Barrierefreiheit zur notwendigen Voraussetzung für die Auftragsvergabe und Förderung machen

Der Freistaat Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Sozialwesen und Kultur. Er hat damit die Möglichkeit, eine umfassende Barrierefreiheit als Kriterium in den eigenen Ausschreibungen, Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen festzulegen.

Werden Sie die Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass die allumfassende Barrierefreiheit zu einer notwendigen Voraussetzung für die Beauftragung und die Förderung durch den Freistaat wird?

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Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.

Schrittweise Barrierefreiheit ist unser Ziel. Die Förderungen sollten auch jetzt schon darauf ausgerichtet sein. Als Beispiel sei das Landesinvestitionsprogramm genannt, bei dem Fördermittel vergeben werden, wenn Barrierefreiheit gewährleistet ist. Über den Begriff „allumfassend“ ist allerdings zu diskutieren. Denn hier könnte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass dann dem eigentlichen Ziel Barrierefreiheit geschadet wird, weil in einigen Bereichen schlicht keine Angebote mehr gemacht werden (können). Ein sofortiges „100 %“-Umsetzen würde viele gute Projekte schlicht überfordern oder beenden. Das Ziel ist trotzdem klar und muss auch mit Konsequenz verfolgt werden. Es ist ein Weg und nicht in einem Schritt zu lösen. Beispielhaft wurde hier im Bereich des ÖPNV wurde etwa durch unsere Strategiekommission ein Kompromiss gefunden, der auch vom Beauftragten der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung mitgetragen werden konnte und den wir unterstützen.

Eine umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen – von der Kita bis zur Verwaltung – muss finanziell vom Freistaat unterstützt werden. Gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen in öffentlichen Gebäuden und Behörden lehnen wir ab. Bestehen Zugangsbarrieren, so müssen die Bürger*innen darüber informiert werden, bspw. auf Amt 24. Das Inklusionsgesetz muss auch auf die „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ ausgeweitet werden, z.B. Ampeln betreffend. Förderrichtlinien sollen so ausgestaltet sein, dass Barrierefreiheit förderfähig ist, z.B. bei Jugendeinrichtungen oder Arztpraxen. Wir wollen mit Hilfe eines Landesprogramms Barrierefreiheit an Bahnhöfen, Haltepunkten und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fußverkehr fördern.

Ja. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Ja. Barrierefreiheit ist für die Teilhabe aller am Gemeinwesen unerlässlich. Nicht nur zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, sondern als Grundvoraussetzung, um Chancengleichheit zu ermöglichen, ist es daher notwendig, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Knüpfung der Barrierefreiheit an die Förderung durch den Freistaat ist daher geboten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

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Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen hat und diese uneingeschränkt nutzen kann. Dies gilt natürlich ebenso für Kulturangebote. In Sachsen gibt es für Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Möglichkeiten, unsere Kulturangebote zu nutzen. Die Einrichtungen arbeiten daran, den Zugang immer weiter zu erleichtern. So bemühen sich immer mehr Museen um barrierefreie Angebote. Das heißt: bauliche Barrierefreiheit, Führungen in Leichter Sprache, Angebote für blinde, seheingeschränkte oder hörbehinderte Menschen. Folgende Museen seien beispielhaft genannt: Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Daetz Centrum Lichtenstein. Die Albrechtsburg Meißen bietet einen Ausstellungsführer mit Gebärdensprachvideos an. Wir fördern die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch im Kulturbereich, war für die SPD in der Regierungsverantwortung ein ganz wichtiges Anliegen. Wir wollen eine uneingeschränkte Teilhabe aller an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglichen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dieser Verantwortung fühlen wir uns weiterhin verpflichtet. So hat das sozialdemokratisch geführte Wissenschafts- und Kunstministerium als eines der ersten Ministerien finanzielle Mittel in Höhe von einer Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Inklusion gelingt auch im Kulturbereich nur dann, wenn die Akteure motiviert, gut qualifiziert und vernetzt sind, an Beispielen Anderer lernen und sich ständig weiterbilden. Viele Kultureinrichtungen benötigen hier Beratung und Unterstützung. Daher fördern wir seit 2017 die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich beim Landesverband Soziokultur. Die Servicestelle richtet sich an alle Kultursparten, mit dem Ziel den sächsischen Kulturbereich für das Thema Inklusion zu sensibilisieren und zu beraten, wie gleichberechtigte kulturelle Teilhabe umgesetzt werden kann. Diese aufgebauten Strukturen wollen wir erhalten und bei Bedarf weiterentwickeln.

Um den Zugang zu Kunst und Kultur allen Menschen zu ermöglichen, unterstützen wir barrierefreie Kultureinrichtungen für dicke Menschen. Deren Bedürfnisse müssen ebenso mitgedacht werden. Beispielsweise bieten sich Doppelsitze an, die von dicken Personen als auch zu zweit oder mit Kind genutzt werden können.

Es ist grundsätzlich ein Problem, Sitzplätze in Einheitsmaßen zu verwenden. So haben große Menschen im Theater oft das Problem, dass sie den hinteren Reihen die Sicht versperren, kleine Menschen können oftmals kaum oder gar nicht die Füße im Sitzen auf den Boden stellen. Für dicke Menschen fehlt es an breiten Sitzflächen. Um aber Teilhabe für alle zu ermöglichen, brauchen wir neue Ansätze, um auf verschiedene Bedarfe eingehen zu können. Dafür wäre es sinnvoll, Gebäude und Ausstattung partizipativ zu entwickeln. So können verschiedene Menschen beteiligt werden, die eine Einschätzung geben, ob und wie die vorhandene Ausstattung angepasst werden sollte.

Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Dabei muss der Staat vorangehen. Fördermittel können an die Voraussetzung der Barrierefreiheit geknüpft sein. Kulturelle Teilhabe ist auch insbesondere von zentraler Bedeutung für seh- und hörbehinderte Menschen. Eine zentrale Stellung haben hier die audiovisuellen Medien, d.h. z.B. der Film in all seinen Facetten. Auch hier liegt ein Schlüssel zu einer barrierefrei erlebbaren Kunst und Kultur.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem sicherstellen

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

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Der Freistaat Sachsen verfügt mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ über ein Instrument, mit dem das barrierefreie Bauen auch im Gesundheitsbereich gefördert werden kann. Dieses Programm wird von uns sehr begrüßt und soll fortgeführt werden.

Für genau diesen Zweck haben wir das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ sowohl inhaltlich erweitert, als auch um eine weitere Million Euro aufgestockt.

Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen zu erhöhen, muss zielstrebig verfolgt werden, indem die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Medizinische Gesundheitszentren in Sachsen fördern. Sie können gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges medizinisches Angebot bündeln. Die Erreichbarkeit für die Patientinnen – mit oder ohne Beeinträchtigung – wird verbessert, die sektorenübergreifende Versorgung wird gefördert (durch Interprofessionalität im Haus) und auch die Barrierefreiheit kann besser gefördert und sichergestellt werden als in altangemieteten Praxen.

Die medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bereich sozialer Daseinsvorsorge. Die fehlende Barrierefreiheit im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung ist demzufolge eine schwerwiegende strukturelle Benachteiligung insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Deshalb halten wir es zum einen für erforderlich, die Pflicht zur Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung gesetzlich festzuschreiben, z. B. in einem Inklusionsgesetz. Zum anderen sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht zur Finanzierung von Maßnahmen der Barrierefreiheit, vor allem auch in Arztpraxen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag innerhalb der Haushaltdebatten der vergangenen Jahre immer wieder die Auflage eines Aktionsprogrammes Barrierefreiheit gefordert. Wir sehen es als staatliche Verantwortung an, steuernd sowie durch die Bereitstellung finanzieller Mittel einzugreifen, damit Arztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung schrittweise und zügig so umgestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Anreize sind in diesem Falle nach unserer Erfahrung, z. B. mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“, zwar nicht abzulehnen, aber sie sind auch nicht ausreichend, um angesichts des Ärztemangels vor allem im ländlichen Raum Sachsens und des Kostendrucks im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einem flächendeckenden Netz barrierefreier Arztpraxen zu kommen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig.

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Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Neben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist umfassende Barrierefreiheit für alle ein zentrales Element der praktischen Durchsetzung des Wahlrechts. Dies betrifft sowohl den Zugang zu den Wahlräumen, die Verwendung von Hilfsmitteln als auch die Unterstützung durch Hilfspersonen bei der Stimmabgabe.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Barrierefreiheit der nächsten Landtagswahl und der Kommunalwahlen einschließlich der Wahlräume uneingeschränkt gewährleisten?

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Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung einer barrierefreien Wahl sind aktuell in der Vorbereitung und sollen zur kommenden Landtagswahl gelten. Hinsichtlich der Wahlräume gelten die entsprechenden Vorgaben der Wahlgesetze, welche deutlich machen, dass Wahlräume so ausgestaltet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Umsetzung der Vorgaben obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Die Kommunen sind als durchführende Behörden bei Wahlen in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten und einen barrierefreien Zugang sowie die Verwendung von Hilfsmitteln und notwendiger Unterstützung zu gewährleisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2019 einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht‘ in den Landtag eingebracht, mit dem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse beseitigt werden sollten und Wahlverfahren/Wahlmaterialien so ausgestaltet werden sollten, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Für seine Umsetzung werden wir auch weiterhin eintreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit bei Wahlen einschließlich der Wahlräume gehören in alle maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, wie Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz. Das unterstützen wir entweder durch eigene parlamentarische Initiativen oder ggf. durch die Unterstützung der Initiativen anderer Fraktionen. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, um barrierefreie Wahlräume auszuwählen Wahlunterlagen zu gestalten und die barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Bei Wahlen in Deutschland müssen Wähler mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und uneingeschränkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dies beginnt bereits beim Wahlrecht an sich. Beim erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen waren wir Mitantragsteller. Barrierefreiheit muss jedoch auch bei der Durchführung der Wahlen gewährleistet werden, d.h. Wahllokale sind entsprechend ausgestattet werden bzw. der Weg zu barrierefreien Wahllokalen entsprechend vereinfacht und ermöglicht werden.

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Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Inklusionsinstrument für die Teilhabe in der Gesellschaft dar. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr sind hier erhebliche Mängel festzustellen. So sind beispielsweise im Umfeld der Haltestellen die Bordsteine nicht immer abgesenkt, was den Zugang erschwert, und die Informationen über defekte Fahrstühle nicht aktuell oder unvollständig. Auch essentielle Hinweise zur Orientierung stehen bisher nicht flächendeckend in Brailleschrift zur Verfügung.

Wie werden Sie die Barrierefreiheit in Sachsen verbessern?

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Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr regelt explizit, dass Belange von Menschen mit Behinderungen im ÖPNV beachtet werden sollen, zuständig dafür sind in erster Linie aber die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge dem Anliegen entsprechend Rechnung zu tragen.

Wir stärken das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV, um Infrastruktur und Fahrzeuge im ÖPNV und SPNV zu modernisieren. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss bei allen Investitionen höchste Priorität genießen.

Wir wollen mit einem Landesprogramm den barrierefreien Umbau der Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen fördern und vorantreiben. Mit der Deutschen Bahn wollen wir dazu eine Rahmenvereinbarung abschließen. Bis 2025 sollen alle Haltepunkte und Bahnhöfe des Nahverkehrs im Freistaat Sachsen vollständig barrierefrei ausgebaut sein. Doch nicht nur Bahnhöfe, sondern auch Züge, Busse, der Schienenersatzverkehr und die Toiletten in Bahnhöfen müssen barrierefrei sein.

Im Gegensatz zur sächsischen Regierung halten wir am Ziel der Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 fest. Dazu sollen die Landesmittel aufgestockt werden, u. a. durch eine 50-50-Verteilung der vom Bund bereitgestellten Mittel Mittel für Straßenbau und Schiene (bisher fließt davon fast alles in den Straßenbau). Wir streben eine umfassende ÖPNV-Reform an, um in jeder sächsischen Kommune mindestens einen 2-Stunden, in größeren Kommunen einen 1h- bis ½-Stunden-Takt zu garantieren. Denn ein gutes ÖPNV-Angebot ist der beste Garant für einfache Mobilität. Zu unseren Reformvorschlägen gehört auch: Alle Menschen, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen bei der Nutzung von Bus und Bahn unsicher fühlen, sollen einen niedrigschwelligen, kostenfrei und flexibel nutzbaren Begleitservice in Anspruch nehmen können, der als Teil des in Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Sicherstellungsauftrags einer persönlichen Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit dient (nicht Fahrdienst nach SGB II oder SGB XII). Außerdem soll es stets aktuelle, korrekte und verständliche (i. S. der Barrierefreiheit) Angebotsinformationen (inkl. Erreichbarkeit barrierefreier Linien und Zugänge) über den Regelbetrieb und Änderungen geben, an Haltestellen, in Fahrzeugen und im Internet. Im Störungsfall soll umgehend informiert werden. Wenn es eine planmäßige Abweichung ist (z. B. Baustelle), muss in ausreichendem Abstand vorher und während der gesamten Dauer der Abweichung informiert werden, inkl. Alternativen. Diese Bedingungen müssen in Verträgen festgeschrieben und Nichteinhaltung geahndet werden. Fahrgäste müssen dann entschädigt werden (z.B. Geld zurück, wenn mehr als 15 min. Verspätung).

Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Hauptvoraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, gerade weil vielen Betroffenen eine Nutzung des Individualverkehrs generell nicht möglich ist. Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir werden daher alle Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn in die Pflicht nehmen, flächendeckend barrierefreie Mobilität zu ermöglichen. Neuanschaffungen sind so zum Beispiel weniger förderungswürdig, wenn sie nicht barrierefrei sind. Auch im Servicebereich haben die Verkehrsverbünde leider noch großen Nachholbedarf.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?
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Die Sicherstellung der Mobilität ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und ist entsprechend zu gewährleisten.

Die mögliche stärkere Berücksichtigung dieser Ansätze können gegenüber den zuständigen Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern angeregt werden.

Die Aufgabe, Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herzustellen, ist bislang vor allem vom Bemühen gekennzeichnet, alle Haltestellen in Sachsen barrierefrei auszugestalten. Bei der Bestellung neuer Fahrzeuge sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit ein zentrales Ausschreibungskriterium. Wir setzen uns dafür ein, dass Interessen-Verbände bei der Weiterentwicklung der Kriterien für Barrierefreiheit einbezogen werden. Damit sollen Expert*innen in eigener Sache frühzeitig bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen eingebunden werden, um notwendige Bedürfnisse in den Planungsprozess einbringen zu können.

Im Kern geht es um einen ÖPNV, der den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht wird. In der Regel werden aber die Fahrgäste in Planungen gar nicht einbezogen. Wir wollen durch mehr Beteiligung und Mitspracherechte von Betroffenen fördern. Daher haben wir ein umfangreiches ÖPNV-Beteiligungsgesetz vorgelegt, der u.a. die Bildung von Fahrgastbeiräten in den sächsischen Kommunen vorschreibt und finanziell unterstützt, sowie einen Landesnahverkehrsbeirat ins Leben ruft.

Ja. Sofern möglich, sollte die Nutzung des ÖPNVs für alle Menschen möglich sein. Darauf ist bei der Beschaffung der Fahrzeuge zu achten.

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