Akzeptanz von LSBTI* in Sachsen stärken – Hassgewalt entgegentreten

Die Landesregierung muss es allen Menschen ermöglichen, zu jeder Zeit, an jedem Ort ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Pflegeheim oder am Arbeitsplatz – das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*). Der „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ muss weiterentwickelt und ausfinanziert werden. Die Landesregierung muss homophober/transfeindlicher Gewalt entschlossen entgegentreten.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass der Landesaktionsplan im Dialog mit LSBTI*-Vereinen weiterentwickelt, ausfinanziert und evaluiert wird?
  2. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das jährlich Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität veröffentlicht. Werden Sie dafür sorgen, dass diese Zahlen auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen extra ausgewiesen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Evaluation des Landesaktionsplanes streben wir an. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern. Eine Erweiterung der Kriminalstatistik ist nicht geplant.

Der Landesaktionsplan soll auf die gleiche Weise fortentwickelt werden, wie er entstanden ist: durch intensive Zusammenarbeit mit der Community und den entsprechenden Verbänden. Als wir den Plan aufgestellt haben, wurde er in Workshops und im ständigen Austausch durch Petra Köpping mit den Akteuren aufgestellt. So muss er auch weiterentwickelt werden. Finanziell absichern heißt für uns, dass vor allem die Gelder, die wir bisher dafür seit 2014 erstreiten konnten, mindestens in dieser Höhe weiter bereitgestellt werden. Und – sehr wichtig – dass eine langfristige und dauerhafte Finanzierung gesichert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität gesondert ausgewiesen werden.

Wir treten ein für ein Leben frei von Diskriminierung für LSBTIQ*, sei es in Schule, Pflegeheim oder auf dem Arbeitsplatz. Wir möchten den LAP unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Zukünftig müssen konkrete Maßnahmen in allen Bereichen benannt werden sowie Zeiträume und Zuständigkeiten festgelegt werden. Hinsichtlich des Problems Hasskriminalität gegen LSBTIQ* wurde bisher aufgrund fehlender Zahlen kein Handlungsbedarf gesehen. Das wollen wir ändern. Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Wir fordern seit Jahren, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität eindeutig erfasst werden. Polizeikräfte ebenso wie die Beschäftigten der Justiz müssen in dieser Hinsicht sensibilisiert und geschult werden, um entsprechende Zusammenhänge zu erkennen, die Betroffenen angemessen zu unterstützen und Hürden abzubauen, Straftaten auch tatsächlich anzuzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung, innerhalb der Polizei eine Ansprechperson für LSBTIQ* zu benennen.

Frage 1: Ja.
Frage 2: Ja. Die Erfassung dieser Kategorie ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Beamten entsprechend geschult werden, solche Fälle auch zu erkennen bzw. dies auch entsprechend ausreichend erfasst wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorgehen gegen rechte Gewalt

Der Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) meldete für das Jahr 2018 einen Anstieg rechter Gewaltstraftaten in Ostdeutschland um etwa acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zählte in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin 1.212 Angriffe mit 1.789 Betroffenen. Unter den Betroffenen waren mehr als 250 Kinder und Jugendliche. Zwei Drittel der Angriffe waren rassistisch motiviert. In Sachsen zählten die Opferberatungsstellen „Support für Betroffene rechter Gewalt“ der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Sachsen) 317 rechtsmotivierte und rassistische Angriffe. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 38 Prozent. Auch gab es ein Tötungsdelikt in Aue. Noch immer liegen die Zahlen der erfassten rechten Straftaten von Landes- und Bundeskriminalamt unter den Zahlen der Opferberatungsstellen.

  1. Welche Konzepte verfolgen Sie, um Ideologien der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, die häufig Grundlage rechtsmotivierter Gewalttaten sind?
  2. Welche Konzepte verfolgen Sie, um effektiv gegen rechte Strukturen in Sachsen vorzugehen und damit organisierter rechtsmotivierter Gewalt vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Wir setzen uns für die Fortsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein und begrüßen aktuelle Entwicklungen, wie die nunmehr mögliche dreijährige Projektförderung oder die Fokussierung auf Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die in der Förderrichtlinie definierte Entgeltobergrenze (maximale Vergütung in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD)) lehnen wir strikt ab und wollen stattdessen die Entgeltgruppe E9 als Mindestvergütung in der Förderrichtlinie festschreiben. Misstrauen in jene, die sich jeden Tag für ein demokratischeres Sachsen einsetzen, wird es mit uns nicht geben, weder in Form einer Extremismusklausel, noch durch eine Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz. Überdies setzen wir uns für eine finanzielle Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm ein. Langjährige, erfolgreiche Projektträger sollen ausgegliedert und über einen gesonderten Haushaltstitel institutionell gefördert werden.
  2. Mit uns wird es keine Bagatellisierung von Neonazismus in Sachsen geben! Wir setzen uns daher für ein umfassendes Handlungsprogramm gegen Neonazis, dass insbesondere Immobilien und das Konzertgeschehen in Sachsen in den Blick nimmt, ein. Deutlich verbessern muss ich die Transparenz der Behörden, bspw. müssen die Kommunen und die Zivilgesellschaft besser informiert und frühzeitig eingebunden werden.

Personelle Aufstockung bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgt für eine zielstrebige Verfolgung von Täter*innen – Schnellverfahren und verschleppte Verfahren lehnen wir gleichermaßen ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll nach seinem Totalversagen aufgelöst werden. Eine neue Behörde zur Terrorabwehr mit weniger Personal und klar begrenzten und umfassend kontrollierten Befugnissen übernimmt diese Aufgabe. Ein Institut zur Demokratieforschung, welches insbesondere auch Netzwerke der sog. Neuen Rechten in den Blick nimmt, komplementiert den Beratungs- und Transparenzansatz.

Dem Grundsatz nach haben wir dem „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“  (Drs 18/12907), Unterrichtung durch die Bundesregierung zugestimmt. Wir vertreten darüber hinaus den Standpunkt, auch unter dem Eindruck steigender nationalistischer, rechtsextremer und fremden- und menschenfeindlicher Tendenzen in unserer Gesellschaft, dass dies bei weitem nicht mehr ausreicht. Da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, muss allen Akteuren staatlicher und zivilgesellschaftlicher Art jedwede Unterstützung, personell als auch materiell zur Verfügung gestellt werden, sei es im Rahmen der politischen Bildung, der Verfolgung und Ahndung von Straftaten, der Achtung von Menschenrechten, im Kampf gegen Rassismus und Hass im Internet und nicht zuletzt in der Forschung. Aufgrund der beschränkten Zeichenanzahl und der Vielzahl unserer Aktivitäten im parlamentarischen und außerparlamentarischen Raum, die diesen Rahmen sprengen würden, verweisen wir beispielhaft auf unsere Große Anfrage vom 21.09.2016 „Die Entwicklung der extremen Rechten in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen und Maßnahmen zur Zurückdrängung des Problems!“ (Drs 6/6532) und unserem dazu eingereichten Entschließungsantrag (siehe dazu Drs 6/8350).

Der Kampf gegen Extremismus und allgemein Diskriminierungen ist für uns selbstverständlich. Ideologien der Ungleichwertigkeit verhindert man am Besten präventiv durch gute Bildung. Die politische Bildung sollte daher in den Schulen einen stärkeren Stellenwert erhalten. Straftaten und Verstöße müssen natürlich entsprechend geahndet und angeprangert werden. Hierbei ist auch eine mutige Zivilgesellschaft gefragt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Erkennen und Erfassen von rechter Gewalt

Die Erfassung rechter Straftaten setzt voraus, dass diese als solche erkannt und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden.

  1. Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, um sie stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zu sensibilisieren?
  2. Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb der Justiz für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zusätzlich sensibilisiert wird?
  3. Welche Konzepte verfolgen Sie, um einer rechten, rassistischen, antisemitischen Radikalisierung entgegenzuwirken sowie der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder dem Agieren rechtsterroristischer „Einzeltäter*innen“ vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. und 2.: Dies findet bereits statt.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Aus- und Weiterbildung politische Themen stärker Eingang finden. Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet. Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Zu 3.: Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Zu 1. und 2.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Jahren für eine bessere Ausbildung von Polizei und Justiz zum Thema Grund- und Menschenrechte ein. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für politisch motivierte Straftaten. Wir fordern die konsequente Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs, der seit 2017 vorsieht, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen einzubeziehen ist. Sachsen hat mit dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum bereits eine spezialisierte Abteilung zur Bekämpfung der politische motivierten Kriminalität, die von Beamt*innen im Bereich Fahndung und Einsatz unterstützt werden. Diese Struktur hat sich bewährt. Es fehlt aber eine Verlaufsstatistik, die einen verbindlichen gegenseitigen Informationsausstausch zwischen Polizei und Justiz gewährleistet. Auch deren Einführung ist eine GRÜNE Forderung. Ein erster Schritt wurde mit der Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Ende 2018 gegangen, wonach der Kriterienkatalog an den des PMK-rechts-Katalogs angepasst wurde. Nun gilt es, die Regelungen umzusetzen.

Zu 3.

Wir setzten auf Radikaliserungsprävention und strikte Ahndung rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten.

Wir drängen seit langem darauf, dass in der Ausbildung für sächsische Polizistinnen und Polizisten als auch im Vermitteln der Lehrinhalte bei Juristinnen und Juristen eine deutlich stärkere Sensibilisierung für die Themen politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit erfolgt. Dazu sind wir parlamentarisch wie außerparlamentarisch aktiv geworden und werden es in der kommenden Legislatur umso konsequenter verfolgen. Unter Beachtung der vorgegebenen Zeichenanzahl können wir nur einige ausgewählte Konzeptansätze übermitteln, die wir wie folgt definieren:

  • Prävention als Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaft, in Schulen, in staatlichen Institutionen etc.
  • konsequente Strafverfolgung
  • Erfassung aller Straftaten entsprechend ihres Charakters
  • deutlich ausgebauter Opferschutz
  • Auseinandersetzung mit dem Thema in pädagogischen Kontexten
  • Stärkung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für rechte, rassistische und antisemitische  Denkmuster.

Wir werden keine besonderen Schulungen dafür durchführen, allerdings dafür sorgen, dass im Rahmen der Ausbildung bzw. im Rahmen von Weiterbildungen stärker für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sensibilisiert wird. So werden wir auch innerhalb der Justiz vorgehen. Wir wollen eine Kultur des Respekts in Sachsen etablieren, bei der sich gegenseitig geachtet und wertgeschätzt wird. Rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Aktionen werden wir bekämpfen. Wir wollen für das Thema auch in Schulen stärker sensibilisieren. Straftaten in Zusammenhang mit Rassismus oder Antisemitismus müssen selbstverständlich ohne Ausnahme verfolgt werden. Zur besseren Verhinderung der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen wollen wir zudem u.a. den Landesverfassungsschutz umstrukturieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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