Novellierung des Schulgesetzes

Bei der Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2016 sind die rechtlichen Schutzlücken nicht geschlossen und somit die Chance und die Pflicht vergeben worden, einen effektiven Diskriminierungsschutz zu etablieren. Die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes schafft Rechtssicherheit, stärkt Betroffene und schärft das Bewusstsein der Akteur*innen im Bildungsbereich.

Werden Sie das sächsische Schulgesetz dahingehend überarbeiten und einen effektiven Diskriminierungsschutz verankern, wie ihn die europäischen Richtlinien vorgeben und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihn auf Bundesebene umsetzt?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes erscheinen aus unserer Sicht ausreichend, weswegen die Notwendigkeit einer Novellierung nicht gesehen wird.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Im Zuge der Schulgesetznovelle wurde der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule neu gefasst. Es ist nunmehr festgehalten, dass Schüler*innen insbesondere lernen sollen „allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten“ (§ 1 Abs. 5 Nr. 4 SächsSchulG). Wir GRÜNE haben zur Formulierung des Erziehungs- und Bildungsauftrags einen eigenen Vorschlag vorgelegt, für den wir uns weiter einsetzen. Wir fordern ein Recht auf Bildung und Erziehung für jeden jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Sprache, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung oder Behinderung. Wir legen dabei einen umfassenden Inklusionsbegriff zugrunde. Und wir formulieren „die Herstellung und [den] Erhalt des vorurteilsfreien Miteinanders ohne Benachteiligungen wegen einer Behinderung, des Geschlechtes, der sexuellen Identität und aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ als „Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen“.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen.

Diskriminierung an Schulen ist vielfältig. Diese wollen wir in allen Bereichen effektiv bekämpfen. Einen Fortschritt im Kampf gegen Diskriminierungen sehen wir bei einer derartigen Schulgesetzänderung leider nicht. Ob eine explizite Verankerung des Diskriminierungsschutzes im Schulgesetz allerdings konkrete Vorteile mit sich bringt, d.h. zum Abbau von Diskriminierungen führen kann, müssen wir noch prüfen lassen. Schulgesetzänderungen ohne einen zu erwartenden Mehrwert werden wir nicht anstreben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hinsichtlich 1. und 2. ist deutlich zu machen, dass dies bereits umgesetzt wird.

Wir wollen nicht nur bei den Lehrer*innen Änderungen, sondern auch am Grundsatz. Wir wollen die Erteilung von Noten durch individuelle Rückmeldungen an die Schüler*innen zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ersetzen. Auf dem Weg dorthin wollen wir solchen Rückmeldungen, ergänzend zu Schulnoten, einen größeren Raum geben. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung prägen die Schule. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind das die richtigen Antworten. Solche individuellen Rückmeldungen tragen im Übrigen auch dazu bei, (unreflektierte) Diskriminierung zu verringern, da sie eine genauere Auseinandersetzung mit der Schülerin oder dem Schüler erfordert. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten künftig einen Schwerpunkt einnehmen. Durch verstärkte fächerübergreifende Lehrerfortbildungen wollen wir jeden Lehrenden stärken, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag selbstbewusst und sicher in der alltäglichen Unterrichtspraxis umzusetzen. Einen Anreiz für Fortbildungen wollen wir unter anderen durch die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes setzen, überdies haben wir bereits in diesem Jahr ein Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule eingerichtet, das für solche Zwecke eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch für die Vielfalt innerhalb des Lehrkörpers einsetzen.

Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität müssen, neben fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissen­schaftlichen Inhalten, in der Aus- und Weiterbildung (angehender) Lehrer*innen ein stärkeres Gewicht bekommen. Viele Module für Studierende oder Angebote im Fortbildungskatalog für Lehrkräfte zu diesem Themenfeld sind freiwillig. Es braucht gezielte Anreize zur Teilnahme, auch damit vorgehaltene Angebote nicht aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt. Bisher hinkt die Diversität im Lehrerzimmer der Vielfalt im Klassenzimmer hinterher. Deshalb wollen wir etwa die Anerkennungsverfahren ausländischer (Bildungs-)Abschlüsse vereinfachen und gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten. Sachsen leidet an einem eklatanten Lehrermangel. Schon aus dem Grund sind qualifizierte Lehrkräfte egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts willkommen.

In Zukunft muss der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in Lehramtsausbildung sowie bei -weiterbildungen vermittelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen und Themen müssen jedoch auch fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Schulen müssen dazu in der Lage sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu verkörpern und diese zu leben. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Feste Quoten zur Besetzung der Lehrerschaft lehnen wir jedoch ab. Bei der Auswahl sollen die Fähigkeiten (worein soziale und menschliche Eigenschaften durchaus zählen) und die Freude am Lehren im Mittelpunkt stehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu. 1. und 3. ist deutlich zu machen, dass dies nicht geplant ist. Hinsichtlich 2. sehen wir die Verantwortung in erster Linie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung dies sicher zu stellen.

Die Themen sollten in die Weiterentwicklung der Landesantidiskriminierungsstrategie einfließen Dabei halten wir bspw. die Einrichtung eines Beauftragten beim Landesamt für Schule und Bildung für überlegenswert.

An Schulen sind Vertrauenslehrer*innen und Beratungslehrer*innen, aber auch andere Lehrkräfte, Schulleitung oder Schulkonferenz Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungserfahrungen. Zielführender als eine generelle Verpflichtung der einzelnen Schule, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen vorzuhalten, ist es aus unserer Sicht, vorhandenes Material wie den Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ bekannter zu machen und Schulleitung sowie Schulaufsicht sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, wie der Antidiskriminierungsbeauftragten des Berliner Senats, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. An Hochschulen sind Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgesehen. Daneben sind die Beauftragtenstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – an den Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eigene Beauftragtenstellen für die Belange von LSBTIQ*-Personen etwa existieren an keiner sächsischen Hochschule. Gesonderte Mittel für die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen erhalten die Hochschulen derzeit keine. Wir wollen die Hochschulen im Rahmen von verbindlich wirkenden Zielvereinbarungen einerseits stärker in die Pflicht nehmen, setzen uns andererseits im Haushalt aber auch für gesonderte Mittel zur Förderung von Vielfalt ein.

Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Sowohl in Schulen als auch in Hochschulen muss es eine Beschwerde- bzw. Ombudsstelle geben, an die sich Betroffene wenden können. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und bei ihrer Arbeit entlasten. Im Bereich der Schulen ist es zum einen wichtig, dass sich die Schüler einer erwachsenen Person anvertrauen können. Jedoch sehen wir in diesem Bereich auch viel Potenzial bei engagierten Schülern, wie beispielsweise den AGs/GTAs der Streitschlichter. Die Errichtung eines gesonderten Antidiskriminierungsbeauftragen für Schulen planen wir nicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Aktuell beinhaltet das Sächsische Schulgesetz kein Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Lediglich für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik wird per Verordnung ein Zulassungsverfahren festgelegt, wobei in den Kriterien diskriminierende Inhalte nicht explizit als Ablehnungskriterium genannt werden. Auch die in § 60 des Schulgesetzes genannten Vorgaben bleiben zu vage, um Lernmittel mit diskriminierenden Inhalten umfänglich auszuschließen.

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Nein

Lehrkräfte haben die pädagogische Verantwortung den Bildungsauftrag aus dem Artikel 1 des sächsischen Schulgesetzes umzusetzen. Diesen haben wir in dieser Legislaturperiode neu gestaltet und entsprechend der vielfältigen Welt in der wir leben, angepasst. § 1 Abs. 5 besagt u. a. : „Die Schüler sollen insbesondere lernen, allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten.“ Danach müssen sich Lehrer*innen und Lehr- und Lernmittel ausrichten.

Die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz gehören zu den Zulassungskriterien für Lehr- und Lernmittel. Wir GRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch sehen wir die faktische Abschaffung der Schulbuchzulassung deswegen, weil es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei solchen Vorfällen bisher nicht funktioniert. Dabei geht es uns nicht darum, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen oder die pädagogische Freiheit der Lehrer*innen zu beschneiden. Aber wir erwarten, dass eine Stelle in der Schulaufsicht geschaffen wird, an die man sich in Fällen diskriminierender Inhalte wenden kann, die anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüft und bei Verstößen aus dem Verkehr zieht.

In der entsprechenden Verordnung heißt es: Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit. DIE LINKE strebt keine Änderung der Zulassungsverordnung an, sie vertraut den zuständigen Lehrkräften, dass sie bei der Auswahl der Schulbücher das Augenmerk u.a. auf die Diskriminierungsfreiheit. Sie sind schließlich die Fachleute. Aus auftretenden Fehlern kann man lernen.

In den Lehrmaterialien soll die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert werden. Diskriminierung hat in Schulbüchern nichts verloren. Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir
Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin überprüfen und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten. Quoten für die Abbildung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zum Beispiel in den Aufgabenstellungen, halten wir allerdings nicht für zielführend.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Schulgesetz macht explizit das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage deutlich. Die Grundlagen für eine entsprechende Bildungsgerechtigkeit sind damit geschaffen, und wir werden uns für die entsprechende Umsetzung weiter einsetzen.

Wir setzen uns für das „längere gemeinsame Lernen“ ein. Grundlage ist für uns der kluge Gesetzentwurf des Volksantrags „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnen- differenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Wichtig sind außerdem die pädagogischen Konzepte in den Schulen, in denen das Thema Vielfalt zu berücksichtigen ist.

Wir GRÜNE wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Mit modernen Konzepten wollen wir Chancengerechtigkeit und Leistung in einer neuen Kultur des Lernens verbinden. Den Schwerpunkt legen wir auf die individuelle Förderung aller Schüler*innen. Dabei begreifen wir Vielfalt als Bereicherung. Das längere gemeinsame Lernen leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache wollen wir durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget ablösen, mit dem bedarfsgerecht Schulassistent*innen und sonderpädagogische Lehrkräfte finanziert werden können. Bildungsbenachteiligungen müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb wollen wir Bildungseinrichtungen in einem herausfordernden sozialen Umfeld mit einem Bildungsbonus unterstützen, mit dem zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Auch Ganztagsschulen haben einen hohen Einfluss auf den Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Wir wollen ein Programm GanztagPlus zur Förderung integrierter Ganztagsschulen auflegen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden.

DIE LINKE setzt sich für die Einführung der Gemeinschaftsschule ein. In Verbindung mit einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur bietet das längere gemeinsame Lernen eine sinnvolle pädagogische Lösung. Erfahrungen im Umgang mit sozialer und kultureller Verschiedenheit gehören zum schulischen Lernen genauso wie der Unterricht in den Naturwissenschaften. Wir brauchen im Freistaat Sachsen eine Pädagogik der Vielfalt in Gemeinsamkeit. Wer den schulischen Auftrag auf Leistungserbringung verengt und nicht auch soziales Lernen einbezieht, der muss sich nicht wundern, wenn Rohheit und Gewalt zunehmen.

Frage 1: Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, muss man feststellen, dass wir in Sachen Bildungsgerechtigkeit viel Nachholbedarf haben. Dabei sind insbesondere die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsferneren Familien sowie die noch immer hohen Schulabbrecherquoten in Sachsen zu nennen. Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt werden kann. Wir setzen daher u.a. auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren. Für nicht sinnvoll erachten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft.
Frage 2: Durch eine qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu frühkindlicher Erziehung und zu Regelschulen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ist gemäß eines Erlasses des Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die Zeit ihres dortigen Aufenthalts ausgesetzt. Weiterhin planen Innen- und Kultusministerium ein Lernangebot zu etablieren, mit denen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter einen ähnlichen Zugang zum Bildungssystem erhalten sollen, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht. Dabei prüfen sie auch, wie ein Regelschulzugang für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden kann, sofern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

  1. Stellt das Lernangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ihrer Meinung nach den ähnlichen Zugang zum Bildungssystem gemäß EU-Aufnahmerichtlinie sicher?
  2. Nach welcher Zeit sollten Ihrer Meinung nach geflüchtete Kinder und Jugendliche spätestens die Regelstrukturen der frühkindlichen Erziehung und des Schulsystems besuchen? Wie werden Sie das sicherstellen?
  3. Was sollte Ihrer Meinung nach die längste Aufenthaltsdauer für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sein? Wie werden Sie das sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die geplanten Regelungen erscheinen ausreichend.

Zu 1. Das Angebot hat einen vorbereitenden Charakter.

Zu 2. Nach aktueller Rechtslage sollten spätestens nach 3 Monaten Kinder und Jugendliche in geregelte Umgebungen wie Kindergarten und Schule gehen.

Zu 3. Nach aktueller Rechtslage sollten sie längstens 6 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen sein.
Ziel muss es aber immer sein, dass Kinder und Jugendliche möglichst schnell die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen können.

In Sachsen darf kein Kind vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Das gilt für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ebenso wie für Kinder, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit mit ihren Eltern nach Sachsen kommen. Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Das in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz erprobte Lernangebot stellt aus unserer Sicht keinen Zugang zum Bildungssystem „in ähnlicher Weise“ gemäß EU-Aufnahmerichtlinie dar. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche spätestens nach drei Monaten einer Schule bzw. der dortigen Vorbereitungsklasse/-gruppe zugewiesen werden. Die Fallzahlen sind gering und dürften keine Überlastung der Schulen darstellen – dagegen ist jedes Kind ohne Zugang zu Bildung eines zu viel. Auch der Zugang zu Kindertageseinrichtungen sollte nach drei Monaten ermöglicht werden. Nach Zuweisung der Geflüchteten und Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gilt für die Kinder dieser Familien der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ebenso wie für deutsche Staatsangehörige auch. Darüber müssen die Familien entsprechend informiert werden. Generell sollten Kinder und Jugendliche so kurz wie nötig und dürfen nicht länger als sechs Monate in EAE untergebracht werden. Ankerzentren und Abschiebehaft lehnen wir ab.

Bildung ist ein hohes Gut und ein Menschenrecht. Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status von Bildung ausgeschlossen werden. Dass sich die Zahl der Betroffenen in den sächsischen Erstaufnahmen eher erhöht und dass es die Staatsregierung weiter unterlässt, Abhilfe zu schaffen, ist inakzeptabel. Statt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Art „Schule light“ zu schaffen, gehören die Betroffenen so schnell wie möglich in die Regelschule und in die Kita.

 

Frage 1: Nein. Das Ziel, einen Regelschulzugang zu ermöglichen, ist jedoch richtig. Verbesserungsnotwendigkeiten sehen wir u.a. in der mangelnden Orientierung, dem fehlenden, individuellen Eingehen auf die Bedürfnisse der Schüler bei gleichzeitiger hoher Heterogenität der Klassen sowie mangelnden pädagogischen Konzepten.
Frage 2: Im Optimalfall in maximal einem Jahr. Durch ausreichend Ressourcen und individueller Förderung, insbesondere bezüglich des Abbaus von Sprachbarrieren.
Frage 3: Je kürzer Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, desto besser. Hier muss man auf eine dezentrale Unterbringung, schnelle Verfahren und ausreichend Ressourcen setzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich entgegenwirken

Im sächsischen Bildungsbereich existiert nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten jedoch von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Insbesondere Schüler*innen mit Migrationsgeschichte erfahren strukturell Nachteile im sächsischen Bildungswesen, folglich sind sie in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im sächsischen Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an sächsischen Bildungseinrichtungen vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Regelungen im Schulgesetz sind ausreichend, um aktiv und umfassend gegen Diskriminierung vorzugehen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Schüler*innen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich häufig von Bildungsbenachteiligungen und struktureller Diskriminierung betroffen. Im Schulgesetz haben wir uns für ein diskriminierungsfreies Miteinander als Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen eingesetzt – das novellierte Schulgesetz bleibt jedoch hinter dieser Forderung zurück. Bildung ist der Schlüssel für eine gelingende Teilhabe. Lehrer*innen, Schulen und Schulträger brauchen deutlich mehr Unterstützung, damit die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, besser gelingt. Die „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“, das dreistufige Handlungskonzept zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit Fokus auf Ausbildung der Bildungssprache Deutsch, ist eine gute konzeptionelle Grundlage. Angesichts gestiegener Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden muss die schulische Integration jedoch auch in der Praxis gewährleistet werden. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass alle Bildungseinrichtungen grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen, unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Längeres gemeinsames Lernen und integrierte Ganztagsschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Um struktureller Diskriminierung nachhaltig zu begegnen, müssen auch Lehrer*innen stärker als bisher sensibilisiert werden.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen. Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Frage 1: Wir werden entschlossen gegen Diskriminierungen und insbesondere Mobbing an Schulen vorgehen. Eine Schulgesetzänderung wird es mit uns jedoch nur geben, wenn wir damit konkret Veränderungen herbeiführen können. Symbolpolitik kann man über Statements und Veranstaltungen betreiben. Unsere Gesetze sind dafür aber der falsche Ort.
Frage 2: Unterstützung und Sensibilisierung des Lehrpersonals, Ansprechpartner bei Problemen damit schaffen sowie eine individuelle Förderung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
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Wir sprechen uns für eine Stärkung des Umgangs mit sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt in Bildungseinrichtungen aus, und es gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu 3.: Ja.

Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Herkünfte müssen im Einwanderungsland Sachsen auch in Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Damit muss die interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen verbunden werden. Durch Fortbildungen wollen wir die Kompetenzen für interkulturelle Bildung und gegen Diskriminierung von der Kita bis zur Hochschule stärken. Wir wollen gezielt ausgebildete und quereinsteigende Migant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse wollen wir durch eine unabhängige Servicestelle beschleunigen, die berät und unbürokratisch zwischen Betroffenen und zuständigen Stellen vermittelt. Um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Kompetenzen von Migrant*innen frühzeitig erkannt und auf passgenaue Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachkurse abgestimmt werden. Alle Angebote der Jobcenter und der Agentur für Arbeit müssen grundsätzlich allen Migrant*innen offenstehen. Außerdem wollen wir Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte vereinfachen, die aufgrund der Regularien in ihren Herkunftsländern nur ein Fach studiert haben. Die Auflage eines speziellen Programms zur Qualifikation geflüchteter Lehrkräfte, wie an Universität Potsdam (Refugee Teachers Program), unterstützen wir.

Wir setzen uns für eine Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sowie für deren weitere Qualifizierung, etwa im Rahmen der laufenden Bildungsprogramme für „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ deutscher Herkunft. Das gilt sowohl für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Menschen mit fachlichem Studienabschluss, die als Lehrkräfte in Frage kommen. Die Diversifizierung auch des Lehrpersonals ist uns ein wichtiges Anliegen, zu dessen Verwirklichung auch Fortbildungen beitragen sollen. Ein alltäglicher Umgang von Menschen verschiedener Herkunft auch in den Schulen befördert den Abbau von Vorurteilen.

Auch der Bildungsbereich sollte eine gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Interkulturelles Personal ist dabei bisher in Sachsen unterrepräsentiert. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wollen wir erleichtern. Wir sehen darin auch eine Möglichkeit, aktiv für unsere attraktiven Standorte zu werben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Sachsen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein entscheidender Bestandteil einer gelingenden Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Unser Anliegen muss es sein, Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beim Erlernen zu unterstützen. Bei einer zu starken Fokussierung auf die Sprache des Herkunftslandes besteht die Gefahr, dass das angestrebte Ziel konterkariert wird. Ansonsten gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Zwei- und Mehrsprachigkeit ist aus unserer Sicht eine Bereicherung und eine Bildungsressource. Die Herkunftssprachen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen erhalten bleiben. Dazu wird bereits an vielen Schulen herkunftssprachlicher Unterricht angeboten, der im Einzelfall auch als Fremdsprache anerkannt werden kann. Dieses Angebot soll verstetigt und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Ein Hindernis zur bedarfsorientierten Ausweitung sind fehlende Lehrkräfte. Deshalb setzen wir uns für eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren und eine gezielte Gewinnung von Migrant*innen für pädagogische Berufe ein. Die Verabschiedung von Rahmenplänen für den herkunftssprachlichen Unterricht begrüßen wir ausdrücklich als Zeichen der Professionalisierung und gestiegenen Anerkennung. Für eine gelingende schulische Integration bleibt Deutsch als Bildungssprache essentiell. Die dreistufige „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“ begrüßen wir im Grundsatz. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, die Konzeption hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, etwa betreffend der Vorgaben zur Verweildauer in Vorbereitungsklassen.

DIE LINKE verlangt keine Assimilation von Migrantinnen und Migranten, also die Preisgabe ihrer Herkunftskultur, sondern deren politische Akkulturation. Das heißt deren politische Integration. „Das Medium, das die Staatsbürger verbindet, ist nicht Ethos, Tradition, Geschichte, Schicksal oder ähnliches, sondern allein die Politik. Dabei ist ‚Differenz’ und ‚Zersplitterung’ das eigentliche ‚Vehikel der Demokratie’.“ (Hauke Brunkhorst)

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Die Verwendung der Muttersprache ist selbstverständlich immer möglich. Diskriminierungen ist entschlossen entgegen zu treten. Dennoch liegt der Fokus im Unterricht an sächsischen Schulen auch in Zukunft auf Deutsch oder Englisch. Vorrangiger Unterricht in den Herkunftssprachen ist zum einen ressourcentechnisch schwer umzusetzen und könnte zudem Anreize nehmen, sich auf die deutsche Sprache zu konzentrieren. Mehrsprachigkeit wollen wir aber dennoch fördern und bei diesem Prozess Experten in diesem Bereich einbeziehen. Auch wollen wir damit Barrieren abbauen und für mehr Selbstbewusstsein der Schüler mit ausbaufähigen Sprachkenntnissen sorgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Es existieren bereits klar definierte Regeln zur Zulassung von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Wichtig ist dabei, dass der jeweilige Bildungsauftrag erfüllt wird und die Trennung von Staat und Religion gegeben ist.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 7 das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Verfassung des Freistaates Sachsen geht noch einen Schritt weiter. Hier heißt es: „Für die Bildung der Jugend sorgen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft.“ Wir GRÜNE nehmen diesen Verfassungsgrundsatz ernst und haben deshalb 2012 mit einem von uns initiierten Normenkontrollverfahren ein wegweisendes Urteil zu Gründung und Finanzierung freier Schulen erkämpft. Selbstverständlich haben dabei alle freien Träger, auch die verschiedenen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die gleichen Rechte und Pflichten. Insbesondere dürfen die Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurückstehen. Außerdem darf die Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden. Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, muss die staatliche Finanzierung die Gründung und den dauerhaften Betrieb der Schule erlauben.

Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb privater Schulen ist durch Art. 7 Abs. 4 GG und entsprechende Vorschriften in den Landesverfassungen garantiert.

Ja. Wir werden alle Religionen gleichbehandeln. Gerade Kindergärten und Schulen in Trägerschaft von christlichen Kirchen stellen derzeit in Sachsen eine Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertkompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen geht in seiner Beschreibung des Kindes auch umfassend auf die körperliche Identität ein, was auch in der Praxis gelebt wird.

Zu 2. Das Anliegen findet sich im Schulgesetz wieder und ist entsprechend bei der Lehrplangestaltung zu beachten.

Kitas folgen dem sächsischen Bildungsplan, in welchem auch das Leitziel Wohlbefinden im entsprechenden Kapitel ausgeführt wird. Für die Schule ist im Allgemeinen auf den überarbeiteten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verweisen. Die Themen Körper und Gesundheit sind bereits im Lehrplan verankert.

Wir unterstützen die Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Bildung. Ein Ziel der Ausbildung von Erzieher*innen ist es, Vielfalt und Individualität als Bereicherung und Normalität zu respektieren und ein inklusives Verständnis zu entwickeln. Dazu zählt selbstverständlich auch der Umgang mit körperlicher Vielfalt. Im Sächsischen Bildungsplan nimmt die somatische Bildung eine zentrale Rolle ein. Dabei steht die Gesunderhaltung (des Körpers) im Mittelpunkt, die ausdrücklich auch psychische und soziale Aspekte umfasst, etwa durch Erfahrungen des Angenommenseins und der sozialen Anerkennung. Es heißt: „Kindertageseinrichtungen können dazu beitragen, in der offenen und verdeckten Auseinandersetzung von Kindern mit ihrem Körper Sicherheit zu geben.“ Diesen Ansatz befürworten wir.

Da die Würde des Menschen laut Grundgesetz unantastbar ist, bedarf es keiner gesonderten Regelung zur Gleichwertigkeit von dicken und dünnen Menschen. Das ist weniger eine Frage an die Politik als an den gesellschaftlichen Umgang miteinander. Solange bestimmte Vorstellungen vom menschlichen Körper in der Gesellschaft verbreitet und akzeptiert werden, z.B. in der Werbung und in der Mode, muss Bildung auf die kritische Reflexion dieser Umstände hinarbeiten.

In Kitas wollen wir das Personal weiter dafür sensibilisieren. Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang untereinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper schon nach unserer Auffassung vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit umfasst. Sollte durch die Aufnahme eine konkrete Verbesserung der Situation zu erwarten sein oder Zweifel daran bestehen, dass der Lehrplan ein gleichwertiges Verständnis aller Körper ausreichend berücksichtigt, verankern wir das allerdings gern noch ausdrücklich.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Sachsen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aus unserer Sicht werden die Anliegen bereits umgesetzt. Sollte dies in der Praxis nicht umgesetzt werden, ist die Schulkonferenz der richtige Ort, um das Anliegen zu erörtern.

Ja.

Wir GRÜNE streiten entschieden für die Chancengleichheit der Geschlechter. Wir unterstützen den Ansatz, Schüler*innen unabhängig vom Geschlecht eine große Bandbreite an Sportarten bekannt und zugänglich zu machen. Kampfsport/Zweikampfübungen (Judo oder Ringen) zählen zu den Sportarten, die laut sächsischem Lehrplan an weiterführenden Schularten im Fach Sport zu vermitteln sind, und zwar Schülerinnen und Schülern gleichermaßen. Gleiches gilt etwa für Gymnastik/Aerobic/Tanz als potenziell „weiblich“ geltenden Sportarten. Als limitierenden Faktor sehen wir eher die ggf. fehlende Qualifikation der Lehrkraft und die mangelnden Rahmenbedingungen zur Ausübung bestimmter Sportarten (notwendige Ausstattung, Infrastruktur u.a.), insbesondere bei Sportarten des Lernbereichs Typ 2.

Dass sich Mädchen und Jungen in Sportarten versuchen, die als männlich bzw. weiblich gelten, ist nicht verboten, also bereits möglich. DIE LINKE wird mit dem Landessportbund über geeignete Initiativen beraten, um Jungen und Mädchen entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Ja. Alle Sportarten müssen grundsätzlich für alle Jungen und Mädchen offen sein. Sportunterricht hat unterschiedliche Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung, aber auch der sportlichen Werte wie Fairness. Die Auswahl der ausgeübten Sportarten, soll sich nicht am Geschlecht orientieren. Bei der Bewertung der sportlichen Leistungen sind selbstverständlich Werte wie individuelle Einstellung oder Leistungsbereitschaft mit zu berücksichtigen. Bei konkret zu erreichenden Zeiten oder Distanzen halten wir eine Gleichstellung von Jungen und Mädchen jedoch nicht für zielführend. Darüber hinaus bedarf es über den Schulsport hinaus einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung über geschlechtliche Stereotype im Sport, um diese aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundlage sind entsprechende rechtliche Grundlagen, an die wir uns halten.

An mancher Stelle braucht es bereits heute einer solchen Ermutigung und Aufforderung nicht, an anderer schon. Es ist uns wichtig, besonders im Alltagshandeln für diese Anliegen zu sensibilisieren. Gleichzeitig sind die formalen Vorschläge zu prüfen, auch vor dem Hintergrund, dass bei ihrer Übernahme den Menschen keine langfristigen Nachteile entstehen, wenn sich etwa Probleme durch vermeintlich fälschlich ausgestellte Zeugnisse ergeben.

Derzeit bietet die Universität Leipzig die Möglichkeit an, im universitären Identitätsmanagement eine vorläufige Namensänderung vorzunehmen, die Hochschule für Grafik und Buchkunst berücksichtigt den Wunschnamen bei der Erfassung der Kurslisten. Wir wollen Schulen und Hochschulen dazu ermuntern und befähigen, diese Art der Flexibilisierung – wo es gesetzlich möglich ist – zu nutzen und auszubauen und nicht ausschließlich auf offiziellen Ausweisdokumenten zu beharren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, den Namens- und Geschlechtseintragungsprozess zu erleichtern.

DIE LINKE befürwortet eine selbstbestimmte Geschlechteransprache und Namensverwendung und wird sich deshalb auch dafür einsetzen.

Ja.

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Unterstützung für LSBTIQ*-Personen im Bildungsbereich

Schulen haben eine Unterstützung bei der Lebensbewältigung der Schüler*innen zu gewährleisten. Ein Ziel ist hierbei die Verhinderung von Benachteiligung anhand der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sowie die Entwicklung von Akzeptanz füreinander.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Aufklärungsprojekte an Schulen und anderen Einrichtungen sowie Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sachsenweit unterstützen und ausbauen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Freistaat Sachsen werden bereits entsprechende Beratungsangebote gefördert. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern.

Projektförderungen sind über die entsprechenden Förderrichtlinien möglich und sollen unterstützt werden.

Wir GRÜNE wollen flächendeckend Schulaufklärungsprojekte zu sexueller Vielfalt fördern. Dabei können entsprechende Projekte als Ganztagsangebot, Schulprojekt oder über ein schulisches Budget gefördert werden. Gerade im Bereich der Familien- und Sexualerziehung wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen explizit empfohlen (siehe Sächsisches Schulgesetz, Orientierungsrahmen Familien und Sexualerziehung). Unbedingt zu beachten ist dabei das Informationsrecht der Eltern und die Qualitätssicherung bei Angeboten Externer. Eine einseitige Interessenvertretung ist zu vermeiden. Eine zentrale Stelle im Kultusministerium muss dabei zur Prüfung von Unterlagen und im Bedarfsfall zum Untersagen einer vertraglichen Bindung zweifelhafter Externer befugt sein.

Zu diesem Zweck wird DIE LINKE entsprechende Initiativen und Organisationen konsultieren, um wirksame Maßnahmen auszuloten.

Bestehende Beratungsangebote wollen wir weiter unterstützen. Diskriminierungen an der Schule, auch insbesondere Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen, werden wir konsequent bekämpfen. Dazu bedarf es einer Sensibiliserung der Lehrkräfte, Ansprechpartner für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen, hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Wir sind der Meinung, dass man über solche Themen nicht viel sprechen sollte, sondern: einfach machen.

Ja, es gibt bereits einige gute Beispiele für die Umsetzung von Unisex-Toiletten. Oftmals bedeutet es nicht die Einführung von neuen Toilettenräumen, sondern ist durch Beschilderung leicht umsetzbar. Dies gilt aus unserer Sicht natürlich auch für Unisex-Toiletten in Landesbehörden oder dem Landtag.

Ja.

Jeder sollte, ohne sich stigmatisiert oder unwohl zu fühlen, eine Toilette an Schulen oder Hochschulen besuchen können. Die Beschilderung von Toiletten sollte aber nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Die sächsischen Hochschulen können in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob durch die Umbenennung von Toiletten oder baulichen Maßnahmen, Diskriminierungen abgebaut werden können.

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Förderung von Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung

Im Rahmen einer Studie, die in den USA, Kanada und Island durchgeführt wurde, gaben über die Hälfte der Schüler*innen an, dass die Diskriminierung anhand des Körpergewichts die häufigste Form der Diskriminierung an ihrer Schule ist. Für Sachsen fehlen vergleichbare Zahlen. Gewichtsdiskriminierung ist daher ein Problem, das häufig nicht wahrgenommen und damit auch nicht adressiert wird.

  1. Wie werden Sie Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung fördern?
  2. Wie werden Sie Gewichtsdiskriminierung an Sachsens Schulen entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Diesbezüglich ist nichts geplant.

Zu 2. Entsprechende Regelungen sind bereits vorhanden und werden auch umgesetzt.

In der Langzeitstudie LIFE Child wird auch der Bereich Adipositas-Forschung abdeckt und werden besonders auch soziale Faktoren mit einbezogen.

Wir nehmen Mobbing im schulischen Umfeld sehr ernst, auch in Bezug auf Gewichtdiskriminierung und sehen die Notwendigkeit auch die Forschung zum Thema zu fördern. In der Praxis geht es uns darum, gemeinsam mit der Schulaufsicht, den Schulträgern, den Vertretungen der Lehrkräfte, der SchülerInnen und der Eltern eine Strategie für den Kampf gegen das Mobbing in Schulen zu entwickeln. Ausgrenzung, Anfeindung und körperliche Angriffe passieren tagtäglich in der realen Welt der Schule und noch viel zu oft stehen die Betroffenen ohne Hilfe da oder werden nicht ernst genommen. Auch die Schulsozialarbeit für mehrere hundert Kinder ist eben nicht in der Lage, die Probleme zu bearbeiten, gleiches trifft für die – trotz der Aufstockung – noch immer zu geringe Anzahl von Schulpsychologen zu. Die Antwort zu einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion hat den Eindruck verfestigt, dass dem Kultusministerium die Brisanz des Themas noch nicht ausreichend bewusst geworden ist. Selbst online-basierte Hilfsangebote – wie z. Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg gibt es in Sachsen nicht – die eigenen Angebote sind als solche nur schwer erkenn- und auffindbar. Schulische Lehrmaterialien wollen wir auf körpernormierende, diskriminierende und stereotypenverstärkende sexistische Klischees überprüfen und überarbeiten.

Gerade die Schule muss ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten können, an dem sie ohne Angst vor Ablehnung und Ausgrenzung so sein können, wie sie sind, an dem sie von dem pädagogischen Personal und den Lehrkräften in ihrer Entwicklung begleitet, unterstützt und gestärkt werden. Dabei ist neben dem Erlernen von Fachinhalten für uns vor allem auch das Erlernen eines respektvollen Umgangs miteinander, dem Entwickeln einer demokratischen Haltung und dem Einstehen, gegen Ungerechtigkeiten von zentraler Bedeutung. Jegliche Form von Diskriminierung muss aus den Schulen verbannt werden.

Die Forschung in diesem Bereich sollte in Zusammenarbeit mit den Hochschulen erfolgen. Dabei wollen wir valide Daten erzielen, um Gewichtsdiskriminierung zielgenauer bekämpfen zu können. Wir vertrauen jedoch auch auf die Autonomie der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, bzw. darauf, dass sie sich der Erforschung auch von gesellschaftlich relevanten Themen widmen. Jedoch sind wir auch der Auffassung, dass die Impulse dafür nicht unbedingt von der Politik gegeben werden müssen.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Von einer Beantwortung der Frage muss aufgrund der Unbestimmtheit abgesehen werden.

Zu 2. Die vorhandenen rechtlichen Regelungen erscheinen dabei ausreichend, um das Anliegen umzusetzen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen. Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Die Quote der Schulabgänger*innen ohne Abschluss liegt in Sachsen nach wie vor über dem bundesweiten Durchschnitt. Besonders betroffen sind Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Das macht deutlich, dass in puncto schulischer Integration und Bildungsgerechtigkeit erheblicher Nachholbedarf besteht, auch wenn im „Bildungsmusterland Sachsen“ gern anderes behauptet wird.

Wir GRÜNE setzen auf individuelle Förderung und beste Bildungschancen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo sie vor Ort gewollt sind. Wir setzen uns ein für inklusive Ganztagsschulen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden. Bildungseinrichtungen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wollen wir mit einem Bildungsbonus unterstützen, der zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel umfasst.

Um Bildungsbenachteiligungen von Schüler*innen mit Migrationshintergrund zu abzubauen, muss die schulische Integration dieser Kinder und Jugendlichen gezielter in den Blick genommen werden, insbesondere die Umsetzung der „Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten“ und der Umgang mit Zwei- und Mehrsprachigkeit.

Die jeweiligen bildungspolitischen Umstände und die konkrete Lebensrealität entscheiden über eine gute oder schlechte Bildung. Wir verweisen auch hier auf unser Integrationsgesetz, das die interkulturelle Öffnung und die besondere Förderung der Teilhabe von Migrant*innen in allen Bildungseinrichtungen umfasst. In den Kommunalen Integrationszentren sollen vor allem kommunale Bildungslandschaften und darin vor allem Bildungsübergänge gefördert werden. Das Modell der DaZ-Klassen unterstützen wir, gestärkt werden sollte der herkunftssprachliche Unterricht. Interkulturelle Kompetenz und Sprachbildung/Sprachförderung sollten verpflichtende Bestandteile jeder pädagogischen Ausbildung und jedes pädagogischen Studiums sein. Grundsätzlich setzen wir uns für eine Reform des sächsischen Bildungswesens ein. In der Gemeinschaftsschule könnten auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser gefördert werden. Der Freistaat verwehrt Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen den Zugang zu Bildung. Damit verstößt er gegen EU-Recht. Nach Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie muss Kindern und Jugendlichen mindestens drei Monate nach Asylantragstellung Bildungszugang gewährt werden. Deshalb leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Linksfraktion fordert (Drs 6/17341, Drs 6/10831, Drs 6/12937), den Bildungsanspruch für Kinder von Migrant*innen ernst zu nehmen und ihr Recht auf Bildung umzusetzen und nicht erst Beschlüsse auf EU-Ebene abzuwarten. Kita- und Schulbesuch sollen nach 30 Tagen, spätestens aber nach drei Monaten gewährleistet sein. Kinder von Geflüchteten sollen Zugang zu Regel-Kita und -Schulen haben. „Lager-Schule“ lehnen wir ab, denn Unterbringungseinrichtungen sind kein Lernumfeld und verhindern Teilhabe.

Die Erhöhung der Chancen aller Kinder und Jugendlicher ist für uns ein zentrales Anliegen. Bisher ist unser Schulsystem in Sachsen dahingehend nicht besonders durchlässig. Durch individuellere und modernere Bildung wollen wir mehr Aufstiegschancen schaffen. Weiterhin wollen wir die Berufsorientierung verbessern, die Oberschulen stärken und einen Plan entwickeln, wie mehr Schüler von Förderschulen zu einem Schulabschluss gelangen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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