Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Neben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist umfassende Barrierefreiheit für alle ein zentrales Element der praktischen Durchsetzung des Wahlrechts. Dies betrifft sowohl den Zugang zu den Wahlräumen, die Verwendung von Hilfsmitteln als auch die Unterstützung durch Hilfspersonen bei der Stimmabgabe.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Barrierefreiheit der nächsten Landtagswahl und der Kommunalwahlen einschließlich der Wahlräume uneingeschränkt gewährleisten?

Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung einer barrierefreien Wahl sind aktuell in der Vorbereitung und sollen zur kommenden Landtagswahl gelten. Hinsichtlich der Wahlräume gelten die entsprechenden Vorgaben der Wahlgesetze, welche deutlich machen, dass Wahlräume so ausgestaltet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Umsetzung der Vorgaben obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Die Kommunen sind als durchführende Behörden bei Wahlen in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten und einen barrierefreien Zugang sowie die Verwendung von Hilfsmitteln und notwendiger Unterstützung zu gewährleisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2019 einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht‘ in den Landtag eingebracht, mit dem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse beseitigt werden sollten und Wahlverfahren/Wahlmaterialien so ausgestaltet werden sollten, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Für seine Umsetzung werden wir auch weiterhin eintreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit bei Wahlen einschließlich der Wahlräume gehören in alle maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, wie Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz. Das unterstützen wir entweder durch eigene parlamentarische Initiativen oder ggf. durch die Unterstützung der Initiativen anderer Fraktionen. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, um barrierefreie Wahlräume auszuwählen Wahlunterlagen zu gestalten und die barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Bei Wahlen in Deutschland müssen Wähler mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und uneingeschränkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dies beginnt bereits beim Wahlrecht an sich. Beim erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen waren wir Mitantragsteller. Barrierefreiheit muss jedoch auch bei der Durchführung der Wahlen gewährleistet werden, d.h. Wahllokale sind entsprechend ausgestattet werden bzw. der Weg zu barrierefreien Wahllokalen entsprechend vereinfacht und ermöglicht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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