Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
    1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?

Das inhaltliche Konzept, die Spielplanaufstellung und Umsetzung liegen allein in der Verantwortung des Intendanten mit den künstlerischen Leitern.

Kulturpolitik ist für uns, ein Klima zu schaffen und Rahmenbedingungen zu fördern, in denen die Freiheit und Experimentierfreude von Kunst und Kultur sich entfalten kann, der freie gesellschaftliche Diskurs ermöglicht wird und Teilhabegerechtigkeit aller Menschen gewährleistet wird. Kulturelle Vielfalt auf unterschiedlichen Ebenen ist ein Gut, das wir schützen und entwickeln. So setzt unser Konzept der kulturellen Bildung auch den Fokus auf Teilhabegerechtigkeit in den Themen Inklusion und Interkulturalität. In der Projektförderung der Kulturstiftung haben wir eine neue Fördersparte „Interkultureller Dialog“ aufgelegt. Zudem gibt es weitere Unterstützungsinstrumente des Geschäftsbereichs des SMGI, welche auf eine Förderung der Interkultur und kulturellen Vielfalt abzielen. Wir unterstützen die „Erklärung der Vielen“, in denen sich viele Künstler, Museen, Theater, Verbände, Festivals und Vereine zusammengeschlossen haben, um ein Signal zu setzen, dass Kunst und Kultur Toleranz, Vielfalt und Respekt nicht nur unterstützen, sondern auf sie angewiesen sind.

Wir wollen allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Weder Wohnort noch Geldbeutel, Herkunft noch Behinderung dürfen Menschen von einer intensiven Begegnung mit Kultur und Kunst ausschließen. Kunst ist frei, sie muss nicht gefallen und sie darf nicht dienen. Nur so kann sie ihre innovative Kraft entwickeln und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnen. Kultur aus Vielfalt basiert auf liberalen Grundwerten und verkörpert eine lebendige Demokratie. Aus dieser Haltung heraus schätzen wir auch die Vielfalt der Inhalte und Formen künstlerischen Ausdrucks und stehen für Aufklärung zu diskriminierungsfreier Kulturarbeit. Förderprogramme können gesellschaftliche Offenheit bestärken. In Bezug auf die Personalstrukturen fordern wir ein Diversitätskonzept für die Personalentwicklung in den Kulturverwaltungen und -einrichtungen.

Grundsätzlich geht DIE LINKE davon aus, dass die Künste überkommene Glaubens- und Wertüberzeugungen reflexiv hinterfragen, kritische Distanz zu ererbten Rollen und Normen einnehmen und die zugeschriebenen Identitäten von Individuen und Gruppen in Frage stellen. Inwiefern eine gesonderte Förderung anzustreben ist, um spezifische Projekte zu unterstützen, muss im Einzelnen erörtert werden. DIE LINKE wird mit den Vertreterinnen und Vertretern Kultur und Kunst die Repräsentanz von marginalisierten Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen diskutieren und Absprachen treffen, wie dem Missstand abzuhelfen ist.

Die sächsische Kulturlandschaft auf Grundlage von Artikel 21 SächsVerf ist bereits jetzt herausragend und einzigartig. Die bestehenden Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Wir setzen weiterhin darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung stärker Berücksichtigung finden wird. Wir wollen, dass alle Sachsen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. In unserer freien Kunst- und Kulturlandschaft ist es
dabei auch wichtig, dass sich Künstler kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und sich mit ihrer Kunst gegen Diskriminierungstendenzen wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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