Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
    1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das inhaltliche Konzept, die Spielplanaufstellung und Umsetzung liegen allein in der Verantwortung des Intendanten mit den künstlerischen Leitern.

Kulturpolitik ist für uns, ein Klima zu schaffen und Rahmenbedingungen zu fördern, in denen die Freiheit und Experimentierfreude von Kunst und Kultur sich entfalten kann, der freie gesellschaftliche Diskurs ermöglicht wird und Teilhabegerechtigkeit aller Menschen gewährleistet wird. Kulturelle Vielfalt auf unterschiedlichen Ebenen ist ein Gut, das wir schützen und entwickeln. So setzt unser Konzept der kulturellen Bildung auch den Fokus auf Teilhabegerechtigkeit in den Themen Inklusion und Interkulturalität. In der Projektförderung der Kulturstiftung haben wir eine neue Fördersparte „Interkultureller Dialog“ aufgelegt. Zudem gibt es weitere Unterstützungsinstrumente des Geschäftsbereichs des SMGI, welche auf eine Förderung der Interkultur und kulturellen Vielfalt abzielen. Wir unterstützen die „Erklärung der Vielen“, in denen sich viele Künstler, Museen, Theater, Verbände, Festivals und Vereine zusammengeschlossen haben, um ein Signal zu setzen, dass Kunst und Kultur Toleranz, Vielfalt und Respekt nicht nur unterstützen, sondern auf sie angewiesen sind.

Wir wollen allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Weder Wohnort noch Geldbeutel, Herkunft noch Behinderung dürfen Menschen von einer intensiven Begegnung mit Kultur und Kunst ausschließen. Kunst ist frei, sie muss nicht gefallen und sie darf nicht dienen. Nur so kann sie ihre innovative Kraft entwickeln und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnen. Kultur aus Vielfalt basiert auf liberalen Grundwerten und verkörpert eine lebendige Demokratie. Aus dieser Haltung heraus schätzen wir auch die Vielfalt der Inhalte und Formen künstlerischen Ausdrucks und stehen für Aufklärung zu diskriminierungsfreier Kulturarbeit. Förderprogramme können gesellschaftliche Offenheit bestärken. In Bezug auf die Personalstrukturen fordern wir ein Diversitätskonzept für die Personalentwicklung in den Kulturverwaltungen und -einrichtungen.

Grundsätzlich geht DIE LINKE davon aus, dass die Künste überkommene Glaubens- und Wertüberzeugungen reflexiv hinterfragen, kritische Distanz zu ererbten Rollen und Normen einnehmen und die zugeschriebenen Identitäten von Individuen und Gruppen in Frage stellen. Inwiefern eine gesonderte Förderung anzustreben ist, um spezifische Projekte zu unterstützen, muss im Einzelnen erörtert werden. DIE LINKE wird mit den Vertreterinnen und Vertretern Kultur und Kunst die Repräsentanz von marginalisierten Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen diskutieren und Absprachen treffen, wie dem Missstand abzuhelfen ist.

Die sächsische Kulturlandschaft auf Grundlage von Artikel 21 SächsVerf ist bereits jetzt herausragend und einzigartig. Die bestehenden Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Wir setzen weiterhin darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung stärker Berücksichtigung finden wird. Wir wollen, dass alle Sachsen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. In unserer freien Kunst- und Kulturlandschaft ist es
dabei auch wichtig, dass sich Künstler kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und sich mit ihrer Kunst gegen Diskriminierungstendenzen wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen hat und diese uneingeschränkt nutzen kann. Dies gilt natürlich ebenso für Kulturangebote. In Sachsen gibt es für Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Möglichkeiten, unsere Kulturangebote zu nutzen. Die Einrichtungen arbeiten daran, den Zugang immer weiter zu erleichtern. So bemühen sich immer mehr Museen um barrierefreie Angebote. Das heißt: bauliche Barrierefreiheit, Führungen in Leichter Sprache, Angebote für blinde, seheingeschränkte oder hörbehinderte Menschen. Folgende Museen seien beispielhaft genannt: Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Daetz Centrum Lichtenstein. Die Albrechtsburg Meißen bietet einen Ausstellungsführer mit Gebärdensprachvideos an. Wir fördern die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch im Kulturbereich, war für die SPD in der Regierungsverantwortung ein ganz wichtiges Anliegen. Wir wollen eine uneingeschränkte Teilhabe aller an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglichen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dieser Verantwortung fühlen wir uns weiterhin verpflichtet. So hat das sozialdemokratisch geführte Wissenschafts- und Kunstministerium als eines der ersten Ministerien finanzielle Mittel in Höhe von einer Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Inklusion gelingt auch im Kulturbereich nur dann, wenn die Akteure motiviert, gut qualifiziert und vernetzt sind, an Beispielen Anderer lernen und sich ständig weiterbilden. Viele Kultureinrichtungen benötigen hier Beratung und Unterstützung. Daher fördern wir seit 2017 die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich beim Landesverband Soziokultur. Die Servicestelle richtet sich an alle Kultursparten, mit dem Ziel den sächsischen Kulturbereich für das Thema Inklusion zu sensibilisieren und zu beraten, wie gleichberechtigte kulturelle Teilhabe umgesetzt werden kann. Diese aufgebauten Strukturen wollen wir erhalten und bei Bedarf weiterentwickeln.

Um den Zugang zu Kunst und Kultur allen Menschen zu ermöglichen, unterstützen wir barrierefreie Kultureinrichtungen für dicke Menschen. Deren Bedürfnisse müssen ebenso mitgedacht werden. Beispielsweise bieten sich Doppelsitze an, die von dicken Personen als auch zu zweit oder mit Kind genutzt werden können.

Es ist grundsätzlich ein Problem, Sitzplätze in Einheitsmaßen zu verwenden. So haben große Menschen im Theater oft das Problem, dass sie den hinteren Reihen die Sicht versperren, kleine Menschen können oftmals kaum oder gar nicht die Füße im Sitzen auf den Boden stellen. Für dicke Menschen fehlt es an breiten Sitzflächen. Um aber Teilhabe für alle zu ermöglichen, brauchen wir neue Ansätze, um auf verschiedene Bedarfe eingehen zu können. Dafür wäre es sinnvoll, Gebäude und Ausstattung partizipativ zu entwickeln. So können verschiedene Menschen beteiligt werden, die eine Einschätzung geben, ob und wie die vorhandene Ausstattung angepasst werden sollte.

Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Dabei muss der Staat vorangehen. Fördermittel können an die Voraussetzung der Barrierefreiheit geknüpft sein. Kulturelle Teilhabe ist auch insbesondere von zentraler Bedeutung für seh- und hörbehinderte Menschen. Eine zentrale Stellung haben hier die audiovisuellen Medien, d.h. z.B. der Film in all seinen Facetten. Auch hier liegt ein Schlüssel zu einer barrierefrei erlebbaren Kunst und Kultur.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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