Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen hat und diese uneingeschränkt nutzen kann. Dies gilt natürlich ebenso für Kulturangebote. In Sachsen gibt es für Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Möglichkeiten, unsere Kulturangebote zu nutzen. Die Einrichtungen arbeiten daran, den Zugang immer weiter zu erleichtern. So bemühen sich immer mehr Museen um barrierefreie Angebote. Das heißt: bauliche Barrierefreiheit, Führungen in Leichter Sprache, Angebote für blinde, seheingeschränkte oder hörbehinderte Menschen. Folgende Museen seien beispielhaft genannt: Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Daetz Centrum Lichtenstein. Die Albrechtsburg Meißen bietet einen Ausstellungsführer mit Gebärdensprachvideos an. Wir fördern die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch im Kulturbereich, war für die SPD in der Regierungsverantwortung ein ganz wichtiges Anliegen. Wir wollen eine uneingeschränkte Teilhabe aller an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglichen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dieser Verantwortung fühlen wir uns weiterhin verpflichtet. So hat das sozialdemokratisch geführte Wissenschafts- und Kunstministerium als eines der ersten Ministerien finanzielle Mittel in Höhe von einer Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Inklusion gelingt auch im Kulturbereich nur dann, wenn die Akteure motiviert, gut qualifiziert und vernetzt sind, an Beispielen Anderer lernen und sich ständig weiterbilden. Viele Kultureinrichtungen benötigen hier Beratung und Unterstützung. Daher fördern wir seit 2017 die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich beim Landesverband Soziokultur. Die Servicestelle richtet sich an alle Kultursparten, mit dem Ziel den sächsischen Kulturbereich für das Thema Inklusion zu sensibilisieren und zu beraten, wie gleichberechtigte kulturelle Teilhabe umgesetzt werden kann. Diese aufgebauten Strukturen wollen wir erhalten und bei Bedarf weiterentwickeln.

Um den Zugang zu Kunst und Kultur allen Menschen zu ermöglichen, unterstützen wir barrierefreie Kultureinrichtungen für dicke Menschen. Deren Bedürfnisse müssen ebenso mitgedacht werden. Beispielsweise bieten sich Doppelsitze an, die von dicken Personen als auch zu zweit oder mit Kind genutzt werden können.

Es ist grundsätzlich ein Problem, Sitzplätze in Einheitsmaßen zu verwenden. So haben große Menschen im Theater oft das Problem, dass sie den hinteren Reihen die Sicht versperren, kleine Menschen können oftmals kaum oder gar nicht die Füße im Sitzen auf den Boden stellen. Für dicke Menschen fehlt es an breiten Sitzflächen. Um aber Teilhabe für alle zu ermöglichen, brauchen wir neue Ansätze, um auf verschiedene Bedarfe eingehen zu können. Dafür wäre es sinnvoll, Gebäude und Ausstattung partizipativ zu entwickeln. So können verschiedene Menschen beteiligt werden, die eine Einschätzung geben, ob und wie die vorhandene Ausstattung angepasst werden sollte.

Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Dabei muss der Staat vorangehen. Fördermittel können an die Voraussetzung der Barrierefreiheit geknüpft sein. Kulturelle Teilhabe ist auch insbesondere von zentraler Bedeutung für seh- und hörbehinderte Menschen. Eine zentrale Stellung haben hier die audiovisuellen Medien, d.h. z.B. der Film in all seinen Facetten. Auch hier liegt ein Schlüssel zu einer barrierefrei erlebbaren Kunst und Kultur.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht