Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Derartige Gesetze sind nicht geplant.

Nein.

Wir befürworten kein Gesetz, das in die Religionsfreiheit von Frauen und Mädchen eingreift, soweit keine Gefahr für die Freiheitsrechte Dritter besteht.

Nein. Initiativen, die sich ausschließlich mit der religiös motivierten Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen befassen, können unter keinem denkbaren Gesichtspunkt unsere Zustimmung erhalten. Richtig ist, dass wir LINKE in Sachsen nach dem Landtagswahlprogramm 2019 den Religionsunterricht durch einen überkonfessionellen Ethikunterricht ersetzen und den Einfluss der Religionsgemeinschaften an staatlichen Schulen zurückdrängen wollen. Es gibt auch nicht wenige Stimmen in der Partei, die das Berliner Neutralitätsgesetz aufgrund der Säkularität des Staates für richtig halten. Hier herrscht allerdings beileibe kein einheitliches Meinungsbild. Derzeit ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (8 AZR 62/19) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2018 (7 Sa 963/18) gegen einzelne Bestimmungen des Berliner Neutralitätsgesetzes anhängig, wobei zu erwarten ist, dass hier der Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausgeschöpft wird. Solange hier noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, sollte sich der Landesgesetzgeber zurücknehmen und mit einem landeseigenen „Sächsischen Neutralitätsgesetz“ nicht befassen. Es ist auch höchst fraglich, ob für Sachsen hierzu überhaupt ein gesteigerter Regelungsbedarf besteht. Unser politischer Ansatz sind nicht Verbote, auch nicht in Fragen religiöser Praxen in Familien, die auch Minderjährige in Haftung nehmen. Wir setzen stattdessen auf Aufklärung, Bildung und Empowerment zu selbstbestimmten Entscheidungen, vor allem von Kindern und Jugendlichen!

Frage 1: Nein.
Frage 2: Nein. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aufgrund religiöser Gründe durch die Eltern vom Schwimmunterricht abgemeldet werden. So wollen wir Maßnahmen ergreifen, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Sachsen in Zukunft schwimmen kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung

Die sächsische Staatsregierung hat das Modellprojekt „Aufbau, Erprobung und Etablierung einer flächendeckenden Beratungsstruktur nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ ins Leben gerufen. Allerdings berücksichtigen die Angebote des Modellprojektes die mehrfachen Diskriminierungen von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte bisher nicht. Es fehlt ein geschütztes Beratungsangebot, das sowohl auf ethnische wie auch genderspezifische Diskriminierungen eingeht, denen diese Frauen* im öffentlichen und privaten Alltag, auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt sowie bei der politischen Teilhabe ausgesetzt sind.

  1. Werden Sie für Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte ein geschütztes Beratungsangebot anbieten, das auf die Besonderheit der mehrfachen Diskriminierung eingeht?
  2. Wie werden Sie ein solches Angebot umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Schaffung eines solchen Beratungsangebotes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir unterstützen die Schaffung und Etablierung von Beratungsangeboten für Frauen* mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Diese können an bestehende Beratungsangebote wie etwa des Modells zur Antidiskriminierungsberatung als auch bei Asyl- und Migrationsberatung angebunden sein oder es kann ein Austausch beziehungsweise Verweisberatung stattfinden. Dabei müssen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Wir unterstützen den Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur voll und ganz. Dabei werden wir den unabhängigen Beratungsstrukturen immer auch die Möglichkeit bieten, sich weiter zu entwickeln und bisher noch fehlende Beratungsangebote zu ergänzen.

Ja. Menschen, die diskriminiert werden, bekommen unsere Unterstützung. Diese Unterstützung muss dabei auf die individuelle Diskriminierung zugeschnitten sein, bei Mehrfachdiskriminierung entsprechend auf die einzelnen spezifischen Benachteiligungen. Frauen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund sind leider oft von Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts betroffen. Daran möchten wir mit vielfältigen Maßnahmen ansetzen. So sind unter Ihnen beispielsweise überdurchschnittlich viele Analphabeten, denen wir durch individuelle Bildungsangebote helfen müssen, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Weiterhin muss jegliches Personal, das mit Geflüchteten zu tun hat, für entsprechende Diskriminierungen sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum.

Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt hat und weiterhin plant. Der Freistaat hat sich ebenfalls frühzeitig mit der Umsetzung auseinandergesetzt. So ist zum einen eine Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des Landesaktionplans zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt im Hinblick auf die Vorgaben der Konvention geplant. Weiterhin wurden im aktuellen Doppelhaushalt Mittel zur Förderung des Sächsischen Hilfesystems (Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen, etc.) eingestellt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit im Hinblick auf die Bedürfnisse der Konvention verstärkt ausgerichtet.

Wir wollen dieses Hilfesystem weiter stärken.

Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Sexualisierte und häusliche Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Deswegen braucht es strukturelle Abhilfe. Aktuell gibt es in Sachsen zwar viele Einzelmaßnahmen, geförderte Projekte und Einrichtungen. Aber eine wirkliche Strategie, bei der sich Bund, Länder und Kommunen in puncto Prävention und Intervention abstimmen, gibt es nicht. Wir fordern deshalb zunächst die landesweite Koordination der vorhandenen Hilfsangebote durch eine zentrale Stelle. Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention sind die Schutzeinrichtungen und Interventions- und Beratungsstellen. Sie müssen flächendeckend vorhanden sein. Können Kommunen ihren finanziellen Beitrag zur Errichtung oder zum Betrieb eine Hilfestelle nicht leisten, muss sie der Freistaat mit im Landeshaushalt dafür vorgesehen Mitteln unterstützen. Priorität hat dabei aktuell die Errichtung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen im Erzgebirge und im Nordsachsen. Bei der Neuerrichtung und bei eventuellen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Einrichtungen sind die Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Sie sind überdurchschnittlich häufig von häuslicher Gewalt betroffen. Die Istanbul-Konvention verlangt deswegen flächendeckend barrierefreie Hilfs- und Schutzeinrichtungen. Polizei und Justiz müssen angemessen auf die Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt reagieren und gerade in akuten Notsituationen empathisch mit ihnen umgehen können. Wir fordern entsprechende Pflichtfortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen. An den Familiengerichten treffen Gewaltschutz-, Sorgerechts- und Umgangsverfahren aufeinander. Diese müssen so aufeinander abgestimmt behandelt werden, dass erneute Traumatisierungen verhindert werden.

Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir einen Antrag eingebracht und die zügige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention eingefordert (Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen! Landtags-Drucksache 6/14763). Wir werden die Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr genau beobachten, immer wieder die Themen häusliche Gewalt und/oder sexualisierte Gewalt auf die Tagesordnung bringen und in den Haushaltsdebatten eine entsprechende auskömmliche Finanzierung beantragen. So wie wir uns bereits in dieser Wahlperiode sehr intensiv dem Gewaltschutz gewidmet haben, werden wir auch künftig an dem Thema dran bleiben.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist für uns von größter Wichtigkeit. Diese Konvention richtet sich gegen Gewalt an Frauen. Neben Prävention und Opferschutz ist auch Strafverfolgung von Gewaltdelikten gegen Frauen Gegenstand der Übereinkunft; betrifft mithin auch insbesondere diese Bereiche. Polizei und Justiz müssen daher ausreichend ausgestattet und für den Thema sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundlage der Ausgestaltung von Verwaltungsdokumenten ist für uns das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.

Uns Sozialdemokrat*innen geht es bei geschlechtergerechter Sprache und Politik nicht um ein Dogma. Es geht uns um das Sichtbarmachen aller. Wer unsichtbar bleibt, bleibt oft unbedacht. Deswegen setzen wir uns überall für eine geschlechtergerechte Sprache ein und plädieren gleichzeitig für einen pragmatischen Umgang, der die Lesbarkeit von Texten erhält (z.B. wechselnder Gebrauch der Geschlechter).

Grundvoraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist ein Bewusstsein für die Problematik. Ausdruck eines solchen Bewusstseins ist unter anderem die Sprache. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache kann insofern dabei helfen, bei den Adressat*innen das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu schärfen. Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten unumgänglich. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gehört zu den Urprinzipien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir natürlich nicht nur parteiintern leben, sondern in der Gesellschaft etablieren wollen. Deswegen werden wir umfassend und konsequent daran arbeiten, dass sächsische Rechtsvorschriften, amtliche – auch interne – Schreiben und Vordrucke Frauen* nicht nur „mitmeinen“ sondern ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende. Die deutsche Sprache eröffnet durch substantivierte Partizipien viele Möglichkeiten, wenn man offen dafür ist. In der rechtsförmlichen Sprache muss sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) durchsetzen.

Ja. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass noch immer Dokumente und Schreiben im generischen Maskulinum verfasst sind, mit dem Verweis, es seien ja alle gemeint. Sprache ist ein wichtiger Indikator für Macht, Herrschaftsverhältnisse und Diskriminierung. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass eine geschlechtersensible und geschlechtergerechte Sprache in allen Dokumenten und Schreiben zur Anwendung kommt.

Wir werden niemandem vorschreiben, welche konkrete Form der Geschlechteransprache zu wählen ist. Mit der jeweils von uns verwendeten Form meinen wir immer Personen jeglicher Geschlechter. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Sachsen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Sachsen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Sachsen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Anliegen wird bereits in der Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Die Aufarbeitung der zugrunde liegenden Machtungleichheiten und deren Folgen muss noch in der gesamten sächsischen Gesellschaft geführt werden. Für uns sind das keine neuen Themen. Unser sozialdemokratischer Grundsatz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ besteht weiterhin. Wir handeln und setzen Politik gegen sexualisierte Gewalt um und werden das auch in Zukunft tun.

Im Zuge von #metoo wurden nicht nur Übergriffe in Form von sexistischen Sprüchen bis hin zu sexueller Gewalt bekannt. Es wurden auch die dahinter stehenden patriarchalen Machtstrukturen aufgedeckt. Über sexualisierte Übergriffe wird ernsthafter und umfassender gesprochen und diskutiert, die Zeiten des „Altherrenwitz“ sind hoffentlich bald vorbei. Dafür wollen wir GRÜNEN Missstände in Sachsen offenlegen, ansprechen und beseitigen. Nachfolgende Generationen sollen aus den Erfahrungen vieler Frauen* lernen und selbstbewusst Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt entgegentreten können. Für Opfer von Sexismus und Gewalt wollen wir ein landesweites Netz an sensibilisierten Ansprechstellen bereitstellen. Wir wollen Frauen- und Kinderschutz­einrichtungen sowie Interventionsstellen ausbauen und stärken. Diese Hilfsangebote müssen durch eine zentrale Stelle landesweit koordiniert werden. Bestandteil dieser Infrastruktur müssen auch Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen u.ä.) sein, in denen verfahrensunabhängige vertrauliche Beweissicherungen durchgeführt werden. Sexualisierte Übergriffe stellen oftmals Straftaten (Beleidigung, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung etc.) dar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Grundvoraussetzung hierfür sind sensibilisierte Ansprechpersonen für die Opfer bei der Polizei und in der Justiz. Unter allen Umständen muss eine erneute Traumatisierung während des Strafverfahrens vermieden werden. Verpflichtende Fortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen sowie Schwerpunktabteilungen in den Staatsanwaltschaften sind hier nur ein erster Schritt.

Die #metoo-Debatte hat der breiten Öffentlichkeit eindrücklich vor Augen geführt, wie weit verbreitet Sexismus, sexistische und sexualisierte Gewalt auch in der Bundesrepublik sind. Durch Studien, Befragungen, Erfahrungsberichte von Beratungsstellen ist das zwar seit Langem bekannt, doch fanden diese Erkenntnisse kaum ein großes Gehör in der Öffentlichkeit. Die Ursachen sind vielfältig. Entsprechend müssen auch in der Bekämpfung von Sexismus und sexualisierter Gewalt vielfältige Instrumente angewandt werden. Dabei geht es um den Abbau tradierter Rollenklischees, die Frauen als das „schwache“ und Männer als das „starke“ Geschlecht darstellen; die Ablehnung der Objektivierung von Frauen(-körpern) in sexistischer Werbung oder anderen Darstellungen; Widerstand gegen das Abtun von Sexismus, indem sexistische Äußerungen als „Herrenwitz“ oder gar Kompliment dargestellt werden; und insgesamt die Ablehnung patriarchaler Denkweisen und Verhaltensmuster.

Wir stehen für ein emanzipatorisches Geschlechterbild und werden auf allen Ebenen dafür kämpfen.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der
Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir sorgen dafür, dass es mehr Polizei in Sachsen gibt. Außerdem haben wir den Opferschutz deutlich ausgebaut. Den Plan gegen häusliche Gewalt setzen wir weiter um. Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Im öffentlichen Raum ist die beste Kriminalitätsprävention ein hohes Entdeckungsrisiko für die potentiellen Täter*innen. Das erfordert eine starke Präsenz von gut geschulten Polizeikräften. Weiterhin kann der öffentliche Raum durch kluge Stadtplanung und -gestaltung, z.B. Beleuchtungskonzepte, Fluchtwege u.ä., nicht nur für Frauen sicherer gemacht werden. Demgegenüber ist der Einsatz von Videoüberwachung nicht angezeigt, da er zur Verdrängung von Kriminalität in nicht überwachte Gebiete führt und nachweislich nicht zum Schutz von Frauen im öffentlichen Raum beiträgt. Der angstbesetzte öffentliche Raum kann positiv genutzt werden zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt. Landesweite Kampagnen können über Mythen zur Gewalt gegen Frauen (z.B. Verantwortlichkeit der Opfer durch Kleidung und Verhalten, Verschiebung der Übergriffs-Grenzen in Partnerschaften etc.) aufklären, das Selbstbewusstsein potentieller Opfer stärken und zur Anzeige ermutigen. Das strahlt dann auch in das Private. Hier werden weitaus mehr Frauen Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen als im öffentlichen Raum. Für sie braucht es ein flächendeckendes Netz an Frauen- und Kinderschutzhäusern und Interventionsstellen. Insbesondere müssen endlich auch im Erzgebirge und in Nordsachsen Schutzeinrichtungen eingerichtet werden.

Die Zahl der Betroffenen häuslicher Gewalt hat sich nicht unbedingt erhöht, vielmehr gibt es eine höhere Bereitschaft, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. Die Zahl der Betroffenen ist dennoch auf einem erschreckend hohen Niveau. Wir brauchen stabile und verlässliche Strukturen, um Betroffenen häuslicher Gewalt die notwendige Unterstützung zu geben. Dazu bedarf es des Ausbaus der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, es muss in jedem Landkreis mindestens eine Schutzeinrichtung geben. Der Personalschlüssel an hauptamtlich Beschäftigten in den Schutz- und Beratungseinrichtungen muss deutlich verbessert werden und es bedarf einer langfristigen und verlässlichen Finanzierung. Die Plätze müssen zudem barrierefrei ausgebaut werden und jeweils eigene Angebote für (mit)betroffene Kinder bereithalten. Darüber hinaus brauchen wir Beratungs- und Anlaufstellen, die Betroffene von Gewalt aufsuchen können, sowie die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von Vergewaltigungen. Wichtig ist vor allem auch ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit, eine Sensibilisierung der tangierten Berufsgruppen, darunter z.B. Justiz, Polizei, Schulen, Jugendämter und Familienberatungsstellen. Frauen müssen sich sicher sein können, dass die Menschen um sie herum einschreiten, wenn sie im öffentlichen Raum bedrängt und belästigt werden.

Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dennoch sind wir der Meinung, dass nicht die Anzahl
häuslicher Gewalt ansteigt, sondern glücklicherweise die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir zunächst eine Kultur etablieren, die es Opfern einfacher macht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Sachsen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es handelt sich um eine Bundesangelegenheit.

Zu 2.: Durch die Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird die Grundlage dafür geschaffen, entsprechenden Schutz zu bieten.

Zu 1.: Ja.
Zu 2.: Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Für uns GRÜNE steht außer Frage, dass dieser Vorbehalt zurückzuziehen ist. Geflüchtete und migrantische Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeugin in Strafverfahren aussagen, haben ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Zum Schutz der Frauen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzregelungen ist die Anzahl an Frauenhäusern flächendeckend in Sachsen zu erhöhen; Beratungsangebote müssen geschaffen werden und verlässliche, belastbare, auskömmliche Finanzstrukturen für alle Hilfsangebote bereitgestellt werden.

Ja, diese Einschränkung lehnen wir ab. Bei der Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt muss der Schutz der Betroffenen im Vordergrund stehen, Fragen des Aufenthaltsstatus sind zweitrangig. Daher stehen wir dafür ein, dass sämtliche Strukturen allen Betroffenen Frauen offen stehen.

Zur Aufhebung des Vorbehaltes gegen Artikel 59 haben wir bisher keine Beschlusslage. Artikel 59 I der Konvention verpflichtet die Staaten, zu gewährleisten, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene im Fall der Auflösung von Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten. Diese Verpflichtung ist im deutschen Recht
weitestgehend durch § 31 II AufenthG umgesetzt, der ein solches Recht zur Vermeidung einer besonderen Härte normiert. Wir sehen allerdings die Probleme in den Fällen, in denen der Titel grundsätzlich zeitlich begrenzt ist oder der gewalttätige Partner wegen anderer Delikte als häuslicher Gewalt ausgewiesen werden soll. Bezüglich der weiteren Maßnahmen verweisen wir auf die vorigen Antworten zu dem Thema. Wir werden alles dafür tun, jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es steht dem Landesgesetzgeber nicht zu, über Bundesbehörden Weisungen zu erteilen oder Vorschriften zu erlassen.

Wir setzen uns für interkulturelle Kompetenz in allen Landesbehörden ein. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde und damit nicht unmittelbar im Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen. Aber in der Zusammenarbeit sind auch die Themen interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Vielfalt und Weiterbildungen dazu regelmäßig Thema.

Im Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Grundrecht auch in Bezug auf das Tragen eines Kopftuches beschrieben, wie z.B. beim Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG), die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG Abs. 1) und den Zugang  zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis (Art. 33 GG). Mitarbeiter der Agentur, die Frauen raten, das Kopftuch bei Bewerbungsgesprächen abzunehmen, kennen mehrheitlich die Gesetzeslage, aber wissen andererseits um die Ressentiments etlicher Arbeitgeber gegenüber Kopftuch tragenden Frauen. Diesen Zwiespalt vor Augen, greift es zu kurz, den Sündenbock bei der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern zu suchen, die oftmals helfen und die Frauen in Arbeit bringen wollen. Wir sind dafür, noch einmal explizit darauf hinzuweisen, den Kundinnen keinen Verzicht auf ihre Rechte nachzulegen. Gleichwohl wird ein Arbeitgeber – solange das politische Klima in Sachsen so ist, wie es noch ist – im Zweifelsfall immer Gründe finden, eine Bewerberin, die hinsichtlich Herkunft und Religion nicht mit seinem Weltbild kompatibel ist, abzulehnen. Deshalb ist es notwendig, langfristig am gesellschaftlichen Klima anzusetzen, eine Willkommenskultur zu etablieren und alles dafür zu tun, Best-Practice-Beispiele bekannt zu machen.

Absolut. Es kann nicht sein, dass eine Umkehr geschieht, indem die Betroffenen der Diskriminierung gemaßregelt werden, nicht aber die Verursacher_innen. Wir treten jeglicher Form von Diskriminierung entschieden entgegen. Personen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder ihrer Religionszugehörigkeit auszuschließen verstößt gegen geltendes Recht und ist damit nicht zu tolerieren.

Entsprechende Schulungen und die notwendige Sensibilisierung von Beschäftigten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern unterstützen wir.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen. Bisher sind uns keine konkreten Fälle dazu bekannt. Wir werden uns aber dazu noch einmal schlau machen und im Falle einer Bestätigung entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit diese Form der Diskriminierung in Zukunft keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft hat.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen. 

  1. Wie werden Sie Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik, spezifische Einstellung von Personen in Berufe zur regulieren.

Zu 1. Hier liegt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die überholten Rollenbilder von Mädchen und Jungs und Frauen und Männern aufzubrechen. Politisch gilt es diesen Wandel auf allen Ebenen zu unterstützen. Sei es durch ein modernes Gleichstellungsgesetz, durch ein überzeugtes Eintreten für Feminismus und Gleichstellung und Unterstützung und Ausbau bereits bestehender Ansätze, wie den Girls-Day.

Zu 2. Wir streben die Gleichstellung der Geschlechter an unseren Hochschulen an. Insbesondere die Hochschulleitungen sind hälftig mit Frauen zu besetzen. Dafür gilt es, verbindliche Zielvereinbarungen über Gleichstellungskonzepte zu schließen, durch die nicht nur verbindliche Frauenquoten für Führungspositionen eingeführt, sondern auch Personalentwicklungsstrategien zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen bei Professuren und Führungspositionen etabliert werden. Damit Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems gleich repräsentiert sind, werden wir Zielquoten über das Kaskadenmodell festlegen. Wirksame finanzielle Bonus-Malus-Regelungen in der Hochschulfinanzierung können den Erfolg der Vereinbarungen absichern. Innerhalb der Hochschulen stärken wir die Gleichstellungsbeauftragten und setzen uns für die Verbindlichkeit sowie Unabhängigkeit ihrer Positionen und Aufgaben ein. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen bauen wir aus und führen ein Förderprogramm für Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich ein. Begonnene Projekte aus dem Professorinnen-Programm sollen fortgesetzt und ein Gastprofessorinnen-Programm initiiert werden.

Um Mädchen und jungen Frauen* „männertypische“ Berufsbilder näher zu bringen, hat sich der jährliche Girls‘ Day etabliert. Hieran nimmt auch die GRÜNE Fraktion regelmäßig teil. Umgekehrt ist auch der Boys‘ Day mittlerweile unverzichtbar, um „frauentypische“ Beruf für Jungen attraktiver zu machen. Insgesamt wollen wir Angebote unterstützen, das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken, die sich für Berufe jenseits der Geschlechterrollen interessieren. In der Berufsberatung sollten insbesondere Mädchen und Frauen die Konsequenzen ihrer Berufswahl und der Entscheidung für die frauentypische Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung vor Augen geführt werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kommen die Unternehmen und damit auch die traditionellen Handwerksbetriebe nicht umhin, sich für weibliche Auszubildende und Fachkräfte zu öffnen und für diese attraktiver zu werden. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Sensibilität für Geschlechterstereotype und Sexismus sind nur ein erster Schritt zur Stärkung von Frauen in männlich geprägten Handwerksberufen. Hier sehen wir allerdings die Unternehmen selbst, die Unternehmensverbände und die Kammern in der Verantwortung, die Personalverantwortlichen in den Betrieben zu informieren und zu beraten. Wir wollen den Anteil an Professorinnen in allen Fachbereichen – und damit auch in den MINT Fächern – steigern. Die Hochschulen sollen konkrete Zielvorgaben für den Frauenanteil auf allen Qualifikationsstufen umsetzen, die sich jeweils am Frauenanteil in der direkt darunter liegenden Stufe orientieren (Kaskadenmodell). Die Kompetenzen und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten sind zu stärken. Die Universitäten sollen Mentorinnenprogramme aufbauen und unterhalten.

Wir setzen uns generell dafür ein, dass Vorurteile und klischeebehaftete Zuschreibungen gegenüber Männern oder Frauen, die ihnen den Zugang zu bestimmten Berufen erschweren, abgebaut werden. Menschen sollen die Berufe ergreifen können, die sie möchten. Dazu braucht es klare Vorgaben und Förderungen. Der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber im Freistaat Sachsen muss hier mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Deshalb ist es für uns völlig unverständlich, dass die CDU die Erarbeitung eines modernen Gleichstellungsgesetzes torpediert hat – obwohl ein solches im Koalitionsvertrag vereinbart war. Die SPD hat hier klein bei gegeben. In der kommenden Wahlperiode werden wir ein Gleichstellungsgesetz einbringen, welches u.a. die gezielte und wirkungsvolle Förderung von Frauen in männerdominierten Berufen vorsieht, die Auflagen erteilt, Frauenförderpläne zu erstellen und insgesamt eine familienfreundliche Personalpolitik zu betreiben – für Mütter und Väter. Da auch die Politik nach wie vor ein männerdominierter Bereich ist, haben wir uns als Partei selbst verbindliche Vorgaben für eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien und Wahllisten gegeben. Für die Wahl zum Sächsischen Landtag haben wir vor wenigen Wochen ein Parité-Gesetz eingebracht, das darauf abzielt, den Landtag zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. Um von der noch deutlicheren Männerdominanz  in den Kommunalparlamenten zu einer gerechten politischen Teilhabe von Frauen und Männern in der Kommune zu kommen, haben wir ebenfalls einen Antrag eingebracht.

Grundsätzlich bekennen wir uns uneingeschränkt zur Berufsfreiheit. Frauen und Männer sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Talenten und Interessen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die
besten Voraussetzungen. Gerade bei jungen Frauen haben wir bei der Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT- Berufen noch Nachholbedarf. Eine sinnvolle Aktion ist dabei der Girls Day. Eine offene Berufsorientierung an den Schulen darf allerdings nicht nur einen Tag im Jahr diesen Aspekt im Fokus haben. Allgemein wollen wir bereits ab dem frühen Kindesalter geschlechtsspezifische Stereotype abbauen. Derzeit gibt es an den sächsischen Hochschulen noch unsichtbare Barrieren beim akademischen Aufstieg hin bis zur Professur. Diese wollen wir abbauen. Wir wollen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verhindern und die Hochschulen motivieren, eine vielfältige Lehrstuhlbesetzung vorzunehmen, d.h. mehr Professuren an Frauen zu vergeben. Feste Quoten zur Besetzung von Professuren lehnen wir jedoch ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik dieses Problem zu lösen, sondern Aufgabe der Arbeitgeber, Unternehmer und Entscheidungsgremien auf eine Anwendung und Berücksichtigung zu achten. Dies unterliegt der Freiheit von Gesellschaftern und Unternehmern.

Besonders für Bereiche, in denen das Land beteiligt ist, wollen wir dieses Thema über ein modernes Gleichstellungsgesetz angehen. Wir vertreten auch die Position, dass Quoten vielleicht nicht das politisch schönste Mittel sind, aber das einzige, was bisher Wirkung gezeigt hat. Selbstverpflichtungen haben sich leider als nicht wirksam erwiesen.

Eine Säule des GRÜNEN Entwurfs für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sind Frauen in der Führungsebene einer Dienststelle im Vergleich zum Gesamtfrauenanteil unterrepräsentiert, sind sie bei Beförderungen oder der Übertragung von Führungsaufgaben bei gleicher objektiver Eignung und Befähigung bevorzugt zu berücksichtigen. Auswahlgremien sind paritätisch zu besetzen. Eine Teilzeittätigkeit steht der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegen. Modelle wie Jobsharing o.ä. sollen etabliert werden. Fort- und Weiterbildungen sowie dienstliche Besprechungen müssen zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden, damit sie von Arbeitnehmer*innen in Teilzeit unproblematisch wahrgenommen werden können. Durch die verbindliche Erstellung von Gleichstellungsplänen sind die Dienststellenleitungen gezwungen, sich schon früh mit der Geschlechterverteilung in den Hierarchieebenen auseinanderzusetzen. Durch die Bindung an das Gleichstellungsgesetz fungiert der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber als Vorbild für private Unternehmen. Zu unserem Konzept der Frauenförderung in der Führungsebene gehört auch die finanzielle Unterstützung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum. Die existenzsichernde Selbstständigkeit soll in größerem Umfang als bisher durch Zuschüsse des Freistaats gefördert werden, begleitet von Coachings, Workshops und Mentorinnenprogrammen für die Existenzgründerinnen. Denkbar ist weiterhin eine zentrale Datenbank, in die sich qualifizierte Frauen eintragen können, die für Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte im Einflussbereich des Freistaates zur Verfügung stehen.

Ja, unbedingt. Dabei geht es um mehrere Aspekte: zum einen geht es darum, Frauen selbstverständlich Wege in Führungspositionen zu öffnen und bestehende strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Zum anderen geht es um eine gleichberechtigte Verteilung der Familien- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern. Noch immer sind es in der großen Mehrheit Frauen, die die Hauptverantwortung der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen tragen und die Arbeiten im Haushalt erledigen. Daraus resultierend treten Frauen deutlich häufiger beruflich kürzer, mit den entsprechenden Folgen für das weitere Berufsleben. Wir wollen, dass Männer mehr Verantwortung in Familie und Haushalt übernehmen und gleichzeitig, dass Firmen und Unternehmen grundsätzlich familienfreundliche Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen schaffen.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Prävention sexualisierter Übergriffe in der Arbeitswelt

In allen Branchen sind Frauen (auch Trans*frauen) häufig Opfer von sexualisierten Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen.

Was werden Sie gegen sexualisierte Belästigungen in der Arbeitswelt tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es ausreichende Gesetzgebungen, deren Anwendung und Beachtung ist maßgebend.

Beratungsstrukturen in diesem Bereich wurden bereits, u. a. durch das AGG, geschaffen. Wichtig ist aber vor allem ein weiterer Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft, den wir auch auf allen uns möglichen Ebenen voranbringen wollen.

Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind klar formuliert: Jede Form sexueller Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten. Auch hat der Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmer*innen und ist zur Unterstützung bei sexualisierten Übergriffen verpflichtet. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen in Fällen sexualisierter Übergriffe vor. Sie sowie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen umfassend über die Thematik, also die Erscheinungsformen, die Folgen und die rechtliche Handhabe gegen sexualisierte Übergriffe am Arbeitsplatz informieren und Betroffene unterstützen. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Die Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen sind hierfür zu sensibilisieren.

Sexualisierte Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – diese Tatsache muss leider noch immer fortwährend betont werden, um sie in allen Köpfen zu verankern. Befragungen zufolge erleiden Frauen am Arbeitsplatz sehr häufig sexualisierte Übergriffe, was zeigt, dass eine stärkere Sensibilisierung – insbesondere von Führungskräften mit Personalverantwortung – dringend notwendig ist.

Daneben muss das Thema sexualisierte Gewalt häufiger Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Die Einrichtung von Beschwerdestellen in Betrieb, Unternehmen oder der Behörde ist ebenfalls voranzubringen.

Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Gewalt kommt. Wir werden uns dafür Eisnetzen, dass Opfer von sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt, ermutigt werden, sich Unterstützung zu suchen. Dabei bieten die §§ 13, 14 15 AGG bereits erste wirksame Handlungoptionen. Weiterhin steht auch jeder Arbeitgeber in der Verantwortung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem sicherstellen

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Freistaat Sachsen verfügt mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ über ein Instrument, mit dem das barrierefreie Bauen auch im Gesundheitsbereich gefördert werden kann. Dieses Programm wird von uns sehr begrüßt und soll fortgeführt werden.

Für genau diesen Zweck haben wir das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ sowohl inhaltlich erweitert, als auch um eine weitere Million Euro aufgestockt.

Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen zu erhöhen, muss zielstrebig verfolgt werden, indem die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Medizinische Gesundheitszentren in Sachsen fördern. Sie können gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges medizinisches Angebot bündeln. Die Erreichbarkeit für die Patientinnen – mit oder ohne Beeinträchtigung – wird verbessert, die sektorenübergreifende Versorgung wird gefördert (durch Interprofessionalität im Haus) und auch die Barrierefreiheit kann besser gefördert und sichergestellt werden als in altangemieteten Praxen.

Die medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bereich sozialer Daseinsvorsorge. Die fehlende Barrierefreiheit im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung ist demzufolge eine schwerwiegende strukturelle Benachteiligung insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Deshalb halten wir es zum einen für erforderlich, die Pflicht zur Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung gesetzlich festzuschreiben, z. B. in einem Inklusionsgesetz. Zum anderen sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht zur Finanzierung von Maßnahmen der Barrierefreiheit, vor allem auch in Arztpraxen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag innerhalb der Haushaltdebatten der vergangenen Jahre immer wieder die Auflage eines Aktionsprogrammes Barrierefreiheit gefordert. Wir sehen es als staatliche Verantwortung an, steuernd sowie durch die Bereitstellung finanzieller Mittel einzugreifen, damit Arztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung schrittweise und zügig so umgestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Anreize sind in diesem Falle nach unserer Erfahrung, z. B. mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“, zwar nicht abzulehnen, aber sie sind auch nicht ausreichend, um angesichts des Ärztemangels vor allem im ländlichen Raum Sachsens und des Kostendrucks im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einem flächendeckenden Netz barrierefreier Arztpraxen zu kommen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Wahrnehmung von Rollenbildern und Veränderungen derselben finden zuallererst in der Gesellschaft statt und werden dort auch gelebt. Dies werden wir begleiten.

Einerseits durch Vorbildwirkung, andererseits durch konkretes politisches Handeln.

Jedes Kind, jede*r Jugendliche und jede*r Erwachsene sollte in die Lage versetzt werden, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, auch wenn dies eine Abkehr von herkömmlichen, wenn auch positiven Rollenzuschreibungen bedeutet. Die Betonierung der herkömmlichen überholten Rollenbilder verbaut vor allem individuelle Chancen und verhindert eine gleichberechtigte Auseinandersetzung mit dem anderen Geschlecht. Auch durch unbewusst vermittelte Geschlechterstereotype können schon Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in ihrem Verhalten und letztlich in ihrer Berufswahl beschränkt werden. Dessen muss sich die Gesellschaft bewusst werden. Wir wollen eine Gesellschaft, in der jeder Mensch innerhalb der rechtlichen Grenzen alles tun und wissen, aber auch ablehnen und unterlassen kann, was er möchte, unabhängig vom Geschlecht und ohne dadurch Nachteile zu erfahren. Dabei kommt dem Bildungsbereich, angefangen bei der Kita eine große Verantwortung zu. Rollenstereotype müssen konsequent abgebaut werden durch die Verwendung entsprechend geeigneter Materialien. Aktionen wie der jährliche Girls‘ und Boys‘ Day sind sehr gut geeignet, Offenheit und Selbstbewusstsein bei der Berufswahl zu stärken, indem Mädchen männlich geprägte Berufe, aber auch Jungen an klassische weibliche Tätigkeiten herangeführt werden. Aber auch außerschulische Angebote zur Sensibilisierung für Geschlechterstereotype und Vermittlung alternativer Lebensformen müssen konsequent gefördert werden. Deswegen ist eine bedarfsgerechte Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften „Mädchen und junge Frauen in Sachsen“ sowie „Jungen- und Männerarbeit Sachsen“ unerlässlich für den Abbau veralteter und die Verbreitung moderner Rollenbilder.

Tradierte Rollenklischees „typischer“ Eigenschaften von Frauen und Männern lehnen wir ab. Wir stehen für ein Menschenbild, in dem jeder Mensch unabhängig vom Geschlecht Stärken entwickeln und ausprägen kann. Pauschale Zuschreibungen aufgrund bestimmter Merkmale behindern den klaren Blick und haben im Wesentlichen die Funktion, bestehende (Geschlechter-)Verhältnisse zu verfestigen und Veränderungen zu verhindern. Voraussetzung für eine gleichberechtigte Gesellschaft ist es, alltägliche sexistische Diskriminierungen, Erwartungshaltungen, Zuschreibungen, genormte Bilder und Vorbilder zurück zu drängen. Wir werden in Bildung, Werbung, Berufsalltag und im öffentlichen Raum mit traditionellen Rollenbildern konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammensein maßgeblich beeinflussen. Die einschränkende Dominanz dieser Rollenbilder muss aufgebrochen werden, durch die Vermittlung moderner Rollenbilder in Bildung und Erziehung und der Abschaffung sexistischer Werbung. Um bestehende Rollenbilder aufzubrechen, brauchen wir positive Beispiele von Personen in für ihr Geschlecht „nicht-typischen“ Berufen, Positionen, Handlungen, wir brauchen vielfältige Darstellungen, die entsprechende Offenheit ohne Vorfestlegungen zeigen.

Wir setzen uns für einen Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen ab dem Kindesalter ein. Alle Beteiligten sind entsprechend dafür zu sensibilisieren. Moderne Rollenbilder sollen als Vorbildwirkung überall in der Gesellschaft zu finden sein.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. 

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern? 
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Situation Alleinerziehender ist uns bewusst und ihr wurde aktuell u.a. im Rahmen der Sozialberichterstattung umfassend Raum gewidmet. Wir streben eine Verbesserung der Situation Alleinerziehender an. Dafür gilt es, Ursachen stärker in den Fokus zu nehmen und präventive Angebote sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen.  Einen weiteren Blickpunkt legen wir auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinsichtlich des Wohnraums sind aktuell keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, da Maßnahmen bspw. der Städtebauförderung allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

Alleinerziehende Mütter und Väter tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Ihnen wollen wir daher verstärkt unter die Arme greifen. Dies ist insofern wichtig, weil mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Als eine Ursache kann hierfür angeführt werden, dass die Betreuungszeiten von Kita und Schule oft nicht zu den vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsangeboten passen. Wir werden deshalb alleinerziehende Eltern in besonderem Maße unterstützen. Neben mehr Betreuungsangeboten zu Tagesrandzeiten wollen wir Alleinerziehenden auch bei der Schulwahl mehr Möglichkeiten einräumen, damit sie Schulen mit geeigneten Betreuungszeiten wählen können. Bildung und Betreuung muss insbesondere für Alleinerziehende, die die alleinige finanzielle Last der Familie zu schultern haben, kostenfrei sein. Ein wichtiges Vorhaben ist daher auch die Einführung eines kostenfreien Schülertickets. Wir wollen sachsenweit Angebote etablieren, die die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden bei Schulabschluss, Ausbildung, Studium und Rückkehr in den Beruf berücksichtigen. Dafür bedarf es eines Programms zur Förderung der beruflichen Qualifikation Alleinerziehender. Zudem wollen wir das Landeserziehungsgeld abschaffen und die freigewordenen Ressourcen gezielt nutzen. Dieses bindet jährlich 18 Millionen Euro, die mit der Gießkanne an alle Eltern ausgezahlt werden, die ihr Kind im zweiten und/oder dritten Lebensjahr zuhause betreuen. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden oder alleinerziehend sind. Gerade für alleinerziehende Eltern ist der Wiedereinstieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unterstützung möchten wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Qualifizierung und Ausbildung fördern. Wir werden mehr Sozialwohnungen bauen, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot ermöglichen und ein Sofortprogramm gegen hohe Mieten auflegen sowie gemeinnütziges Wohnen besonders unterstützen, Durchsetzungsverfahren bei bebaubaren Grundstücken ermöglichen, Baukosten senken und Wohnformen mit geringeren Kosten fördern.

Alleinerziehende sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Familienform macht aktuell ein Viertel aller Familien in Sachsen aus. Um ein Bild über die Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen zu bekommen, haben wir 2016 eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Antworten auf unsere rund 150 Fragen zeigen Handlungsbedarf auf Bundes- und Landesebene auf. Familien stärken heißt für uns GRÜNE auch Alleinerziehende stärken, indem getrennt lebende Eltern bei der gemeinsamen Erziehung unterstützt werden, Jobcenter ihre Maßnahmen an die Lebenssituation Alleinerziehender anpassen und die landespolitische Interessenvertretung für Alleinerziehende gestärkt wird. Zur Koordination wollen wir ein Kompetenzzentrum zu Hilfen für Alleinerziehende einrichten. Auch beim sozialen Wohnungsbau haben wir die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien im Blick.

Die alleinige Verantwortung für Kinder zu tragen bedeutet eine große Herausforderung und auch Belastung. Nicht nur sind Alleinerziehende zeitlich sehr stark gefordert, da die Betreuung der Kinder nicht aufgeteilt werden kann – auch alle Entscheidungen müssen allein getroffen werden. Diese große Leistung wird jedoch nicht mit Respekt und Anerkennung honoriert, sondern mit einem hohen Armutsrisiko sowie einer strukturellen Benachteiligung im Steuer- und Familienrecht. Seit Jahren weisen wir als LINKE darauf hin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen – darunter Alleinerziehende –aufgrund struktureller Benachteiligung ein massives Armutsrisiko tragen. Die Novellierung des Unterhaltsgesetzes hat keine Verbesserung in Sachen Armutsbekämpfung bewirkt, werden doch die verschiedenen Sozialleistungen gegeneinander aufgerechnet. Wir brauchen eine Reform des Steuer- und Familienrechts, die bestehende Benachteiligung Alleinerziehender ist für uns inakzeptabel. Familienleistungen müssen die Situation Alleinerziehender berücksichtigen. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass Familienangebote und -leistungen speziell auf den Bedarf von Alleinerziehenden ausgerichtet werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Ein erster Ansatzpunkt sind dabei flexible KITA-Öffnungszeiten, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen. Wir machen uns daher dafür stark, dass Arbeitgeber häufiger flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten. Der Freistaat Sachsen muss dabei auch seine Vorbildrolle wahrnehmen. Bezahlbarer Wohnraum ist für alle Bevölkerungsteile ein wichtiges Thema. Bezahlbaren Wohnraum gibt es dabei nur, wenn in einer Region ausreichend Wohnungen vorhanden sind und die Vermieter im Wettbewerb stehen. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind daher zu verbessern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen einer geplanten Evaluierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen werden wir das Anliegen mit prüfen. Dabei gilt es u.a. zu klären, inwieweit im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit eine frühere Kontaktaufnahme mit den Frauen und Erfassung individueller Fähigkeiten möglich ist.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir wollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Migrationshintergund fördern, die deren besondere Bedürfnisse mitdenken. Dabei sollte neben Beratungsangeboten zu Ausbildung, Familienunterstützung, sozialen Leistungen ebenso im Vordergrund stehen wie Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Empowerment. Institutionen, wie Jobcenter oder Gesundheitsämter müssen für deren Lebenslage sensibilisiert werden. Bei der Förderung von alleinerziehenden Frauen und der Errichtung eines Kompetenzzentrum werden wir die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen besonders berücksichtigen.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der
Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden. Gegen Diskriminierungen werden wir
konsequent vorgehen. Desweiteren verweisen wir auf unsere Antworten im Bereich der Mehrfachdiskriminierungen.

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