Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Assistenzbedarf ermöglichen

In der Pflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Damit verfügen die Betroffenen auch über ein Wunsch- und Wahlrecht ihrer Wohnform (z.B. Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung). Gleichzeitig steht ihnen die Wahl der Hilfeform frei (z.B. Leistungen eines Pflegedienstes, Nachbarschaftshilfe oder persönliches Budget als Unterstützung). Menschen mit Assistenzbedarf werden seitens der Leistungsträger allerdings immer wieder unter Druck gesetzt, die jeweils kostengünstigste Form zu wählen. Der Wechsel aus einem Heim in ein selbstbestimmtes Leben mit eigener Wohnung und persönlicher Assistenz ist daher die Ausnahme, während der Wechsel ins Heim begünstigt und teilweise sogar erzwungen wird.

Wie werden Sie sicherstellen, dass sich Menschen mit Assistenzbedarf frei für die Wohnform und die Hilfeform entscheiden können?

Im Rahmen einer Evaluierung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch werden wir das Anliegen mit aufgreifen und mit den Kostenträgern erörtern.

In solchen Fragen wollen wir mit den Kostenträgern Lösungen finden, denn es darf nicht sein, dass die „Kosten“ vor dem Menschen kommen.

Für uns GRÜNE gilt: Gute Pflege stellt den Menschen in den Mittelpunkt, dem ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden soll. Wir wollen für jede und jeden das passende ambulante Wohn- und Pflegeangebot (z.B. Pflege-WGs, Mehrgenerationenwohnen, betreute Wohnformen) ermöglichen, Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege fördern statt weitere Großeinrichtungen zu bauen, die Grundlagen für den Ausbau alternativer Wohnformen schaffen durch die Anpassung von Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung und im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz sowie eines Ausbaus des Förderprogramms „Mehrgenerationenwohnen“, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf unabhängige Beratung (§ 7a SGB XI Pflegeberatung) durch die Stärkung alternativer Beratungsangebote neben den Pflegekassen (z.B. Pflegekoordinatoren) sowie den deutlichen Ausbau des Netzes an Pflegekoordinatoren und -koordinatorinnen sowie die Weiterentwicklung ihres Tätigkeitsprofils im Freistaat Sachsen erreichen. Mit einem Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen sollen konkrete Maßnahmen und Projekte von Gemeinden im ländlichen und städtischen Raum finanziell unterstützt werden, die es älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ermöglichen, im vertrauten Wohnumfeld leben zu bleiben. Die Förderung von barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum ist genauso wichtig wie die Förderung innovativer Wohnformen für ältere Menschen als Alternative zu Pflegeheimen. Im unmittelbaren Wohnumfeld werden Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Nahverkehr, Ärztinnen und Ärzte sowie ein Mix aus Pflege- und Unterstützungsangeboten benötigt. Begegnungsorte für die Nachbarschaft sollen dabei helfen, gemeinsam statt einsam alt zu werden.

Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu wohnen, auch wenn sie hilfe- und unterstützungsbedürftig werden. Für diesen Grundsatz steht DIE LINKE ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Diesem Anspruch entspricht das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz noch nicht, es muss dementsprechend novelliert werden. Das Gesetz sollte einen abgestuften Anforderungs- und Kriterienkatalog zur Anerkennung der unterschiedlichen Wohnformen enthalten. In dieses Gesetz gehört die Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts in Bezug auf die gewünschte Wohnform. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir setzen uns auch für ein Sächsisches Inklusionsgesetz ein, das analog zur UN-Behindertenrechtskonvention Grundsätze für alle Lebensbereiche, auch den des Wohnens, bestimmt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hatte auch in dieser Wahlperiode in Drucksache 6/13144 einen dementsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dies wird voraussichtlich auch in der folgenden Wahlperiode erforderlich sein. Im Rahmen des Leistungsrechtes sehen wir es als selbstverständlich an, dass auch hier im Sinne der UN-BRK ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Hilfeform gesichert werden muss. Es ist den bestehenden Mehrheiten im Sächsischen Landtag geschuldet, dass es hierbei Defizite gibt. Wir sehen diese u. a. darin, dass die Durchsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wird, obwohl sie Menschenrecht sind, und dass die Fachaufsicht über die Umsetzung des Leistungsrechtes nicht beim Sozialministerium angesiedelt wurde. Dagegen werden wir uns auch weiterhin aktiv wenden.

Durch eine barrierefreie Ausstattung und mehr barrierfreien Wohnungen sollten Menschen mit Assistenzbedarf mehr Auswahl haben. Die Wahlfreiheit der Wohnform soll dabei weiter in der Hand der Betroffenen liegen und nicht aus finanziellen Gründen vorweggenommen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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