Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die sächsische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sächsischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Eckpunkte für ein solches Konzept sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene. Wir haben gegen viele Widerstände ein Pilotprojekt in der Staatsregierung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgesetzt. Dessen bisher leider zögerliche Umsetzung durch das Innenministerium wollen wir verbessern und dann erweitern. Natürlich ist Ziel des Pilotprojektes, nach Abschluss und Auswertung ein Verfahren zu haben, das in allen Bereichen eingeführt werden kann und sollte.

Zu 1.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine leistungsstarke, alle Altersgruppen repräsentierende öffentliche Verwaltung ein, die die Vielfältigkeit der sächsischen Gesellschaft widerspiegelt. Dazu gehört in erster Linie eine Erfassung unterrepräsentierter Gruppen in der öffentlichen Verwaltung, das Erkennen von Bereichen, in denen eine Benachteiligung besteht und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen um die festgestellten Benachteiligungen abzubauen. Das gesamte Personal ist über Fortbildungen oder konkrete einzelfallbezogene Sensibilisierungen über einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander anzuhalten. Maßstab bei der Einstellung von Personal bleibt der verfassungsrechtlich verbriefte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Zu 2.

Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit
oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
    1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das inhaltliche Konzept, die Spielplanaufstellung und Umsetzung liegen allein in der Verantwortung des Intendanten mit den künstlerischen Leitern.

Kulturpolitik ist für uns, ein Klima zu schaffen und Rahmenbedingungen zu fördern, in denen die Freiheit und Experimentierfreude von Kunst und Kultur sich entfalten kann, der freie gesellschaftliche Diskurs ermöglicht wird und Teilhabegerechtigkeit aller Menschen gewährleistet wird. Kulturelle Vielfalt auf unterschiedlichen Ebenen ist ein Gut, das wir schützen und entwickeln. So setzt unser Konzept der kulturellen Bildung auch den Fokus auf Teilhabegerechtigkeit in den Themen Inklusion und Interkulturalität. In der Projektförderung der Kulturstiftung haben wir eine neue Fördersparte „Interkultureller Dialog“ aufgelegt. Zudem gibt es weitere Unterstützungsinstrumente des Geschäftsbereichs des SMGI, welche auf eine Förderung der Interkultur und kulturellen Vielfalt abzielen. Wir unterstützen die „Erklärung der Vielen“, in denen sich viele Künstler, Museen, Theater, Verbände, Festivals und Vereine zusammengeschlossen haben, um ein Signal zu setzen, dass Kunst und Kultur Toleranz, Vielfalt und Respekt nicht nur unterstützen, sondern auf sie angewiesen sind.

Wir wollen allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Weder Wohnort noch Geldbeutel, Herkunft noch Behinderung dürfen Menschen von einer intensiven Begegnung mit Kultur und Kunst ausschließen. Kunst ist frei, sie muss nicht gefallen und sie darf nicht dienen. Nur so kann sie ihre innovative Kraft entwickeln und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnen. Kultur aus Vielfalt basiert auf liberalen Grundwerten und verkörpert eine lebendige Demokratie. Aus dieser Haltung heraus schätzen wir auch die Vielfalt der Inhalte und Formen künstlerischen Ausdrucks und stehen für Aufklärung zu diskriminierungsfreier Kulturarbeit. Förderprogramme können gesellschaftliche Offenheit bestärken. In Bezug auf die Personalstrukturen fordern wir ein Diversitätskonzept für die Personalentwicklung in den Kulturverwaltungen und -einrichtungen.

Grundsätzlich geht DIE LINKE davon aus, dass die Künste überkommene Glaubens- und Wertüberzeugungen reflexiv hinterfragen, kritische Distanz zu ererbten Rollen und Normen einnehmen und die zugeschriebenen Identitäten von Individuen und Gruppen in Frage stellen. Inwiefern eine gesonderte Förderung anzustreben ist, um spezifische Projekte zu unterstützen, muss im Einzelnen erörtert werden. DIE LINKE wird mit den Vertreterinnen und Vertretern Kultur und Kunst die Repräsentanz von marginalisierten Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen diskutieren und Absprachen treffen, wie dem Missstand abzuhelfen ist.

Die sächsische Kulturlandschaft auf Grundlage von Artikel 21 SächsVerf ist bereits jetzt herausragend und einzigartig. Die bestehenden Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Wir setzen weiterhin darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung stärker Berücksichtigung finden wird. Wir wollen, dass alle Sachsen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. In unserer freien Kunst- und Kulturlandschaft ist es
dabei auch wichtig, dass sich Künstler kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und sich mit ihrer Kunst gegen Diskriminierungstendenzen wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen. 

  1. Wie werden Sie Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik, spezifische Einstellung von Personen in Berufe zur regulieren.

Zu 1. Hier liegt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die überholten Rollenbilder von Mädchen und Jungs und Frauen und Männern aufzubrechen. Politisch gilt es diesen Wandel auf allen Ebenen zu unterstützen. Sei es durch ein modernes Gleichstellungsgesetz, durch ein überzeugtes Eintreten für Feminismus und Gleichstellung und Unterstützung und Ausbau bereits bestehender Ansätze, wie den Girls-Day.

Zu 2. Wir streben die Gleichstellung der Geschlechter an unseren Hochschulen an. Insbesondere die Hochschulleitungen sind hälftig mit Frauen zu besetzen. Dafür gilt es, verbindliche Zielvereinbarungen über Gleichstellungskonzepte zu schließen, durch die nicht nur verbindliche Frauenquoten für Führungspositionen eingeführt, sondern auch Personalentwicklungsstrategien zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen bei Professuren und Führungspositionen etabliert werden. Damit Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems gleich repräsentiert sind, werden wir Zielquoten über das Kaskadenmodell festlegen. Wirksame finanzielle Bonus-Malus-Regelungen in der Hochschulfinanzierung können den Erfolg der Vereinbarungen absichern. Innerhalb der Hochschulen stärken wir die Gleichstellungsbeauftragten und setzen uns für die Verbindlichkeit sowie Unabhängigkeit ihrer Positionen und Aufgaben ein. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen bauen wir aus und führen ein Förderprogramm für Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich ein. Begonnene Projekte aus dem Professorinnen-Programm sollen fortgesetzt und ein Gastprofessorinnen-Programm initiiert werden.

Um Mädchen und jungen Frauen* „männertypische“ Berufsbilder näher zu bringen, hat sich der jährliche Girls‘ Day etabliert. Hieran nimmt auch die GRÜNE Fraktion regelmäßig teil. Umgekehrt ist auch der Boys‘ Day mittlerweile unverzichtbar, um „frauentypische“ Beruf für Jungen attraktiver zu machen. Insgesamt wollen wir Angebote unterstützen, das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken, die sich für Berufe jenseits der Geschlechterrollen interessieren. In der Berufsberatung sollten insbesondere Mädchen und Frauen die Konsequenzen ihrer Berufswahl und der Entscheidung für die frauentypische Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung vor Augen geführt werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kommen die Unternehmen und damit auch die traditionellen Handwerksbetriebe nicht umhin, sich für weibliche Auszubildende und Fachkräfte zu öffnen und für diese attraktiver zu werden. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Sensibilität für Geschlechterstereotype und Sexismus sind nur ein erster Schritt zur Stärkung von Frauen in männlich geprägten Handwerksberufen. Hier sehen wir allerdings die Unternehmen selbst, die Unternehmensverbände und die Kammern in der Verantwortung, die Personalverantwortlichen in den Betrieben zu informieren und zu beraten. Wir wollen den Anteil an Professorinnen in allen Fachbereichen – und damit auch in den MINT Fächern – steigern. Die Hochschulen sollen konkrete Zielvorgaben für den Frauenanteil auf allen Qualifikationsstufen umsetzen, die sich jeweils am Frauenanteil in der direkt darunter liegenden Stufe orientieren (Kaskadenmodell). Die Kompetenzen und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten sind zu stärken. Die Universitäten sollen Mentorinnenprogramme aufbauen und unterhalten.

Wir setzen uns generell dafür ein, dass Vorurteile und klischeebehaftete Zuschreibungen gegenüber Männern oder Frauen, die ihnen den Zugang zu bestimmten Berufen erschweren, abgebaut werden. Menschen sollen die Berufe ergreifen können, die sie möchten. Dazu braucht es klare Vorgaben und Förderungen. Der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber im Freistaat Sachsen muss hier mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Deshalb ist es für uns völlig unverständlich, dass die CDU die Erarbeitung eines modernen Gleichstellungsgesetzes torpediert hat – obwohl ein solches im Koalitionsvertrag vereinbart war. Die SPD hat hier klein bei gegeben. In der kommenden Wahlperiode werden wir ein Gleichstellungsgesetz einbringen, welches u.a. die gezielte und wirkungsvolle Förderung von Frauen in männerdominierten Berufen vorsieht, die Auflagen erteilt, Frauenförderpläne zu erstellen und insgesamt eine familienfreundliche Personalpolitik zu betreiben – für Mütter und Väter. Da auch die Politik nach wie vor ein männerdominierter Bereich ist, haben wir uns als Partei selbst verbindliche Vorgaben für eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien und Wahllisten gegeben. Für die Wahl zum Sächsischen Landtag haben wir vor wenigen Wochen ein Parité-Gesetz eingebracht, das darauf abzielt, den Landtag zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. Um von der noch deutlicheren Männerdominanz  in den Kommunalparlamenten zu einer gerechten politischen Teilhabe von Frauen und Männern in der Kommune zu kommen, haben wir ebenfalls einen Antrag eingebracht.

Grundsätzlich bekennen wir uns uneingeschränkt zur Berufsfreiheit. Frauen und Männer sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Talenten und Interessen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die
besten Voraussetzungen. Gerade bei jungen Frauen haben wir bei der Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT- Berufen noch Nachholbedarf. Eine sinnvolle Aktion ist dabei der Girls Day. Eine offene Berufsorientierung an den Schulen darf allerdings nicht nur einen Tag im Jahr diesen Aspekt im Fokus haben. Allgemein wollen wir bereits ab dem frühen Kindesalter geschlechtsspezifische Stereotype abbauen. Derzeit gibt es an den sächsischen Hochschulen noch unsichtbare Barrieren beim akademischen Aufstieg hin bis zur Professur. Diese wollen wir abbauen. Wir wollen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verhindern und die Hochschulen motivieren, eine vielfältige Lehrstuhlbesetzung vorzunehmen, d.h. mehr Professuren an Frauen zu vergeben. Feste Quoten zur Besetzung von Professuren lehnen wir jedoch ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik dieses Problem zu lösen, sondern Aufgabe der Arbeitgeber, Unternehmer und Entscheidungsgremien auf eine Anwendung und Berücksichtigung zu achten. Dies unterliegt der Freiheit von Gesellschaftern und Unternehmern.

Besonders für Bereiche, in denen das Land beteiligt ist, wollen wir dieses Thema über ein modernes Gleichstellungsgesetz angehen. Wir vertreten auch die Position, dass Quoten vielleicht nicht das politisch schönste Mittel sind, aber das einzige, was bisher Wirkung gezeigt hat. Selbstverpflichtungen haben sich leider als nicht wirksam erwiesen.

Eine Säule des GRÜNEN Entwurfs für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sind Frauen in der Führungsebene einer Dienststelle im Vergleich zum Gesamtfrauenanteil unterrepräsentiert, sind sie bei Beförderungen oder der Übertragung von Führungsaufgaben bei gleicher objektiver Eignung und Befähigung bevorzugt zu berücksichtigen. Auswahlgremien sind paritätisch zu besetzen. Eine Teilzeittätigkeit steht der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegen. Modelle wie Jobsharing o.ä. sollen etabliert werden. Fort- und Weiterbildungen sowie dienstliche Besprechungen müssen zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden, damit sie von Arbeitnehmer*innen in Teilzeit unproblematisch wahrgenommen werden können. Durch die verbindliche Erstellung von Gleichstellungsplänen sind die Dienststellenleitungen gezwungen, sich schon früh mit der Geschlechterverteilung in den Hierarchieebenen auseinanderzusetzen. Durch die Bindung an das Gleichstellungsgesetz fungiert der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber als Vorbild für private Unternehmen. Zu unserem Konzept der Frauenförderung in der Führungsebene gehört auch die finanzielle Unterstützung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum. Die existenzsichernde Selbstständigkeit soll in größerem Umfang als bisher durch Zuschüsse des Freistaats gefördert werden, begleitet von Coachings, Workshops und Mentorinnenprogrammen für die Existenzgründerinnen. Denkbar ist weiterhin eine zentrale Datenbank, in die sich qualifizierte Frauen eintragen können, die für Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte im Einflussbereich des Freistaates zur Verfügung stehen.

Ja, unbedingt. Dabei geht es um mehrere Aspekte: zum einen geht es darum, Frauen selbstverständlich Wege in Führungspositionen zu öffnen und bestehende strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Zum anderen geht es um eine gleichberechtigte Verteilung der Familien- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern. Noch immer sind es in der großen Mehrheit Frauen, die die Hauptverantwortung der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen tragen und die Arbeiten im Haushalt erledigen. Daraus resultierend treten Frauen deutlich häufiger beruflich kürzer, mit den entsprechenden Folgen für das weitere Berufsleben. Wir wollen, dass Männer mehr Verantwortung in Familie und Haushalt übernehmen und gleichzeitig, dass Firmen und Unternehmen grundsätzlich familienfreundliche Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen schaffen.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

In der SPD Sachsen gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die mit ihrer Arbeit wichtige Perspektiven der Antidiskriminierungsarbeit einbringen. Dazu gehören etwa die AG Selbstaktiv oder die AG Migration und Flucht. Wir achten außerdem nach dem Reißverschlussprinzip darauf, dass unsere Listen mindestens im Geschlechterverhältnis 60:40 besetzt sind. Die Arbeit in der SPD steht auch Nicht-Mitgliedern offen, sodass alle Bevölkerungsgruppen sich an den politischen Prozessen innerhalb der SPD beteiligen können, sofern sie unser Grundverständnis teilen. Wir können und müssen uns aber auch weiterentwickeln. Ein Ziel ist dabei vor allem eine vielfältigere Mitgliedschaft, etwa im Geschlechterverhältnis oder in Bereich Migration.

Nicht nur bei der innerparteilichen politischen Willensbildung wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stark auf Transparenz gesetzt, und Partei und Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen achten bei ihren Veranstaltungen auf möglichst weitgehende Barrierefreiheit. Ziel ist, den Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen zu ermöglichen, in eigenem Selbstbewusstsein eigene Interessen, Bedürfnisse und Positionen zu vertreten. Die Mandatsträger*innen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen auf Landesebene sind seit langem nach Frauen und Männern quotiert; mit den Wahlen im Mai konnten wir den Anteil von Frauen mit Mandaten erneut steigern. Wie bei anderen Parteien, Verbänden und Institutionen ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen mit Migrationshintergrund und von älteren Menschen noch ausbaufähig. Es bleibt eine andauernde Herausforderung, Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen Zugang zu Informationen, Veranstaltungen, Netzwerken sowie Sach- und Personalentscheidungen zu verschaffen.

Da gerade die Politik ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, eigene Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Interkulturalität und Inklusion sind ebenso fest verankert. Um Ausgrenzung aufgrund von finanziellen Ressourcen zu vermeiden, gibt es bei uns stets Kostenerlasse bzw. -zuschüsse. Finanzielle Vorleistungen sind bei Nominierungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Büro- und Veranstaltungsräume werden nach der Maßgabe der barrierefreien Zugänglichkeit ausgesucht. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir auf Anfrage Gebärdendolmetscher_innen ebenso wie Kinderbetreuung an. Auf Parteitagen werden Nachteilsausgleichsräume zur Verfügung gestellt. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe zu ermöglichen und eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen zu leisten. Für weitere Anregungen sind wir immer offen.

Unser Ziel ist es, intern durch eine Kultur des gegenseitigen Respekts offen für alle liberalen Mitstreiter zu sein und dabei eine Gemeinschaft zu bilden, in der sich jeder wohl fühlt. Barrieren in der Kommunikation versuchen wir
abzubauen, die Parteitage werden soweit möglich barrierefrei ausgestaltet, Gebärdendolmetscher kommen jedoch bisher nur selten zum Einsatz. Uns ist es wichtig, dass jeder am Parteileben partizipieren kann. Für uns steht dabei
jedoch keine Personengruppe im Zentrum, sondern jede einzelne Person mit all ihren Stärken, Wünschen und Besonderheiten.

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Stärkung der Migrant*innenbeiräte

Derzeit existieren in den drei kreisfreien Städten sowie in Zittau kommunale Migrant*innenbeiräte, die unter unterschiedlichen Namen geführt werden. Die Rechte der Migrant*innenbeiräte variieren. Alle vier Beiräte besitzen das Rederecht im Stadtrat, lediglich der Leipziger Beirat hat das Antragsrecht, nur der Dresdner Beirat wird durch Migrant*innen selbst gewählt, alle anderen Beiräten werden lediglich durch den Stadtrat benannt.

  1. Werden Sie die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene unterstützen? Welchen rechtlichen Rahmen sehen Sie für diese vor?
  2. Sollen geflüchtete Menschen aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können? Wenn ja, mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status?
  3. Welche Rechte werden Sie den Mitgliedern des Beirats sowie dem Beirat als Gremium auf Landesebene garantieren? Welche Recht sollten sie auf kommunaler Ebene haben?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie die Partizipation von Migrant*innen und Geflüchteten auf kommunaler und Landesebene stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir werden die Einrichtung der Migrant*innenbeiräte auf den jeweiligen Ebenen unterstützen. Im Moment müssen wir, aufgrund eines Kompromisses für die Unterstützung den Umweg über den neu gegründeten Dachverband gehen. Wir wollen es aber in einem Integrations- und Teilhabegesetz festschreiben. Darin sollen auch die Konditionen für die Wahl bestimmt werden. Das Gesetz soll in Zusammenarbeit mit den Akteuren der sächsischen Migrationspolitik entstehen und die Maßnahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II, auch im Bereich Teilhabe, aufgreifen und weiterentwickeln.

Mit dem Entwurf für ein sächsisches Teilhabegesetz fordern wir die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene. Die Organisationsmitglieder des Landesbeirates sollen gesetzlich geregelt werden und umfassen unter anderem Vertreter*innen des Dachverbandes Sächsischer Migrant*innenorganisationen. Die Teilnahme in Migrant*innenbeiräten auf kommunaler Ebene soll unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Status erfolgen, um Diskriminierungen auszuschließen. Wir streben Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte auf kommunaler Ebene sowie Stellungnahmen und Empfehlungen auf Landesebene an.

Die Linksfraktion ein „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration“ in den Landtag eingebracht, der die hier angesprochenen Fragen umfänglich behandelt. Darin wird die Unterstützung der Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene systematisch geregelt. Geflüchtete sollen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können. Es sollen auf verschiedenen Ebenen Beiräte gebildet werden, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Ein Sächsischer Landesrat für Integrations- und Migrationsfragen soll aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie Männer und Frauen gleichberechtigt. Kommunale Räte hätten das Recht, einen Vertreter in die Sitzungen des Kreistages, des Stadtrates oder des Gemeinderates zu entsenden, dem in Angelegenheiten, welche die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund sowie das gedeihliche und friedvolle Zusammenleben berühren, ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht zusteht. Kommunale Beauftragte für die Belange der Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden von den Landkreisen und Gemeinden mit eigener Verwaltung verpflichtend bestellt. Sie sollen auf die Wahrung der Belange der in der jeweiligen Gemeinde, der Stadt oder im jeweiligen Landkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung eines von Anerkennung und gegenseitigem Respekt aller Menschen sowie von Offenheit und Toleranz für andere Kulturen getragenen gedeihlichen und friedvollen Zusammenlebens sowie die weitere Festigung bereits bestehender Teilhabe- und Integrationsstrukturen hinwirken.

Wenn dies in einzelnen Kommunen gewünscht und sinnvoll ist, haben alle Beteiligten dafür auch unsere Unterstützung. Wir werden dies jedoch von der jeweiligen Kommune abhängig machen. Eine stärkere Partizipation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund kann am Ende nur für unsere gesamte Gesellschaft von Vorteil sein. Auf Landesebene gibt es von unserer Seite bisher keine konkreten Planungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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