Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Sachsen wird, finanziert über das sächsische Ministerium für Integration und Gleichstellung, seit 2017 eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatungsstruktur durch das Antidiskriminierungsbüro Sachsen aufgebaut, die bis Ende 2020 etabliert sein soll.

  1. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung ab 2021 fortführen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aktuell wird die die Beratungsstruktur durch den Doppelhaushalt finanziert. Bei den Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt werden wir über eine Weiterentwicklung sprechen.

Die Antidiskriminierungsarbeit konnte durch sozialdemokratische Politik und die Ministerin Petra Köpping in Sachsen in den vergangenen Jahren überhaupt erst aufgebaut werden. Diesen Weg wollen wir weitergehen, gemeinsam mit allen Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen. Dazu müssen dann auch neue Pläne, wie der Landesaktionsplan Vielfalt oder die Antidiskriminierungsstrategie weiterentwickelt werden und ein Landesantidiskriminierungsgesetz für einen stabilen rechtlichen Rahmen entwickelt werden. Die Landtagswahl muss erst noch stattfinden. Über Regierungsbeteiligungen entscheiden die Wähler*innen. Über einen Haushalt und entsprechende Mittel hat der kommende Landtag zu befinden. Eine konkrete finanzielle Summe, wie unter 3. abgefragt, kann auch aus diesem Grund hier nicht genannt werden, auch weil sie immer in Abwägung vieler Interessen geschehen muss. Wir setzen uns aber selbstverständlich für eine Finanzierung ein, die eine bedarfsdeckende Antidiskriminierungsarbeit möglich macht.

Wir setzen uns für den Aufbau der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie im Umland ein und streben an, die bestehenden Strukturen nach 2021 weitere zu verfestigen und im ländlichen Regionen auszubauen. Um weitere Schritte zu planen, ist eine Auswertung der Arbeit der Beratungsstellen bis 2020 unter Einbeziehung der Akteure sinnvoll. Die entsprechenden finanzielle Mittel sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen bis 2020 ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Eine Weiterführung ab 2021 ist dabei natürlich sinnvoll. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratungs- und Betreuungsstruktur für Geflüchtete in Städten und Gemeinden

Eine Studie des Bundesamts für Migration (BAMF) und Flüchtlinge und des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl in Zusammenarbeit mit dem hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutschland aus dem Jahr 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass ein hoher Informations- und Beratungsmangel auf Seiten Asylsuchender besteht und die allgemeinen Informationen des BAMF nicht ausreichen. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung trage dazu bei, dass Asylsuchende ihre Rechte besser verstehen und ihren Pflichten besser nachkommen können, der effektive Zugang zu Verfahrensgarantien und Rechtsschutz werde so gewährleistet.

  1. Werden Sie die Ergebnisse der Studie zum Anlass nehmen, eine unabhängige, flächendeckende Asylverfahrensberatung für alle geflüchteten Menschen in Sachsen zu gewährleisten?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass damit alle geflüchteten Menschen in Sachsen erreicht werden, unabhängig davon, ob sie unter der Zuständigkeit von Unterbringungsbehörden, der Kommunen oder des Landes stehen und unabhängig davon, ob sie zentral oder dezentral untergebracht sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir nehmen wahr, dass Informationsmangel herrscht und Rechte oft nicht bekannt sind. Daraus ergibt sich eine Lücke zwischen Berechtigten und denjenigen, die ihre Rechte tatsächlich in Anspruch nehmen. Dem kann durch eine aktivere Beratungs- und Informationspolitik seitens der Behörden begegnet werden. Es war uns deshalb wichtig, die Migrationsberatung deutlich zu stärken und auch nach Bedarf zu differenzieren. Das ist uns in der zurückliegenden Legislaturperiode gut gelungen, indem wir neben der „klassischen“ Beratung auch neue Programme wie beispielsweise die „Arbeitsmarktmentoren“ aufgesetzt haben. Wir halten eine weitere Verbesserung des Beratungsangebotes für angemessen. Der wichtigste Kontakt, den nahezu alle haben, ist mit den offiziellen Behörden. Dort müssen wir ansetzen, um eine bessere Informations- und Beratungskultur durchzusetzen. Darüber hinaus wollen wir die Zugangsmöglichkeiten für unabhängige Beratungsstrukturen, besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen, weiter verbessern.

Wir fordern seit langem eine unabhängige flächendeckende Asylverfahrensberatung in den Kommunen, aber auch in Ankerzentren und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. Dazu müssen bestehende Beratungsstrukturen personell und finanziell aufgestockt werden und neue, auch mobile Beratungsstrukturen im ländlichen Raum zu etablieren beziehungsweise zu stärken.

Bereits mehr als ein Jahr vor der Veröffentlichung der genannten Studien hatte unsere Fraktion ein eigenständiges „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften“, Drs. 6/4865 vom 13. April 2016 vorgelegt, das bislang die bundesweit einzige umfangreiche landesgesetzliche Ausgestaltung der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) darstellt. Bedauerlicherweise hat außer unserer Fraktion keine andere Fraktion im Sächsischen Landtag dieser Initiative zugestimmt. Wir verweisen insbesondere auf die in den §§ 5ff. in diesem Unterabschnitt ausformulierten Individualansprüche auf Information und Beratung (§ 7 SächsFlüAG n.F.) und den garantierten Zugang zu Einrichtungen der Unterbringung für Hilfsorganisationen und Initiativen (§ 6 SächsFlüAG n.F.). Hätte der Landtag die vorgelegte Initiative beschlossen, wären die in den Studien beschriebenen Mängel im Freistaat Sachsen gar nicht erst entstanden. Wir setzen uns politisch schon lange für die Finanzierung von unabhängigen Asylverfahrensberatungs-Angeboten ein. Diese arbeiten in Sachsen noch immer weitestgehend ehrenamtlich. Es müsste mindestens eine entsprechende Beratungsstelle pro Landkreis und Kreisfreier Stadt geben, in den Landkreisen auch mit einer mobilen, dezentralen Struktur. Inzwischen gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und auch im BAMF Asylverfahrensberatungen. Dies ist einerseits unterstützenswert, andererseits war vor allem die Etablierung entsprechender Beratungsangebote in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen ein (zu) langer und harter Kampf.

Ja. Jeder Asylsuchende sollte den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die entsprechende Asylverfahrensberatung braucht natürlich auch Personalressourcen, die sich am Bedarf orientieren müssen.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Sachsen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Gewichtsdiskriminierung spielt bislang in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle und geht vielfach einher mit Reduktion des Gewichtes aus persönlichen oder medizinischen Gründen. Unterstützungsangebote bestehen im Freistaat Sachsen in Form von Selbsthilfegruppen, welche entsprechend finanziell unterstützt werden. Als Sächsische Union werden wir uns auch weiterhin für die Förderung der Selbsthilfe einsetzen und den Austausch mit den Selbsthilfegruppen suchen, um eine aktuelle Bewertung der Situation zu ermöglichen.

Gewichtsvielfalt ist bisher in der sächsischen Strategie und den Aktionsplänen zur Antidiskriminierung noch kein Thema. Bei der Weiterentwicklung dieser kann das aber als Möglichkeit in den Diskussions- und Weiterentwicklungsprozess aufgenommen werden.

Wir werden prüfen, ob die bestehende Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz gegebenenfalls im Austausch mit anderen Akteuren aus dem Sozial- oder Gesundheitsbereich entsprechende Angebote übernehmen können, um einer Stigmatisierung entgegenzuwirken. Wir begrüßen die Gründung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Sachsen, welche die Interessen der Gruppe vertreten sowie dafür sensibilisieren als auch über Hilfsangebote informieren oder diese selbst anbieten können.

Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Wir werden im bezüglich der Gewichtsdiskriminierung empirische Daten zusammentragen und bisherige Unterstützungsangebote mit Hinblick auf die Berücksichtigung dieser Diskriminierungsform evaluieren. Diese Angebote
kann man bekannter machen, indem man auf zentralen Plattformen darauf hinweist oder öffentlich für das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft regelmäßig Stellung bezieht. Entsprechend spezialisierte regionale Träger in
Sachsen werden wir nur dann unterstützen, wenn sich ein Mehrwert für Betroffene aus der Evaluation deutlich ergibt.

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Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung

Die sächsische Staatsregierung hat das Modellprojekt „Aufbau, Erprobung und Etablierung einer flächendeckenden Beratungsstruktur nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ ins Leben gerufen. Allerdings berücksichtigen die Angebote des Modellprojektes die mehrfachen Diskriminierungen von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte bisher nicht. Es fehlt ein geschütztes Beratungsangebot, das sowohl auf ethnische wie auch genderspezifische Diskriminierungen eingeht, denen diese Frauen* im öffentlichen und privaten Alltag, auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt sowie bei der politischen Teilhabe ausgesetzt sind.

  1. Werden Sie für Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte ein geschütztes Beratungsangebot anbieten, das auf die Besonderheit der mehrfachen Diskriminierung eingeht?
  2. Wie werden Sie ein solches Angebot umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Schaffung eines solchen Beratungsangebotes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir unterstützen die Schaffung und Etablierung von Beratungsangeboten für Frauen* mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Diese können an bestehende Beratungsangebote wie etwa des Modells zur Antidiskriminierungsberatung als auch bei Asyl- und Migrationsberatung angebunden sein oder es kann ein Austausch beziehungsweise Verweisberatung stattfinden. Dabei müssen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Wir unterstützen den Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur voll und ganz. Dabei werden wir den unabhängigen Beratungsstrukturen immer auch die Möglichkeit bieten, sich weiter zu entwickeln und bisher noch fehlende Beratungsangebote zu ergänzen.

Ja. Menschen, die diskriminiert werden, bekommen unsere Unterstützung. Diese Unterstützung muss dabei auf die individuelle Diskriminierung zugeschnitten sein, bei Mehrfachdiskriminierung entsprechend auf die einzelnen spezifischen Benachteiligungen. Frauen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund sind leider oft von Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts betroffen. Daran möchten wir mit vielfältigen Maßnahmen ansetzen. So sind unter Ihnen beispielsweise überdurchschnittlich viele Analphabeten, denen wir durch individuelle Bildungsangebote helfen müssen, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Weiterhin muss jegliches Personal, das mit Geflüchteten zu tun hat, für entsprechende Diskriminierungen sensibilisiert werden.

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Beratung für Betroffene von rechter Gewalt

Seit 2001 existieren in Sachsen spezialisierte unabhängige Beratungsstrukturen/Strukturprojekte, welche nach formulierten Qualitätsstandards sowie mit festangestellten Berater*innen im Feld unterwegs sind. Dazu zählt die Opferberatung „Support für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt“ (RAA Sachsen), die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (Kulturbüro Sachsen) und die Beratung gegen Rechtsextremismus an Schulen (Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit / Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) Sachsen).

  1. Welchen Stellenwert haben diese spezialisierten Beratungsstrukturen für Sie in Sachsen?
  2. Wie werden Sie diese Beratungsstrukturen zukünftig unterstützen und fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Formen der Beratung gegen extremistische Auswirkungen sind für uns wichtig und sie werden entsprechend auch im Doppelhaushalt untersetzt. Hinsichtlich der zukünftigen Förderung ist auf die Beratungen zum anstehenden Doppelhaushalt zu verweisen.

Die spezialisierten Beratungsstrukturen leisten unverzichtbare Arbeit. Wir brauchen sie und müssen sie nach unseren besten Möglichkeiten unterstützen, nicht nur finanziell, sondern auch mit politischem Rückhalt. Wir werden sie weiter fördern und ihre Arbeit über ein Demokratiefördergesetz absichern.

  1. Wir verstehen die spezialisierten Beratungsstrukturen in Sachsen als unerlässlich für die Antidiskriminierungsarbeit und das Zurückdrängen des Rechtsextremismus in Sachsen. Mit der Zusammenführung der genannten Strukturen im Demokratiezentrum Sachsen ist eine wichtige Säule zur Implementierung zivilgesellschaftlicher Expertise ins Staatsgebilde geschaffen worden.
  2. Wir setzen uns ein für eine dauerhafte, den Bedürfnissen angepasste Förderstruktur. Das schließt eine finanzielle Aufstockung der Mittel (bspw. für zusätzliche Berater*innen) ebenso ein, wie die Fortsetzung der Förderung für den Fall, dass Bundesmittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ gegebenenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die genannten Strukturen verfügen über langjährige Erfahrung, insofern sehen wir konkurrierende Strukturen bspw. im Bereich mobilen Beratung kritisch.

Abgesehen von der Tatsache, dass wir diese Beratungsstrukturen materiell unterstützen und uns über unsere Mitglieder in diesen engagieren, sehen wir die dringende Notwendigkeit diese weiter zu stärken und auszubauen. Dies meinen wir in finanziell, materiell und personell, da wir den Stellenwert dieser Beratungsstrukturen als überaus hoch einschätzen.

Professionelle und sensible Beratungsstrukturen haben für uns einen großen Stellenwert. Noch immer haben wir in Sachsen strukturelle Probleme mit Rechtsextremismus. Um ihn zu bekämpfen, muss man die Strukturen und Auswirkungen so gut wie möglich kennen, sodass die Meldung entsprechender Vorfälle extrem wichtig ist, um bedarfsgerecht für Hilfe zu sorgen. Diese Unterstützung kann nur über Beratungsstrukturen erfolgen, die selbstverständlich finanziell ausreichend ausgestattet sein müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen: Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen, die Einführung eines transparenten Verfahrens und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan sieht u.a. hinsichtlich des Bereiches der öffentlichen Verwaltung verschiedene Maßnahmen vor, um bestehende Ansätze eines diskriminierungssensiblen Umgangs der Verwaltung mit der Bevölkerung zu stärken. Diese Maßnahmen sollen fortgeführt werden und so wurde aktuell der Charta der Vielfalt beigetreten.

Wichtige Instrumente, um einen diskriminierungssensiblen Umgang zu gewährleisten, sind entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Außerdem sollte das Thema nach Möglichkeit auch in der Ausbildung, v. a. in der Fachhochschule in Meißen gestärkt werden. Wir wollen außerdem ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten, das auch den öffentlichen Bereich in den Blick nimmt. Die Einführung bzw. der Ausbau eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements ist uns auf kommunaler wie auf Landesebene wichtig.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung intern sowie im Kontakt mit Bürger*innen sicherzustellen, sind Sensibilisierungsmaßnahmen sowie regelmäßige verbindliche Fortbildungsangeboten für die Verwaltung dringend geboten. Ebenso muss es niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger*innen geben sowie ein Beschwerdesystem (Ombudsstelle) für Beschwerden von Bürger*innen im Umgang mit Behörden. Der Regelungsort für ein solches Beschwerdesystem wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz, dessen Einführung wir anstreben.

Zunächst einmal fordern wir ein, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernimmt. Dazu zählt die flächendeckende Einrichtung von Beschwerdestelle nach § 13 AGG ebenso wie das durchgehende Anwenden anonymisierter Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Personalverantwortung – regelmäßig an Schulungen teilnehmen können, die die Schaffung einer diskriminierungsfreien Atmosphäre beinhalten. Ziel muss es sein, dass sowohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als auch die Kund_innen in der Verwaltung eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Umgebung vorfinden.

Kund_innen der Verwaltung müssen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können, wenn sie bei ihrem Behördenkontakt diskriminiert wurden. Solche Vorfälle müssen dann konsequent aufgearbeitet und unterbunden werden.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind.

Der Diskriminierungsschutz und die Chancengleichheit in der sächsischen Verwaltung sind noch stark ausbaufähig. So wurde zuletzt das GRÜNE Gleichstellungsgesetz im Sächsischen Landtag abgelehnt. Damit bleibt der öffentliche Dienst weiter für Frauen unattraktiv. Auch der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bleibt verschwindend gering. Deshalb haben wir im Landtag mit unserem Gesetz zur besseren Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten (Integrationsgesetz) die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefordert. Zwar wurden in sächsischen Behörden und Staatsbetrieben Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. Jedoch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Weiterbildungen für Führungskräften und Beschäftigtenin diesem Bereich (sog. Diversity Managment) fielen aufgrund mangelnder Nachfrage aus und wird aktuell nicht angeboten. Wir GRÜNE streben daher verbindliche Fortbildungsangebote gerade für Führungskräfte an, sowie das Sichtbarmachen und Bewerben von Beschwerdestellen und anonymisierte Bewerbungsverfahren, welche über ein Pilotprojekt, wie es derzeit durchgeführt wird, hinausgehen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management.

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Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu. 1. und 3. ist deutlich zu machen, dass dies nicht geplant ist. Hinsichtlich 2. sehen wir die Verantwortung in erster Linie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung dies sicher zu stellen.

Die Themen sollten in die Weiterentwicklung der Landesantidiskriminierungsstrategie einfließen Dabei halten wir bspw. die Einrichtung eines Beauftragten beim Landesamt für Schule und Bildung für überlegenswert.

An Schulen sind Vertrauenslehrer*innen und Beratungslehrer*innen, aber auch andere Lehrkräfte, Schulleitung oder Schulkonferenz Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungserfahrungen. Zielführender als eine generelle Verpflichtung der einzelnen Schule, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen vorzuhalten, ist es aus unserer Sicht, vorhandenes Material wie den Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ bekannter zu machen und Schulleitung sowie Schulaufsicht sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, wie der Antidiskriminierungsbeauftragten des Berliner Senats, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. An Hochschulen sind Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgesehen. Daneben sind die Beauftragtenstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – an den Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eigene Beauftragtenstellen für die Belange von LSBTIQ*-Personen etwa existieren an keiner sächsischen Hochschule. Gesonderte Mittel für die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen erhalten die Hochschulen derzeit keine. Wir wollen die Hochschulen im Rahmen von verbindlich wirkenden Zielvereinbarungen einerseits stärker in die Pflicht nehmen, setzen uns andererseits im Haushalt aber auch für gesonderte Mittel zur Förderung von Vielfalt ein.

Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Sowohl in Schulen als auch in Hochschulen muss es eine Beschwerde- bzw. Ombudsstelle geben, an die sich Betroffene wenden können. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und bei ihrer Arbeit entlasten. Im Bereich der Schulen ist es zum einen wichtig, dass sich die Schüler einer erwachsenen Person anvertrauen können. Jedoch sehen wir in diesem Bereich auch viel Potenzial bei engagierten Schülern, wie beispielsweise den AGs/GTAs der Streitschlichter. Die Errichtung eines gesonderten Antidiskriminierungsbeauftragen für Schulen planen wir nicht.

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Schutz vor Gewalt für Trans*- und Inter* Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Anliegen sollte in den kommenden Beratungen zum Doppelhaushalt mit erörtert werden.

Wir werden den von uns begonnenen Prozess des Aufbaus von Beratungsstrukturen und Zufluchtsmöglichkeiten für die Antidiskriminierungsarbeit fortsetzen.

Ja, es braucht ausreichend finanzielle Mittel um bestehende Beratungsstrukturen für LSBTIQ* Menschen zu verstetigen und in ländlichen Regionen, z.B. als mobile Beratung flächendeckend auszubauen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefordert. Zudem sind Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen flächendeckend einzurichten, an die sie sich wenden können, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind.

Ja.

Ja. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebensentwurf, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dazu gehören selbstverständlich die notwendigen Ressourcen.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehende Gesetzgebung (Arbeitsrecht, …) geben den Rechtsrahmen vor. Es bedarf der praktischen Anwendung und Beachtung des Rechtsrahmens.

Eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer*innen, die wir unterstützen und bekannter machen wollen, ist die Beratungs- stellen für ausländische Beschäftige beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mindestlohn ist ein Instrument um Lohndumping zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass er durch ausreichende Kontrollen durchgesetzt wird. Weitere Bausteine sind etwa die Nachunternehmerhaftung, die sich im Baubereich als wirksam erwiesen hat und nun auch im Paketboten-Bereich greifen soll. Sind andere Branchen betroffen, sollte man sich auf Bundesebene für eine Ausweitung auf diese Branchen einsetzen.

Ja, es braucht Aufklärungs – und Beratungsangebote von unabhängigen Stellen oder Arbeitnehmer*innenvertretungen. Die bestehenden Beratungsstellen in Sachsen (BABS) müssen ausgebaut werden. Scheinselbstständigkeit ohne soziale Absicherung müssen vermieden werden.

Wir hatten bereits 2016 die seitens der Staatsregierung in ihrem Koalitionsvertrag für 2017 angekündigte Modernisierung des Sächsischen Vergaberechts thematisiert (Drs. 6/5448). Nachdem bis Mitte 2018 die Regierungskoalition trotz der „zentralen Bedeutung“ eines modernen Vergabegesetzes nichts vorgelegt hatte, haben wir ein eigenständiges und umfangreiches „Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/13914) vorgelegt. In dessen Abschnitt 4 ist ein umfangreiches Kontroll- und Sanktionsregime verankert. Insbesondere soll eine Vergabekontrollstelle eingerichtet werden. Wir erlauben uns, auf die umfangreichen Vorschläge zu verweisen. Hätte der Landtag den vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, hätte der Freistaat Sachsen einen konkreten Beitrag zur Bekämpfung der Ausbeutung von Migrant*innen und allen Beschäftigten durch prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbständigkeit geleistet.

Wir sehen die Verantwortung für gute und verantwortungsvolle Arbeitspolitik insbesondere auf Bundesebene. Zu einer stärkeren Aufklärung in diesen Branchen wollen wir auch auf Landesebene beitragen. Gegen Ausbeutung von Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir vorgehen. Allerdings warnen wir davor, in Mini- oder Midi-Jobs pauschal eine Gefahr zu sehen. Ein solcher Job kann oftmals der Einstieg in eine Vollzeitstelle bzw. allgemein in den
Arbeitsmarkt sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
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Hierzu sind im DHH 2019/2020 zur Anwerbung von Arbeitskräften Finanzmittel bereitgestellt worden. Die Ausgestaltung des Programms obliegt der Staatsregierung und befindet sich in Abstimmung mit der BA in der Konzeptphase.

Das kann nur über Fort- und Weiterbildungen und einer weiteren Entwicklung der Kultur in den Jobcentern und Arbeitsagenturen geändert werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der Leitung der sächsischen Arbeitsagentur ein.

Die wichtigsten Unionsbürgerrechte sind Reisefreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Diskriminierungsverbot. Letzteres wird auf vielfältige Art und Weise, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, verletzt. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage, die Rechtsunsicherheiten und fehlerhaftes Verwaltungshandeln zur Folge hat, ist eine politische Frage. Andere Aspekte wie schlechte Kommunikation durch fehlende Kenntnisse und die für die EU-Bürger oft nachteilige Standardisierung der Fallbearbeitung lassen sich indes auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit lösen. Verbesserte interinstitutionelle Kooperationen wären hier ein Weg, einige der beschriebenen Wirkungsmechanismen und deren Effekte abzubauen. Wir Grünen setzen uns für den Einsatz von Menschen mit Migrationserfahrung an Stellen ein, in denen Wissen zum migrationssensiblen Umgang in der Arbeitsmarktintegration und persönliche interkulturelle Erfahrungen notwendig sind. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund könnten hier als kulturelle Mittler mit Brückenfunktion agieren. Außerdem befürworten und fördern wir die engere Kooperation der Arbeitsverwaltung mit Wohlfahrtsverbänden und Migrantenselbst­organisationen. Die Bundesagentur für Arbeit soll entsprechende Kooperationsformate institutionalisieren.

Die Einrichtung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) ist wesentlich mit auf Initiative der Fraktion DIE LINKE zustande gekommen und wird von dieser weiter nach Kräften unterstützt, um ihre Arbeit auch in der Zukunft zu gewährleisten. BABS dient der Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit unter fairen Bedingungen und der Förderung der Gleichbehandlung von Beschäftigten aus EU-Mitgliedsländern in Sachsen. Es werden alle Arbeitnehmer*innen und ihre Familienangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, die in Sachsen arbeiten oder vorhaben, eine Arbeit aufzunehmen. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer*innen beraten, die in Sachsen arbeiten, als auch solche, die nach Sachsen entsandt wurden. Es werden auch Erstberatungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch durchgeführt. Da die Förderung von BABS zeitlich begrenzt ist, wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, die Fortführung der Beratung zu entfristen und so deren Arbeit langfristig abzusichern.

Ein möglichst offener Arbeitsmarkt ohne Barrieren macht unsere Region für andere EU-Bürger attraktiv. Wir wollen dabei aktiv um Fachkräfte aus anderen Ländern werben und diese soweit möglich unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel das Anbieten jeglicher Verwaltungsleistungen in englischer Sprache. Weiterhin wollen wir beispielsweise auf europäischer Ebene einen stärkeren Auszubildendenaustausch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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