Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen: Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen, die Einführung eines transparenten Verfahrens und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Der Landesaktionsplan sieht u.a. hinsichtlich des Bereiches der öffentlichen Verwaltung verschiedene Maßnahmen vor, um bestehende Ansätze eines diskriminierungssensiblen Umgangs der Verwaltung mit der Bevölkerung zu stärken. Diese Maßnahmen sollen fortgeführt werden und so wurde aktuell der Charta der Vielfalt beigetreten.

Wichtige Instrumente, um einen diskriminierungssensiblen Umgang zu gewährleisten, sind entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Außerdem sollte das Thema nach Möglichkeit auch in der Ausbildung, v. a. in der Fachhochschule in Meißen gestärkt werden. Wir wollen außerdem ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten, das auch den öffentlichen Bereich in den Blick nimmt. Die Einführung bzw. der Ausbau eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements ist uns auf kommunaler wie auf Landesebene wichtig.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung intern sowie im Kontakt mit Bürger*innen sicherzustellen, sind Sensibilisierungsmaßnahmen sowie regelmäßige verbindliche Fortbildungsangeboten für die Verwaltung dringend geboten. Ebenso muss es niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger*innen geben sowie ein Beschwerdesystem (Ombudsstelle) für Beschwerden von Bürger*innen im Umgang mit Behörden. Der Regelungsort für ein solches Beschwerdesystem wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz, dessen Einführung wir anstreben.

Zunächst einmal fordern wir ein, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernimmt. Dazu zählt die flächendeckende Einrichtung von Beschwerdestelle nach § 13 AGG ebenso wie das durchgehende Anwenden anonymisierter Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Personalverantwortung – regelmäßig an Schulungen teilnehmen können, die die Schaffung einer diskriminierungsfreien Atmosphäre beinhalten. Ziel muss es sein, dass sowohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als auch die Kund_innen in der Verwaltung eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Umgebung vorfinden.

Kund_innen der Verwaltung müssen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können, wenn sie bei ihrem Behördenkontakt diskriminiert wurden. Solche Vorfälle müssen dann konsequent aufgearbeitet und unterbunden werden.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind.

Der Diskriminierungsschutz und die Chancengleichheit in der sächsischen Verwaltung sind noch stark ausbaufähig. So wurde zuletzt das GRÜNE Gleichstellungsgesetz im Sächsischen Landtag abgelehnt. Damit bleibt der öffentliche Dienst weiter für Frauen unattraktiv. Auch der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bleibt verschwindend gering. Deshalb haben wir im Landtag mit unserem Gesetz zur besseren Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten (Integrationsgesetz) die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefordert. Zwar wurden in sächsischen Behörden und Staatsbetrieben Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. Jedoch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Weiterbildungen für Führungskräften und Beschäftigtenin diesem Bereich (sog. Diversity Managment) fielen aufgrund mangelnder Nachfrage aus und wird aktuell nicht angeboten. Wir GRÜNE streben daher verbindliche Fortbildungsangebote gerade für Führungskräfte an, sowie das Sichtbarmachen und Bewerben von Beschwerdestellen und anonymisierte Bewerbungsverfahren, welche über ein Pilotprojekt, wie es derzeit durchgeführt wird, hinausgehen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die sächsische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sächsischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Eckpunkte für ein solches Konzept sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene. Wir haben gegen viele Widerstände ein Pilotprojekt in der Staatsregierung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgesetzt. Dessen bisher leider zögerliche Umsetzung durch das Innenministerium wollen wir verbessern und dann erweitern. Natürlich ist Ziel des Pilotprojektes, nach Abschluss und Auswertung ein Verfahren zu haben, das in allen Bereichen eingeführt werden kann und sollte.

Zu 1.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine leistungsstarke, alle Altersgruppen repräsentierende öffentliche Verwaltung ein, die die Vielfältigkeit der sächsischen Gesellschaft widerspiegelt. Dazu gehört in erster Linie eine Erfassung unterrepräsentierter Gruppen in der öffentlichen Verwaltung, das Erkennen von Bereichen, in denen eine Benachteiligung besteht und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen um die festgestellten Benachteiligungen abzubauen. Das gesamte Personal ist über Fortbildungen oder konkrete einzelfallbezogene Sensibilisierungen über einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander anzuhalten. Maßstab bei der Einstellung von Personal bleibt der verfassungsrechtlich verbriefte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Zu 2.

Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit
oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Dies ist nicht geplant.

Das sächsische Vergabegesetz muss angepasst werden, um besonders soziale Auftragsvergabe-Kriterien aufzunehmen. Hier können wir uns neben Kriterien zur Tarifbindung und Auszubildendenquote auch solche zur Gleichstellung der Geschlechter vorstellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zuletzt 2018 einen Entwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, der eine Antidiskriminierungsklausel vorsah. Sie lautete; „Wer einen Auftrag annimmt, hat bei der Ausführung des Auftrags das Gebot der Gleichstellung und die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen hinsichtlich der Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beachten. Diese Verpflichtung ist auch gegenüber Dritten durchzusetzen, die an der Erfüllung des Auftrages mitwirken.“ Zudem wurden Sozialstandards (Frauenförderung, Ausbildung, Beschäftigung von Schwerbehinderten) als Zuschlagskriterien gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, gleichwohl werden wir uns auch in Zukunft weiterhin für eine solche Regelung im Vergaberecht und bei der Erstellung oder Überarbeitung von Förderrichtlinien einsetzen.

Das werden wir definitiv. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Für uns sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes Teil unseres Grundverständnisses. Die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich schützen bereits die Beschäftigten. Die Aufträge des Staates und seiner Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, gerade für regionale und mittelständische Unternehmen. Diesen geht es jedoch nur dann gut, wenn sie zum einen respektvollen diskriminierungsfreien Umgang intern pflegen, aber auch wenn sie geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle sowie mehr Bürokratie lehnen wir daher mit Blick auf den Mittelstand bezüglich einer Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes oder der Verkomplizierung von Ausschreibungen ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Barrierefreiheit zur notwendigen Voraussetzung für die Auftragsvergabe und Förderung machen

Der Freistaat Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Sozialwesen und Kultur. Er hat damit die Möglichkeit, eine umfassende Barrierefreiheit als Kriterium in den eigenen Ausschreibungen, Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen festzulegen.

Werden Sie die Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass die allumfassende Barrierefreiheit zu einer notwendigen Voraussetzung für die Beauftragung und die Förderung durch den Freistaat wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.

Schrittweise Barrierefreiheit ist unser Ziel. Die Förderungen sollten auch jetzt schon darauf ausgerichtet sein. Als Beispiel sei das Landesinvestitionsprogramm genannt, bei dem Fördermittel vergeben werden, wenn Barrierefreiheit gewährleistet ist. Über den Begriff „allumfassend“ ist allerdings zu diskutieren. Denn hier könnte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass dann dem eigentlichen Ziel Barrierefreiheit geschadet wird, weil in einigen Bereichen schlicht keine Angebote mehr gemacht werden (können). Ein sofortiges „100 %“-Umsetzen würde viele gute Projekte schlicht überfordern oder beenden. Das Ziel ist trotzdem klar und muss auch mit Konsequenz verfolgt werden. Es ist ein Weg und nicht in einem Schritt zu lösen. Beispielhaft wurde hier im Bereich des ÖPNV wurde etwa durch unsere Strategiekommission ein Kompromiss gefunden, der auch vom Beauftragten der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung mitgetragen werden konnte und den wir unterstützen.

Eine umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen – von der Kita bis zur Verwaltung – muss finanziell vom Freistaat unterstützt werden. Gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen in öffentlichen Gebäuden und Behörden lehnen wir ab. Bestehen Zugangsbarrieren, so müssen die Bürger*innen darüber informiert werden, bspw. auf Amt 24. Das Inklusionsgesetz muss auch auf die „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ ausgeweitet werden, z.B. Ampeln betreffend. Förderrichtlinien sollen so ausgestaltet sein, dass Barrierefreiheit förderfähig ist, z.B. bei Jugendeinrichtungen oder Arztpraxen. Wir wollen mit Hilfe eines Landesprogramms Barrierefreiheit an Bahnhöfen, Haltepunkten und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fußverkehr fördern.

Ja. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Ja. Barrierefreiheit ist für die Teilhabe aller am Gemeinwesen unerlässlich. Nicht nur zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, sondern als Grundvoraussetzung, um Chancengleichheit zu ermöglichen, ist es daher notwendig, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Knüpfung der Barrierefreiheit an die Förderung durch den Freistaat ist daher geboten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Der Landesaktionsplan sieht im Rahmen von Fortbildungen u.a. auch eine Sensibilisierung in diesem Bereich vor.

Dieses Thema sollte in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt und in der Überarbeitung der Landes-Antidiskriminierungs-Strategie aufgenommen werden. Natürlich sollen dort, wie bisher in guter Praxis durch Petra Köpping gehandhabt, die Vertreter*innen der Community weiter intensiv eingebunden sein.

Ja, wir setzen uns dafür ein, in die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Dabei sind Vertreter*innen aus der Community mit einzubinden.

Eine entsprechende Qualifizierung und Sensibilisierung der Beschäftigten sehen wir als dringend notwendig an. Dabei geht es um sämtliche Bereiche des öffentlichen Dienstes, Schulen und Polizei, Justiz und Behörden. Das schließt ein, dass sämtliche Verwaltungsschreiben, Formulare, Anträge etc. geschlechtergerecht ausgestellt werden, das heißt auch, wo nicht notwendig, sollen Angaben zum Geschlecht auch nicht erhoben werden, ansonsten gilt es, die Möglichkeit eines „divers“-Geschlechtseintrag durchgängig einzufügen. Wir setzen uns für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesaktionsplans ein, dabei müssen die Bereiche Inter*- und Trans*-Geschlechtlichkeit deutlich mehr Beachtung finden

Ja, das werden wir.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Grundlage der Ausgestaltung von Verwaltungsdokumenten ist für uns das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.

Uns Sozialdemokrat*innen geht es bei geschlechtergerechter Sprache und Politik nicht um ein Dogma. Es geht uns um das Sichtbarmachen aller. Wer unsichtbar bleibt, bleibt oft unbedacht. Deswegen setzen wir uns überall für eine geschlechtergerechte Sprache ein und plädieren gleichzeitig für einen pragmatischen Umgang, der die Lesbarkeit von Texten erhält (z.B. wechselnder Gebrauch der Geschlechter).

Grundvoraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist ein Bewusstsein für die Problematik. Ausdruck eines solchen Bewusstseins ist unter anderem die Sprache. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache kann insofern dabei helfen, bei den Adressat*innen das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu schärfen. Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten unumgänglich. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gehört zu den Urprinzipien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir natürlich nicht nur parteiintern leben, sondern in der Gesellschaft etablieren wollen. Deswegen werden wir umfassend und konsequent daran arbeiten, dass sächsische Rechtsvorschriften, amtliche – auch interne – Schreiben und Vordrucke Frauen* nicht nur „mitmeinen“ sondern ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende. Die deutsche Sprache eröffnet durch substantivierte Partizipien viele Möglichkeiten, wenn man offen dafür ist. In der rechtsförmlichen Sprache muss sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) durchsetzen.

Ja. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass noch immer Dokumente und Schreiben im generischen Maskulinum verfasst sind, mit dem Verweis, es seien ja alle gemeint. Sprache ist ein wichtiger Indikator für Macht, Herrschaftsverhältnisse und Diskriminierung. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass eine geschlechtersensible und geschlechtergerechte Sprache in allen Dokumenten und Schreiben zur Anwendung kommt.

Wir werden niemandem vorschreiben, welche konkrete Form der Geschlechteransprache zu wählen ist. Mit der jeweils von uns verwendeten Form meinen wir immer Personen jeglicher Geschlechter. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Teilhabe von LSBTIQ*-Personen im öffentlichen Dienst sicherstellen

Eine wirkliche Akzeptanz von LSBTIQ* im täglichen Arbeitsleben ist auch in Sachsen noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Diese Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht (LAP Stand 06/2017). Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber selbst eine Vorbildfunktion und sollte sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in die Personalentwicklung und Personalentscheidungen optimal integriert wird.

  1. Wie werden Sie einen diskriminierungsfreien Zugang für lsbtiq* Personen zum öffentlichen Dienst sicherstellen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Der wichtigste Weg führt über Sensibilisierungsmaßnahmen in Aus- und Weiterbildungen. Es ist außerdem wichtig, dass eine Verantwortungskultur bei Vorgesetzten herrscht, damit sie der Schutzfunktion gegenüber ihren Mitarbeiter*innen gerecht werden. Ziele und Maßnahmen sind im Landesaktionsplan Vielfalt festgehalten, die wir einerseits konsequent umsetzen und andererseits weiterentwickeln wollen. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt ist der Freistaat darüber hinaus eine Selbstverpflichtung eingegangen, die wir ernst nehmen. Für einen diskriminierungsfreien Zugang soll auch das anonymisierte Bewerbungsverfahren einen Beitrag leisten.

Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert werden, sowohl im Arbeitsalltag als auch im Besonderen bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Es empfehlen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren. Beschwerdestellen müssen für LSBTTIQ* Mitarbeitende besser zugänglich gemacht werden und diese müssen besonders für deren Problemlage senibilisiert werden, wie Führungskräfte und Mitarbeitende (s.o.). Hierzu sind verbindliche Aufklärungs- und Fortbildungsangebote unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Einen diskriminierungsfreien Zugang für LSBTIQ*-Menschen wollen wir durch den konsequenten Abbau von Diskriminierungen bereits im Bewerbungsprozess erreichen. Weiterhin wollen wir alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren. Auch im öffentlichen Dienst bedarf es einer Kultur des gegenseitigen Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Zu 1.: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung Ausfluss der kommunalen Selbstverantwortung, die der Freistaat im Rahmen von Weiterbildungen entsprechend mit unterstützt. Das Anliegen sollte im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen entsprechend mit aufgegriffen werden.

Zu 2.: Die Frage ist hinsichtlich ihrer Zielrichtung unkonkret, was eine Beantwortung erschwert.

Sensibilisierungen sollen vor allem über Fort- und Weiterbildung geschehen. Zur Unterstützung von Migrant*innen und ihren Familien haben wir die Flüchtlingssozialarbeit aufgebaut und wollen das fortsetzen. Außerdem soll es weiter Beratungsstrukturen geben, wichtig ist auch der Zugang zu Bildungsangeboten für die Kinder. Auch die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, die oft eine emotionale und Lebensstütze ist, wollen wir weiter unterstützen.

Das Landesjugendamt muss die Jugendämter vor Ort mit seiner fachlichen Expertise unterstützen und bspw. Weiterbildungen zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung anbieten.

Die Vermittlung und der Erwerb von interkultureller Kompetenz sind nicht nur zugunsten der Jugendämter in Sachsen erforderlich. Der Bedarf ist in allen Teilen der Landes- und kommunalen Verwaltungen groß. Barrierefreiheit heißt auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund unkompliziert mit Behörden kommunizieren und interagieren können. Neben verpflichtenden Fortbildungen zur Erlangung interkultureller Kompetenz wollen wir sicherstellen, dass alle Verwaltungseinheiten und Formulare mehrsprachig sind bzw. Übersetzungen unkompliziert organisiert werden können. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen aller Ebenen ist kurz- und mittelfristig unabdingbar. Zur Unterstützung von migrantischen Familien verweisen wir auf unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768). Darin ist der § 10 spezifisch auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Mit den zudem vorgesehenen Kommunalen Integrationszenten (§12) sollen unter anderem die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gefördert und verbessert werden.

Selbstverständlich müssen auch Mitarbeiter der Jugendämter für die besonderen Lebenssituationen von migrantischen Eltern sensibilisiert werden. Dies betrifft zum einen den allgemeinen Umgang, wie auch unter Umständen die externe Unterstützung bei Sprachbarrieren. Durch gezielte Unterstützungsangebote wollen wir Familien mit Migrationshintergrund stärken und durch den Abbau von Arbeitsmarktzugängen sowie Bildungsangeboten die besten Rahmenbedingungen schaffen, damit sich diese Familien selbst den sozialen Aufstieg erarbeiten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Sachsen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Wir werden das Anliegen prüfen.

Diese Fälle waren uns bisher in dieser Form nicht bekannt. Mögliche Probleme, die in der Struktur begründet sind, werden wir angehen. Ansonsten wirken wir selbstverständlich auf allen Ebenen daraufhin, dass geltendes Recht angewendet und umgesetzt wird. Bei Verstößen gegen geltendes Recht, müssen rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ja, wir werden solche Vorfälle prüfen. Es bedarf Aufklärung und Sensibilisierung seitens der Behörde über die Rechte von EU Bürger*innen über ihren Aufenthalt sowie auf Seite der Betroffenen Anlauf- und Beratungsstellen. Auch hier würde ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches das Handeln öffentlicher Verwaltung mit umfasst, greifen.

Wenn es tatsächlich eine solche Verweigerung der Aufnahme von Meldedaten in den Meldebehörden in Sachsen geben sollte, ist das schlicht rechtswidrig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 5.1. VwV FreizügG/EU geregelt. Bis zur 2023 geplanten Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sind weiterhin die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsichtsbehörden in Sachsen gehalten, in diesen Fällen geeignete Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen. Offenkundig finden Kontrollen der Verwaltungspraxis bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht statt. Soweit die rechtswidrige Verweigerung der Wohnanmeldung auf Unkenntnis der bundesrechtlichen Vorgaben beruht, werden wir hier die Mitarbeiter*innen entsprechend schulen. Unser bereits oben zitiertes Integrationsgesetz eröffnet dem*r Sächsischen Migrationsbeauftragten ein Interventions- und Beanstandungsrecht in diesen Fällen. Darüber hinaus ist er*sie berechtigt, mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen den Landtag und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die festgestellten Verstöße im Einzelfall und anonymisiert zu unterrichten, um auch auf dieser Weise auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht