Teilhabe von LSBTIQ*-Personen im öffentlichen Dienst sicherstellen

Eine wirkliche Akzeptanz von LSBTIQ* im täglichen Arbeitsleben ist auch in Sachsen noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Diese Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht (LAP Stand 06/2017). Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber selbst eine Vorbildfunktion und sollte sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in die Personalentwicklung und Personalentscheidungen optimal integriert wird.

  1. Wie werden Sie einen diskriminierungsfreien Zugang für lsbtiq* Personen zum öffentlichen Dienst sicherstellen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz ermöglichen?

Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Der wichtigste Weg führt über Sensibilisierungsmaßnahmen in Aus- und Weiterbildungen. Es ist außerdem wichtig, dass eine Verantwortungskultur bei Vorgesetzten herrscht, damit sie der Schutzfunktion gegenüber ihren Mitarbeiter*innen gerecht werden. Ziele und Maßnahmen sind im Landesaktionsplan Vielfalt festgehalten, die wir einerseits konsequent umsetzen und andererseits weiterentwickeln wollen. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt ist der Freistaat darüber hinaus eine Selbstverpflichtung eingegangen, die wir ernst nehmen. Für einen diskriminierungsfreien Zugang soll auch das anonymisierte Bewerbungsverfahren einen Beitrag leisten.

Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert werden, sowohl im Arbeitsalltag als auch im Besonderen bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Es empfehlen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren. Beschwerdestellen müssen für LSBTTIQ* Mitarbeitende besser zugänglich gemacht werden und diese müssen besonders für deren Problemlage senibilisiert werden, wie Führungskräfte und Mitarbeitende (s.o.). Hierzu sind verbindliche Aufklärungs- und Fortbildungsangebote unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Einen diskriminierungsfreien Zugang für LSBTIQ*-Menschen wollen wir durch den konsequenten Abbau von Diskriminierungen bereits im Bewerbungsprozess erreichen. Weiterhin wollen wir alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren. Auch im öffentlichen Dienst bedarf es einer Kultur des gegenseitigen Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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