Flächendeckende Beratungs- und Betreuungsstruktur für Geflüchtete in Städten und Gemeinden

Eine Studie des Bundesamts für Migration (BAMF) und Flüchtlinge und des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl in Zusammenarbeit mit dem hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutschland aus dem Jahr 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass ein hoher Informations- und Beratungsmangel auf Seiten Asylsuchender besteht und die allgemeinen Informationen des BAMF nicht ausreichen. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung trage dazu bei, dass Asylsuchende ihre Rechte besser verstehen und ihren Pflichten besser nachkommen können, der effektive Zugang zu Verfahrensgarantien und Rechtsschutz werde so gewährleistet.

  1. Werden Sie die Ergebnisse der Studie zum Anlass nehmen, eine unabhängige, flächendeckende Asylverfahrensberatung für alle geflüchteten Menschen in Sachsen zu gewährleisten?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass damit alle geflüchteten Menschen in Sachsen erreicht werden, unabhängig davon, ob sie unter der Zuständigkeit von Unterbringungsbehörden, der Kommunen oder des Landes stehen und unabhängig davon, ob sie zentral oder dezentral untergebracht sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir nehmen wahr, dass Informationsmangel herrscht und Rechte oft nicht bekannt sind. Daraus ergibt sich eine Lücke zwischen Berechtigten und denjenigen, die ihre Rechte tatsächlich in Anspruch nehmen. Dem kann durch eine aktivere Beratungs- und Informationspolitik seitens der Behörden begegnet werden. Es war uns deshalb wichtig, die Migrationsberatung deutlich zu stärken und auch nach Bedarf zu differenzieren. Das ist uns in der zurückliegenden Legislaturperiode gut gelungen, indem wir neben der „klassischen“ Beratung auch neue Programme wie beispielsweise die „Arbeitsmarktmentoren“ aufgesetzt haben. Wir halten eine weitere Verbesserung des Beratungsangebotes für angemessen. Der wichtigste Kontakt, den nahezu alle haben, ist mit den offiziellen Behörden. Dort müssen wir ansetzen, um eine bessere Informations- und Beratungskultur durchzusetzen. Darüber hinaus wollen wir die Zugangsmöglichkeiten für unabhängige Beratungsstrukturen, besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen, weiter verbessern.

Wir fordern seit langem eine unabhängige flächendeckende Asylverfahrensberatung in den Kommunen, aber auch in Ankerzentren und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. Dazu müssen bestehende Beratungsstrukturen personell und finanziell aufgestockt werden und neue, auch mobile Beratungsstrukturen im ländlichen Raum zu etablieren beziehungsweise zu stärken.

Bereits mehr als ein Jahr vor der Veröffentlichung der genannten Studien hatte unsere Fraktion ein eigenständiges „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften“, Drs. 6/4865 vom 13. April 2016 vorgelegt, das bislang die bundesweit einzige umfangreiche landesgesetzliche Ausgestaltung der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) darstellt. Bedauerlicherweise hat außer unserer Fraktion keine andere Fraktion im Sächsischen Landtag dieser Initiative zugestimmt. Wir verweisen insbesondere auf die in den §§ 5ff. in diesem Unterabschnitt ausformulierten Individualansprüche auf Information und Beratung (§ 7 SächsFlüAG n.F.) und den garantierten Zugang zu Einrichtungen der Unterbringung für Hilfsorganisationen und Initiativen (§ 6 SächsFlüAG n.F.). Hätte der Landtag die vorgelegte Initiative beschlossen, wären die in den Studien beschriebenen Mängel im Freistaat Sachsen gar nicht erst entstanden. Wir setzen uns politisch schon lange für die Finanzierung von unabhängigen Asylverfahrensberatungs-Angeboten ein. Diese arbeiten in Sachsen noch immer weitestgehend ehrenamtlich. Es müsste mindestens eine entsprechende Beratungsstelle pro Landkreis und Kreisfreier Stadt geben, in den Landkreisen auch mit einer mobilen, dezentralen Struktur. Inzwischen gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und auch im BAMF Asylverfahrensberatungen. Dies ist einerseits unterstützenswert, andererseits war vor allem die Etablierung entsprechender Beratungsangebote in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen ein (zu) langer und harter Kampf.

Ja. Jeder Asylsuchende sollte den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die entsprechende Asylverfahrensberatung braucht natürlich auch Personalressourcen, die sich am Bedarf orientieren müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl den Freistaat Sachsen mit seinen Ministerien und Behörden als auch die Kommunen und kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Sachsen vorantreiben?

Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen? Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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In dieser Legislaturperiode wurden in nicht unerheblichem Umfang Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Der erstellte Aktionsplan liefert eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung und wir werden diese entsprechend begleiten. Dazu gehört für uns auch die Beteiligung der Verbände.

Durch die SPD wurde in Sachsen der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet. Dessen Maßnahmen wurden bisher leider noch nicht konsequent umgesetzt. Das wollen wir mit Nachdruck befördern und den Plan mit den Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln.

Wir streben eine inklusive Gesellschaft an, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Dazu wollen wir Barrieren für Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen abbauen und Teilhaberechte ausbauen. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen. Das dafür notwendige heilpädagogische Personal für inklusive Kitas muss gewährleistet werden. Für inklusiv arbeitende Schulen müssen Ressourcen für die Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Elternberatung bereitgestellt werden. Wir wollen nach dem Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in Kommunen und im Freistaat stärken und sie in alle politischen Entscheidungen einbeziehen, die sie betreffen. Besonders wichtig ist uns, dass die Menschen, um die es geht, nämlich Menschen mit Behinderung umfassend und auf Augenhöhe in den Umsetzungsprozess zum Bundesteilhabegesetz einbezogen werden. Denn sie wissen am besten, was sie brauchen, sie haben Erfahrungen gemacht mit Ämtern und Leistungserbringern und wissen, was gut und was gar nicht funktioniert hat.

Ein Schwerpunkt werden die Bereiche Bildung und Ausbildung sein. Damit die Beschulung aller Kinder mit Behinderungen in allen Schulen möglich ist, müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sowohl die pädagogisch notwendige personelle als auch die sächliche Ausstattung den Anforderungen einer inklusiven Schule anzupassen. Hierfür werden wir einen verbindlichen Zeitplan entwickeln. Auch für die Berufsausbildung werden wir ein inklusives Ausbildungssystem etablieren. Dafür sind an den Berufsschulen die räumlichen und personellen Bedingungen zu schaffen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument der assistierten Ausbildung werden wir in Sachsen stärker bewerben und umsetzen. Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Besonders im ÖPNV, bei Verkehrsdienstleistungen, beim Wohnen, im Wohnumfeld sowie beim Zugang zu Verwaltung werden wir deren Herstellung unterstützen. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen wird auf Landesebene umgesetzt, indem der Austausch bei der Erarbeitung parlamentarischer Initiativen erfolgt. Außerdem wird im Rahmen von Haushaltsdebatten auf die Einstellung ausreichender finanzieller Mittel geachtet. Dies betrifft auch die Förderung der Arbeit der Verbände und der Projekte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist zu unterstützen, dass die Novellierung des Grundlagengesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft realisiert wird, damit dessen Geltungsbereich auch die Kommunen umfasst und Verbindlichkeiten für die Einrichtung kommunaler Beiräte sowie die Bestellung Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen geschaffen werden.

Die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir durch eine entsprechende Änderung der Einzelgesetze sowie einen Inklusionsplan vorantreiben. Betroffene sind dabei selbstverständlich einzubeziehen. Dabei ist u.a. auf eine ausreichende Zeit sowie nachhaltige Mitwirkungsmöglichkeiten zu achten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Neben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist umfassende Barrierefreiheit für alle ein zentrales Element der praktischen Durchsetzung des Wahlrechts. Dies betrifft sowohl den Zugang zu den Wahlräumen, die Verwendung von Hilfsmitteln als auch die Unterstützung durch Hilfspersonen bei der Stimmabgabe.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Barrierefreiheit der nächsten Landtagswahl und der Kommunalwahlen einschließlich der Wahlräume uneingeschränkt gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung einer barrierefreien Wahl sind aktuell in der Vorbereitung und sollen zur kommenden Landtagswahl gelten. Hinsichtlich der Wahlräume gelten die entsprechenden Vorgaben der Wahlgesetze, welche deutlich machen, dass Wahlräume so ausgestaltet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Umsetzung der Vorgaben obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Die Kommunen sind als durchführende Behörden bei Wahlen in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten und einen barrierefreien Zugang sowie die Verwendung von Hilfsmitteln und notwendiger Unterstützung zu gewährleisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2019 einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht‘ in den Landtag eingebracht, mit dem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse beseitigt werden sollten und Wahlverfahren/Wahlmaterialien so ausgestaltet werden sollten, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Für seine Umsetzung werden wir auch weiterhin eintreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit bei Wahlen einschließlich der Wahlräume gehören in alle maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, wie Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz. Das unterstützen wir entweder durch eigene parlamentarische Initiativen oder ggf. durch die Unterstützung der Initiativen anderer Fraktionen. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, um barrierefreie Wahlräume auszuwählen Wahlunterlagen zu gestalten und die barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Bei Wahlen in Deutschland müssen Wähler mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und uneingeschränkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dies beginnt bereits beim Wahlrecht an sich. Beim erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen waren wir Mitantragsteller. Barrierefreiheit muss jedoch auch bei der Durchführung der Wahlen gewährleistet werden, d.h. Wahllokale sind entsprechend ausgestattet werden bzw. der Weg zu barrierefreien Wahllokalen entsprechend vereinfacht und ermöglicht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Dezentralisierte Unterbringung geflüchteter Menschen

Das novellierte Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sieht vor, dass Menschen im Asylverfahren mit einer unterstellten „schlechten Bleibeperspektive“ bis zu 24 Monate zur Wohnsitznahme in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verpflichtet werden können. Integrationspolitische Ziele werden dabei konterkariert: Denn ein hoher Anteil derer, für welche die verlängerte Wohnsitznahme gelten wird, wird auf lange Sicht dennoch in Sachsen beziehungsweise Deutschland leben. Für die Zeit des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die wirtschaftliche, soziale und sprachliche Integration sowie die gesellschaftliche Partizipation erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Durch die äußerst beengte Wohnsituation und zusätzliche psychisch negativ wirksame Faktoren wie die ständige Überwachung durch Sicherheitspersonal besteht die Gefahr, dass sich bei der Ankunft bestehende Krankheiten chronifizieren, woraus sich teilweise auch neue Krankheitsbilder ergeben.

  1. Werden Sie die Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes aus dem Dezember 2018 revidieren?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie geflüchtete Menschen bereits im Asylverfahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral unterbringen?
  3. Sehen Sie die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch das Land als ausreichend an? Wenn nein, wie werden Sie die Kommunen hierbei stärker unterstützen?
  4. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um alle besonders Schutzbedürftigen, wie nach EU- Aufnahmerichtlinie definiert, bei ihrer Ankunft zu identifizieren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Unterbringungsbehörden besonders Schutzbedürftigen entsprechend ihrer Bedarfe Wohnungen zur Verfügung stellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Revidierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist nicht vorgesehen und die bisherigen Regelungen der Unterbringung sollen fortgeführt werden. Ferner werden bisherigen Maßnahmen der Unterstützung als ausreichend erachtet.

Wenn sich die Chance zu einer Verbesserung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durch progressive Mehrheiten nach der Wahl bietet, werden wir diese Chance wahrnehmen. Das Ziel ist dezentrale Unterbringung. Das können wir in dem geplanten Integrations- und Teilhabegesetz festhalten. Gerade außerhalb der drei großen Städte sollte das ein geringes Problem sein. Wir wollen vor allem ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen, welches die guten bestehenden Maßnahmen wie Landessprachprogramm und der Geflüchtetensozialarbeit verstetigt, klare Erwartungen an eine gelingende Integration festschreibt und eine deutliche Aufgabenverteilung zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen regelt.

Wir GRÜNE streben eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen an und sprechen uns gegen die lange Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und großen Gemeinschaftsunterkünften aus. Das gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen. Im Landtag hat die Fraktion gegen die Novellierung des „Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ gestimmt, da wir die Unterbringung für 24 Monate für menschenunwürdig und nicht mit Menschenrechten vereinbar ist. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Aufnahme von Geflüchteten eine solidarische Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, und die Kommunen müssen dafür ausreichend finanzielle Unterstützung durch Land und Bund bekommen. Kommunen die sich dafür entscheiden, mehr Geflüchtete aufzunehmen, müssen entsprechend ausgestattet werden.

Wir werden dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weiter die im LINKEN „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme“ (Drucksache 6/4865) enthaltenen Forderungen entgegenhalten – etwa Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung. Auch nach der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2018 werden der Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie ignoriert. Die Novelle zielt auf drei Ebenen: die gemeindescharfe Wohnsitzauflage, die Neuregelung der Asylpauschale und die Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für bestimmte Geflüchtete. Z. B. bedeutet insbesondere der dritte Punkt erhebliche Einschnitte für die Betroffenen. Sachsen macht von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1 b Asylgesetz Gebrauch und sperrt auch Menschen mit einer „niedrigen Bleibeperspektive“ für bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. DIE LINKE fordert ein kommunal realisierbares und durchfinanziertes Unterbringungskonzept, das eine vorrangige Unterbringung in Wohnungen bei dezentraler Verteilung vorsieht. Dazu gehört ein kommunales „Umzugsmanagement“. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Verweildauer auf drei Monate zu garantieren, bei Familien mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Menschen auf sechs Wochen. Die bisherige Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch den Freistaat reicht nicht aus. Die Landespauschale muss bedarfsgerecht gestaltet werden. Neben einer angemessenen Unterkunft müssen wir eine grundlegende medizinische Versorgung der Asylsuchenden sicherstellen. DIE LINKE fordert zudem die Festschreibung von Standards für Clearingverfahren entsprechend Artikel 22 der EU-Aufnahmerichtlinie für die EAE.

Eine dezentrale Unterbringung ist immer vorzuziehen und Integrationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bildung und Weiterbildung haben auch bei schlechter Bleibeperspektive ihre Berechtigung. Diese Ziele wollen wir auch umsetzen. Die dezentrale Unterbringung wollen wir in Zusammenarbeit mit den Kommunen gewährleisten. Die Kommunen sind dabei selbstverständlich ausreichend zu unterstützen. Alle beteiligten Akteure sind natürlich entsprechend zu sensibilisieren, um besonders Schutzbedürftige bereits bei ihrer Ankunft zu identifizieren. Die besondere Schutzbedürftigkeit muss sich dabei auch in der konkreten Form der Unterstützung niederschlagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung der Migrant*innenbeiräte

Derzeit existieren in den drei kreisfreien Städten sowie in Zittau kommunale Migrant*innenbeiräte, die unter unterschiedlichen Namen geführt werden. Die Rechte der Migrant*innenbeiräte variieren. Alle vier Beiräte besitzen das Rederecht im Stadtrat, lediglich der Leipziger Beirat hat das Antragsrecht, nur der Dresdner Beirat wird durch Migrant*innen selbst gewählt, alle anderen Beiräten werden lediglich durch den Stadtrat benannt.

  1. Werden Sie die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene unterstützen? Welchen rechtlichen Rahmen sehen Sie für diese vor?
  2. Sollen geflüchtete Menschen aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können? Wenn ja, mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status?
  3. Welche Rechte werden Sie den Mitgliedern des Beirats sowie dem Beirat als Gremium auf Landesebene garantieren? Welche Recht sollten sie auf kommunaler Ebene haben?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie die Partizipation von Migrant*innen und Geflüchteten auf kommunaler und Landesebene stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir werden die Einrichtung der Migrant*innenbeiräte auf den jeweiligen Ebenen unterstützen. Im Moment müssen wir, aufgrund eines Kompromisses für die Unterstützung den Umweg über den neu gegründeten Dachverband gehen. Wir wollen es aber in einem Integrations- und Teilhabegesetz festschreiben. Darin sollen auch die Konditionen für die Wahl bestimmt werden. Das Gesetz soll in Zusammenarbeit mit den Akteuren der sächsischen Migrationspolitik entstehen und die Maßnahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II, auch im Bereich Teilhabe, aufgreifen und weiterentwickeln.

Mit dem Entwurf für ein sächsisches Teilhabegesetz fordern wir die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene. Die Organisationsmitglieder des Landesbeirates sollen gesetzlich geregelt werden und umfassen unter anderem Vertreter*innen des Dachverbandes Sächsischer Migrant*innenorganisationen. Die Teilnahme in Migrant*innenbeiräten auf kommunaler Ebene soll unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Status erfolgen, um Diskriminierungen auszuschließen. Wir streben Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte auf kommunaler Ebene sowie Stellungnahmen und Empfehlungen auf Landesebene an.

Die Linksfraktion ein „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration“ in den Landtag eingebracht, der die hier angesprochenen Fragen umfänglich behandelt. Darin wird die Unterstützung der Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene systematisch geregelt. Geflüchtete sollen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können. Es sollen auf verschiedenen Ebenen Beiräte gebildet werden, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Ein Sächsischer Landesrat für Integrations- und Migrationsfragen soll aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie Männer und Frauen gleichberechtigt. Kommunale Räte hätten das Recht, einen Vertreter in die Sitzungen des Kreistages, des Stadtrates oder des Gemeinderates zu entsenden, dem in Angelegenheiten, welche die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund sowie das gedeihliche und friedvolle Zusammenleben berühren, ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht zusteht. Kommunale Beauftragte für die Belange der Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden von den Landkreisen und Gemeinden mit eigener Verwaltung verpflichtend bestellt. Sie sollen auf die Wahrung der Belange der in der jeweiligen Gemeinde, der Stadt oder im jeweiligen Landkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung eines von Anerkennung und gegenseitigem Respekt aller Menschen sowie von Offenheit und Toleranz für andere Kulturen getragenen gedeihlichen und friedvollen Zusammenlebens sowie die weitere Festigung bereits bestehender Teilhabe- und Integrationsstrukturen hinwirken.

Wenn dies in einzelnen Kommunen gewünscht und sinnvoll ist, haben alle Beteiligten dafür auch unsere Unterstützung. Wir werden dies jedoch von der jeweiligen Kommune abhängig machen. Eine stärkere Partizipation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund kann am Ende nur für unsere gesamte Gesellschaft von Vorteil sein. Auf Landesebene gibt es von unserer Seite bisher keine konkreten Planungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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