Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Inklusionsinstrument für die Teilhabe in der Gesellschaft dar. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr sind hier erhebliche Mängel festzustellen. So sind beispielsweise im Umfeld der Haltestellen die Bordsteine nicht immer abgesenkt, was den Zugang erschwert, und die Informationen über defekte Fahrstühle nicht aktuell oder unvollständig. Auch essentielle Hinweise zur Orientierung stehen bisher nicht flächendeckend in Brailleschrift zur Verfügung.

Wie werden Sie die Barrierefreiheit in Sachsen verbessern?

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr regelt explizit, dass Belange von Menschen mit Behinderungen im ÖPNV beachtet werden sollen, zuständig dafür sind in erster Linie aber die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge dem Anliegen entsprechend Rechnung zu tragen.

Wir stärken das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV, um Infrastruktur und Fahrzeuge im ÖPNV und SPNV zu modernisieren. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss bei allen Investitionen höchste Priorität genießen.

Wir wollen mit einem Landesprogramm den barrierefreien Umbau der Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen fördern und vorantreiben. Mit der Deutschen Bahn wollen wir dazu eine Rahmenvereinbarung abschließen. Bis 2025 sollen alle Haltepunkte und Bahnhöfe des Nahverkehrs im Freistaat Sachsen vollständig barrierefrei ausgebaut sein. Doch nicht nur Bahnhöfe, sondern auch Züge, Busse, der Schienenersatzverkehr und die Toiletten in Bahnhöfen müssen barrierefrei sein.

Im Gegensatz zur sächsischen Regierung halten wir am Ziel der Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 fest. Dazu sollen die Landesmittel aufgestockt werden, u. a. durch eine 50-50-Verteilung der vom Bund bereitgestellten Mittel Mittel für Straßenbau und Schiene (bisher fließt davon fast alles in den Straßenbau). Wir streben eine umfassende ÖPNV-Reform an, um in jeder sächsischen Kommune mindestens einen 2-Stunden, in größeren Kommunen einen 1h- bis ½-Stunden-Takt zu garantieren. Denn ein gutes ÖPNV-Angebot ist der beste Garant für einfache Mobilität. Zu unseren Reformvorschlägen gehört auch: Alle Menschen, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen bei der Nutzung von Bus und Bahn unsicher fühlen, sollen einen niedrigschwelligen, kostenfrei und flexibel nutzbaren Begleitservice in Anspruch nehmen können, der als Teil des in Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Sicherstellungsauftrags einer persönlichen Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit dient (nicht Fahrdienst nach SGB II oder SGB XII). Außerdem soll es stets aktuelle, korrekte und verständliche (i. S. der Barrierefreiheit) Angebotsinformationen (inkl. Erreichbarkeit barrierefreier Linien und Zugänge) über den Regelbetrieb und Änderungen geben, an Haltestellen, in Fahrzeugen und im Internet. Im Störungsfall soll umgehend informiert werden. Wenn es eine planmäßige Abweichung ist (z. B. Baustelle), muss in ausreichendem Abstand vorher und während der gesamten Dauer der Abweichung informiert werden, inkl. Alternativen. Diese Bedingungen müssen in Verträgen festgeschrieben und Nichteinhaltung geahndet werden. Fahrgäste müssen dann entschädigt werden (z.B. Geld zurück, wenn mehr als 15 min. Verspätung).

Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Hauptvoraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, gerade weil vielen Betroffenen eine Nutzung des Individualverkehrs generell nicht möglich ist. Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir werden daher alle Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn in die Pflicht nehmen, flächendeckend barrierefreie Mobilität zu ermöglichen. Neuanschaffungen sind so zum Beispiel weniger förderungswürdig, wenn sie nicht barrierefrei sind. Auch im Servicebereich haben die Verkehrsverbünde leider noch großen Nachholbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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