Die sächsische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sächsischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.
- Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
- Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans. |
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Eckpunkte für ein solches Konzept sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene. Wir haben gegen viele Widerstände ein Pilotprojekt in der Staatsregierung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgesetzt. Dessen bisher leider zögerliche Umsetzung durch das Innenministerium wollen wir verbessern und dann erweitern. Natürlich ist Ziel des Pilotprojektes, nach Abschluss und Auswertung ein Verfahren zu haben, das in allen Bereichen eingeführt werden kann und sollte. |
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Zu 1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine leistungsstarke, alle Altersgruppen repräsentierende öffentliche Verwaltung ein, die die Vielfältigkeit der sächsischen Gesellschaft widerspiegelt. Dazu gehört in erster Linie eine Erfassung unterrepräsentierter Gruppen in der öffentlichen Verwaltung, das Erkennen von Bereichen, in denen eine Benachteiligung besteht und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen um die festgestellten Benachteiligungen abzubauen. Das gesamte Personal ist über Fortbildungen oder konkrete einzelfallbezogene Sensibilisierungen über einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander anzuhalten. Maßstab bei der Einstellung von Personal bleibt der verfassungsrechtlich verbriefte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zu 2. Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein. |
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Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge. |
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Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |