Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan sieht im Rahmen von Fortbildungen u.a. auch eine Sensibilisierung in diesem Bereich vor.

Dieses Thema sollte in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt und in der Überarbeitung der Landes-Antidiskriminierungs-Strategie aufgenommen werden. Natürlich sollen dort, wie bisher in guter Praxis durch Petra Köpping gehandhabt, die Vertreter*innen der Community weiter intensiv eingebunden sein.

Ja, wir setzen uns dafür ein, in die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Dabei sind Vertreter*innen aus der Community mit einzubinden.

Eine entsprechende Qualifizierung und Sensibilisierung der Beschäftigten sehen wir als dringend notwendig an. Dabei geht es um sämtliche Bereiche des öffentlichen Dienstes, Schulen und Polizei, Justiz und Behörden. Das schließt ein, dass sämtliche Verwaltungsschreiben, Formulare, Anträge etc. geschlechtergerecht ausgestellt werden, das heißt auch, wo nicht notwendig, sollen Angaben zum Geschlecht auch nicht erhoben werden, ansonsten gilt es, die Möglichkeit eines „divers“-Geschlechtseintrag durchgängig einzufügen. Wir setzen uns für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesaktionsplans ein, dabei müssen die Bereiche Inter*- und Trans*-Geschlechtlichkeit deutlich mehr Beachtung finden

Ja, das werden wir.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hinsichtlich 1. und 2. ist deutlich zu machen, dass dies bereits umgesetzt wird.

Wir wollen nicht nur bei den Lehrer*innen Änderungen, sondern auch am Grundsatz. Wir wollen die Erteilung von Noten durch individuelle Rückmeldungen an die Schüler*innen zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ersetzen. Auf dem Weg dorthin wollen wir solchen Rückmeldungen, ergänzend zu Schulnoten, einen größeren Raum geben. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung prägen die Schule. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind das die richtigen Antworten. Solche individuellen Rückmeldungen tragen im Übrigen auch dazu bei, (unreflektierte) Diskriminierung zu verringern, da sie eine genauere Auseinandersetzung mit der Schülerin oder dem Schüler erfordert. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten künftig einen Schwerpunkt einnehmen. Durch verstärkte fächerübergreifende Lehrerfortbildungen wollen wir jeden Lehrenden stärken, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag selbstbewusst und sicher in der alltäglichen Unterrichtspraxis umzusetzen. Einen Anreiz für Fortbildungen wollen wir unter anderen durch die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes setzen, überdies haben wir bereits in diesem Jahr ein Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule eingerichtet, das für solche Zwecke eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch für die Vielfalt innerhalb des Lehrkörpers einsetzen.

Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität müssen, neben fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissen­schaftlichen Inhalten, in der Aus- und Weiterbildung (angehender) Lehrer*innen ein stärkeres Gewicht bekommen. Viele Module für Studierende oder Angebote im Fortbildungskatalog für Lehrkräfte zu diesem Themenfeld sind freiwillig. Es braucht gezielte Anreize zur Teilnahme, auch damit vorgehaltene Angebote nicht aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt. Bisher hinkt die Diversität im Lehrerzimmer der Vielfalt im Klassenzimmer hinterher. Deshalb wollen wir etwa die Anerkennungsverfahren ausländischer (Bildungs-)Abschlüsse vereinfachen und gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten. Sachsen leidet an einem eklatanten Lehrermangel. Schon aus dem Grund sind qualifizierte Lehrkräfte egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts willkommen.

In Zukunft muss der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in Lehramtsausbildung sowie bei -weiterbildungen vermittelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen und Themen müssen jedoch auch fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Schulen müssen dazu in der Lage sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu verkörpern und diese zu leben. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Feste Quoten zur Besetzung der Lehrerschaft lehnen wir jedoch ab. Bei der Auswahl sollen die Fähigkeiten (worein soziale und menschliche Eigenschaften durchaus zählen) und die Freude am Lehren im Mittelpunkt stehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sprechen uns für eine Stärkung des Umgangs mit sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt in Bildungseinrichtungen aus, und es gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu 3.: Ja.

Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Herkünfte müssen im Einwanderungsland Sachsen auch in Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Damit muss die interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen verbunden werden. Durch Fortbildungen wollen wir die Kompetenzen für interkulturelle Bildung und gegen Diskriminierung von der Kita bis zur Hochschule stärken. Wir wollen gezielt ausgebildete und quereinsteigende Migant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse wollen wir durch eine unabhängige Servicestelle beschleunigen, die berät und unbürokratisch zwischen Betroffenen und zuständigen Stellen vermittelt. Um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Kompetenzen von Migrant*innen frühzeitig erkannt und auf passgenaue Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachkurse abgestimmt werden. Alle Angebote der Jobcenter und der Agentur für Arbeit müssen grundsätzlich allen Migrant*innen offenstehen. Außerdem wollen wir Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte vereinfachen, die aufgrund der Regularien in ihren Herkunftsländern nur ein Fach studiert haben. Die Auflage eines speziellen Programms zur Qualifikation geflüchteter Lehrkräfte, wie an Universität Potsdam (Refugee Teachers Program), unterstützen wir.

Wir setzen uns für eine Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sowie für deren weitere Qualifizierung, etwa im Rahmen der laufenden Bildungsprogramme für „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ deutscher Herkunft. Das gilt sowohl für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Menschen mit fachlichem Studienabschluss, die als Lehrkräfte in Frage kommen. Die Diversifizierung auch des Lehrpersonals ist uns ein wichtiges Anliegen, zu dessen Verwirklichung auch Fortbildungen beitragen sollen. Ein alltäglicher Umgang von Menschen verschiedener Herkunft auch in den Schulen befördert den Abbau von Vorurteilen.

Auch der Bildungsbereich sollte eine gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Interkulturelles Personal ist dabei bisher in Sachsen unterrepräsentiert. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wollen wir erleichtern. Wir sehen darin auch eine Möglichkeit, aktiv für unsere attraktiven Standorte zu werben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Seminare finden bereits regelmäßig statt und sollen auch in Zukunft regelmäßig stattfinden. Die Weiterbildungen, die auch durch Verbände der Community angeboten werden, sind wertvoll und wichtig, um Lehrer*innen gut vorzubereiten. Wir wollen auch ein Lehrerbildungsgesetz, das das Thema Vielfalt der Schülerschaft in Aus- und Fortbildung mit abbilden soll.

Das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt muss in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften ein stärkeres Gewicht bekommen. Den Rahmen dafür bietet das Lehramtsstudium sowie der Fortbildungskatalog der Schulverwaltung. Häufig aber sind Module oder Angebote freiwillig. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen – auch der Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten.

Frage 1: Durch Verankerung im Lehrplan und Vermittlung entsprechender Kompetenzen wollen wir sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits ausreichend Wissen und Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben.
Frage 2: Ja.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
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Zu 1.: Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen und es ist nicht weiteres geplant.

Zu 2.: Dies ist bereits Gegenstand der Ausbildung.

Zu 3.: Bei der Staatskanzlei wird eine entsprechende Stelle im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes eingerichtet worden.

Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet.

Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, den Anteil von Polizist*innen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen. Hier gilt es in erster Linie, mögliche Anwärter*innen gezielt anzuwerben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel für die Fortbildung der Polizei im Bereich interkultureller Bildung, Prävention und Inklusion vom Landtag zur Verfügung gestellt wurden. Die Aus- und Fortbildung in Sachen interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung muss jedoch weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Dafür müssen die aktuellen Ausbildungsinhalte bei der Polizei evaluiert und ggf. angepasst werden. Zudem sollten auf Polizist*innen als Ansprechpartner*innen für von Diskriminierung besonders betroffene Gruppen spezialisiert werden. Zur Vermeidung von Racial Profiling fordern wir ein Quittungssystem für Betroffene von polizeilichen Kontrollen. Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat 2018 einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer unabhängigen Polizeikommission eingebracht, die unabhängig arbeitet und für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen zuständig ist. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.

In der Debatte über „Racial Profiling“ und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:

  • Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
  • Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden.
  • Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
  • Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
  • Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
  • Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Diversität in der Personalstruktur der sächsischen Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kritierien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.
Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Sachsen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

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Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der in Sachsen lebenden Flüchtlinge. Es gibt viele Herausforderungen etwa in Hinblick auf den Spracherwerb, wobei gerade lange Wartezeiten zwischen den Kursen und das Fehlen weitergehender Sprachkursangebote im ländlichen Raum ein Problem darstellen. Auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen und informeller Bildung stellt vielfach eine Hürde dar, ebenso wie das Fehlen von zielführenden Weiterbildungen. Diesen Herausforderungen stehen Potentiale gegenüber, die allerdings bisher ungenutzt bleiben.

Wie werden Sie die Potentiale und Qualifikationen, die Geflüchtete mitbringen, nutzbarer machen?

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Hierzu gibt es bereits ausreichend Programme der Bundesagentur für Arbeit, die bereits umfangreich Anwendung in Sachsen finden.

Das Portal „Heimat für Fachkräfte“ werden wir zu einer zentralen Anlaufstelle für die sächsische Fachkräftesicherung machen. Mit einer verbesserten und beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden wir die gezielte Zuwanderung von Fachkräften erleichtern. Das Programm Arbeitsmarkt-Mentoren werden wir fortsetzen und setzen uns dafür ein, dass der „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in die Fachkräftezuwanderung rasch ermöglicht wird, denn viele Unternehmen würden jungen Menschen gern eine Zukunftsperspektive eröffnen, können dies aber nicht aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit, die mit dem Asylverfahren verbunden ist. Das Programm Valikom, an dem sich Sachsen beteiligt, stellt Menschen ohne formalen Berufsabschluss eine Möglichkeit zur Validierung ihrer Kenntnisse zur Verfügung. Nach Projektabschluss wollen wir den Ansatz gern verstetigen.

Es ist alarmierend, dass nach wie vor erhebliche Diskriminierungsrisiken in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehen. Die Kritik ist nicht neu; sie hat aber offensichtlich bisher nicht zu durchgreifenden Verbesserungen geführt. Das muss sich endlich ändern. Wir wollen den Menschen, die es zuletzt sehr schwer in ihrem Leben hatten und sich hier in einem für sie völlig fremden Land befinden, auf dem Weg in die Beschäftigung größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Ein Beispiel ist die Einstellung von Mitarbeiter*innen bei der Agentur für Arbeit, die sich speziell um die Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen kümmern. Ihre Hauptaufgaben würden die Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie die Vermittlung von Sprachkursen und beruflicher Qualifizierung sein. Außerdem würden die neuen Mitarbeiter gezielt Arbeitgeber ansprechen, um eventuelle Vorurteile gegenüber Flüchtlingen abzubauen. In der Anfangsphase des Beschäftigungsverhältnisses sollen sie zudem als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um bei der Klärung eventueller Probleme fachkundig zu helfen.

Wir setzen uns für bedarfsgerechte Sprachkursangebote ein. Die Kursangebote müssen gut erreichbar sein, zudem bedarf es einer Kinderbetreuung. Mit unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme (Drs. 6/4865) haben wir den Individualanspruch auf sprachliche Erstorientierung festgeschrieben. Zudem haben wir mit unserem Antrag „Stärkung sächsischer Handwerksbetriebe und Perspektive für Geflüchtete durch Berufsausbildung“ (Drs 6/2987) Vorschläge gemacht – u.a. ein das später eingeführte Sprachkursprogramm, einen Qualifikationscheck in Verantwortung der Agentur für Arbeit und die Installation von Ausbildungsplatzbörsen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die Produktionsschulen in die berufliche Integration jugendlicher Geflüchteter einzubinden und eine Informationskampagne aufzulegen. Gegen die Schließung der Berufsschulen für über 18-jährige Geflüchtete ohne Berufsabschluss haben wir uns ausgesprochen und für ein Ersatzangebot geworben, das es in Form des Teil 5 der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ endlich gibt. Unser „Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen“ (Drs. 6/9883) sichert flächendeckend die Weiterbildung durch Volkshochschulen und andere Bildungsträger sowie fünf bezahlte Bildungstagen für Beschäftigte ab. Im Rahmen der Einführung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes hatten wir zugunsten von Antragstellern eine Gebührenobergrenze und eine Härtefallklausel wegen der Kosten beantragt (Drs. 5/13315). Nicht zuletzt haben wir uns entsprechend u.a. der Forderung der IHK Sachsen für den Abbau von Hürden bei der Vergabe der so genannten Ausbildungsduldung stark gemacht (Drs 6/15207).

Integration in die Gesellschaft erfolgt in Deutschland vor allem über den Arbeitsplatz, Kollegen und ein Umfeld, in dem der Einzelne spürbar gebraucht wird. Der Einstieg in die Erwerbsarbeit muss einfacher werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis sind innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Außerdem müssen Asylsuchende im Rahmen von Projekten Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich wahrnehmen können. Wir wollen zudem die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse beschleunigen, um einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch wollen wir einmalig einen Stichtag schaffen, der den Wechsel vom Asylverfahren zur regulären Einwanderung eröffnet (Spurwechsel). Voraussetzung hierfür sind Straffreiheit, Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie verdienen zu können. Handwerk, regionale Wirtschaft und Betroffene brauchen Rechtssicherheit und Perspektive.

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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

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Die Sächsische Landesärztekammer bietet heute bereits Fortbildungen im Zusammenhang mit der geschlechtlichen Vielfalt an, auch ist eine Zusammenarbeit zwischen der Kammer und entsprechenden Verbänden vorgesehen. Dem Anliegen wird damit bereits Rechnung getragen.

Dafür werden wir den Landesaktionsplan Vielfalt mit den entsprechenden Akteuren, etwa der Landesärztekammer, weiterentwickeln und umsetzen.

Gesundheit ist für alle Menschen ein wichtiges Gut. Die Durchsetzung gleicher Gesundheitschancen für LSBTIQ* ist deshalb ein wichtiges Ziel. Wir fordern ein flächendeckendes Beratungsangebot und Fort- und Ausbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von Inter* und Trans*personen. Die Bedürfnisse von Trans- und Inter*Personen müssen verpflichtender Gegenstand der medizinischen Fachkräfte Ausbildung sein.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

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