Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen

International haben sich Aktionspläne gegen Homo*-, Trans*- und Inter*feindlichkeit als Instrument zur Förderung der Akzeptanz dieser Personengruppen bewehrt. In Sachsen wurde am 21.09.2017 der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen veröffentlicht. Trans* und intergeschlechtliche Personen sind hier jedoch bei den Angeboten und Maßnahmen bisher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Unterstützen Sie die Erweiterung des sächsischen Aktionsplans um die Thematik der geschlechtlichen Vielfalt, insbesondere von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in all ihren Variationen, und seine Weiterführung?

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Der Landesaktionsplan umfasst unserer Ansicht nach die geschlechtliche Vielfalt und all ihre Variationen, weswegen eine Erweiterung nicht notwendig erscheint.

Der Landesaktionsplan für die Vielfalt von Lebensentwürfen war ein erster wichtiger Schritt bei der Schaffung eines Problembewusst- seins in der Landespolitik für die Lebensumstände und Bedürfnisse von LSBTIQ im Freistaat. Wir wollen den bestehenden Aktionsplan evaluieren und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Wir brauchen einen Landesaktionsplan 2.0. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen.

Insgesamt ist der Landesaktionsplan (LAP) unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Vor allem müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung benannt werden. Das gilt insbesondere für die Erweiterung auf das Thema geschlechtliche Vielfalt, insbesondere trans* und intergeschlechtliche Menschen. Wir haben uns bereits im Landtag mit dem Antrag „männlich, weiblich divers – geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen in Sachsen verwirklichen“ dafür eingesetzt und neben der Umsetzung des im Dezember 2018 verabschiedeten Bundesgesetzes zur sog. „Dritten Option“ auf Landesebene auch die Fortschreibung des LAP in diesem Bereich gefordert (vgl. Drs. 6/17115, Nr. II. 7).

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Ja. Wir halten den Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen für ein sinnvolles Instrument, dass wir fortschreiben wollen. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bisher im Aktionsplan nicht ausreichend berücksichtigt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Akzeptanz von LSBTI* in Sachsen stärken – Hassgewalt entgegentreten

Die Landesregierung muss es allen Menschen ermöglichen, zu jeder Zeit, an jedem Ort ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Pflegeheim oder am Arbeitsplatz – das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*). Der „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ muss weiterentwickelt und ausfinanziert werden. Die Landesregierung muss homophober/transfeindlicher Gewalt entschlossen entgegentreten.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass der Landesaktionsplan im Dialog mit LSBTI*-Vereinen weiterentwickelt, ausfinanziert und evaluiert wird?
  2. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das jährlich Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität veröffentlicht. Werden Sie dafür sorgen, dass diese Zahlen auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen extra ausgewiesen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Evaluation des Landesaktionsplanes streben wir an. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern. Eine Erweiterung der Kriminalstatistik ist nicht geplant.

Der Landesaktionsplan soll auf die gleiche Weise fortentwickelt werden, wie er entstanden ist: durch intensive Zusammenarbeit mit der Community und den entsprechenden Verbänden. Als wir den Plan aufgestellt haben, wurde er in Workshops und im ständigen Austausch durch Petra Köpping mit den Akteuren aufgestellt. So muss er auch weiterentwickelt werden. Finanziell absichern heißt für uns, dass vor allem die Gelder, die wir bisher dafür seit 2014 erstreiten konnten, mindestens in dieser Höhe weiter bereitgestellt werden. Und – sehr wichtig – dass eine langfristige und dauerhafte Finanzierung gesichert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität gesondert ausgewiesen werden.

Wir treten ein für ein Leben frei von Diskriminierung für LSBTIQ*, sei es in Schule, Pflegeheim oder auf dem Arbeitsplatz. Wir möchten den LAP unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Zukünftig müssen konkrete Maßnahmen in allen Bereichen benannt werden sowie Zeiträume und Zuständigkeiten festgelegt werden. Hinsichtlich des Problems Hasskriminalität gegen LSBTIQ* wurde bisher aufgrund fehlender Zahlen kein Handlungsbedarf gesehen. Das wollen wir ändern. Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Wir fordern seit Jahren, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität eindeutig erfasst werden. Polizeikräfte ebenso wie die Beschäftigten der Justiz müssen in dieser Hinsicht sensibilisiert und geschult werden, um entsprechende Zusammenhänge zu erkennen, die Betroffenen angemessen zu unterstützen und Hürden abzubauen, Straftaten auch tatsächlich anzuzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung, innerhalb der Polizei eine Ansprechperson für LSBTIQ* zu benennen.

Frage 1: Ja.
Frage 2: Ja. Die Erfassung dieser Kategorie ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Beamten entsprechend geschult werden, solche Fälle auch zu erkennen bzw. dies auch entsprechend ausreichend erfasst wird.

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Teilhabe von LSBTIQ*-Personen im öffentlichen Dienst sicherstellen

Eine wirkliche Akzeptanz von LSBTIQ* im täglichen Arbeitsleben ist auch in Sachsen noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Diese Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht (LAP Stand 06/2017). Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber selbst eine Vorbildfunktion und sollte sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in die Personalentwicklung und Personalentscheidungen optimal integriert wird.

  1. Wie werden Sie einen diskriminierungsfreien Zugang für lsbtiq* Personen zum öffentlichen Dienst sicherstellen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz ermöglichen?
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Der wichtigste Weg führt über Sensibilisierungsmaßnahmen in Aus- und Weiterbildungen. Es ist außerdem wichtig, dass eine Verantwortungskultur bei Vorgesetzten herrscht, damit sie der Schutzfunktion gegenüber ihren Mitarbeiter*innen gerecht werden. Ziele und Maßnahmen sind im Landesaktionsplan Vielfalt festgehalten, die wir einerseits konsequent umsetzen und andererseits weiterentwickeln wollen. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt ist der Freistaat darüber hinaus eine Selbstverpflichtung eingegangen, die wir ernst nehmen. Für einen diskriminierungsfreien Zugang soll auch das anonymisierte Bewerbungsverfahren einen Beitrag leisten.

Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert werden, sowohl im Arbeitsalltag als auch im Besonderen bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Es empfehlen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren. Beschwerdestellen müssen für LSBTTIQ* Mitarbeitende besser zugänglich gemacht werden und diese müssen besonders für deren Problemlage senibilisiert werden, wie Führungskräfte und Mitarbeitende (s.o.). Hierzu sind verbindliche Aufklärungs- und Fortbildungsangebote unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Einen diskriminierungsfreien Zugang für LSBTIQ*-Menschen wollen wir durch den konsequenten Abbau von Diskriminierungen bereits im Bewerbungsprozess erreichen. Weiterhin wollen wir alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren. Auch im öffentlichen Dienst bedarf es einer Kultur des gegenseitigen Respekts.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Seminare finden bereits regelmäßig statt und sollen auch in Zukunft regelmäßig stattfinden. Die Weiterbildungen, die auch durch Verbände der Community angeboten werden, sind wertvoll und wichtig, um Lehrer*innen gut vorzubereiten. Wir wollen auch ein Lehrerbildungsgesetz, das das Thema Vielfalt der Schülerschaft in Aus- und Fortbildung mit abbilden soll.

Das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt muss in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften ein stärkeres Gewicht bekommen. Den Rahmen dafür bietet das Lehramtsstudium sowie der Fortbildungskatalog der Schulverwaltung. Häufig aber sind Module oder Angebote freiwillig. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen – auch der Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten.

Frage 1: Durch Verankerung im Lehrplan und Vermittlung entsprechender Kompetenzen wollen wir sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits ausreichend Wissen und Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben.
Frage 2: Ja.

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Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Lehrplänen

In den Lehrplänen der Sekundarstufe 1 und 2 soll den Lernenden ein selbstbewusstes Erleben mit dem eigenen Körper und ihrer Sexualität vermittelt werden. In deren Praxis wird dieses jedoch auf die heteronormative Entwicklung und Cis-Geschlechtlichkeit beschränkt.

  1. Werden Sie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verpflichtend in den Lehrplänen verankern, so dass sich Kinder in ihren Persönlichkeiten frei entwickeln können und keine Angst vor Diskriminierungen haben müssen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass entsprechende Unterrichtsmaterialien zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende in der Sekundarstufe 1 und 2 entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Im neuen Schulgesetz haben wir den „Erziehungs- und Bildungsauftrag“ der Schule angepasst und auch mit dem Thema „Vielfalt“ modernisiert. Im Konkreten konnten wir außerdem den bis dahin sehr starren Familienbegriff weiten. Das war auch die Grundlage für den „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen“, der modern ist und Standards, auch für Lehrmaterialien, festlegt, die an sächsischen Schulen gelten sollen. Dieser Rahmen ist wichtig und muss gemeinsam mit den Schulen umgesetzt werden.

Statt detaillierter Lehrplanvorgaben wollen wir kompetenzorientierte Kerncurricula, die sich an den bundesweiten Bildungsstandards orientieren. Dies schafft mehr individuellen und pädagogischen Freiraum. Familien- und Sexualerziehung ist für uns eine fächerübergreifende Aufgabe: Vielfalt muss als Querschnittsthema verstanden und gestärkt werden. Der „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung“ ist für uns eine wichtige Grundlage einer solchen Pädagogik der Vielfalt. Wir haben lange auf eine Überarbeitung des Orientierungsrahmens gedrungen, die im August 2016 endlich abgeschlossen wurde. Wir begrüßen es, dass sich darin nunmehr gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln und geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ebenso selbstverständlich dargestellt werden wie unterschiedliche Partnerschafts- und Familienmodelle. Es gibt gutes Lehr- und Lernmaterial, das Vielfalt abbildet, etwa von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, der Antidiskriminierungs­stelle des Bundes, dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und anderen. Damit dieses Material mehr genutzt wird, muss auch künftig öffentlich Position für Vielfalt bezogen und auf entsprechende Angebote hingewiesen werden (siehe öffentliche Debatte zur Handreichung „Ene, mene, muh und raus bist du!“). Schulleitungen, Fachleiter*innen/-berater*innen und die einzelne Lehrkraft sollen auf geeigneten (Dienst-)Wegen über solche Angebote informiert werden.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Sexualerziehung in den sächsischen Schulen inhaltlich und methodisch-didaktisch auf den neuesten Stand sexualwissenschaftlicher und soziologischer Erkenntnisse zu bringen, insbesondere im Hinblick auf Information und Aufklärung über die Vielförmigkeit sexuellen Lebens, LSBTI ⃰ und die Pluralisierung der Lebensstile mit dem Ziel, die binäre Kategorisierung von Menschen in Frauen und Männer in Frage zu stellen, um einer Ausgrenzung und Diskriminierung anderer Geschlechterkonstruktionen entgegenzuwirken; für die modernisierte Sexualerziehung ein Rahmenlehrplan zu erstellen und das dafür erforderliche Lehr- und Lernmaterial den Schulen zur Verfügung zu stellen, die Aus- und Fortbildung der Lehrerschaft, insbesondere von Vertrauenslehrern, im pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt und Diversität zu intensivieren und die Förderung von Projekten zur Familien- und Sexualerziehung unter Einbeziehung außerschulischer Partner (Gesundheitsämter und freie Träger der Familien- und Sexualerziehung sowie freie Träger der Jugendhilfe) verbindlich in einer Förderrichtlinie „Sexualerziehung“ zu regeln.

Eine explizite Aufnahme in den Lehrplan ist von der Abwesenheit von Diskriminierungen zu trennen. Bei einer Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen haben Diskriminierungen keinen Platz. Dennoch ist es wichtig, auch positiv über die geschlechtliche bzw. sexuelle Vielfalt im Unterricht zu sprechen. Die Lehrpläne sind daher daraufhin anzupassen.

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Unterstützung für LSBTIQ*-Personen im Bildungsbereich

Schulen haben eine Unterstützung bei der Lebensbewältigung der Schüler*innen zu gewährleisten. Ein Ziel ist hierbei die Verhinderung von Benachteiligung anhand der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sowie die Entwicklung von Akzeptanz füreinander.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Aufklärungsprojekte an Schulen und anderen Einrichtungen sowie Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sachsenweit unterstützen und ausbauen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Freistaat Sachsen werden bereits entsprechende Beratungsangebote gefördert. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern.

Projektförderungen sind über die entsprechenden Förderrichtlinien möglich und sollen unterstützt werden.

Wir GRÜNE wollen flächendeckend Schulaufklärungsprojekte zu sexueller Vielfalt fördern. Dabei können entsprechende Projekte als Ganztagsangebot, Schulprojekt oder über ein schulisches Budget gefördert werden. Gerade im Bereich der Familien- und Sexualerziehung wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen explizit empfohlen (siehe Sächsisches Schulgesetz, Orientierungsrahmen Familien und Sexualerziehung). Unbedingt zu beachten ist dabei das Informationsrecht der Eltern und die Qualitätssicherung bei Angeboten Externer. Eine einseitige Interessenvertretung ist zu vermeiden. Eine zentrale Stelle im Kultusministerium muss dabei zur Prüfung von Unterlagen und im Bedarfsfall zum Untersagen einer vertraglichen Bindung zweifelhafter Externer befugt sein.

Zu diesem Zweck wird DIE LINKE entsprechende Initiativen und Organisationen konsultieren, um wirksame Maßnahmen auszuloten.

Bestehende Beratungsangebote wollen wir weiter unterstützen. Diskriminierungen an der Schule, auch insbesondere Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen, werden wir konsequent bekämpfen. Dazu bedarf es einer Sensibiliserung der Lehrkräfte, Ansprechpartner für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen.

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Verbesserung der medizinischen Versorgung von LSBTIQ*-Personen

Ein Ziel des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen des Landes Sachsen ist es, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Personen in Sachsen zu verbessern und der Diskriminierung dieser Menschen im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?
  2. Welche Möglichkeiten werden Sie nutzen, um insbesondere die Belange von Trans*- und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Die Maßnahmen wurden in noch einmal unterteilten Einzelzielen (Sensibilisierung und Qualifizierung von medizinischen Angeboten; Präventionsarbeit; Diskriminierung älterer LSBTTIQ*-Menschen) ebenfalls im Landesaktionsplan festgehalten. Diese gilt es umzusetzen und weiterzuentwickeln

Wir setzen uns für die verbindliche Umsetzung und die Fortschreibung des Aktionsplans Vielfalt zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitsbereich ein. Wir fordern konkrete Maßnahmen, Umsetzungszeiträume sowie konkrete Zuständigkeiten um Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von LSBTIQ zu schaffen. Um die Belange von Trans* und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen, sind hierzu Fachexpert*innen aus der Community einzubinden. Durch Publikationen ist das Wissen in die Breite zu tragen. Hierfür sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Es ist wichtig, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Menschen in Sachsen zu verbessern. Dies wollen wir erreichen, indem wir auf Bundeseebene entsprechende gesetzliche Voraussetzungen hinterfragen, Diskriminierungen deutlich begegnen, im medizinischen Bereich für mehr Sensibilisierung und Aufklärung sorgen und die besondere Situation transgeschlechtlicher Jugendlicher besser berücksichtigen.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Wir wollen diese Themen in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt aufgreifen und mit den entsprechenden Akteuren aus der Pflege weiterentwickeln. Dazu gehört etwa die Aufnahme des Themas in die Ausbildung. Der Aktionsplan ist auch die beste Plattform, um möglichst breit und nicht nur punktuell wirken zu können.

Wir setzen uns für eine moderne Pflege ein, die der Vielfalt der zu Pflegenden Rechnung trägt. Die Reform der Pflegeberufe tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausarbeitung der Rahmenlehrpläne zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes obliegt den Bundesländern und erfolgt derzeit auch in Sachsen. Im Sinne einer Pflege, die sich an den jeweiligen Bedürfniskonstellationen orientiert, muss dabei die Vermittlung kultur- und diversitätssensibler Aspekte in der Ausbildung selbstverständlich sein. Dabei ist es wichtig, dass bereits in der Ausbildung Kenntnisse über Lebensrealitäten von LSBTIQ* Menschen vermittelt und dafür sensibilisiert wird, um Diskriminierung oder Zwangsouting zu verhindern. Wir fordern, dasss der Landesaktionsplan (LAP) im Bereich fortgeschrieben wird unter Einbindung von Expert*innen aus der Community.

Gewalt in der Pflege ist ein Tabu-Thema mit einem großen Dunkelfeld. Es ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmen eine Sensibilisierung für die besonderen Belange von LSBTTIQ-Menschen besteht. Selbstverständlich kann dies so nicht hingenommen werden. Deshalb begrüßen wir, dass das Thema Gewalt im Abschnitt 2.3.2 des Berichtes der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ berücksichtigt wurde. Als Gewalt begünstigende Umstände sind sicher die überdurchschnittlichen Belastungen Pflegender zu sehen. Deshalb setzen wir uns besonders für deren Entlastung ein. Wir unterstützen die im Bericht dargelegten Handlungsoptionen, wie Entwicklung von verbindlichen Handlungsabläufen bei Aggression und Gewalt, Präventions- und Deeskalationsstrategien, Fallberatungen, Supervision, klare Qualitätsstandards und Meldepflichten sowie intensive Auseinandersetzung mit als gewaltfördernd identifizierten Ursachen für aggressive Übergriffe. Außerdem ist es wichtig, in Sachsen Präventionsprojekte zu etablieren und bekannt zu machen, wie es sie anderswo bereits gibt. Dabei sollte es unbedingt eine wissenschaftliche Begleitforschung geben, um ein umfassendes Konzept zu entwickeln, in dem auch die besonderen Belange aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale berücksichtigt werden. Es wäre zudem sinnvoll, dass sich Protagonist*innen des „Landesaktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ mit Akteur*innen der Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung Präventionsgesetz (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung) über Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention verständigen. Unser Einsatz für eine auskömmliche Finanzierung von LSBTTIQ-Projekten ist davon unberührt.

Wir wollen alle Beteiligten im Bereich der Ausbildung bzw. von Weiterbildungen stärker sensibilisieren. Prävention ist auch hier der beste Weg, Gewalt bzw. Diskriminierungen vorzubeugen. Innerhalb der Pflege ist dabei noch einmal ein besonderer Fokus auf die Altenpflege zu legen: Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.
Ziel der Altenpflege ist nach unserem Verständnis die Förderung der älteren Menschen bezüglich ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

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