Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Aktuell beinhaltet das Sächsische Schulgesetz kein Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Lediglich für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik wird per Verordnung ein Zulassungsverfahren festgelegt, wobei in den Kriterien diskriminierende Inhalte nicht explizit als Ablehnungskriterium genannt werden. Auch die in § 60 des Schulgesetzes genannten Vorgaben bleiben zu vage, um Lernmittel mit diskriminierenden Inhalten umfänglich auszuschließen.

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?

Nein

Lehrkräfte haben die pädagogische Verantwortung den Bildungsauftrag aus dem Artikel 1 des sächsischen Schulgesetzes umzusetzen. Diesen haben wir in dieser Legislaturperiode neu gestaltet und entsprechend der vielfältigen Welt in der wir leben, angepasst. § 1 Abs. 5 besagt u. a. : „Die Schüler sollen insbesondere lernen, allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten.“ Danach müssen sich Lehrer*innen und Lehr- und Lernmittel ausrichten.

Die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz gehören zu den Zulassungskriterien für Lehr- und Lernmittel. Wir GRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch sehen wir die faktische Abschaffung der Schulbuchzulassung deswegen, weil es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei solchen Vorfällen bisher nicht funktioniert. Dabei geht es uns nicht darum, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen oder die pädagogische Freiheit der Lehrer*innen zu beschneiden. Aber wir erwarten, dass eine Stelle in der Schulaufsicht geschaffen wird, an die man sich in Fällen diskriminierender Inhalte wenden kann, die anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüft und bei Verstößen aus dem Verkehr zieht.

In der entsprechenden Verordnung heißt es: Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit. DIE LINKE strebt keine Änderung der Zulassungsverordnung an, sie vertraut den zuständigen Lehrkräften, dass sie bei der Auswahl der Schulbücher das Augenmerk u.a. auf die Diskriminierungsfreiheit. Sie sind schließlich die Fachleute. Aus auftretenden Fehlern kann man lernen.

In den Lehrmaterialien soll die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert werden. Diskriminierung hat in Schulbüchern nichts verloren. Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir
Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin überprüfen und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten. Quoten für die Abbildung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zum Beispiel in den Aufgabenstellungen, halten wir allerdings nicht für zielführend.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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