Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind.

Der Diskriminierungsschutz und die Chancengleichheit in der sächsischen Verwaltung sind noch stark ausbaufähig. So wurde zuletzt das GRÜNE Gleichstellungsgesetz im Sächsischen Landtag abgelehnt. Damit bleibt der öffentliche Dienst weiter für Frauen unattraktiv. Auch der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bleibt verschwindend gering. Deshalb haben wir im Landtag mit unserem Gesetz zur besseren Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten (Integrationsgesetz) die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefordert. Zwar wurden in sächsischen Behörden und Staatsbetrieben Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. Jedoch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Weiterbildungen für Führungskräften und Beschäftigtenin diesem Bereich (sog. Diversity Managment) fielen aufgrund mangelnder Nachfrage aus und wird aktuell nicht angeboten. Wir GRÜNE streben daher verbindliche Fortbildungsangebote gerade für Führungskräfte an, sowie das Sichtbarmachen und Bewerben von Beschwerdestellen und anonymisierte Bewerbungsverfahren, welche über ein Pilotprojekt, wie es derzeit durchgeführt wird, hinausgehen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Das sächsische Vergabegesetz muss angepasst werden, um besonders soziale Auftragsvergabe-Kriterien aufzunehmen. Hier können wir uns neben Kriterien zur Tarifbindung und Auszubildendenquote auch solche zur Gleichstellung der Geschlechter vorstellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zuletzt 2018 einen Entwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, der eine Antidiskriminierungsklausel vorsah. Sie lautete; „Wer einen Auftrag annimmt, hat bei der Ausführung des Auftrags das Gebot der Gleichstellung und die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen hinsichtlich der Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beachten. Diese Verpflichtung ist auch gegenüber Dritten durchzusetzen, die an der Erfüllung des Auftrages mitwirken.“ Zudem wurden Sozialstandards (Frauenförderung, Ausbildung, Beschäftigung von Schwerbehinderten) als Zuschlagskriterien gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, gleichwohl werden wir uns auch in Zukunft weiterhin für eine solche Regelung im Vergaberecht und bei der Erstellung oder Überarbeitung von Förderrichtlinien einsetzen.

Das werden wir definitiv. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Für uns sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes Teil unseres Grundverständnisses. Die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich schützen bereits die Beschäftigten. Die Aufträge des Staates und seiner Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, gerade für regionale und mittelständische Unternehmen. Diesen geht es jedoch nur dann gut, wenn sie zum einen respektvollen diskriminierungsfreien Umgang intern pflegen, aber auch wenn sie geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle sowie mehr Bürokratie lehnen wir daher mit Blick auf den Mittelstand bezüglich einer Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes oder der Verkomplizierung von Ausschreibungen ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Teilhabe von LSBTIQ*-Personen im öffentlichen Dienst sicherstellen

Eine wirkliche Akzeptanz von LSBTIQ* im täglichen Arbeitsleben ist auch in Sachsen noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Diese Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht (LAP Stand 06/2017). Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber selbst eine Vorbildfunktion und sollte sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in die Personalentwicklung und Personalentscheidungen optimal integriert wird.

  1. Wie werden Sie einen diskriminierungsfreien Zugang für lsbtiq* Personen zum öffentlichen Dienst sicherstellen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Der wichtigste Weg führt über Sensibilisierungsmaßnahmen in Aus- und Weiterbildungen. Es ist außerdem wichtig, dass eine Verantwortungskultur bei Vorgesetzten herrscht, damit sie der Schutzfunktion gegenüber ihren Mitarbeiter*innen gerecht werden. Ziele und Maßnahmen sind im Landesaktionsplan Vielfalt festgehalten, die wir einerseits konsequent umsetzen und andererseits weiterentwickeln wollen. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt ist der Freistaat darüber hinaus eine Selbstverpflichtung eingegangen, die wir ernst nehmen. Für einen diskriminierungsfreien Zugang soll auch das anonymisierte Bewerbungsverfahren einen Beitrag leisten.

Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert werden, sowohl im Arbeitsalltag als auch im Besonderen bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Es empfehlen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren. Beschwerdestellen müssen für LSBTTIQ* Mitarbeitende besser zugänglich gemacht werden und diese müssen besonders für deren Problemlage senibilisiert werden, wie Führungskräfte und Mitarbeitende (s.o.). Hierzu sind verbindliche Aufklärungs- und Fortbildungsangebote unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Einen diskriminierungsfreien Zugang für LSBTIQ*-Menschen wollen wir durch den konsequenten Abbau von Diskriminierungen bereits im Bewerbungsprozess erreichen. Weiterhin wollen wir alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren. Auch im öffentlichen Dienst bedarf es einer Kultur des gegenseitigen Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Sachsen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Diese Fälle waren uns bisher in dieser Form nicht bekannt. Mögliche Probleme, die in der Struktur begründet sind, werden wir angehen. Ansonsten wirken wir selbstverständlich auf allen Ebenen daraufhin, dass geltendes Recht angewendet und umgesetzt wird. Bei Verstößen gegen geltendes Recht, müssen rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ja, wir werden solche Vorfälle prüfen. Es bedarf Aufklärung und Sensibilisierung seitens der Behörde über die Rechte von EU Bürger*innen über ihren Aufenthalt sowie auf Seite der Betroffenen Anlauf- und Beratungsstellen. Auch hier würde ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches das Handeln öffentlicher Verwaltung mit umfasst, greifen.

Wenn es tatsächlich eine solche Verweigerung der Aufnahme von Meldedaten in den Meldebehörden in Sachsen geben sollte, ist das schlicht rechtswidrig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 5.1. VwV FreizügG/EU geregelt. Bis zur 2023 geplanten Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sind weiterhin die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsichtsbehörden in Sachsen gehalten, in diesen Fällen geeignete Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen. Offenkundig finden Kontrollen der Verwaltungspraxis bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht statt. Soweit die rechtswidrige Verweigerung der Wohnanmeldung auf Unkenntnis der bundesrechtlichen Vorgaben beruht, werden wir hier die Mitarbeiter*innen entsprechend schulen. Unser bereits oben zitiertes Integrationsgesetz eröffnet dem*r Sächsischen Migrationsbeauftragten ein Interventions- und Beanstandungsrecht in diesen Fällen. Darüber hinaus ist er*sie berechtigt, mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen den Landtag und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die festgestellten Verstöße im Einzelfall und anonymisiert zu unterrichten, um auch auf dieser Weise auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sprechen uns für eine Stärkung des Umgangs mit sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt in Bildungseinrichtungen aus, und es gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu 3.: Ja.

Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Herkünfte müssen im Einwanderungsland Sachsen auch in Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Damit muss die interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen verbunden werden. Durch Fortbildungen wollen wir die Kompetenzen für interkulturelle Bildung und gegen Diskriminierung von der Kita bis zur Hochschule stärken. Wir wollen gezielt ausgebildete und quereinsteigende Migant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse wollen wir durch eine unabhängige Servicestelle beschleunigen, die berät und unbürokratisch zwischen Betroffenen und zuständigen Stellen vermittelt. Um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Kompetenzen von Migrant*innen frühzeitig erkannt und auf passgenaue Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachkurse abgestimmt werden. Alle Angebote der Jobcenter und der Agentur für Arbeit müssen grundsätzlich allen Migrant*innen offenstehen. Außerdem wollen wir Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte vereinfachen, die aufgrund der Regularien in ihren Herkunftsländern nur ein Fach studiert haben. Die Auflage eines speziellen Programms zur Qualifikation geflüchteter Lehrkräfte, wie an Universität Potsdam (Refugee Teachers Program), unterstützen wir.

Wir setzen uns für eine Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sowie für deren weitere Qualifizierung, etwa im Rahmen der laufenden Bildungsprogramme für „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ deutscher Herkunft. Das gilt sowohl für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Menschen mit fachlichem Studienabschluss, die als Lehrkräfte in Frage kommen. Die Diversifizierung auch des Lehrpersonals ist uns ein wichtiges Anliegen, zu dessen Verwirklichung auch Fortbildungen beitragen sollen. Ein alltäglicher Umgang von Menschen verschiedener Herkunft auch in den Schulen befördert den Abbau von Vorurteilen.

Auch der Bildungsbereich sollte eine gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Interkulturelles Personal ist dabei bisher in Sachsen unterrepräsentiert. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wollen wir erleichtern. Wir sehen darin auch eine Möglichkeit, aktiv für unsere attraktiven Standorte zu werben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es steht dem Landesgesetzgeber nicht zu, über Bundesbehörden Weisungen zu erteilen oder Vorschriften zu erlassen.

Wir setzen uns für interkulturelle Kompetenz in allen Landesbehörden ein. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde und damit nicht unmittelbar im Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen. Aber in der Zusammenarbeit sind auch die Themen interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Vielfalt und Weiterbildungen dazu regelmäßig Thema.

Im Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Grundrecht auch in Bezug auf das Tragen eines Kopftuches beschrieben, wie z.B. beim Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG), die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG Abs. 1) und den Zugang  zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis (Art. 33 GG). Mitarbeiter der Agentur, die Frauen raten, das Kopftuch bei Bewerbungsgesprächen abzunehmen, kennen mehrheitlich die Gesetzeslage, aber wissen andererseits um die Ressentiments etlicher Arbeitgeber gegenüber Kopftuch tragenden Frauen. Diesen Zwiespalt vor Augen, greift es zu kurz, den Sündenbock bei der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern zu suchen, die oftmals helfen und die Frauen in Arbeit bringen wollen. Wir sind dafür, noch einmal explizit darauf hinzuweisen, den Kundinnen keinen Verzicht auf ihre Rechte nachzulegen. Gleichwohl wird ein Arbeitgeber – solange das politische Klima in Sachsen so ist, wie es noch ist – im Zweifelsfall immer Gründe finden, eine Bewerberin, die hinsichtlich Herkunft und Religion nicht mit seinem Weltbild kompatibel ist, abzulehnen. Deshalb ist es notwendig, langfristig am gesellschaftlichen Klima anzusetzen, eine Willkommenskultur zu etablieren und alles dafür zu tun, Best-Practice-Beispiele bekannt zu machen.

Absolut. Es kann nicht sein, dass eine Umkehr geschieht, indem die Betroffenen der Diskriminierung gemaßregelt werden, nicht aber die Verursacher_innen. Wir treten jeglicher Form von Diskriminierung entschieden entgegen. Personen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder ihrer Religionszugehörigkeit auszuschließen verstößt gegen geltendes Recht und ist damit nicht zu tolerieren.

Entsprechende Schulungen und die notwendige Sensibilisierung von Beschäftigten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern unterstützen wir.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen. Bisher sind uns keine konkreten Fälle dazu bekannt. Wir werden uns aber dazu noch einmal schlau machen und im Falle einer Bestätigung entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit diese Form der Diskriminierung in Zukunft keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft hat.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen. 

  1. Wie werden Sie Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik, spezifische Einstellung von Personen in Berufe zur regulieren.

Zu 1. Hier liegt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die überholten Rollenbilder von Mädchen und Jungs und Frauen und Männern aufzubrechen. Politisch gilt es diesen Wandel auf allen Ebenen zu unterstützen. Sei es durch ein modernes Gleichstellungsgesetz, durch ein überzeugtes Eintreten für Feminismus und Gleichstellung und Unterstützung und Ausbau bereits bestehender Ansätze, wie den Girls-Day.

Zu 2. Wir streben die Gleichstellung der Geschlechter an unseren Hochschulen an. Insbesondere die Hochschulleitungen sind hälftig mit Frauen zu besetzen. Dafür gilt es, verbindliche Zielvereinbarungen über Gleichstellungskonzepte zu schließen, durch die nicht nur verbindliche Frauenquoten für Führungspositionen eingeführt, sondern auch Personalentwicklungsstrategien zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen bei Professuren und Führungspositionen etabliert werden. Damit Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems gleich repräsentiert sind, werden wir Zielquoten über das Kaskadenmodell festlegen. Wirksame finanzielle Bonus-Malus-Regelungen in der Hochschulfinanzierung können den Erfolg der Vereinbarungen absichern. Innerhalb der Hochschulen stärken wir die Gleichstellungsbeauftragten und setzen uns für die Verbindlichkeit sowie Unabhängigkeit ihrer Positionen und Aufgaben ein. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen bauen wir aus und führen ein Förderprogramm für Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich ein. Begonnene Projekte aus dem Professorinnen-Programm sollen fortgesetzt und ein Gastprofessorinnen-Programm initiiert werden.

Um Mädchen und jungen Frauen* „männertypische“ Berufsbilder näher zu bringen, hat sich der jährliche Girls‘ Day etabliert. Hieran nimmt auch die GRÜNE Fraktion regelmäßig teil. Umgekehrt ist auch der Boys‘ Day mittlerweile unverzichtbar, um „frauentypische“ Beruf für Jungen attraktiver zu machen. Insgesamt wollen wir Angebote unterstützen, das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken, die sich für Berufe jenseits der Geschlechterrollen interessieren. In der Berufsberatung sollten insbesondere Mädchen und Frauen die Konsequenzen ihrer Berufswahl und der Entscheidung für die frauentypische Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung vor Augen geführt werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kommen die Unternehmen und damit auch die traditionellen Handwerksbetriebe nicht umhin, sich für weibliche Auszubildende und Fachkräfte zu öffnen und für diese attraktiver zu werden. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Sensibilität für Geschlechterstereotype und Sexismus sind nur ein erster Schritt zur Stärkung von Frauen in männlich geprägten Handwerksberufen. Hier sehen wir allerdings die Unternehmen selbst, die Unternehmensverbände und die Kammern in der Verantwortung, die Personalverantwortlichen in den Betrieben zu informieren und zu beraten. Wir wollen den Anteil an Professorinnen in allen Fachbereichen – und damit auch in den MINT Fächern – steigern. Die Hochschulen sollen konkrete Zielvorgaben für den Frauenanteil auf allen Qualifikationsstufen umsetzen, die sich jeweils am Frauenanteil in der direkt darunter liegenden Stufe orientieren (Kaskadenmodell). Die Kompetenzen und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten sind zu stärken. Die Universitäten sollen Mentorinnenprogramme aufbauen und unterhalten.

Wir setzen uns generell dafür ein, dass Vorurteile und klischeebehaftete Zuschreibungen gegenüber Männern oder Frauen, die ihnen den Zugang zu bestimmten Berufen erschweren, abgebaut werden. Menschen sollen die Berufe ergreifen können, die sie möchten. Dazu braucht es klare Vorgaben und Förderungen. Der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber im Freistaat Sachsen muss hier mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Deshalb ist es für uns völlig unverständlich, dass die CDU die Erarbeitung eines modernen Gleichstellungsgesetzes torpediert hat – obwohl ein solches im Koalitionsvertrag vereinbart war. Die SPD hat hier klein bei gegeben. In der kommenden Wahlperiode werden wir ein Gleichstellungsgesetz einbringen, welches u.a. die gezielte und wirkungsvolle Förderung von Frauen in männerdominierten Berufen vorsieht, die Auflagen erteilt, Frauenförderpläne zu erstellen und insgesamt eine familienfreundliche Personalpolitik zu betreiben – für Mütter und Väter. Da auch die Politik nach wie vor ein männerdominierter Bereich ist, haben wir uns als Partei selbst verbindliche Vorgaben für eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien und Wahllisten gegeben. Für die Wahl zum Sächsischen Landtag haben wir vor wenigen Wochen ein Parité-Gesetz eingebracht, das darauf abzielt, den Landtag zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. Um von der noch deutlicheren Männerdominanz  in den Kommunalparlamenten zu einer gerechten politischen Teilhabe von Frauen und Männern in der Kommune zu kommen, haben wir ebenfalls einen Antrag eingebracht.

Grundsätzlich bekennen wir uns uneingeschränkt zur Berufsfreiheit. Frauen und Männer sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Talenten und Interessen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die
besten Voraussetzungen. Gerade bei jungen Frauen haben wir bei der Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT- Berufen noch Nachholbedarf. Eine sinnvolle Aktion ist dabei der Girls Day. Eine offene Berufsorientierung an den Schulen darf allerdings nicht nur einen Tag im Jahr diesen Aspekt im Fokus haben. Allgemein wollen wir bereits ab dem frühen Kindesalter geschlechtsspezifische Stereotype abbauen. Derzeit gibt es an den sächsischen Hochschulen noch unsichtbare Barrieren beim akademischen Aufstieg hin bis zur Professur. Diese wollen wir abbauen. Wir wollen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verhindern und die Hochschulen motivieren, eine vielfältige Lehrstuhlbesetzung vorzunehmen, d.h. mehr Professuren an Frauen zu vergeben. Feste Quoten zur Besetzung von Professuren lehnen wir jedoch ab.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik dieses Problem zu lösen, sondern Aufgabe der Arbeitgeber, Unternehmer und Entscheidungsgremien auf eine Anwendung und Berücksichtigung zu achten. Dies unterliegt der Freiheit von Gesellschaftern und Unternehmern.

Besonders für Bereiche, in denen das Land beteiligt ist, wollen wir dieses Thema über ein modernes Gleichstellungsgesetz angehen. Wir vertreten auch die Position, dass Quoten vielleicht nicht das politisch schönste Mittel sind, aber das einzige, was bisher Wirkung gezeigt hat. Selbstverpflichtungen haben sich leider als nicht wirksam erwiesen.

Eine Säule des GRÜNEN Entwurfs für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sind Frauen in der Führungsebene einer Dienststelle im Vergleich zum Gesamtfrauenanteil unterrepräsentiert, sind sie bei Beförderungen oder der Übertragung von Führungsaufgaben bei gleicher objektiver Eignung und Befähigung bevorzugt zu berücksichtigen. Auswahlgremien sind paritätisch zu besetzen. Eine Teilzeittätigkeit steht der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegen. Modelle wie Jobsharing o.ä. sollen etabliert werden. Fort- und Weiterbildungen sowie dienstliche Besprechungen müssen zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden, damit sie von Arbeitnehmer*innen in Teilzeit unproblematisch wahrgenommen werden können. Durch die verbindliche Erstellung von Gleichstellungsplänen sind die Dienststellenleitungen gezwungen, sich schon früh mit der Geschlechterverteilung in den Hierarchieebenen auseinanderzusetzen. Durch die Bindung an das Gleichstellungsgesetz fungiert der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber als Vorbild für private Unternehmen. Zu unserem Konzept der Frauenförderung in der Führungsebene gehört auch die finanzielle Unterstützung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum. Die existenzsichernde Selbstständigkeit soll in größerem Umfang als bisher durch Zuschüsse des Freistaats gefördert werden, begleitet von Coachings, Workshops und Mentorinnenprogrammen für die Existenzgründerinnen. Denkbar ist weiterhin eine zentrale Datenbank, in die sich qualifizierte Frauen eintragen können, die für Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte im Einflussbereich des Freistaates zur Verfügung stehen.

Ja, unbedingt. Dabei geht es um mehrere Aspekte: zum einen geht es darum, Frauen selbstverständlich Wege in Führungspositionen zu öffnen und bestehende strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Zum anderen geht es um eine gleichberechtigte Verteilung der Familien- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern. Noch immer sind es in der großen Mehrheit Frauen, die die Hauptverantwortung der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen tragen und die Arbeiten im Haushalt erledigen. Daraus resultierend treten Frauen deutlich häufiger beruflich kürzer, mit den entsprechenden Folgen für das weitere Berufsleben. Wir wollen, dass Männer mehr Verantwortung in Familie und Haushalt übernehmen und gleichzeitig, dass Firmen und Unternehmen grundsätzlich familienfreundliche Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen schaffen.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

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Prävention sexualisierter Übergriffe in der Arbeitswelt

In allen Branchen sind Frauen (auch Trans*frauen) häufig Opfer von sexualisierten Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen.

Was werden Sie gegen sexualisierte Belästigungen in der Arbeitswelt tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es ausreichende Gesetzgebungen, deren Anwendung und Beachtung ist maßgebend.

Beratungsstrukturen in diesem Bereich wurden bereits, u. a. durch das AGG, geschaffen. Wichtig ist aber vor allem ein weiterer Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft, den wir auch auf allen uns möglichen Ebenen voranbringen wollen.

Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind klar formuliert: Jede Form sexueller Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten. Auch hat der Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmer*innen und ist zur Unterstützung bei sexualisierten Übergriffen verpflichtet. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen in Fällen sexualisierter Übergriffe vor. Sie sowie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen umfassend über die Thematik, also die Erscheinungsformen, die Folgen und die rechtliche Handhabe gegen sexualisierte Übergriffe am Arbeitsplatz informieren und Betroffene unterstützen. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Die Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen sind hierfür zu sensibilisieren.

Sexualisierte Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – diese Tatsache muss leider noch immer fortwährend betont werden, um sie in allen Köpfen zu verankern. Befragungen zufolge erleiden Frauen am Arbeitsplatz sehr häufig sexualisierte Übergriffe, was zeigt, dass eine stärkere Sensibilisierung – insbesondere von Führungskräften mit Personalverantwortung – dringend notwendig ist.

Daneben muss das Thema sexualisierte Gewalt häufiger Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Die Einrichtung von Beschwerdestellen in Betrieb, Unternehmen oder der Behörde ist ebenfalls voranzubringen.

Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Gewalt kommt. Wir werden uns dafür Eisnetzen, dass Opfer von sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt, ermutigt werden, sich Unterstützung zu suchen. Dabei bieten die §§ 13, 14 15 AGG bereits erste wirksame Handlungoptionen. Weiterhin steht auch jeder Arbeitgeber in der Verantwortung.

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Trans* und inter* Personen auf dem Arbeitsmarkt stärken

Trans- und intergeschlechtliche Personen leiden nicht nur unter diskriminierenden Verhaltensweisen der Kolleginnen und Kollegen, sie stehen auch häufig unter dem Zwang, im früheren Geschlecht zu arbeiten, um den Arbeitsplatz zu behalten. Transgeschlechtliche Personen sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Sehr oft arbeiten sie unter ihren Qualifikationen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Ausgrenzung von trans* und inter* Personen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eingriff in die Partnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nach GG Artikel 9 mit der Autonomie der Sozialpartner geregelt. Ein Eingriff der Politik ist daher ausgeschlossen.

Dieses Thema sollte im Landesantidiskriminierungsgesetz aufgegriffen werden.

Trans*Personen werden im hohem Maße individuell und strukturell benachteiligt. So sind etwa die Arbeitslosenraten und der Anteil der Erwerbsunfähigkeit unter Trans*Personen überdurchschnittlich hoch. Sie haben geringere Aufstiegschancen und werden unterdurchschnittlich entlohnt. Auch hier enthält das AGG klare Formulierungen. Jede Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten. Um hier zu unterstützen und zu beraten, müssen die Beratungsangebote ausgebaut werden. Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretung müssen sensibilisiert und Fortbildungsangebote geschaffen werden. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen.

Befragungen zeigen in der Tat, dass Trans*- und Inter*-Personen, die sich outen oder einer Geschlechtsangleichung unterziehen, besonders häufig von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sind. Sehr oft versuchen Trans*- und Inter*-Personen ihre Identität zu verheimlichen, aus Angst vor Ausgrenzung oder gar dem Jobverlust. Das ist für die Betroffenen eine massive Belastung. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung strikt ab und kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, äußerer Erscheinung, gesundheitlicher Verfasstheit und Alter respektvoll miteinander umgehen, Diskriminierungen entschieden entgegen stehen und keinen Platz lassen, für Anfeindungen oder Ausgrenzungen. Diskriminierungen müssen konsequent geahndet werden.

Als Freie Demokraten werden wir versuchen, sämtliche gesellschaftliche Zwänge in diesem Bereich zu mindern. Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Zwängen kommt und jeder ohne Angst seinem eigenen Lebensentwurf nachgehen kann.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Bisher fehlt es an Aktionsplänen, die diese Vorurteile gezielt abbauen, stattdessen werden in einigen Bundesländern Maßnahmen für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt angeboten, die eine begleitete Gewichtsreduktion als verpflichtendes Modul vorsehen.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dem Angebot und der Finanzierung von Maßnahmen entgegenwirken, die eine Körpernormierung beinhalten?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Vorurteile gegenüber dicken Menschen auf Arbeitgeberseite abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dieses ist einfach mit „Respekt“ und „Würde“ des Menschen im Grundgesetz festgeschrieben. Weiterer gesetzlicher Normierungen bedarf es nicht.

Zu 1.: Das muss in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Staatsregierung geschehen. Wir setzen uns gegen Diskriminierung in allen Formen ein. Einen generellen Ausstieg aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement halten wir jedoch für falsch.

Zu 2.: Unsere Antidiskriminierungsarbeit richtet sich gegen Diskriminierung jeder Art. Auf den möglichen Wegen werden wir uns auch für dieses Thema einsetzen.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts ist weit verbreitet, wie verschiedene Studien immer wieder eindrücklich belegen. Es ist daher dringend notwendig, dass Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und auch in Diversity-Strategien aufgenommen wird. Allgemein verbreitete Vorurteile können am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt. Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl für den eigenen Körper zu entwickeln. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung strikt ab und kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, äußerer Erscheinung, gesundheitlicher Verfasstheit und Alter respektvoll miteinander umgehen, Diskriminierungen entschieden entgegen stehen und keinen Platz lassen, für Anfeindungen oder Ausgrenzungen. Diskriminierungen müssen konsequent geahndet werden.

Grundsätzlich muss es der Privatwirtschaft freistehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält. Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, konsequent für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken. Das Land Sachsen sollte hier eine Vorbildrolle einnehmen und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.

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Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen

Die UN Behindertenkonvention fordert in Artikel 27 einen „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt“, der das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsumfeldes einschließt. Tatsächlich ist der Arbeitsmarkt jedoch stark segregiert. Die Sozial- und Altersversicherung ist gegenwärtig an die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gebunden. Im Falle gesetzlich geschaffener Alternativen wie dem Persönlichen Budget zahlen Kostenträger keine Sozialversicherungsbeiträge. Das hindert Menschen an der freien Wahl des Arbeitsumfeldes und bindet sie an die WfbM. Wie werden Sie sicherstellen, dass

  1. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an allgemein zugänglichen Arbeitsplätzen geschaffen werden?
  2. Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren?
  3. Zeitpläne für die Abschaffung der Behindertenwerkstätten konzipiert und Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Die Sächsische Staatsregierung hat 2016 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet. Dieser sieht auch Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen vor. Diese Maßnahmen werden wir weiter umsetzen und fortentwickeln.

Zu 2. Das Anliegen werden wir prüfen.

Zu 3. Eine Abschaffung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist nicht vorgesehen, sie werden eher als notwendig erachtet.

Auf Bundesebene ist eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu diskutieren, wenn auch weiterhin Menschen mit Behinderungen – trotz deutlich verbesserter Arbeitsmarktzahlen – nicht von diesem Aufschwung profitieren und Arbeitgeber lieber die Abgabe zahlen statt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Die Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention gilt es konsequenter als bisher umzusetzen. In Fragen der Sozial- und Altersversicherung können wir uns nur im Sinne des Anliegens an die Bundesebene wenden. Die entsprechenden Gesetze müssen aber dort geändert werden. Eine gänzliche Abschaffung der Werkstätten ist für uns im Moment kein Ziel. Werkstätten bieten für manche Menschen mit Behinderung derzeit immerhin noch die zweitbeste Alternative zur Beschäftigung.

Menschen mit Behinderung profitieren unterdurchschnittlich vom konjunkturellen Aufschwung und vom Fachkräftemangel. Die Förderung von Zuverdienstfirmen und Integrationsfirmen wurde jahrelang zurückgefahren, obwohl diese gerade Menschen mit Psychiatrieerfahrung mit angepassten Arbeitszeiten und Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfällen eine individuell angemessene Arbeit auf dem allgemeinen Markt bietet. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind immer noch der Regelbeschäftigungsort nach Verlassen der Förderschule. Entgegen dem gesetzlichen Auftrag ist der Übergang aus einem Beschäftigungsverhältnis in einer Werkstatt in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eher die Seltenheit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag setzen sich ein für: die Verbesserung des Übergangs von der Förderschule ins Berufsleben, die Anpassung der Curricula im Berufsbildungsbereich der Werkstätten an Regelberufsabschlüsse, den Ausbau des bewährten Systems der Integrationsfirmen und Zuverdienstfirmen, den Ausbau von Anreizsystemen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber motivieren sollen, verstärkt Menschen mit Behinderungen einzustellen, die Verankerung eines Vielfalts­managements (Diversity-Management) in Unternehmen und Maßnahmen zur Förderung von Vielfaltsmanagement in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU).

DIE LINKE Sachsen setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderungen auch durch Arbeit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu wollen wir Landesausbildungs- und -beschäftigungsprogramme gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den kommunalen Integrationsämtern und der Rentenversicherung zu einem integrierten Sonderprogramm weiterentwickeln. Betriebe sollen bei der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und der Beantragung von Förderung zur Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen besser unterstützt werden. Gleichzeitig setzen wir uns für eine Gesetzesreform zur Vereinfachung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe nach SGB IX ein. Der Mindestlohn muss in WfbM auch für Werkstattbeschäftigte gelten. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag ist zu diesem Thema in der 6. Wahlperiode parlamentarisch mehrfach aktiv geworden. Es gab u. a. einen Antrag in Drs 6/1690 „Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen“ und eine Große Anfrage in Drs 6/7006 „Arbeit von Menschen mit Behinderungen“. Der Gesetzentwurf in Drs 6/13144 „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz -SächsInklusG)“ enthält in den §§ 21 und 22 dementsprechende Festlegungen, wie einen Sächsischen Landesförderplan für Arbeit und Beschäftigung. Unstrittig sind WfbM in ihrer jetzigen Ausgestaltung exkludierende Sondereinrichtungen. Eine Reduzierung von WfbM muss aber unbedingt mit der Schaffung passender Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten einhergehen, sodass Zeitpläne zu deren Abbau derzeit nicht bestehen.

Die Herausforderung beginnt bereits in der Schule. Das gemeinsame Lernen von Menschen, mit und ohne Behinderung, ist eine wichtige Vorbereitung auf das Arbeitsleben. Der Übergang von Schule und Beruf funktioniert nur unzureichend. Auf die Förderschulzeit folgen häufig weitere Maßnahmen zur Qualifizierung. Für einen besseren Zugang müssen weiterhin Arbeitsassistenzen sowie die barrierefreie Ausstattung einzelner Arbeitsstätten stärker unterstützt werden. Die über den Kommunalen Sozialverband Sachsen gewährten Unterstützungen werden wir überprüfen und gegebenenfalls ausbauen. Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch leisten Behindertenwerkstätte oft einen guten Beitrag. Wir wollen sie daher nicht abschaffen.

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Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der in Sachsen lebenden Flüchtlinge. Es gibt viele Herausforderungen etwa in Hinblick auf den Spracherwerb, wobei gerade lange Wartezeiten zwischen den Kursen und das Fehlen weitergehender Sprachkursangebote im ländlichen Raum ein Problem darstellen. Auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen und informeller Bildung stellt vielfach eine Hürde dar, ebenso wie das Fehlen von zielführenden Weiterbildungen. Diesen Herausforderungen stehen Potentiale gegenüber, die allerdings bisher ungenutzt bleiben.

Wie werden Sie die Potentiale und Qualifikationen, die Geflüchtete mitbringen, nutzbarer machen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es bereits ausreichend Programme der Bundesagentur für Arbeit, die bereits umfangreich Anwendung in Sachsen finden.

Das Portal „Heimat für Fachkräfte“ werden wir zu einer zentralen Anlaufstelle für die sächsische Fachkräftesicherung machen. Mit einer verbesserten und beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden wir die gezielte Zuwanderung von Fachkräften erleichtern. Das Programm Arbeitsmarkt-Mentoren werden wir fortsetzen und setzen uns dafür ein, dass der „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in die Fachkräftezuwanderung rasch ermöglicht wird, denn viele Unternehmen würden jungen Menschen gern eine Zukunftsperspektive eröffnen, können dies aber nicht aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit, die mit dem Asylverfahren verbunden ist. Das Programm Valikom, an dem sich Sachsen beteiligt, stellt Menschen ohne formalen Berufsabschluss eine Möglichkeit zur Validierung ihrer Kenntnisse zur Verfügung. Nach Projektabschluss wollen wir den Ansatz gern verstetigen.

Es ist alarmierend, dass nach wie vor erhebliche Diskriminierungsrisiken in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehen. Die Kritik ist nicht neu; sie hat aber offensichtlich bisher nicht zu durchgreifenden Verbesserungen geführt. Das muss sich endlich ändern. Wir wollen den Menschen, die es zuletzt sehr schwer in ihrem Leben hatten und sich hier in einem für sie völlig fremden Land befinden, auf dem Weg in die Beschäftigung größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Ein Beispiel ist die Einstellung von Mitarbeiter*innen bei der Agentur für Arbeit, die sich speziell um die Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen kümmern. Ihre Hauptaufgaben würden die Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie die Vermittlung von Sprachkursen und beruflicher Qualifizierung sein. Außerdem würden die neuen Mitarbeiter gezielt Arbeitgeber ansprechen, um eventuelle Vorurteile gegenüber Flüchtlingen abzubauen. In der Anfangsphase des Beschäftigungsverhältnisses sollen sie zudem als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um bei der Klärung eventueller Probleme fachkundig zu helfen.

Wir setzen uns für bedarfsgerechte Sprachkursangebote ein. Die Kursangebote müssen gut erreichbar sein, zudem bedarf es einer Kinderbetreuung. Mit unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme (Drs. 6/4865) haben wir den Individualanspruch auf sprachliche Erstorientierung festgeschrieben. Zudem haben wir mit unserem Antrag „Stärkung sächsischer Handwerksbetriebe und Perspektive für Geflüchtete durch Berufsausbildung“ (Drs 6/2987) Vorschläge gemacht – u.a. ein das später eingeführte Sprachkursprogramm, einen Qualifikationscheck in Verantwortung der Agentur für Arbeit und die Installation von Ausbildungsplatzbörsen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die Produktionsschulen in die berufliche Integration jugendlicher Geflüchteter einzubinden und eine Informationskampagne aufzulegen. Gegen die Schließung der Berufsschulen für über 18-jährige Geflüchtete ohne Berufsabschluss haben wir uns ausgesprochen und für ein Ersatzangebot geworben, das es in Form des Teil 5 der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ endlich gibt. Unser „Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen“ (Drs. 6/9883) sichert flächendeckend die Weiterbildung durch Volkshochschulen und andere Bildungsträger sowie fünf bezahlte Bildungstagen für Beschäftigte ab. Im Rahmen der Einführung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes hatten wir zugunsten von Antragstellern eine Gebührenobergrenze und eine Härtefallklausel wegen der Kosten beantragt (Drs. 5/13315). Nicht zuletzt haben wir uns entsprechend u.a. der Forderung der IHK Sachsen für den Abbau von Hürden bei der Vergabe der so genannten Ausbildungsduldung stark gemacht (Drs 6/15207).

Integration in die Gesellschaft erfolgt in Deutschland vor allem über den Arbeitsplatz, Kollegen und ein Umfeld, in dem der Einzelne spürbar gebraucht wird. Der Einstieg in die Erwerbsarbeit muss einfacher werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis sind innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Außerdem müssen Asylsuchende im Rahmen von Projekten Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich wahrnehmen können. Wir wollen zudem die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse beschleunigen, um einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch wollen wir einmalig einen Stichtag schaffen, der den Wechsel vom Asylverfahren zur regulären Einwanderung eröffnet (Spurwechsel). Voraussetzung hierfür sind Straffreiheit, Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie verdienen zu können. Handwerk, regionale Wirtschaft und Betroffene brauchen Rechtssicherheit und Perspektive.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehende Gesetzgebung (Arbeitsrecht, …) geben den Rechtsrahmen vor. Es bedarf der praktischen Anwendung und Beachtung des Rechtsrahmens.

Eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer*innen, die wir unterstützen und bekannter machen wollen, ist die Beratungs- stellen für ausländische Beschäftige beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mindestlohn ist ein Instrument um Lohndumping zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass er durch ausreichende Kontrollen durchgesetzt wird. Weitere Bausteine sind etwa die Nachunternehmerhaftung, die sich im Baubereich als wirksam erwiesen hat und nun auch im Paketboten-Bereich greifen soll. Sind andere Branchen betroffen, sollte man sich auf Bundesebene für eine Ausweitung auf diese Branchen einsetzen.

Ja, es braucht Aufklärungs – und Beratungsangebote von unabhängigen Stellen oder Arbeitnehmer*innenvertretungen. Die bestehenden Beratungsstellen in Sachsen (BABS) müssen ausgebaut werden. Scheinselbstständigkeit ohne soziale Absicherung müssen vermieden werden.

Wir hatten bereits 2016 die seitens der Staatsregierung in ihrem Koalitionsvertrag für 2017 angekündigte Modernisierung des Sächsischen Vergaberechts thematisiert (Drs. 6/5448). Nachdem bis Mitte 2018 die Regierungskoalition trotz der „zentralen Bedeutung“ eines modernen Vergabegesetzes nichts vorgelegt hatte, haben wir ein eigenständiges und umfangreiches „Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/13914) vorgelegt. In dessen Abschnitt 4 ist ein umfangreiches Kontroll- und Sanktionsregime verankert. Insbesondere soll eine Vergabekontrollstelle eingerichtet werden. Wir erlauben uns, auf die umfangreichen Vorschläge zu verweisen. Hätte der Landtag den vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, hätte der Freistaat Sachsen einen konkreten Beitrag zur Bekämpfung der Ausbeutung von Migrant*innen und allen Beschäftigten durch prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbständigkeit geleistet.

Wir sehen die Verantwortung für gute und verantwortungsvolle Arbeitspolitik insbesondere auf Bundesebene. Zu einer stärkeren Aufklärung in diesen Branchen wollen wir auch auf Landesebene beitragen. Gegen Ausbeutung von Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir vorgehen. Allerdings warnen wir davor, in Mini- oder Midi-Jobs pauschal eine Gefahr zu sehen. Ein solcher Job kann oftmals der Einstieg in eine Vollzeitstelle bzw. allgemein in den
Arbeitsmarkt sein.

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Ausbeutung der EU-Freizügigkeit verhindern

Der privilegierte Status des*r EU-Bürgers*in garantiert nicht automatisch eine Gleichbehandlung. Ein Beispiel dafür ist die Situation der polnischen Bürger*innen in Großbritannien, die seit 2004 von der europäischen Freizügigkeit profitieren. Viele von ihnen sind integriert und in Führungspositionen tätig, andere sind von der Gesellschaft ausgeschlossen oder haben soziale Probleme. Um ein ähnliches Szenario in Deutschland zu vermeiden, sind politische Maßnahmen gegen die Ausbeutung der EU-Freizügigkeit notwendig.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dafür Sorge tragen, dass Unternehmen die EU-Freizügigkeit nicht missbräuchlich nutzen, um Arbeitnehmer*innen beispielsweise durch Scheinselbstständigkeit auszubeuten?
  2. Wie werden Sie die Arbeitnehmer*innen auf Landesebene über Ihre Rechte informieren?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene dazu beitragen, entsandte Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Sachsen angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehende Gesetzgebung (Arbeitsrecht, …) geben den Rechtsrahmen vor. Es bedarf der praktischen Anwendung und Beachtung des Rechtsrahmens.

Eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer*innen, die wir unterstützen und bekannter machen wollen, ist die Beratungs- stellen für ausländische Beschäftige beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mindestlohn ist ein Instrument um Lohndumping zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass er durch ausreichende Kontrollen durchgesetzt wird. Weitere Bausteine sind etwa die Nachunternehmerhaftung, die sich im Baubereich als wirksam erwiesen hat und nun auch im Paketboten-Bereich greifen soll. Sind andere Branchen betroffen, sollte man sich auf Bundesebene für eine Ausweitung auf diese Branchen einsetzen.

Bis 2023 will die Kommission eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) aufbauen, die mehrere EU-Einrichtungen unter einem Dach zusammenfasst und so zu einer besseren Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitiken beitragen soll. Dies unterstützen wir, da Europa die richtige Ebene ist, dieses Problem erfolgversprechend anzugehen. Den Zeitplan halten wir jedoch für wenig ambitioniert und drängen auf eine schnellere Umsetzung. Um Arbeitsausbeutung auch national erfolgreich zu verhindern, braucht es eine Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die personell gut ausgestattet ist, um ausreichend Kontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wollen wir die Kompetenzen der FKS ausweiten, damit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gut erkannt, juristisch verfolgt und sanktioniert werden kann.

DIE LINKE in Sachsen setzt sich dafür ein, dass EU-Bürger*innen besser geschützt werden: Die zuständigen Landesbehörden müssen dazu aufgefordert und mit parlamentarischen Initiativen kontrolliert werden, grenzüberschreitenden Sozialbetrug durch Unternehmen konsequenter aufzuklären und zu sanktionieren sowie die Einhaltung der Tarifverträge entsprechend der Entsenderichtlinie zu gewährleisten. Wir fordern von der Staatsregierung, zwischen Sachsen auf der einen und Polen und Tschechien auf der anderen Seite koordinierte Kontrollen auf Baustellen, in Pflegeheimen oder in Fabriken, um Formen von Missbrauch und Sozialdumping zu beenden und z. B. Ausbeutung durch Scheinselbständigkeit zu verhindern. Dazu gehören auch die umfassende Aufklärung entsandter Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Sachsen angestellt sind, und die Bereitstellung von Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten bzw. die Inanspruchnahme des Rechtsweges.

DIE LINKE drängt darauf, dass alle Menschen gleich gut behandelt werden, egal woher sie kommen. Dazu muss die regionale Politik in Sachsen mit der EU-Politik über die vorhandenen Einflussmöglichkeiten verbunden werden, z. B. für die Schaffung eines gemeinsamen Fonds für mobile EU-Bürger*innen, um zu verhindern, dass Menschen auf der Straße leben müssen.

Freizügigkeit muss für alle EU-Bürger*innen freiwillig und sozial sein. Niemand darf aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen werden, seine Heimat zu verlassen. Freizügigkeit ist ein individuelles Recht. Wer in ein anderes EU-Land geht, muss sozial abgesichert sein und vor Ausbeutung geschützt werden.

Um Ausbeutung zu verhindern, werden wir alles dafür tun, die bestehenden Gesetze umzusetzen. Dazu sind die Behörden gut auszustatten. Der Arbeitsschutz in Deutschland gilt dabei für alle EU-Bürger. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine wichtige Errungenschaft, die wir weiter verteidigen wollen. Scheinselbstständigkeit ist Schwarzarbeit. Der „de facto“-Arbeitgeber macht sich durch diese Form zudem strafbar.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen einer geplanten Evaluierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen werden wir das Anliegen mit prüfen. Dabei gilt es u.a. zu klären, inwieweit im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit eine frühere Kontaktaufnahme mit den Frauen und Erfassung individueller Fähigkeiten möglich ist.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir wollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Migrationshintergund fördern, die deren besondere Bedürfnisse mitdenken. Dabei sollte neben Beratungsangeboten zu Ausbildung, Familienunterstützung, sozialen Leistungen ebenso im Vordergrund stehen wie Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Empowerment. Institutionen, wie Jobcenter oder Gesundheitsämter müssen für deren Lebenslage sensibilisiert werden. Bei der Förderung von alleinerziehenden Frauen und der Errichtung eines Kompetenzzentrum werden wir die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen besonders berücksichtigen.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der
Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden. Gegen Diskriminierungen werden wir
konsequent vorgehen. Desweiteren verweisen wir auf unsere Antworten im Bereich der Mehrfachdiskriminierungen.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu sind im DHH 2019/2020 zur Anwerbung von Arbeitskräften Finanzmittel bereitgestellt worden. Die Ausgestaltung des Programms obliegt der Staatsregierung und befindet sich in Abstimmung mit der BA in der Konzeptphase.

Das kann nur über Fort- und Weiterbildungen und einer weiteren Entwicklung der Kultur in den Jobcentern und Arbeitsagenturen geändert werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der Leitung der sächsischen Arbeitsagentur ein.

Die wichtigsten Unionsbürgerrechte sind Reisefreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Diskriminierungsverbot. Letzteres wird auf vielfältige Art und Weise, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, verletzt. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage, die Rechtsunsicherheiten und fehlerhaftes Verwaltungshandeln zur Folge hat, ist eine politische Frage. Andere Aspekte wie schlechte Kommunikation durch fehlende Kenntnisse und die für die EU-Bürger oft nachteilige Standardisierung der Fallbearbeitung lassen sich indes auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit lösen. Verbesserte interinstitutionelle Kooperationen wären hier ein Weg, einige der beschriebenen Wirkungsmechanismen und deren Effekte abzubauen. Wir Grünen setzen uns für den Einsatz von Menschen mit Migrationserfahrung an Stellen ein, in denen Wissen zum migrationssensiblen Umgang in der Arbeitsmarktintegration und persönliche interkulturelle Erfahrungen notwendig sind. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund könnten hier als kulturelle Mittler mit Brückenfunktion agieren. Außerdem befürworten und fördern wir die engere Kooperation der Arbeitsverwaltung mit Wohlfahrtsverbänden und Migrantenselbst­organisationen. Die Bundesagentur für Arbeit soll entsprechende Kooperationsformate institutionalisieren.

Die Einrichtung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) ist wesentlich mit auf Initiative der Fraktion DIE LINKE zustande gekommen und wird von dieser weiter nach Kräften unterstützt, um ihre Arbeit auch in der Zukunft zu gewährleisten. BABS dient der Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit unter fairen Bedingungen und der Förderung der Gleichbehandlung von Beschäftigten aus EU-Mitgliedsländern in Sachsen. Es werden alle Arbeitnehmer*innen und ihre Familienangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, die in Sachsen arbeiten oder vorhaben, eine Arbeit aufzunehmen. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer*innen beraten, die in Sachsen arbeiten, als auch solche, die nach Sachsen entsandt wurden. Es werden auch Erstberatungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch durchgeführt. Da die Förderung von BABS zeitlich begrenzt ist, wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, die Fortführung der Beratung zu entfristen und so deren Arbeit langfristig abzusichern.

Ein möglichst offener Arbeitsmarkt ohne Barrieren macht unsere Region für andere EU-Bürger attraktiv. Wir wollen dabei aktiv um Fachkräfte aus anderen Ländern werben und diese soweit möglich unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel das Anbieten jeglicher Verwaltungsleistungen in englischer Sprache. Weiterhin wollen wir beispielsweise auf europäischer Ebene einen stärkeren Auszubildendenaustausch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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