Novellierung des Schulgesetzes

Bei der Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2016 sind die rechtlichen Schutzlücken nicht geschlossen und somit die Chance und die Pflicht vergeben worden, einen effektiven Diskriminierungsschutz zu etablieren. Die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes schafft Rechtssicherheit, stärkt Betroffene und schärft das Bewusstsein der Akteur*innen im Bildungsbereich.

Werden Sie das sächsische Schulgesetz dahingehend überarbeiten und einen effektiven Diskriminierungsschutz verankern, wie ihn die europäischen Richtlinien vorgeben und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihn auf Bundesebene umsetzt?

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes erscheinen aus unserer Sicht ausreichend, weswegen die Notwendigkeit einer Novellierung nicht gesehen wird.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Im Zuge der Schulgesetznovelle wurde der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule neu gefasst. Es ist nunmehr festgehalten, dass Schüler*innen insbesondere lernen sollen „allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten“ (§ 1 Abs. 5 Nr. 4 SächsSchulG). Wir GRÜNE haben zur Formulierung des Erziehungs- und Bildungsauftrags einen eigenen Vorschlag vorgelegt, für den wir uns weiter einsetzen. Wir fordern ein Recht auf Bildung und Erziehung für jeden jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Sprache, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung oder Behinderung. Wir legen dabei einen umfassenden Inklusionsbegriff zugrunde. Und wir formulieren „die Herstellung und [den] Erhalt des vorurteilsfreien Miteinanders ohne Benachteiligungen wegen einer Behinderung, des Geschlechtes, der sexuellen Identität und aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ als „Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen“.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen.

Diskriminierung an Schulen ist vielfältig. Diese wollen wir in allen Bereichen effektiv bekämpfen. Einen Fortschritt im Kampf gegen Diskriminierungen sehen wir bei einer derartigen Schulgesetzänderung leider nicht. Ob eine explizite Verankerung des Diskriminierungsschutzes im Schulgesetz allerdings konkrete Vorteile mit sich bringt, d.h. zum Abbau von Diskriminierungen führen kann, müssen wir noch prüfen lassen. Schulgesetzänderungen ohne einen zu erwartenden Mehrwert werden wir nicht anstreben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht