Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Menschen das Recht, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und die Folgen so gravierend sind, dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das Asylrecht ist dabei allerdings Bundesrecht. Auf Landesebene wollen wir aber besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten unterstützen. In diesem Kontext haben wir im Aktionsplan Vielfalt bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Verfolgung aufgrund geschlechtlicher Wahrnehmung oder geschlechtlicher Ausdrucks als Asylgrund anerkannt wird. Dies gilt auch für die besondere Schutzbedürftigkeit von trans*Menschen. Auf Landesebene fordern wir besondere Schutzkonzepte, etwa bei der Unterbringung und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Deren Strukturen müssen ausgebaut und auch in ländliche Regionen ausgeweitet werden. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen gerade in ländlichen Regionen und fehlender Unterstützungsstrukturen sollte ein Wohnortwechsel und Unterbringung in den Städten für queere Geflüchtete ermöglicht werden.

Zu 1. und 2.

Ja.

Zu 3.

DIE LINKE. fordert für geflüchtete trans* Menschen ein Bleiberecht. Sie fliehen häufig wegen gesellschaftlicher und/oder staatlicher Diskriminierung und sind oft Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI* Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist sexuellen Minderheiten Asyl zu gewähren, wenn sie in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht werden. In unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme haben wir „Personen, die wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität Verfolgung ausgesetzt waren“ ergänzend zu den Normierungen der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Personen definiert. Im Gesetz haben wir zudem einen verbindlichen Gewaltschutz festgeschrieben (§11).

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Sachsen wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Seitens des Freistaates werden heute bereits vielfältige Maßnahmen für den Klimaschutz in unterschiedlichen Bereichen gefördert und unterstützt. Diese werden wir fortführen. Neben den Maßnahmen des Freistaates und der Kommunen ist aber auch die Verantwortung eines jeden Einzelnen zu appellieren.

Die Bundesregierung hat alle Sektoren, die Klimagase emittieren, identifiziert und Ziele für die Reduktion in jedem Sektor in einem Klimaschutzplan 2050 festgelegt. Um diese Ziele umzusetzen, braucht Sachsen eine integrierte Klima- und Energiestrategie, die alle Bereiche einbezieht, die Treibhausgase erzeugen und gleichzeitig sozial- und wirtschaftspolitische Belange berücksichtigt. Deshalb werden wir konkrete und verbindliche Maßnahmen in einem sächsischen Klimaschutzgesetz festschreiben. Darüber hinaus gehört Klimaschutz für uns in die sächsische Verfassung. Klimaschutz umfasst viele Bereiche, in denen wir in Sachsen dringend handeln müssen. Beispielhaft seinen von unseren Plänen erwähnt: Ausbau Erneuerbare Energien, Energiespeicher auf ein neues Niveau heben, energieeffiziente Mobilität fördern und CO2- neutrale Energiepolitik.

Weil der europäische Emissionshandel nicht gut funktioniert, wollen wir wirkungsvollen Klimaschutz mit zusätzlichen Maßnahmen erreichen. Auf Landesebene wollen wir die Emissionen schrittweise reduzieren: 1. Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit dem Ziel der kompletten Treibhausgas-Neutralität bis 2050. Mit einem solchen Gesetz können Ziele für Emissionssenkungen für Sektoren festgelegt werden, die dann konkret bei der Landesplanung und Raumordnung berücksichtigt werden müssen. Damit können zum Beispiel neue Braunkohle-Tagebaue verhindert und Mindestwirkungsgrade für neue und bestehende Kraftwerke eingeführt werden. 2. Gelder aus dem Straßenbau wollen wir in den öffentlichen Verkehrssektor und in den Rad- und Fußverkehr umschichten und einen Sachsentakt für den ÖPNV nach Schweizer Vorbild. 3. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, sodass bis 2030 der Strombedarf aus Wind und Sonne gedeckt wird. Wir wollen für den Windausbau die gesamte Landesfläche betrachten und ein Gesamtkonzept erarbeiten. Wir wollen 1 bis 2 Prozent der Landesfläche für insgesamt 1500-3000 Windenergieanlagen ausweisen. 4. Energiesparmaßnahmen und Erneuerbare Wärme in Mietwohnungen wollen wir durch ein Investitionsprogramm unterstützen.

Im Bereich des Klimaschutzes begrüßen wir einen schnellen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und möchten den Ausbau erneuerbarer Energieträger in Sachsen zur Strom- und Wärmeerzeugung massiv fördern. Hierfür setzen wir auf Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Erdwärme, um den Energieträger Kohle abzulösen. Ziel ist es, dass der sächsische Bruttostromverbrauch vollständig aus diesen Energieträgern gedeckt werden kann. Dabei setzen wir auch auf Speichertechnologien ebenso wie Netzausbau-, Energieeffizienz- und Einsparinitiativen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Klimaschutzstrategie betrifft den Verkehrssektor, in dem wir Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Verkehr massiv ausbauen möchten, um den Anteil des klimaschädlichen Autoverkehrs zu reduzieren. Außerdem muss auch die Agrarpolitik künftig stärker eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften und fairen globalen Handelsbeziehungen leisten.

Heute werden den Menschen die Ziele der Energiepolitik mit immer neuen Vorschriften, Subventionen und Zwangsabgaben aufgezwungen. Wir wollen marktwirtschaftliche Anreize und keine Verzichts- und Verbotsideologie mit staatlicher Gängelung. Sächsische Alleingänge beim Klimaschutz lehnen wir ab. Zudem sind gemeinsame europäische Klimaziele und ein System des Europäischen Emissionszertifikatehandels (ETS) festgelegt. Zu diesen stehen
wir ohne Abstriche.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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