Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Schulgesetz macht explizit das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage deutlich. Die Grundlagen für eine entsprechende Bildungsgerechtigkeit sind damit geschaffen, und wir werden uns für die entsprechende Umsetzung weiter einsetzen.

Wir setzen uns für das „längere gemeinsame Lernen“ ein. Grundlage ist für uns der kluge Gesetzentwurf des Volksantrags „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnen- differenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Wichtig sind außerdem die pädagogischen Konzepte in den Schulen, in denen das Thema Vielfalt zu berücksichtigen ist.

Wir GRÜNE wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Mit modernen Konzepten wollen wir Chancengerechtigkeit und Leistung in einer neuen Kultur des Lernens verbinden. Den Schwerpunkt legen wir auf die individuelle Förderung aller Schüler*innen. Dabei begreifen wir Vielfalt als Bereicherung. Das längere gemeinsame Lernen leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache wollen wir durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget ablösen, mit dem bedarfsgerecht Schulassistent*innen und sonderpädagogische Lehrkräfte finanziert werden können. Bildungsbenachteiligungen müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb wollen wir Bildungseinrichtungen in einem herausfordernden sozialen Umfeld mit einem Bildungsbonus unterstützen, mit dem zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Auch Ganztagsschulen haben einen hohen Einfluss auf den Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Wir wollen ein Programm GanztagPlus zur Förderung integrierter Ganztagsschulen auflegen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden.

DIE LINKE setzt sich für die Einführung der Gemeinschaftsschule ein. In Verbindung mit einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur bietet das längere gemeinsame Lernen eine sinnvolle pädagogische Lösung. Erfahrungen im Umgang mit sozialer und kultureller Verschiedenheit gehören zum schulischen Lernen genauso wie der Unterricht in den Naturwissenschaften. Wir brauchen im Freistaat Sachsen eine Pädagogik der Vielfalt in Gemeinsamkeit. Wer den schulischen Auftrag auf Leistungserbringung verengt und nicht auch soziales Lernen einbezieht, der muss sich nicht wundern, wenn Rohheit und Gewalt zunehmen.

Frage 1: Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, muss man feststellen, dass wir in Sachen Bildungsgerechtigkeit viel Nachholbedarf haben. Dabei sind insbesondere die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsferneren Familien sowie die noch immer hohen Schulabbrecherquoten in Sachsen zu nennen. Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt werden kann. Wir setzen daher u.a. auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren. Für nicht sinnvoll erachten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft.
Frage 2: Durch eine qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen

Die UN Behindertenkonvention fordert in Artikel 27 einen „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt“, der das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsumfeldes einschließt. Tatsächlich ist der Arbeitsmarkt jedoch stark segregiert. Die Sozial- und Altersversicherung ist gegenwärtig an die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gebunden. Im Falle gesetzlich geschaffener Alternativen wie dem Persönlichen Budget zahlen Kostenträger keine Sozialversicherungsbeiträge. Das hindert Menschen an der freien Wahl des Arbeitsumfeldes und bindet sie an die WfbM. Wie werden Sie sicherstellen, dass

  1. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an allgemein zugänglichen Arbeitsplätzen geschaffen werden?
  2. Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren?
  3. Zeitpläne für die Abschaffung der Behindertenwerkstätten konzipiert und Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Die Sächsische Staatsregierung hat 2016 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet. Dieser sieht auch Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen vor. Diese Maßnahmen werden wir weiter umsetzen und fortentwickeln.

Zu 2. Das Anliegen werden wir prüfen.

Zu 3. Eine Abschaffung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist nicht vorgesehen, sie werden eher als notwendig erachtet.

Auf Bundesebene ist eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu diskutieren, wenn auch weiterhin Menschen mit Behinderungen – trotz deutlich verbesserter Arbeitsmarktzahlen – nicht von diesem Aufschwung profitieren und Arbeitgeber lieber die Abgabe zahlen statt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Die Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention gilt es konsequenter als bisher umzusetzen. In Fragen der Sozial- und Altersversicherung können wir uns nur im Sinne des Anliegens an die Bundesebene wenden. Die entsprechenden Gesetze müssen aber dort geändert werden. Eine gänzliche Abschaffung der Werkstätten ist für uns im Moment kein Ziel. Werkstätten bieten für manche Menschen mit Behinderung derzeit immerhin noch die zweitbeste Alternative zur Beschäftigung.

Menschen mit Behinderung profitieren unterdurchschnittlich vom konjunkturellen Aufschwung und vom Fachkräftemangel. Die Förderung von Zuverdienstfirmen und Integrationsfirmen wurde jahrelang zurückgefahren, obwohl diese gerade Menschen mit Psychiatrieerfahrung mit angepassten Arbeitszeiten und Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfällen eine individuell angemessene Arbeit auf dem allgemeinen Markt bietet. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind immer noch der Regelbeschäftigungsort nach Verlassen der Förderschule. Entgegen dem gesetzlichen Auftrag ist der Übergang aus einem Beschäftigungsverhältnis in einer Werkstatt in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eher die Seltenheit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag setzen sich ein für: die Verbesserung des Übergangs von der Förderschule ins Berufsleben, die Anpassung der Curricula im Berufsbildungsbereich der Werkstätten an Regelberufsabschlüsse, den Ausbau des bewährten Systems der Integrationsfirmen und Zuverdienstfirmen, den Ausbau von Anreizsystemen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber motivieren sollen, verstärkt Menschen mit Behinderungen einzustellen, die Verankerung eines Vielfalts­managements (Diversity-Management) in Unternehmen und Maßnahmen zur Förderung von Vielfaltsmanagement in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU).

DIE LINKE Sachsen setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderungen auch durch Arbeit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu wollen wir Landesausbildungs- und -beschäftigungsprogramme gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den kommunalen Integrationsämtern und der Rentenversicherung zu einem integrierten Sonderprogramm weiterentwickeln. Betriebe sollen bei der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und der Beantragung von Förderung zur Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen besser unterstützt werden. Gleichzeitig setzen wir uns für eine Gesetzesreform zur Vereinfachung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe nach SGB IX ein. Der Mindestlohn muss in WfbM auch für Werkstattbeschäftigte gelten. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag ist zu diesem Thema in der 6. Wahlperiode parlamentarisch mehrfach aktiv geworden. Es gab u. a. einen Antrag in Drs 6/1690 „Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen“ und eine Große Anfrage in Drs 6/7006 „Arbeit von Menschen mit Behinderungen“. Der Gesetzentwurf in Drs 6/13144 „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz -SächsInklusG)“ enthält in den §§ 21 und 22 dementsprechende Festlegungen, wie einen Sächsischen Landesförderplan für Arbeit und Beschäftigung. Unstrittig sind WfbM in ihrer jetzigen Ausgestaltung exkludierende Sondereinrichtungen. Eine Reduzierung von WfbM muss aber unbedingt mit der Schaffung passender Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten einhergehen, sodass Zeitpläne zu deren Abbau derzeit nicht bestehen.

Die Herausforderung beginnt bereits in der Schule. Das gemeinsame Lernen von Menschen, mit und ohne Behinderung, ist eine wichtige Vorbereitung auf das Arbeitsleben. Der Übergang von Schule und Beruf funktioniert nur unzureichend. Auf die Förderschulzeit folgen häufig weitere Maßnahmen zur Qualifizierung. Für einen besseren Zugang müssen weiterhin Arbeitsassistenzen sowie die barrierefreie Ausstattung einzelner Arbeitsstätten stärker unterstützt werden. Die über den Kommunalen Sozialverband Sachsen gewährten Unterstützungen werden wir überprüfen und gegebenenfalls ausbauen. Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch leisten Behindertenwerkstätte oft einen guten Beitrag. Wir wollen sie daher nicht abschaffen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem sicherstellen

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Freistaat Sachsen verfügt mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ über ein Instrument, mit dem das barrierefreie Bauen auch im Gesundheitsbereich gefördert werden kann. Dieses Programm wird von uns sehr begrüßt und soll fortgeführt werden.

Für genau diesen Zweck haben wir das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ sowohl inhaltlich erweitert, als auch um eine weitere Million Euro aufgestockt.

Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen zu erhöhen, muss zielstrebig verfolgt werden, indem die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Medizinische Gesundheitszentren in Sachsen fördern. Sie können gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges medizinisches Angebot bündeln. Die Erreichbarkeit für die Patientinnen – mit oder ohne Beeinträchtigung – wird verbessert, die sektorenübergreifende Versorgung wird gefördert (durch Interprofessionalität im Haus) und auch die Barrierefreiheit kann besser gefördert und sichergestellt werden als in altangemieteten Praxen.

Die medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bereich sozialer Daseinsvorsorge. Die fehlende Barrierefreiheit im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung ist demzufolge eine schwerwiegende strukturelle Benachteiligung insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Deshalb halten wir es zum einen für erforderlich, die Pflicht zur Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung gesetzlich festzuschreiben, z. B. in einem Inklusionsgesetz. Zum anderen sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht zur Finanzierung von Maßnahmen der Barrierefreiheit, vor allem auch in Arztpraxen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag innerhalb der Haushaltdebatten der vergangenen Jahre immer wieder die Auflage eines Aktionsprogrammes Barrierefreiheit gefordert. Wir sehen es als staatliche Verantwortung an, steuernd sowie durch die Bereitstellung finanzieller Mittel einzugreifen, damit Arztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung schrittweise und zügig so umgestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Anreize sind in diesem Falle nach unserer Erfahrung, z. B. mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“, zwar nicht abzulehnen, aber sie sind auch nicht ausreichend, um angesichts des Ärztemangels vor allem im ländlichen Raum Sachsens und des Kostendrucks im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einem flächendeckenden Netz barrierefreier Arztpraxen zu kommen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl den Freistaat Sachsen mit seinen Ministerien und Behörden als auch die Kommunen und kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Sachsen vorantreiben?

Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen? Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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In dieser Legislaturperiode wurden in nicht unerheblichem Umfang Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Der erstellte Aktionsplan liefert eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung und wir werden diese entsprechend begleiten. Dazu gehört für uns auch die Beteiligung der Verbände.

Durch die SPD wurde in Sachsen der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet. Dessen Maßnahmen wurden bisher leider noch nicht konsequent umgesetzt. Das wollen wir mit Nachdruck befördern und den Plan mit den Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln.

Wir streben eine inklusive Gesellschaft an, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Dazu wollen wir Barrieren für Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen abbauen und Teilhaberechte ausbauen. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen. Das dafür notwendige heilpädagogische Personal für inklusive Kitas muss gewährleistet werden. Für inklusiv arbeitende Schulen müssen Ressourcen für die Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Elternberatung bereitgestellt werden. Wir wollen nach dem Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in Kommunen und im Freistaat stärken und sie in alle politischen Entscheidungen einbeziehen, die sie betreffen. Besonders wichtig ist uns, dass die Menschen, um die es geht, nämlich Menschen mit Behinderung umfassend und auf Augenhöhe in den Umsetzungsprozess zum Bundesteilhabegesetz einbezogen werden. Denn sie wissen am besten, was sie brauchen, sie haben Erfahrungen gemacht mit Ämtern und Leistungserbringern und wissen, was gut und was gar nicht funktioniert hat.

Ein Schwerpunkt werden die Bereiche Bildung und Ausbildung sein. Damit die Beschulung aller Kinder mit Behinderungen in allen Schulen möglich ist, müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sowohl die pädagogisch notwendige personelle als auch die sächliche Ausstattung den Anforderungen einer inklusiven Schule anzupassen. Hierfür werden wir einen verbindlichen Zeitplan entwickeln. Auch für die Berufsausbildung werden wir ein inklusives Ausbildungssystem etablieren. Dafür sind an den Berufsschulen die räumlichen und personellen Bedingungen zu schaffen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument der assistierten Ausbildung werden wir in Sachsen stärker bewerben und umsetzen. Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Besonders im ÖPNV, bei Verkehrsdienstleistungen, beim Wohnen, im Wohnumfeld sowie beim Zugang zu Verwaltung werden wir deren Herstellung unterstützen. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen wird auf Landesebene umgesetzt, indem der Austausch bei der Erarbeitung parlamentarischer Initiativen erfolgt. Außerdem wird im Rahmen von Haushaltsdebatten auf die Einstellung ausreichender finanzieller Mittel geachtet. Dies betrifft auch die Förderung der Arbeit der Verbände und der Projekte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist zu unterstützen, dass die Novellierung des Grundlagengesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft realisiert wird, damit dessen Geltungsbereich auch die Kommunen umfasst und Verbindlichkeiten für die Einrichtung kommunaler Beiräte sowie die Bestellung Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen geschaffen werden.

Die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir durch eine entsprechende Änderung der Einzelgesetze sowie einen Inklusionsplan vorantreiben. Betroffene sind dabei selbstverständlich einzubeziehen. Dabei ist u.a. auf eine ausreichende Zeit sowie nachhaltige Mitwirkungsmöglichkeiten zu achten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Assistenzbedarf ermöglichen

In der Pflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Damit verfügen die Betroffenen auch über ein Wunsch- und Wahlrecht ihrer Wohnform (z.B. Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung). Gleichzeitig steht ihnen die Wahl der Hilfeform frei (z.B. Leistungen eines Pflegedienstes, Nachbarschaftshilfe oder persönliches Budget als Unterstützung). Menschen mit Assistenzbedarf werden seitens der Leistungsträger allerdings immer wieder unter Druck gesetzt, die jeweils kostengünstigste Form zu wählen. Der Wechsel aus einem Heim in ein selbstbestimmtes Leben mit eigener Wohnung und persönlicher Assistenz ist daher die Ausnahme, während der Wechsel ins Heim begünstigt und teilweise sogar erzwungen wird.

Wie werden Sie sicherstellen, dass sich Menschen mit Assistenzbedarf frei für die Wohnform und die Hilfeform entscheiden können?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen einer Evaluierung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch werden wir das Anliegen mit aufgreifen und mit den Kostenträgern erörtern.

In solchen Fragen wollen wir mit den Kostenträgern Lösungen finden, denn es darf nicht sein, dass die „Kosten“ vor dem Menschen kommen.

Für uns GRÜNE gilt: Gute Pflege stellt den Menschen in den Mittelpunkt, dem ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden soll. Wir wollen für jede und jeden das passende ambulante Wohn- und Pflegeangebot (z.B. Pflege-WGs, Mehrgenerationenwohnen, betreute Wohnformen) ermöglichen, Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege fördern statt weitere Großeinrichtungen zu bauen, die Grundlagen für den Ausbau alternativer Wohnformen schaffen durch die Anpassung von Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung und im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz sowie eines Ausbaus des Förderprogramms „Mehrgenerationenwohnen“, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf unabhängige Beratung (§ 7a SGB XI Pflegeberatung) durch die Stärkung alternativer Beratungsangebote neben den Pflegekassen (z.B. Pflegekoordinatoren) sowie den deutlichen Ausbau des Netzes an Pflegekoordinatoren und -koordinatorinnen sowie die Weiterentwicklung ihres Tätigkeitsprofils im Freistaat Sachsen erreichen. Mit einem Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen sollen konkrete Maßnahmen und Projekte von Gemeinden im ländlichen und städtischen Raum finanziell unterstützt werden, die es älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ermöglichen, im vertrauten Wohnumfeld leben zu bleiben. Die Förderung von barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum ist genauso wichtig wie die Förderung innovativer Wohnformen für ältere Menschen als Alternative zu Pflegeheimen. Im unmittelbaren Wohnumfeld werden Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Nahverkehr, Ärztinnen und Ärzte sowie ein Mix aus Pflege- und Unterstützungsangeboten benötigt. Begegnungsorte für die Nachbarschaft sollen dabei helfen, gemeinsam statt einsam alt zu werden.

Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu wohnen, auch wenn sie hilfe- und unterstützungsbedürftig werden. Für diesen Grundsatz steht DIE LINKE ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Diesem Anspruch entspricht das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz noch nicht, es muss dementsprechend novelliert werden. Das Gesetz sollte einen abgestuften Anforderungs- und Kriterienkatalog zur Anerkennung der unterschiedlichen Wohnformen enthalten. In dieses Gesetz gehört die Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts in Bezug auf die gewünschte Wohnform. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir setzen uns auch für ein Sächsisches Inklusionsgesetz ein, das analog zur UN-Behindertenrechtskonvention Grundsätze für alle Lebensbereiche, auch den des Wohnens, bestimmt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hatte auch in dieser Wahlperiode in Drucksache 6/13144 einen dementsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dies wird voraussichtlich auch in der folgenden Wahlperiode erforderlich sein. Im Rahmen des Leistungsrechtes sehen wir es als selbstverständlich an, dass auch hier im Sinne der UN-BRK ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Hilfeform gesichert werden muss. Es ist den bestehenden Mehrheiten im Sächsischen Landtag geschuldet, dass es hierbei Defizite gibt. Wir sehen diese u. a. darin, dass die Durchsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wird, obwohl sie Menschenrecht sind, und dass die Fachaufsicht über die Umsetzung des Leistungsrechtes nicht beim Sozialministerium angesiedelt wurde. Dagegen werden wir uns auch weiterhin aktiv wenden.

Durch eine barrierefreie Ausstattung und mehr barrierfreien Wohnungen sollten Menschen mit Assistenzbedarf mehr Auswahl haben. Die Wahlfreiheit der Wohnform soll dabei weiter in der Hand der Betroffenen liegen und nicht aus finanziellen Gründen vorweggenommen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Inklusionsinstrument für die Teilhabe in der Gesellschaft dar. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr sind hier erhebliche Mängel festzustellen. So sind beispielsweise im Umfeld der Haltestellen die Bordsteine nicht immer abgesenkt, was den Zugang erschwert, und die Informationen über defekte Fahrstühle nicht aktuell oder unvollständig. Auch essentielle Hinweise zur Orientierung stehen bisher nicht flächendeckend in Brailleschrift zur Verfügung.

Wie werden Sie die Barrierefreiheit in Sachsen verbessern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr regelt explizit, dass Belange von Menschen mit Behinderungen im ÖPNV beachtet werden sollen, zuständig dafür sind in erster Linie aber die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge dem Anliegen entsprechend Rechnung zu tragen.

Wir stärken das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV, um Infrastruktur und Fahrzeuge im ÖPNV und SPNV zu modernisieren. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss bei allen Investitionen höchste Priorität genießen.

Wir wollen mit einem Landesprogramm den barrierefreien Umbau der Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen fördern und vorantreiben. Mit der Deutschen Bahn wollen wir dazu eine Rahmenvereinbarung abschließen. Bis 2025 sollen alle Haltepunkte und Bahnhöfe des Nahverkehrs im Freistaat Sachsen vollständig barrierefrei ausgebaut sein. Doch nicht nur Bahnhöfe, sondern auch Züge, Busse, der Schienenersatzverkehr und die Toiletten in Bahnhöfen müssen barrierefrei sein.

Im Gegensatz zur sächsischen Regierung halten wir am Ziel der Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 fest. Dazu sollen die Landesmittel aufgestockt werden, u. a. durch eine 50-50-Verteilung der vom Bund bereitgestellten Mittel Mittel für Straßenbau und Schiene (bisher fließt davon fast alles in den Straßenbau). Wir streben eine umfassende ÖPNV-Reform an, um in jeder sächsischen Kommune mindestens einen 2-Stunden, in größeren Kommunen einen 1h- bis ½-Stunden-Takt zu garantieren. Denn ein gutes ÖPNV-Angebot ist der beste Garant für einfache Mobilität. Zu unseren Reformvorschlägen gehört auch: Alle Menschen, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen bei der Nutzung von Bus und Bahn unsicher fühlen, sollen einen niedrigschwelligen, kostenfrei und flexibel nutzbaren Begleitservice in Anspruch nehmen können, der als Teil des in Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Sicherstellungsauftrags einer persönlichen Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit dient (nicht Fahrdienst nach SGB II oder SGB XII). Außerdem soll es stets aktuelle, korrekte und verständliche (i. S. der Barrierefreiheit) Angebotsinformationen (inkl. Erreichbarkeit barrierefreier Linien und Zugänge) über den Regelbetrieb und Änderungen geben, an Haltestellen, in Fahrzeugen und im Internet. Im Störungsfall soll umgehend informiert werden. Wenn es eine planmäßige Abweichung ist (z. B. Baustelle), muss in ausreichendem Abstand vorher und während der gesamten Dauer der Abweichung informiert werden, inkl. Alternativen. Diese Bedingungen müssen in Verträgen festgeschrieben und Nichteinhaltung geahndet werden. Fahrgäste müssen dann entschädigt werden (z.B. Geld zurück, wenn mehr als 15 min. Verspätung).

Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Hauptvoraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, gerade weil vielen Betroffenen eine Nutzung des Individualverkehrs generell nicht möglich ist. Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir werden daher alle Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn in die Pflicht nehmen, flächendeckend barrierefreie Mobilität zu ermöglichen. Neuanschaffungen sind so zum Beispiel weniger förderungswürdig, wenn sie nicht barrierefrei sind. Auch im Servicebereich haben die Verkehrsverbünde leider noch großen Nachholbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aussetzung aller Dublin Abschiebungen

Im Rahmen von Dublin-Überstellungen kommt es regelmäßig zu Familientrennungen. Weiterhin werden auch besonders schutzbedürftige Personen (Familien, Menschen mit Behinderung) in EU- Staaten mit zweifelhaften Asylverfahren überstellt (z.B. Familien mit Kleinkindern nach Italien). Für die Organisation dieser Abschiebungen sind die Länder zuständig. Ob sie erfolgen, hängt davon ab, ob die Ausländerbehörden vor Ort tätig werden oder die Überstellungsfrist verstreichen lassen.

  1. Wie stehen Sie zu Abschiebungen im Rahmen der Dublin-III-VO?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zentrale Ausländerbehörde bei der Zuständigkeit eines anderen Unterzeichnerstaats für das Asylverfahren die Überstellungsfrist verstreichen lässt? Wie wollen Sie dies bei Unterzeichnerstaaten sicherstellen, deren Unterbringungsbedingungen immer wieder als ungenügend kritisiert werden, wie Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Die Dublin-III-VO ist in ein wichtiger Bestandteil der europäischen Asylpolitik und sollte beibehalten werden.

Zu 2.: Dies wird abgelehnt.

Zu 3.: Es gelten für uns die europäischen Rechtsvorgaben

Das Dublin-III-System muss dringend überarbeitet werden. Entscheidungen verschiedener deutscher Gerichte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass auch Abschiebungen in andere EU-Länder nicht gemacht werden können, weil dort keine anständige Versorgung gesichert ist. Auch wenn es bisher nicht auf europäischer Ebene gelungen ist, müssen wir endlich zu einer vernünftigen Verteilung auf die Mitgliedsstaaten der EU kommen. Dublin III ist ein unfaires System für die Länder an den Grenzen der EU. Die Zustände, etwa im griechischen Flüchtlingslager „Moria“ sind unhaltbar.

Wir lehnen Abschiebungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“ (innerhalb Europas) ab, da wir das System für dringend reformbedürftig halten. Es braucht ein faires System für Schutzsuchende bei dem anhand eines festen Schlüssels und der Wünsche der Geflüchteten verteilt wird. Dabei sind auch Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse entscheidend. Insbesondere in Länder in denen menschenunwürdige Behandlung, Obdachlosigkeit oder Haft droht, wie etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn, darf nicht abgeschoben werden. Das gilt umso mehr bei besonders schutzbedürftigen Menschen wie Schwangeren, Familien mit (Klein-)kindern und psychisch Kranken. Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit und Information von Ausländerbehörden und Zentraler Ausländerbehörde über mögliche Abschiebehindernisse sowie ausreichend Zeit Rechtsschutz zu suchen. Das Kindeswohl ist bei Abschiebungen immer vorrangig zu berücksichtigen und Familien dürfen nicht getrennt werden.

DIE LINKE fordert eine grundlegende Änderung der Dublin-Verordnung. Die Übereinkunft bürdet die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten einseitig den überforderten EU-Mitgliedstaaten mit relevanten EU-Außengrenzen auf und ignoriert die berechtigten Wünsche der Schutzsuchenden. Die Alternative zum gescheiterten Dublin-System ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge. So könnten Familienbande und vorhandene Sprachkenntnisse positiv genutzt werden, statt die Menschen gegen ihren Willen von einem Land ins andere zu schicken. Das Dublin-III-Abkommen ist ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einem humanen Umgang mit Flucht und Migration in der EU. Vor allem Deutschland behindert eine Lösung für die Verteilung von Geflüchteten und einen fairen finanziellen Ausgleich. Das Verstreichenlassen der Überstellungsfrist ist durchaus Praxis in anderen Bundesländern. DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, dieser Praxis zu folgen. Eine wachsende Zahl von Verwaltungsgerichten stoppt die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Italien, Griechenland und Ungarn mit der Begründung, dass die dortige Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden systemische Mängel aufweist. Diese Spruchpraxis muss auch Gerichten in Sachsen vermittelt werden. Für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen, die einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten müssen, fordert DIE LINKE besondere Clearingstellen, die sicherstellen, dass alle notwendige Vorsorge für den Schutz der betreffenden Menschen erfolgt.

Wir stehen grundsätzlich zum Inhalt der Dublin-III-VO. Dazu gehören auch Abschiebungen. Dennoch wollen wir verhindern, dass es zu Familientrennungen kommt. Wir wollen auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass es eine gemeinsame Asylpolitik gibt, bei der auch Mindest-Standards für die Unterbringung innerhalb der EU angehoben werden müssen. Weitere Informationen zu unserer Position im Bereich Asyl finden Sie hier:
https://www.fdp.de/thema/asylpolitik.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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