeitende Schulen müssen Ressourcen für die Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Elternberatung bereitgestellt werden. Wir wollen nach dem Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in Kommunen und im Freistaat stärken und sie in alle politischen Entscheidungen einbeziehen, die sie betreffen. Besonders wichtig ist uns, dass die Menschen, um die es geht, nämlich Menschen mit Behinderung umfassend und auf Augenhöhe in den Umsetzungsprozess zum Bundesteilhabegesetz einbezogen werden. Denn sie wissen am besten, was sie brauchen, sie haben Erfahrungen gemacht mit Ämtern und Leistungserbringern und wissen, was gut und was gar nicht funktioniert hat.

Ein Schwerpunkt werden die Bereiche Bildung und Ausbildung sein. Damit die Beschulung aller Kinder mit Behinderungen in allen Schulen möglich ist, müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sowohl die pädagogisch notwendige personelle als auch die sächliche Ausstattung den Anforderungen einer inklusiven Schule anzupassen. Hierfür werden wir einen verbindlichen Zeitplan entwickeln. Auch für die Berufsausbildung werden wir ein inklusives Ausbildungssystem etablieren. Dafür sind an den Berufsschulen die räumlichen und personellen Bedingungen zu schaffen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument der assistierten Ausbildung werden wir in Sachsen stärker bewerben und umsetzen. Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Besonders im ÖPNV, bei Verkehrsdienstleistungen, beim Wohnen, im Wohnumfeld sowie beim Zugang zu Verwaltung werden wir deren Herstellung unterstützen. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen wird auf Landesebene umgesetzt, indem der Austausch bei der Erarbeitung parlamentarischer Initiativen erfolgt. Außerdem wird im Rahmen von Haushaltsdebatten auf die Einstellung ausreichender finanzieller Mittel geachtet. Dies betrifft auch die Förderung der Arbeit der Verbände und der Projekte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist zu unterstützen, dass die Novellierung des Grundlagengesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft realisiert wird, damit dessen Geltungsbereich auch die Kommunen umfasst und Verbindlichkeiten für die Einrichtung kommunaler Beiräte sowie die Bestellung Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen geschaffen werden.

Die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir durch eine entsprechende Änderung der Einzelgesetze sowie einen Inklusionsplan vorantreiben. Betroffene sind dabei selbstverständlich einzubeziehen. Dabei ist u.a. auf eine ausreichende Zeit sowie nachhaltige Mitwirkungsmöglichkeiten zu achten.

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Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Neben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist umfassende Barrierefreiheit für alle ein zentrales Element der praktischen Durchsetzung des Wahlrechts. Dies betrifft sowohl den Zugang zu den Wahlräumen, die Verwendung von Hilfsmitteln als auch die Unterstützung durch Hilfspersonen bei der Stimmabgabe.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Barrierefreiheit der nächsten Landtagswahl und der Kommunalwahlen einschließlich der Wahlräume uneingeschränkt gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung einer barrierefreien Wahl sind aktuell in der Vorbereitung und sollen zur kommenden Landtagswahl gelten. Hinsichtlich der Wahlräume gelten die entsprechenden Vorgaben der Wahlgesetze, welche deutlich machen, dass Wahlräume so ausgestaltet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Umsetzung der Vorgaben obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Die Kommunen sind als durchführende Behörden bei Wahlen in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten und einen barrierefreien Zugang sowie die Verwendung von Hilfsmitteln und notwendiger Unterstützung zu gewährleisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2019 einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht‘ in den Landtag eingebracht, mit dem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse beseitigt werden sollten und Wahlverfahren/Wahlmaterialien so ausgestaltet werden sollten, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Für seine Umsetzung werden wir auch weiterhin eintreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit bei Wahlen einschließlich der Wahlräume gehören in alle maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, wie Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz. Das unterstützen wir entweder durch eigene parlamentarische Initiativen oder ggf. durch die Unterstützung der Initiativen anderer Fraktionen. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, um barrierefreie Wahlräume auszuwählen Wahlunterlagen zu gestalten und die barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Bei Wahlen in Deutschland müssen Wähler mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und uneingeschränkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dies beginnt bereits beim Wahlrecht an sich. Beim erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen waren wir Mitantragsteller. Barrierefreiheit muss jedoch auch bei der Durchführung der Wahlen gewährleistet werden, d.h. Wahllokale sind entsprechend ausgestattet werden bzw. der Weg zu barrierefreien Wahllokalen entsprechend vereinfacht und ermöglicht werden.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Von einer Beantwortung der Frage muss aufgrund der Unbestimmtheit abgesehen werden.

Zu 2. Die vorhandenen rechtlichen Regelungen erscheinen dabei ausreichend, um das Anliegen umzusetzen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen. Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Die Quote der Schulabgänger*innen ohne Abschluss liegt in Sachsen nach wie vor über dem bundesweiten Durchschnitt. Besonders betroffen sind Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Das macht deutlich, dass in puncto schulischer Integration und Bildungsgerechtigkeit erheblicher Nachholbedarf besteht, auch wenn im „Bildungsmusterland Sachsen“ gern anderes behauptet wird.

Wir GRÜNE setzen auf individuelle Förderung und beste Bildungschancen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo sie vor Ort gewollt sind. Wir setzen uns ein für inklusive Ganztagsschulen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden. Bildungseinrichtungen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wollen wir mit einem Bildungsbonus unterstützen, der zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel umfasst.

Um Bildungsbenachteiligungen von Schüler*innen mit Migrationshintergrund zu abzubauen, muss die schulische Integration dieser Kinder und Jugendlichen gezielter in den Blick genommen werden, insbesondere die Umsetzung der „Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten“ und der Umgang mit Zwei- und Mehrsprachigkeit.

Die jeweiligen bildungspolitischen Umstände und die konkrete Lebensrealität entscheiden über eine gute oder schlechte Bildung. Wir verweisen auch hier auf unser Integrationsgesetz, das die interkulturelle Öffnung und die besondere Förderung der Teilhabe von Migrant*innen in allen Bildungseinrichtungen umfasst. In den Kommunalen Integrationszentren sollen vor allem kommunale Bildungslandschaften und darin vor allem Bildungsübergänge gefördert werden. Das Modell der DaZ-Klassen unterstützen wir, gestärkt werden sollte der herkunftssprachliche Unterricht. Interkulturelle Kompetenz und Sprachbildung/Sprachförderung sollten verpflichtende Bestandteile jeder pädagogischen Ausbildung und jedes pädagogischen Studiums sein. Grundsätzlich setzen wir uns für eine Reform des sächsischen Bildungswesens ein. In der Gemeinschaftsschule könnten auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser gefördert werden. Der Freistaat verwehrt Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen den Zugang zu Bildung. Damit verstößt er gegen EU-Recht. Nach Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie muss Kindern und Jugendlichen mindestens drei Monate nach Asylantragstellung Bildungszugang gewährt werden. Deshalb leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Linksfraktion fordert (Drs 6/17341, Drs 6/10831, Drs 6/12937), den Bildungsanspruch für Kinder von Migrant*innen ernst zu nehmen und ihr Recht auf Bildung umzusetzen und nicht erst Beschlüsse auf EU-Ebene abzuwarten. Kita- und Schulbesuch sollen nach 30 Tagen, spätestens aber nach drei Monaten gewährleistet sein. Kinder von Geflüchteten sollen Zugang zu Regel-Kita und -Schulen haben. „Lager-Schule“ lehnen wir ab, denn Unterbringungseinrichtungen sind kein Lernumfeld und verhindern Teilhabe.

Die Erhöhung der Chancen aller Kinder und Jugendlicher ist für uns ein zentrales Anliegen. Bisher ist unser Schulsystem in Sachsen dahingehend nicht besonders durchlässig. Durch individuellere und modernere Bildung wollen wir mehr Aufstiegschancen schaffen. Weiterhin wollen wir die Berufsorientierung verbessern, die Oberschulen stärken und einen Plan entwickeln, wie mehr Schüler von Förderschulen zu einem Schulabschluss gelangen.

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Vorurteile gegenüber osteuropäischen Nachbarn abbauen

Sachsen grenzt an Polen und die Tschechische Republik. Diese räumliche Nähe hat in den Europäischen Regionen Neisse, Elbe / Labe, dem Erzgebirge und Egrensis zu vielen gemeinsamen Projekten geführt. Trotzdem sind vor allem Sachsen und die polnischen Grenzregionen nicht ausreichend miteinander vertraut. In den Jahren 2003-2010 erlebten Pol*innen dort viele Anfeindungen – auch durch politische Akteure. So wurde beispielsweise wenige Tage vor dem Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen im Jahr 2007 die Plakatkampagne „Polnische Invasion soll aufhören“ gestartet, parallel dazu wurden die Kontrollen der polnischen Bürger*innen auf deutscher Seite verschärft. Flugblätter mit der Aufforderung zum „Schließen von Fenstern und Türen“ wurden mit dem Hinweis verteilt, dass ab dem 21.12.2007 mit einer Invasion von Dieben aus Polen zu rechnen sei. Auch 12 Jahre nach diesen Ereignissen ist die Haltung der deutschen Gesellschaft und Behörden gegenüber polnischen Migrant*innen von Vorurteilen geprägt.

  1. Wie werden Sie das Potenzial der Nähe der Region Sachsen zu Polen und der Tschechischen Republik nutzen?
  2. Wie werden Sie dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und die Beziehungen zwischen den Menschen in der Grenzregion zu verbessern?
  3. Wie werden Sie EU-Bürger*innen in Sachsen vor gruppenbezogenen menschenfeindlichen Attacken und Kampagnen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Der Freistaat Sachsen profitiert heute bereits in nicht unerheblichem Maße von der Nähe der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Es ist unser Ziel, diese Beziehungen auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene weiter auszubauen und zu vertiefen.

Zu 2.: Nicht erst seit dem Beitritt der Länder zur Europäischen Union ist feststellbar, dass sich die Beziehungen auf menschlicher und gesellschaftlicher mit den Nachbarländern verbessert haben. Wir werden Ansätze zur Vertiefung der Beziehungen weiter stärken, so u.a. durch Förderung des Schüleraustausches oder der Zusammenarbeit vor Ort im Rahmen der Landesvertretungen.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir wollen die Europapolitik des Freistaates Sachsen weiter stärken und dabei insbesondere die Kooperation mit unseren Nachbarländern Tschechien und Polen vertiefen. Die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg pflegen wir intensiv durch zivilgesellschaftliche Bündnisse, kommunale Partnerschaften, Unternehmenskooperationen vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen und parlamentarische Kooperationen. Wir werden weiterhin die internationale Jugendarbeit unterstützen. Mit länderübergreifenden Einrichtungen und binationalen Bildungsgängen werden wir besonders in der Lausitz und im Erzgebirge das Zusammenwachsen der Regionen voranbringen. Die Weiterführung grenzüberschreitender Streifen soll die Sicherheit an den Grenzen stärken. Die Förderung der europapolitischen Bildungsarbeit und des Europagedankens an sächsischen Schulen und Volkshochschulen wollen wir unterstützen und dafür dauerhaft Mittel bereitstellen. Organisationen der politischen Bildung wie der Sächsischen Landeszentrale oder den Europe Direct Informationszentren soll dabei eine wichtige Rolle zukommen. In der Lausitz nutzen wir die Nähe zu Tschechien und Polen zur gemeinsamen Entwicklung einer europäischen Innovationsregion.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die vertrauensvolle, grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien verstärken sowie das Wissen über unsere direkten Nachbar*innen gegenseitig vertiefen und die gemeinsame Kulturgeschichte kennen und verstehen lernen. Gemeinsame Bildungsangebote und nachbarsprachlichen Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller drei Nachbarländer sehen wir als Basis für den Abbau von Vorurteilen. Wir möchten die Zusammenarbeit im Bereich Kinderbetreuung, Austausch der Lehrer*innen und Erzieher*innen, Ausweitung des Unterrichts in der Nachbarsprache, Verankerung grenzüberschreitender Fragen in die Lehrpläne, Studierenden- und Schüler*innenaustausche sowie Begegnungsprojekte über nationale Grenzen hinweg zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Bildungsbiografie aller EU-Bürger*innen machen. EU-Fördermittel möchten wir besonders für Projekte der Zusammenarbeit von Vereinen, Hochschulen, der Berufsausbildung und der Förderung eines grenzübergreifenden Arbeitsmarktes einsetzen. Zudem wollen wir Städtepartnerschaften ausbauen, um grenzübergreifend gemeinsam Probleme und Zukunftsaufgaben zu lösen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschie­den entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit.

Die Linksfraktion unterstützt viele Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit. So wurde Ende 2016 eine Transboundary Parliamentary Networking Conference in Zittau durchgeführt. Es waren parteipolitische Akteur*innen aus den Grenzregionen Niederschlesien, Nordböhmen sowie Sachsen geladen, um sich zu grenzüberschreitenden Problemfeldern auszutauschen. Somit war dies die erste Vernetzungskonferenz, bei der sich die Parteien Razem, Zieloni, Zmena, KSCM und DIE LINKE zu den grenzrelevanten Schwerpunktthemen Umwelt- und Verkehrspolitik sowie Sicherheits- und Gleichstellungspolitik verständigten. Die im Rahmen grenzüberschreitender Begegnungen entstehenden Netzwerke gilt es auszubauen. Die Linksfraktion wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung aller Migrant*innen, z. B. mit Anträgen wie „Rassismus ist eine Schande! Angriffe gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten und Muslime unterbinden, rechter Hetze entgegentreten, Gewalt nicht länger verharmlosen“ (Drs 6/2676). Diskriminierende und rassistische Akte gegen Menschen aus Polen und Tschechien, die sich in Sachsen besuchsweise aufhalten oder hier leben, erscheinen weniger als gruppenbezogene menschenfeindliche Attacken und Kampagnen, gegen die, wenn sie auftreten, DIE LINKE konsequent Stellung nimmt und einschreitet, sondern sind häufig eher subtiler Natur und äußern sich z.B. im respektlosen oder abwertenden Umgang im Alltag, sei es beim Einkaufen, beim Arzt oder in der Straßenbahn. DIE LINKE wendet sich gegen die hinter diesen Verhaltensweisen liegenden nationalistischen und rassistischen Einstellungen. Auch fordert DIE LINKE Maßnehmen gegen „racial profiling“ durch die Polizei, z. B. indem Ausbildungsinhalte interkultureller Kompetenz bei der Polizei (Drs 6/9002) verstetigt und verbessert werden.

Mit den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik liegt Sachsen im Herzen Europas. Diese privilegierte Lage wollen wir in allen Bereichen, d.h. von der Bildungspolitik über den Ausbau der Infrastruktur bis hin zur Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit nutzen. Diskriminierungen und Vorurteile wollen wir konsequent abbauen und insbesondere auch den interkulturellen Austausch fördern. Die besten Rezepte gegen gruppenbezogene menschenfeindliche Attacken bzw. Kampagnen sind eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts sowie eine Zivilgesellschaft mit Courage.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen sind Förderungen für die in den Fragen angesprochenen Forderungen möglich und diese werden als ausreichend angesehen.

Diese Integrationsarbeit läuft über die gleichen Ansätze wie die gesamte Integrationsarbeit. Dazu gehören insbesondere unsere Förderprogramme, wie das „Weltoffene Sachsen“, das wir in den vergangenen Jahren neu aufgelegt oder deutlich ausgebaut haben. Ein kostenfreier Besuch von Sprachkursen und Orientierungskurse ist bisher für EU-Bürger*innen nicht geplant. Im Zuge der Arbeitsvermittlung können bei entsprechenden Voraussetzungen hier über die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter entsprechende Angebote vermittelt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die von Schulen, Vereinen, Verbänden und freien Trägern geleistete europapolitische Bildungsarbeit stärken. Durch die Vermittlung der europäischen Grundwerte und das Wissen über die institutionelle Struktur und politischen Prozesse in der Europäischen Union erleichtern wir allen EU-Bürger*innen die Teilhabe an politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene und stärken das Miteinander vor Ort. Bei Europa-und Kommunalwahlen haben alle EU-Bürger*innen, die in Sachsen leben, die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen. Wir wollen für sie unter gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige ein Landtagswahlrecht einführen. Dazu soll sich Sachsen den Initiativen zur Öffnung des Grundgesetzes anschließen. Perspektivisch sollte die Unionsbürgerschaft zu einer europäischen Staatsbürgerschaft fortentwickelt werden, so dass Unionsbürger*innen in den Mitgliedstaaten, in denen sie leben, grundsätzlich die vollen bürgerlichen Rechte genießen. Bürger*innenbeteiligungsformate wollen wir besonders in grenznahen Regionen grenzübergreifend schaffen. Den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen vor Ort stärken wir durch gemeinsames Handeln. Kurse zum Spracherwerb und Kennenlernen von Recht und Werten müssen unabhängig vom Bleiberecht und Aufenthalt zugänglich sein. Das schließt Europäer*innen mit ein.

Der Zusammenhalt zwischen EU-Migrant*innen und den Bürger*innen wird wesentlich durch soziale Integration in Arbeit, Schule, politischer Beteiligung und anderen gesellschaftlichen Bereichen erreicht. DIE LINKE hat zu Fragen der Integration unablässig Initiativen auf den Weg gebracht. Hervorzuheben ist der Antrag  „Sächsische Initiative zur Stärkung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) in und durch die Regionen“ (Drs 6/17432), mit dem gemeinsame soziale Standards für alle Europäer*innen auch in Sachsen durchgesetzt werden sollen. Die „soziale Säule“ muss auch den besonderen Erfordernissen der Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt gerecht werden. Dazu gehört die Absicherung der Rahmenbedingungen, sodass die EU-Bürger*innen in Sachsen ihr Recht auf Weiterbildung und Teilnahme an Maßnahmen beruflicher Qualifizierung wahrnehmen können. Im Zuge der Unterstützung von Geflüchteten hat die LINKE ein größeres Angebot an kostenfreien Sprach- und Orientierungskursen gefordert, die auch EU-Migrant*innen einschließen. DIE LINKE will Mehrsprachigkeit anerkennen und fördern – bei Migrantinnen und Migranten einerseits, bei Ämtern und Behörden andererseits – sowie ergänzende Angebote zum Spracherwerb (Deutsch als Fremdsprache) in allen Schulen einrichten. Dabei dürfen nicht Nützlichkeitserwägungen im Vordergrund stehen. Daher brauchen wir ein Integrationskonzept, das durch Mitwirkung der Betroffenen entwickelt wird. Auch auf kommunaler Ebene brauchen wir entsprechende Konzepte und Einrichtungen, die eine wirkliche Integration ermöglichen und fördern (siehe SächsMigrTeilhG, Drs 6/13768). Dabei ist es nicht mit einem ausreichenden Angebot an Sprachkursen getan, sondern es bedarf einiger Rahmenbedingungen wie de Ausbaus von Kinderbetreuungsangeboten.

Den Zusammenhalt der EU Bürger wollen wir in sämtlichen Bereichen stärken, angefangen von einem starken Studenten- und Auszubildendenaustausch, über interkulturelle Projekte bis hin zu einer Verwaltung, in der sämtliche Leistungen auch in Englisch angeboten werden. Ein einfacher Zugang zu Sprach- und Orientierungskursen ist dabei ebenso wichtig.

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Dezentralisierte Unterbringung geflüchteter Menschen

Das novellierte Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sieht vor, dass Menschen im Asylverfahren mit einer unterstellten „schlechten Bleibeperspektive“ bis zu 24 Monate zur Wohnsitznahme in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verpflichtet werden können. Integrationspolitische Ziele werden dabei konterkariert: Denn ein hoher Anteil derer, für welche die verlängerte Wohnsitznahme gelten wird, wird auf lange Sicht dennoch in Sachsen beziehungsweise Deutschland leben. Für die Zeit des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die wirtschaftliche, soziale und sprachliche Integration sowie die gesellschaftliche Partizipation erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Durch die äußerst beengte Wohnsituation und zusätzliche psychisch negativ wirksame Faktoren wie die ständige Überwachung durch Sicherheitspersonal besteht die Gefahr, dass sich bei der Ankunft bestehende Krankheiten chronifizieren, woraus sich teilweise auch neue Krankheitsbilder ergeben.

  1. Werden Sie die Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes aus dem Dezember 2018 revidieren?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie geflüchtete Menschen bereits im Asylverfahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral unterbringen?
  3. Sehen Sie die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch das Land als ausreichend an? Wenn nein, wie werden Sie die Kommunen hierbei stärker unterstützen?
  4. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um alle besonders Schutzbedürftigen, wie nach EU- Aufnahmerichtlinie definiert, bei ihrer Ankunft zu identifizieren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Unterbringungsbehörden besonders Schutzbedürftigen entsprechend ihrer Bedarfe Wohnungen zur Verfügung stellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Revidierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist nicht vorgesehen und die bisherigen Regelungen der Unterbringung sollen fortgeführt werden. Ferner werden bisherigen Maßnahmen der Unterstützung als ausreichend erachtet.

Wenn sich die Chance zu einer Verbesserung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durch progressive Mehrheiten nach der Wahl bietet, werden wir diese Chance wahrnehmen. Das Ziel ist dezentrale Unterbringung. Das können wir in dem geplanten Integrations- und Teilhabegesetz festhalten. Gerade außerhalb der drei großen Städte sollte das ein geringes Problem sein. Wir wollen vor allem ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen, welches die guten bestehenden Maßnahmen wie Landessprachprogramm und der Geflüchtetensozialarbeit verstetigt, klare Erwartungen an eine gelingende Integration festschreibt und eine deutliche Aufgabenverteilung zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen regelt.

Wir GRÜNE streben eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen an und sprechen uns gegen die lange Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und großen Gemeinschaftsunterkünften aus. Das gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen. Im Landtag hat die Fraktion gegen die Novellierung des „Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ gestimmt, da wir die Unterbringung für 24 Monate für menschenunwürdig und nicht mit Menschenrechten vereinbar ist. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Aufnahme von Geflüchteten eine solidarische Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, und die Kommunen müssen dafür ausreichend finanzielle Unterstützung durch Land und Bund bekommen. Kommunen die sich dafür entscheiden, mehr Geflüchtete aufzunehmen, müssen entsprechend ausgestattet werden.

Wir werden dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weiter die im LINKEN „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme“ (Drucksache 6/4865) enthaltenen Forderungen entgegenhalten – etwa Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung. Auch nach der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2018 werden der Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie ignoriert. Die Novelle zielt auf drei Ebenen: die gemeindescharfe Wohnsitzauflage, die Neuregelung der Asylpauschale und die Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für bestimmte Geflüchtete. Z. B. bedeutet insbesondere der dritte Punkt erhebliche Einschnitte für die Betroffenen. Sachsen macht von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1 b Asylgesetz Gebrauch und sperrt auch Menschen mit einer „niedrigen Bleibeperspektive“ für bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. DIE LINKE fordert ein kommunal realisierbares und durchfinanziertes Unterbringungskonzept, das eine vorrangige Unterbringung in Wohnungen bei dezentraler Verteilung vorsieht. Dazu gehört ein kommunales „Umzugsmanagement“. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Verweildauer auf drei Monate zu garantieren, bei Familien mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Menschen auf sechs Wochen. Die bisherige Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch den Freistaat reicht nicht aus. Die Landespauschale muss bedarfsgerecht gestaltet werden. Neben einer angemessenen Unterkunft müssen wir eine grundlegende medizinische Versorgung der Asylsuchenden sicherstellen. DIE LINKE fordert zudem die Festschreibung von Standards für Clearingverfahren entsprechend Artikel 22 der EU-Aufnahmerichtlinie für die EAE.

Eine dezentrale Unterbringung ist immer vorzuziehen und Integrationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bildung und Weiterbildung haben auch bei schlechter Bleibeperspektive ihre Berechtigung. Diese Ziele wollen wir auch umsetzen. Die dezentrale Unterbringung wollen wir in Zusammenarbeit mit den Kommunen gewährleisten. Die Kommunen sind dabei selbstverständlich ausreichend zu unterstützen. Alle beteiligten Akteure sind natürlich entsprechend zu sensibilisieren, um besonders Schutzbedürftige bereits bei ihrer Ankunft zu identifizieren. Die besondere Schutzbedürftigkeit muss sich dabei auch in der konkreten Form der Unterstützung niederschlagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem sächsischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II der Staatsregierung wird auch der Bereich des Wohnens/Wohnumfeldes erörtert. Ziel ist es, dabei eine entsprechende Teilnahme am Wohnungsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, werden diverse Maßnahmen benannt, für deren Umsetzung wir uns weiterhin einsetzen werden.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadt- gebiet verteilt werden.

Auch beim Zugang zu Wohnraum verbietet das AGG Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion sowie sexuelle Identität. Die Unterstützung der Betroffenen durch Beratungs- und Anlaufstellen ist deshalb besonders wichtig. Antidiskriminierungsstellen unterstützen Ratsuchende niedrigschwellig und kostenfrei beim Verdacht der Wohnungsmarkt-Diskriminierung. Wir GRÜNE unterstützen daher den Ausbau eines flächendeckenden Beratungsstellennetzwerkes.

Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Sachsen stark gesunken. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist so hoch wie nie. Wir fordern daher – auch für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von ausreichend Sozialwohnungen vor allem in den sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz und in Mittelzentren. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine deutlich verbesserte und funktionierende Mietpreisbremse. Damit Geflüchtete überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung erweitern. Nach dem Beispiel Berlins können wir uns vorstellen, eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einzurichten.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Sicherheiten für die Vermieter. Eine dezentrale Unterbringung bedeutet für uns auch, dass grundsätzlich alle Teile der Städte genutzt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sozialräumliche Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen verhindern

Durch die Aufwertung von Wohnungen in den Städten und die dadurch bedingte Verdrängung in die Stadtrandgebiete entstehen soziale Ausschlüsse, von denen Menschen mit geringem Einkommen besonders betroffen sind.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sozialräumlicher Ausgrenzung in Sachsen zu begegnen?
  2. Wie werden Sie der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Wohnungsmarktsituation im Freistaat Sachsen ist unterschiedlich; während einerseits für einige Bereiche von Dresden, Leipzig und angrenzenden Kommunen von einer angespannten Wohnungsmarktsituation gesprochen werden kann, ist im Gegenzug bei anderen Kommunen eine Leerstandsquote von über 30 Prozent vorhanden. Darauf gilt es in Gänze zu reagieren; wir werden uns dafür einsetzen, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu erhöhen und werden die bestehenden Programme zur Unterstützung im Wohnungsbau fortführen, so insbesondere die Förderung von jungen Familien im ländlichen Raum. Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzept werden auch Aspekte einer Zugangsdiskriminierung thematisiert. Ansonsten ist die die Möglichkeiten des Antidiskriminierungsgesetzes zu verweisen.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden.

  1. Wir wollen in den nächsten Jahren jährlich 5.000 neue Sozialwohnungen errichten, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Zudem haben wir vorgeschlagen, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine zu erhöhen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, die Mietpreisbremse in Sachsen einzuführen und die Kommunen bei der Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen (sog. Milieuschutz) zu unterstützen. All diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Menschen mit geringem Einkommen aus ihren Wohnvierteln verdrängt werden. Darüber hinaus wollen wir, dass ein Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen erarbeitet wird.

2. Wir unterstützen ausdrücklich die Erweiterung kommunaler und genossenschaftlicher oder anderer gemeinwohlorientierter Wohnungsbestände. Unser Ziel ist es, möglichst große Bestände an Wohnungen zu erhalten und neu zu schaffen, die außerhalb des auf Profitmaximierung orientierten Wohnungsmarktes bestehen. Dafür  wollen wir den Anteil von Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Hand erhöhen, genauso wie den von kooperativen Wohnformen und Bauprojekten, Selbst(aus)bauprojekten und experimentellem Wohnungsbau. Auf Bundesebene setzen wir uns für die steuerliche Förderung der Wohnungsgemeinnützigkeit ein.

Hier verweisen wir auf die Beantwortung der Fragen im Komplex „Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken“. Insbesondere gilt es zu ergänzen, dass wir uns neben einer funktionierenden und erweiterten Mietpreisbremse und einer effizienten Kappungsgrenze auch für ein „Einfrieren der Mieten“ in den Oberzentren Leipzig und Dresden einsetzen. Dazu haben wir auf kommunaler als auch auf Länderebene parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht.

Wir wollen die Rahmenbedingungen zum Bau von Wohnungen verbessern, sodass in verschiedenen Lagen der Städte Wohnungen entstehen. Außerdem wollen wir durch eine strukturelle Stärkung und gute Sozialarbeit erreichen, dass auch vermeintliche „Problemviertel“ in den Städten eine Aufwertung erhalten. Diskriminierungen haben auch auf dem Wohnungsmarkt nichts zu suchen. Pauschalierende Vorwürfe gegenüber Akteuren der Wohnungs- und
Immobilienmärkte sind aber ebenso simplifizierend wie wenig zielführend. Als Freie Demokraten wollen wir ein respektvolles und tolerantes Sachsen. Weil in unserer offenen und liberalen Gesellschaft kein Platz für Rassismus,
Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres individuellen Lebensstils ist, werden wir Freie Demokraten auf die Einhaltung des AGG von allen Akteuren auch insbesondere bei Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt drängen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Assistenzbedarf ermöglichen

In der Pflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Damit verfügen die Betroffenen auch über ein Wunsch- und Wahlrecht ihrer Wohnform (z.B. Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung). Gleichzeitig steht ihnen die Wahl der Hilfeform frei (z.B. Leistungen eines Pflegedienstes, Nachbarschaftshilfe oder persönliches Budget als Unterstützung). Menschen mit Assistenzbedarf werden seitens der Leistungsträger allerdings immer wieder unter Druck gesetzt, die jeweils kostengünstigste Form zu wählen. Der Wechsel aus einem Heim in ein selbstbestimmtes Leben mit eigener Wohnung und persönlicher Assistenz ist daher die Ausnahme, während der Wechsel ins Heim begünstigt und teilweise sogar erzwungen wird.

Wie werden Sie sicherstellen, dass sich Menschen mit Assistenzbedarf frei für die Wohnform und die Hilfeform entscheiden können?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen einer Evaluierung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch werden wir das Anliegen mit aufgreifen und mit den Kostenträgern erörtern.

In solchen Fragen wollen wir mit den Kostenträgern Lösungen finden, denn es darf nicht sein, dass die „Kosten“ vor dem Menschen kommen.

Für uns GRÜNE gilt: Gute Pflege stellt den Menschen in den Mittelpunkt, dem ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden soll. Wir wollen für jede und jeden das passende ambulante Wohn- und Pflegeangebot (z.B. Pflege-WGs, Mehrgenerationenwohnen, betreute Wohnformen) ermöglichen, Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege fördern statt weitere Großeinrichtungen zu bauen, die Grundlagen für den Ausbau alternativer Wohnformen schaffen durch die Anpassung von Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung und im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz sowie eines Ausbaus des Förderprogramms „Mehrgenerationenwohnen“, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf unabhängige Beratung (§ 7a SGB XI Pflegeberatung) durch die Stärkung alternativer Beratungsangebote neben den Pflegekassen (z.B. Pflegekoordinatoren) sowie den deutlichen Ausbau des Netzes an Pflegekoordinatoren und -koordinatorinnen sowie die Weiterentwicklung ihres Tätigkeitsprofils im Freistaat Sachsen erreichen. Mit einem Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen sollen konkrete Maßnahmen und Projekte von Gemeinden im ländlichen und städtischen Raum finanziell unterstützt werden, die es älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ermöglichen, im vertrauten Wohnumfeld leben zu bleiben. Die Förderung von barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum ist genauso wichtig wie die Förderung innovativer Wohnformen für ältere Menschen als Alternative zu Pflegeheimen. Im unmittelbaren Wohnumfeld werden Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Nahverkehr, Ärztinnen und Ärzte sowie ein Mix aus Pflege- und Unterstützungsangeboten benötigt. Begegnungsorte für die Nachbarschaft sollen dabei helfen, gemeinsam statt einsam alt zu werden.

Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu wohnen, auch wenn sie hilfe- und unterstützungsbedürftig werden. Für diesen Grundsatz steht DIE LINKE ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Diesem Anspruch entspricht das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz noch nicht, es muss dementsprechend novelliert werden. Das Gesetz sollte einen abgestuften Anforderungs- und Kriterienkatalog zur Anerkennung der unterschiedlichen Wohnformen enthalten. In dieses Gesetz gehört die Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts in Bezug auf die gewünschte Wohnform. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir setzen uns auch für ein Sächsisches Inklusionsgesetz ein, das analog zur UN-Behindertenrechtskonvention Grundsätze für alle Lebensbereiche, auch den des Wohnens, bestimmt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hatte auch in dieser Wahlperiode in Drucksache 6/13144 einen dementsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dies wird voraussichtlich auch in der folgenden Wahlperiode erforderlich sein. Im Rahmen des Leistungsrechtes sehen wir es als selbstverständlich an, dass auch hier im Sinne der UN-BRK ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Hilfeform gesichert werden muss. Es ist den bestehenden Mehrheiten im Sächsischen Landtag geschuldet, dass es hierbei Defizite gibt. Wir sehen diese u. a. darin, dass die Durchsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wird, obwohl sie Menschenrecht sind, und dass die Fachaufsicht über die Umsetzung des Leistungsrechtes nicht beim Sozialministerium angesiedelt wurde. Dagegen werden wir uns auch weiterhin aktiv wenden.

Durch eine barrierefreie Ausstattung und mehr barrierfreien Wohnungen sollten Menschen mit Assistenzbedarf mehr Auswahl haben. Die Wahlfreiheit der Wohnform soll dabei weiter in der Hand der Betroffenen liegen und nicht aus finanziellen Gründen vorweggenommen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Inklusionsinstrument für die Teilhabe in der Gesellschaft dar. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr sind hier erhebliche Mängel festzustellen. So sind beispielsweise im Umfeld der Haltestellen die Bordsteine nicht immer abgesenkt, was den Zugang erschwert, und die Informationen über defekte Fahrstühle nicht aktuell oder unvollständig. Auch essentielle Hinweise zur Orientierung stehen bisher nicht flächendeckend in Brailleschrift zur Verfügung.

Wie werden Sie die Barrierefreiheit in Sachsen verbessern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr regelt explizit, dass Belange von Menschen mit Behinderungen im ÖPNV beachtet werden sollen, zuständig dafür sind in erster Linie aber die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge dem Anliegen entsprechend Rechnung zu tragen.

Wir stärken das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV, um Infrastruktur und Fahrzeuge im ÖPNV und SPNV zu modernisieren. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss bei allen Investitionen höchste Priorität genießen.

Wir wollen mit einem Landesprogramm den barrierefreien Umbau der Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen fördern und vorantreiben. Mit der Deutschen Bahn wollen wir dazu eine Rahmenvereinbarung abschließen. Bis 2025 sollen alle Haltepunkte und Bahnhöfe des Nahverkehrs im Freistaat Sachsen vollständig barrierefrei ausgebaut sein. Doch nicht nur Bahnhöfe, sondern auch Züge, Busse, der Schienenersatzverkehr und die Toiletten in Bahnhöfen müssen barrierefrei sein.

Im Gegensatz zur sächsischen Regierung halten wir am Ziel der Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 fest. Dazu sollen die Landesmittel aufgestockt werden, u. a. durch eine 50-50-Verteilung der vom Bund bereitgestellten Mittel Mittel für Straßenbau und Schiene (bisher fließt davon fast alles in den Straßenbau). Wir streben eine umfassende ÖPNV-Reform an, um in jeder sächsischen Kommune mindestens einen 2-Stunden, in größeren Kommunen einen 1h- bis ½-Stunden-Takt zu garantieren. Denn ein gutes ÖPNV-Angebot ist der beste Garant für einfache Mobilität. Zu unseren Reformvorschlägen gehört auch: Alle Menschen, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen bei der Nutzung von Bus und Bahn unsicher fühlen, sollen einen niedrigschwelligen, kostenfrei und flexibel nutzbaren Begleitservice in Anspruch nehmen können, der als Teil des in Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Sicherstellungsauftrags einer persönlichen Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit dient (nicht Fahrdienst nach SGB II oder SGB XII). Außerdem soll es stets aktuelle, korrekte und verständliche (i. S. der Barrierefreiheit) Angebotsinformationen (inkl. Erreichbarkeit barrierefreier Linien und Zugänge) über den Regelbetrieb und Änderungen geben, an Haltestellen, in Fahrzeugen und im Internet. Im Störungsfall soll umgehend informiert werden. Wenn es eine planmäßige Abweichung ist (z. B. Baustelle), muss in ausreichendem Abstand vorher und während der gesamten Dauer der Abweichung informiert werden, inkl. Alternativen. Diese Bedingungen müssen in Verträgen festgeschrieben und Nichteinhaltung geahndet werden. Fahrgäste müssen dann entschädigt werden (z.B. Geld zurück, wenn mehr als 15 min. Verspätung).

Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Hauptvoraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, gerade weil vielen Betroffenen eine Nutzung des Individualverkehrs generell nicht möglich ist. Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir werden daher alle Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn in die Pflicht nehmen, flächendeckend barrierefreie Mobilität zu ermöglichen. Neuanschaffungen sind so zum Beispiel weniger förderungswürdig, wenn sie nicht barrierefrei sind. Auch im Servicebereich haben die Verkehrsverbünde leider noch großen Nachholbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Sicherstellung der Mobilität ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und ist entsprechend zu gewährleisten.

Die mögliche stärkere Berücksichtigung dieser Ansätze können gegenüber den zuständigen Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern angeregt werden.

Die Aufgabe, Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herzustellen, ist bislang vor allem vom Bemühen gekennzeichnet, alle Haltestellen in Sachsen barrierefrei auszugestalten. Bei der Bestellung neuer Fahrzeuge sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit ein zentrales Ausschreibungskriterium. Wir setzen uns dafür ein, dass Interessen-Verbände bei der Weiterentwicklung der Kriterien für Barrierefreiheit einbezogen werden. Damit sollen Expert*innen in eigener Sache frühzeitig bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen eingebunden werden, um notwendige Bedürfnisse in den Planungsprozess einbringen zu können.

Im Kern geht es um einen ÖPNV, der den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht wird. In der Regel werden aber die Fahrgäste in Planungen gar nicht einbezogen. Wir wollen durch mehr Beteiligung und Mitspracherechte von Betroffenen fördern. Daher haben wir ein umfangreiches ÖPNV-Beteiligungsgesetz vorgelegt, der u.a. die Bildung von Fahrgastbeiräten in den sächsischen Kommunen vorschreibt und finanziell unterstützt, sowie einen Landesnahverkehrsbeirat ins Leben ruft.

Ja. Sofern möglich, sollte die Nutzung des ÖPNVs für alle Menschen möglich sein. Darauf ist bei der Beschaffung der Fahrzeuge zu achten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Keine Einordnung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer

Im Februar 2019 sollten vier weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingeordnet werden: Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien. Die Entscheidung hierzu wurde jedoch im Bundesrat verschoben. Als „sichere Herkunftsstaaten“ können Länder eingeordnet werden, in denen sicher erscheint, dass es dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylanträge aus diesen Ländern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt und Klage- sowie Ausreisefristen werden verkürzt. Menschen, die politische Verfolgung oder Diskriminierung in „sicheren Herkunftsländern“ als Asylgrund geltend machen wollen, müssen dafür Beweise vorlegen.

  1. Sind Sie der Meinung, dass Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen sind?
  2. Sehen Sie einen Bedarf weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einzuordnen?
  3. Wie stehen Sie grundsätzlich zu dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“, das zur Rechtfertigung eines beschleunigten Asylverfahrens, verkürzter Klage- und Ausreisefristen sowie zur Verweigerung des Arbeitsmarktzugangs benutzt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Frage der Einstufung als sichere Herkunftsländer ist vorrangig auf Bundesebene zu klären; die Einstufung der bisherigen Länder tragen wir mit. Hinsichtlich weiterer Länder ist dies zu prüfen. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ist .dafür ein wesentlicher Bestandteil.

Wir lehnen die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ab. Wir sprechen uns auch gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus, besonders weil in einer Vielzahl dokumentierte Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Wir lehnen das Konzept sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ grundsätzlich ab. Georgien, Tunesien und Marokko dürfen nicht als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden. Denn auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ droht verschiedenen Gruppen die Verfolgung. Nach dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ trügen die Geflüchteten die Beweislast, wobei eine Beweisführung oft unmöglich bleibt. Die damit einhergehende Verlust von wesentlichen Rechten lehnen wir ebenso ab.

Zu 1. und 2.

Nein.

Zu 3.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ist ein Abwehrkonzept, das die Einzelfallprüfung von Schutzgesuchen weitgehend obsolet machen und pauschal-ablehnende ausländerrechtliche Entscheidungsvorgänge ermöglichen soll. Die rechtliche Einstufung bestimmter Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ ruft die begründete Besorgnis hervor, dass eine unvoreingenommene Prüfung von Einzelschicksalen geflüchteter Menschen erheblich eingeschränkt und das Recht von Geflüchteten auf humanitären Schutz und die uneingeschränkte Gewährung des Grundrechts auf Asyl weiter ausgehöhlt werden. DIE LINKE stellt sich konsequent und seit der Einführung des Konstrukts 1992/93 gegen den Versuch, Einwanderung durch die pauschale Qualifikation von Ländern als „sichere Herkunftsländer“ zu begrenzen, und gegen eine dadurch hervorgerufene Erhöhung der Anforderungen an den Nachweis von Asylgründen durch Betroffene.

Ja. Die Einordnung als sichere Herkunftsstaaten steht einem fairen Asylverfahren nicht im Weg. Jeder, der individuell verfolgt wird, wird weiterhin unseren Schutz erhalten. Die Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht nur schnellere Verfahren. Sichere Herkunftsstaaten sind zudem bisher auch nur Länder, bei denen eine Anerkennungsquote von Asylbewerbern bei unter 5 Prozent liegt. Ja. Beispielsweise Indien oder Moldau.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Seit Oktober 2017 beteiligt sich Sachsen an Abschiebungen nach Afghanistan; seit Sommer 2018 werden über die Kategorien „Gefährder*innen“, Straffällige, „Identitätstäuscher*innen“ hinaus auch weitere Menschen abgeschoben. Bis einschließlich der Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 19. März wurden laut Zahlen des Sächsischen Flüchtlingsrats 13 Menschen aus Sachsen in das Kriegsgebiet abgeschoben, neun von ihnen fielen in keine der drei genannten Kategorien. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 30. August 2018 neue Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) veröffentlicht. Eine wesentliche inhaltliche Neuerung weist der Abschnitt auf, in dem es um die mögliche Verfügbarkeit einer „internen Flucht- oder Neuansiedlungsalternative“ geht (internal flight or relocation alternative, IFA/IRA). Kabul mit seinem Zielflughafen für Abschiebungen aus Deutschland wird laut UNHCR explizit nicht als inländische Fluchtalternative geführt.

  1. Finden Sie, dass ein Mensch in Kriegsgebiete wie Afghanistan zurückgeschickt werden darf, in denen sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist?
  2. Werden Sie sich weiterhin an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen und wenn ja, welche Gruppen sollen davon betroffen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen und solange dies auch für Afghanistan zutrifft, tragen wir Abschiebungen mit.

Die Beschlusslage der SPD Sachsen ist, dass sie alles daran setzt, dass Asylsuchende nach Afghanistan nicht angeschoben werden, mit der Ausnahme von Gefährder*innen.

Seit langem fordern wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan und in andere Krisenländer wie Irak oder Syrien. Berichte wie die vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bestätigen, dass die Situation in Ländern wie Afghanistan nicht sicher ist. Ungeachtet dessen werden aus Sachsen vor allem alleinstehende Männer nach Afghanistan abgeschoben. Das lehnen wir ab, vor allem, wenn diese sich in einem Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis befinden. Statt die Zahl an Abschiebungen um jeden Preis zu erhöhen, muss die zukünftige Staatsregierung für die bessere Integration und Teilhabe dieser Menschen sorgen.

Nein, DIE LINKE hält die Abschiebepolitik nach Afghanistan für ein düsteres politisches Kalkül. Seit dem deutsch-afghanischen Rückkehrabkommen von Oktober 2016 zur Ermöglichung einer aggressiven Abschiebekampagne gehören Abschiebungen nach Afghanistan zu den umstrittensten Themen der deutschen Asylpolitik, in der die reelle Sicherheitslage Afghanistans kaum eine Rolle spielt. Sachsen weigert sich, die Möglichkeit eines formalen Abschiebestopps nach § 60a AufenthG oder aber der Nicht-Meldung von Abzuschiebenden in Anspruch zu nehmen. Im Landtag wurden Anträge auf Abschiebestopp (§ 60a AufenthG) nach Afghanistan behandelt, welche von der Linksfraktion eingebracht und unterstützt wurden (Drs 6/547; 6/8768). DIE LINKE in Sachsen hat bisher nicht nur Abschiebungen nach Afghanistan, sondern jegliche Abschiebungen konsequent abgelehnt und wird das auch künftig tun. Menschen, die hierher kommen, tun dies aus Gründen. Diese wollen wir nicht bewerten, sondern jedem und jeder die Möglichkeit geben, hier gleichberechtigt und selbstbestimmt zu leben.

Die genaue Einschätzung eines Landes nehmen wir nicht vor, sondern vertrauen grundsätzlich auf die Lageeinschätzung der Bundesregierung. Danach sind Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin grundsätzlich möglich. Dennoch sehen wir die konkreten Besonderheiten in Afghanistan. So haben sich beispielsweise auch die Rahmenbedingungen für das zivile Engagement der Bundesregierung in Afghanistan seit dem Ende der ISAF-Mission 2014 deutlich verschlechtert (Anfrage FDP-Fraktion, Drucksache 19/8031).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aussetzung aller Dublin Abschiebungen

Im Rahmen von Dublin-Überstellungen kommt es regelmäßig zu Familientrennungen. Weiterhin werden auch besonders schutzbedürftige Personen (Familien, Menschen mit Behinderung) in EU- Staaten mit zweifelhaften Asylverfahren überstellt (z.B. Familien mit Kleinkindern nach Italien). Für die Organisation dieser Abschiebungen sind die Länder zuständig. Ob sie erfolgen, hängt davon ab, ob die Ausländerbehörden vor Ort tätig werden oder die Überstellungsfrist verstreichen lassen.

  1. Wie stehen Sie zu Abschiebungen im Rahmen der Dublin-III-VO?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zentrale Ausländerbehörde bei der Zuständigkeit eines anderen Unterzeichnerstaats für das Asylverfahren die Überstellungsfrist verstreichen lässt? Wie wollen Sie dies bei Unterzeichnerstaaten sicherstellen, deren Unterbringungsbedingungen immer wieder als ungenügend kritisiert werden, wie Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Die Dublin-III-VO ist in ein wichtiger Bestandteil der europäischen Asylpolitik und sollte beibehalten werden.

Zu 2.: Dies wird abgelehnt.

Zu 3.: Es gelten für uns die europäischen Rechtsvorgaben

Das Dublin-III-System muss dringend überarbeitet werden. Entscheidungen verschiedener deutscher Gerichte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass auch Abschiebungen in andere EU-Länder nicht gemacht werden können, weil dort keine anständige Versorgung gesichert ist. Auch wenn es bisher nicht auf europäischer Ebene gelungen ist, müssen wir endlich zu einer vernünftigen Verteilung auf die Mitgliedsstaaten der EU kommen. Dublin III ist ein unfaires System für die Länder an den Grenzen der EU. Die Zustände, etwa im griechischen Flüchtlingslager „Moria“ sind unhaltbar.

Wir lehnen Abschiebungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“ (innerhalb Europas) ab, da wir das System für dringend reformbedürftig halten. Es braucht ein faires System für Schutzsuchende bei dem anhand eines festen Schlüssels und der Wünsche der Geflüchteten verteilt wird. Dabei sind auch Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse entscheidend. Insbesondere in Länder in denen menschenunwürdige Behandlung, Obdachlosigkeit oder Haft droht, wie etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn, darf nicht abgeschoben werden. Das gilt umso mehr bei besonders schutzbedürftigen Menschen wie Schwangeren, Familien mit (Klein-)kindern und psychisch Kranken. Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit und Information von Ausländerbehörden und Zentraler Ausländerbehörde über mögliche Abschiebehindernisse sowie ausreichend Zeit Rechtsschutz zu suchen. Das Kindeswohl ist bei Abschiebungen immer vorrangig zu berücksichtigen und Familien dürfen nicht getrennt werden.

DIE LINKE fordert eine grundlegende Änderung der Dublin-Verordnung. Die Übereinkunft bürdet die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten einseitig den überforderten EU-Mitgliedstaaten mit relevanten EU-Außengrenzen auf und ignoriert die berechtigten Wünsche der Schutzsuchenden. Die Alternative zum gescheiterten Dublin-System ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge. So könnten Familienbande und vorhandene Sprachkenntnisse positiv genutzt werden, statt die Menschen gegen ihren Willen von einem Land ins andere zu schicken. Das Dublin-III-Abkommen ist ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einem humanen Umgang mit Flucht und Migration in der EU. Vor allem Deutschland behindert eine Lösung für die Verteilung von Geflüchteten und einen fairen finanziellen Ausgleich. Das Verstreichenlassen der Überstellungsfrist ist durchaus Praxis in anderen Bundesländern. DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, dieser Praxis zu folgen. Eine wachsende Zahl von Verwaltungsgerichten stoppt die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Italien, Griechenland und Ungarn mit der Begründung, dass die dortige Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden systemische Mängel aufweist. Diese Spruchpraxis muss auch Gerichten in Sachsen vermittelt werden. Für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen, die einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten müssen, fordert DIE LINKE besondere Clearingstellen, die sicherstellen, dass alle notwendige Vorsorge für den Schutz der betreffenden Menschen erfolgt.

Wir stehen grundsätzlich zum Inhalt der Dublin-III-VO. Dazu gehören auch Abschiebungen. Dennoch wollen wir verhindern, dass es zu Familientrennungen kommt. Wir wollen auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass es eine gemeinsame Asylpolitik gibt, bei der auch Mindest-Standards für die Unterbringung innerhalb der EU angehoben werden müssen. Weitere Informationen zu unserer Position im Bereich Asyl finden Sie hier:
https://www.fdp.de/thema/asylpolitik.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebebeobachtung an sächsischen Flughäfen einrichten

Laut Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. In Deutschland sind die Bundesländer für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen verantwortlich, dementsprechend sind sie dazu verpflichtet, die EU-Rückführungsrichtlinie umzusetzen. Die sächsischen Flughäfen verfügen über keine Abschiebebeobachtung. Abschiebungsbeobachtungsstellen gibt es an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt a.M.

Werden Sie Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen und Abschiebebeobachtungsstellen an den Flughäfen in Dresden und Leipzig einrichten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir halten diese Stellen für sinnvoll und werden uns für ihre Einrichtung einsetzen.

Da Abschiebungen in hohem Maß in die Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifen, befürworten wir eine Abschiebebeobachtung an Sächsischen Flughäfen. Diese würden eine wichtige Vermittlerrolle einnehmen und könnte bei Verstößen, wie beispielsweise Familientrennung, keine vorrangige Berücksichtigung von Kindeswohl oder keine ausreichende ärztliche Begleitung berichten.

DIE LINKE Sachsen setzt sich für eine Abschiebebeobachtung an den Flughäfen in Dresden und Leipzig ein. Die EU-Rückführungsrichtlinie (Art. 8, Abs. 6) ist in dieser Frage verpflichtend und verlangt „ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ einzurichten. Der aus dem Richtliniencharakter folgende Gestaltungsspielraum fordert geradezu dazu heraus, die Sächsische Staatsregierung zur Transparenz zu zwingen und zu kontrollieren, wie sie den ein solches „wirksames System“ gestaltet. Der Linksfraktion war und ist hier u.a. wichtig, die ärztliche Begleitung bei Abschiebungen und Abschiebebeobachtung (Drs 6/11176, Drs 6/11478, Drs 6/16342) einzufordern. Abschiebebeobachtung muss aus unserer Sicht von einer unabhängigen Stelle erfolgen, aber staatlich finanziert werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Abschiebungen möglichst fair, rechtssicher und ohne Komplikationen durchgeführt werden können. Ob es dazu Abschiebebeobachtungsstellen bedarf, werden wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Menschen das Recht, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und die Folgen so gravierend sind, dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das Asylrecht ist dabei allerdings Bundesrecht. Auf Landesebene wollen wir aber besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten unterstützen. In diesem Kontext haben wir im Aktionsplan Vielfalt bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Verfolgung aufgrund geschlechtlicher Wahrnehmung oder geschlechtlicher Ausdrucks als Asylgrund anerkannt wird. Dies gilt auch für die besondere Schutzbedürftigkeit von trans*Menschen. Auf Landesebene fordern wir besondere Schutzkonzepte, etwa bei der Unterbringung und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Deren Strukturen müssen ausgebaut und auch in ländliche Regionen ausgeweitet werden. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen gerade in ländlichen Regionen und fehlender Unterstützungsstrukturen sollte ein Wohnortwechsel und Unterbringung in den Städten für queere Geflüchtete ermöglicht werden.

Zu 1. und 2.

Ja.

Zu 3.

DIE LINKE. fordert für geflüchtete trans* Menschen ein Bleiberecht. Sie fliehen häufig wegen gesellschaftlicher und/oder staatlicher Diskriminierung und sind oft Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI* Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist sexuellen Minderheiten Asyl zu gewähren, wenn sie in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht werden. In unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme haben wir „Personen, die wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität Verfolgung ausgesetzt waren“ ergänzend zu den Normierungen der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Personen definiert. Im Gesetz haben wir zudem einen verbindlichen Gewaltschutz festgeschrieben (§11).

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Sachsen wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Seitens des Freistaates werden heute bereits vielfältige Maßnahmen für den Klimaschutz in unterschiedlichen Bereichen gefördert und unterstützt. Diese werden wir fortführen. Neben den Maßnahmen des Freistaates und der Kommunen ist aber auch die Verantwortung eines jeden Einzelnen zu appellieren.

Die Bundesregierung hat alle Sektoren, die Klimagase emittieren, identifiziert und Ziele für die Reduktion in jedem Sektor in einem Klimaschutzplan 2050 festgelegt. Um diese Ziele umzusetzen, braucht Sachsen eine integrierte Klima- und Energiestrategie, die alle Bereiche einbezieht, die Treibhausgase erzeugen und gleichzeitig sozial- und wirtschaftspolitische Belange berücksichtigt. Deshalb werden wir konkrete und verbindliche Maßnahmen in einem sächsischen Klimaschutzgesetz festschreiben. Darüber hinaus gehört Klimaschutz für uns in die sächsische Verfassung. Klimaschutz umfasst viele Bereiche, in denen wir in Sachsen dringend handeln müssen. Beispielhaft seinen von unseren Plänen erwähnt: Ausbau Erneuerbare Energien, Energiespeicher auf ein neues Niveau heben, energieeffiziente Mobilität fördern und CO2- neutrale Energiepolitik.

Weil der europäische Emissionshandel nicht gut funktioniert, wollen wir wirkungsvollen Klimaschutz mit zusätzlichen Maßnahmen erreichen. Auf Landesebene wollen wir die Emissionen schrittweise reduzieren: 1. Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit dem Ziel der kompletten Treibhausgas-Neutralität bis 2050. Mit einem solchen Gesetz können Ziele für Emissionssenkungen für Sektoren festgelegt werden, die dann konkret bei der Landesplanung und Raumordnung berücksichtigt werden müssen. Damit können zum Beispiel neue Braunkohle-Tagebaue verhindert und Mindestwirkungsgrade für neue und bestehende Kraftwerke eingeführt werden. 2. Gelder aus dem Straßenbau wollen wir in den öffentlichen Verkehrssektor und in den Rad- und Fußverkehr umschichten und einen Sachsentakt für den ÖPNV nach Schweizer Vorbild. 3. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, sodass bis 2030 der Strombedarf aus Wind und Sonne gedeckt wird. Wir wollen für den Windausbau die gesamte Landesfläche betrachten und ein Gesamtkonzept erarbeiten. Wir wollen 1 bis 2 Prozent der Landesfläche für insgesamt 1500-3000 Windenergieanlagen ausweisen. 4. Energiesparmaßnahmen und Erneuerbare Wärme in Mietwohnungen wollen wir durch ein Investitionsprogramm unterstützen.

Im Bereich des Klimaschutzes begrüßen wir einen schnellen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und möchten den Ausbau erneuerbarer Energieträger in Sachsen zur Strom- und Wärmeerzeugung massiv fördern. Hierfür setzen wir auf Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Erdwärme, um den Energieträger Kohle abzulösen. Ziel ist es, dass der sächsische Bruttostromverbrauch vollständig aus diesen Energieträgern gedeckt werden kann. Dabei setzen wir auch auf Speichertechnologien ebenso wie Netzausbau-, Energieeffizienz- und Einsparinitiativen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Klimaschutzstrategie betrifft den Verkehrssektor, in dem wir Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Verkehr massiv ausbauen möchten, um den Anteil des klimaschädlichen Autoverkehrs zu reduzieren. Außerdem muss auch die Agrarpolitik künftig stärker eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften und fairen globalen Handelsbeziehungen leisten.

Heute werden den Menschen die Ziele der Energiepolitik mit immer neuen Vorschriften, Subventionen und Zwangsabgaben aufgezwungen. Wir wollen marktwirtschaftliche Anreize und keine Verzichts- und Verbotsideologie mit staatlicher Gängelung. Sächsische Alleingänge beim Klimaschutz lehnen wir ab. Zudem sind gemeinsame europäische Klimaziele und ein System des Europäischen Emissionszertifikatehandels (ETS) festgelegt. Zu diesen stehen
wir ohne Abstriche.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

In der SPD Sachsen gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die mit ihrer Arbeit wichtige Perspektiven der Antidiskriminierungsarbeit einbringen. Dazu gehören etwa die AG Selbstaktiv oder die AG Migration und Flucht. Wir achten außerdem nach dem Reißverschlussprinzip darauf, dass unsere Listen mindestens im Geschlechterverhältnis 60:40 besetzt sind. Die Arbeit in der SPD steht auch Nicht-Mitgliedern offen, sodass alle Bevölkerungsgruppen sich an den politischen Prozessen innerhalb der SPD beteiligen können, sofern sie unser Grundverständnis teilen. Wir können und müssen uns aber auch weiterentwickeln. Ein Ziel ist dabei vor allem eine vielfältigere Mitgliedschaft, etwa im Geschlechterverhältnis oder in Bereich Migration.

Nicht nur bei der innerparteilichen politischen Willensbildung wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stark auf Transparenz gesetzt, und Partei und Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen achten bei ihren Veranstaltungen auf möglichst weitgehende Barrierefreiheit. Ziel ist, den Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen zu ermöglichen, in eigenem Selbstbewusstsein eigene Interessen, Bedürfnisse und Positionen zu vertreten. Die Mandatsträger*innen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen auf Landesebene sind seit langem nach Frauen und Männern quotiert; mit den Wahlen im Mai konnten wir den Anteil von Frauen mit Mandaten erneut steigern. Wie bei anderen Parteien, Verbänden und Institutionen ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen mit Migrationshintergrund und von älteren Menschen noch ausbaufähig. Es bleibt eine andauernde Herausforderung, Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen Zugang zu Informationen, Veranstaltungen, Netzwerken sowie Sach- und Personalentscheidungen zu verschaffen.

Da gerade die Politik ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, eigene Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Interkulturalität und Inklusion sind ebenso fest verankert. Um Ausgrenzung aufgrund von finanziellen Ressourcen zu vermeiden, gibt es bei uns stets Kostenerlasse bzw. -zuschüsse. Finanzielle Vorleistungen sind bei Nominierungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Büro- und Veranstaltungsräume werden nach der Maßgabe der barrierefreien Zugänglichkeit ausgesucht. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir auf Anfrage Gebärdendolmetscher_innen ebenso wie Kinderbetreuung an. Auf Parteitagen werden Nachteilsausgleichsräume zur Verfügung gestellt. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe zu ermöglichen und eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen zu leisten. Für weitere Anregungen sind wir immer offen.

Unser Ziel ist es, intern durch eine Kultur des gegenseitigen Respekts offen für alle liberalen Mitstreiter zu sein und dabei eine Gemeinschaft zu bilden, in der sich jeder wohl fühlt. Barrieren in der Kommunikation versuchen wir
abzubauen, die Parteitage werden soweit möglich barrierefrei ausgestaltet, Gebärdendolmetscher kommen jedoch bisher nur selten zum Einsatz. Uns ist es wichtig, dass jeder am Parteileben partizipieren kann. Für uns steht dabei
jedoch keine Personengruppe im Zentrum, sondern jede einzelne Person mit all ihren Stärken, Wünschen und Besonderheiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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