Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Sachsen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Diese Fälle waren uns bisher in dieser Form nicht bekannt. Mögliche Probleme, die in der Struktur begründet sind, werden wir angehen. Ansonsten wirken wir selbstverständlich auf allen Ebenen daraufhin, dass geltendes Recht angewendet und umgesetzt wird. Bei Verstößen gegen geltendes Recht, müssen rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ja, wir werden solche Vorfälle prüfen. Es bedarf Aufklärung und Sensibilisierung seitens der Behörde über die Rechte von EU Bürger*innen über ihren Aufenthalt sowie auf Seite der Betroffenen Anlauf- und Beratungsstellen. Auch hier würde ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches das Handeln öffentlicher Verwaltung mit umfasst, greifen.

Wenn es tatsächlich eine solche Verweigerung der Aufnahme von Meldedaten in den Meldebehörden in Sachsen geben sollte, ist das schlicht rechtswidrig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 5.1. VwV FreizügG/EU geregelt. Bis zur 2023 geplanten Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sind weiterhin die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsichtsbehörden in Sachsen gehalten, in diesen Fällen geeignete Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen. Offenkundig finden Kontrollen der Verwaltungspraxis bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht statt. Soweit die rechtswidrige Verweigerung der Wohnanmeldung auf Unkenntnis der bundesrechtlichen Vorgaben beruht, werden wir hier die Mitarbeiter*innen entsprechend schulen. Unser bereits oben zitiertes Integrationsgesetz eröffnet dem*r Sächsischen Migrationsbeauftragten ein Interventions- und Beanstandungsrecht in diesen Fällen. Darüber hinaus ist er*sie berechtigt, mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen den Landtag und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die festgestellten Verstöße im Einzelfall und anonymisiert zu unterrichten, um auch auf dieser Weise auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. 

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern? 
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Situation Alleinerziehender ist uns bewusst und ihr wurde aktuell u.a. im Rahmen der Sozialberichterstattung umfassend Raum gewidmet. Wir streben eine Verbesserung der Situation Alleinerziehender an. Dafür gilt es, Ursachen stärker in den Fokus zu nehmen und präventive Angebote sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen.  Einen weiteren Blickpunkt legen wir auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinsichtlich des Wohnraums sind aktuell keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, da Maßnahmen bspw. der Städtebauförderung allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

Alleinerziehende Mütter und Väter tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Ihnen wollen wir daher verstärkt unter die Arme greifen. Dies ist insofern wichtig, weil mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Als eine Ursache kann hierfür angeführt werden, dass die Betreuungszeiten von Kita und Schule oft nicht zu den vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsangeboten passen. Wir werden deshalb alleinerziehende Eltern in besonderem Maße unterstützen. Neben mehr Betreuungsangeboten zu Tagesrandzeiten wollen wir Alleinerziehenden auch bei der Schulwahl mehr Möglichkeiten einräumen, damit sie Schulen mit geeigneten Betreuungszeiten wählen können. Bildung und Betreuung muss insbesondere für Alleinerziehende, die die alleinige finanzielle Last der Familie zu schultern haben, kostenfrei sein. Ein wichtiges Vorhaben ist daher auch die Einführung eines kostenfreien Schülertickets. Wir wollen sachsenweit Angebote etablieren, die die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden bei Schulabschluss, Ausbildung, Studium und Rückkehr in den Beruf berücksichtigen. Dafür bedarf es eines Programms zur Förderung der beruflichen Qualifikation Alleinerziehender. Zudem wollen wir das Landeserziehungsgeld abschaffen und die freigewordenen Ressourcen gezielt nutzen. Dieses bindet jährlich 18 Millionen Euro, die mit der Gießkanne an alle Eltern ausgezahlt werden, die ihr Kind im zweiten und/oder dritten Lebensjahr zuhause betreuen. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden oder alleinerziehend sind. Gerade für alleinerziehende Eltern ist der Wiedereinstieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unterstützung möchten wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Qualifizierung und Ausbildung fördern. Wir werden mehr Sozialwohnungen bauen, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot ermöglichen und ein Sofortprogramm gegen hohe Mieten auflegen sowie gemeinnütziges Wohnen besonders unterstützen, Durchsetzungsverfahren bei bebaubaren Grundstücken ermöglichen, Baukosten senken und Wohnformen mit geringeren Kosten fördern.

Alleinerziehende sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Familienform macht aktuell ein Viertel aller Familien in Sachsen aus. Um ein Bild über die Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen zu bekommen, haben wir 2016 eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Antworten auf unsere rund 150 Fragen zeigen Handlungsbedarf auf Bundes- und Landesebene auf. Familien stärken heißt für uns GRÜNE auch Alleinerziehende stärken, indem getrennt lebende Eltern bei der gemeinsamen Erziehung unterstützt werden, Jobcenter ihre Maßnahmen an die Lebenssituation Alleinerziehender anpassen und die landespolitische Interessenvertretung für Alleinerziehende gestärkt wird. Zur Koordination wollen wir ein Kompetenzzentrum zu Hilfen für Alleinerziehende einrichten. Auch beim sozialen Wohnungsbau haben wir die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien im Blick.

Die alleinige Verantwortung für Kinder zu tragen bedeutet eine große Herausforderung und auch Belastung. Nicht nur sind Alleinerziehende zeitlich sehr stark gefordert, da die Betreuung der Kinder nicht aufgeteilt werden kann – auch alle Entscheidungen müssen allein getroffen werden. Diese große Leistung wird jedoch nicht mit Respekt und Anerkennung honoriert, sondern mit einem hohen Armutsrisiko sowie einer strukturellen Benachteiligung im Steuer- und Familienrecht. Seit Jahren weisen wir als LINKE darauf hin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen – darunter Alleinerziehende –aufgrund struktureller Benachteiligung ein massives Armutsrisiko tragen. Die Novellierung des Unterhaltsgesetzes hat keine Verbesserung in Sachen Armutsbekämpfung bewirkt, werden doch die verschiedenen Sozialleistungen gegeneinander aufgerechnet. Wir brauchen eine Reform des Steuer- und Familienrechts, die bestehende Benachteiligung Alleinerziehender ist für uns inakzeptabel. Familienleistungen müssen die Situation Alleinerziehender berücksichtigen. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass Familienangebote und -leistungen speziell auf den Bedarf von Alleinerziehenden ausgerichtet werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Ein erster Ansatzpunkt sind dabei flexible KITA-Öffnungszeiten, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen. Wir machen uns daher dafür stark, dass Arbeitgeber häufiger flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten. Der Freistaat Sachsen muss dabei auch seine Vorbildrolle wahrnehmen. Bezahlbarer Wohnraum ist für alle Bevölkerungsteile ein wichtiges Thema. Bezahlbaren Wohnraum gibt es dabei nur, wenn in einer Region ausreichend Wohnungen vorhanden sind und die Vermieter im Wettbewerb stehen. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind daher zu verbessern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Dezentralisierte Unterbringung geflüchteter Menschen

Das novellierte Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sieht vor, dass Menschen im Asylverfahren mit einer unterstellten „schlechten Bleibeperspektive“ bis zu 24 Monate zur Wohnsitznahme in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verpflichtet werden können. Integrationspolitische Ziele werden dabei konterkariert: Denn ein hoher Anteil derer, für welche die verlängerte Wohnsitznahme gelten wird, wird auf lange Sicht dennoch in Sachsen beziehungsweise Deutschland leben. Für die Zeit des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die wirtschaftliche, soziale und sprachliche Integration sowie die gesellschaftliche Partizipation erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Durch die äußerst beengte Wohnsituation und zusätzliche psychisch negativ wirksame Faktoren wie die ständige Überwachung durch Sicherheitspersonal besteht die Gefahr, dass sich bei der Ankunft bestehende Krankheiten chronifizieren, woraus sich teilweise auch neue Krankheitsbilder ergeben.

  1. Werden Sie die Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes aus dem Dezember 2018 revidieren?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie geflüchtete Menschen bereits im Asylverfahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral unterbringen?
  3. Sehen Sie die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch das Land als ausreichend an? Wenn nein, wie werden Sie die Kommunen hierbei stärker unterstützen?
  4. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um alle besonders Schutzbedürftigen, wie nach EU- Aufnahmerichtlinie definiert, bei ihrer Ankunft zu identifizieren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Unterbringungsbehörden besonders Schutzbedürftigen entsprechend ihrer Bedarfe Wohnungen zur Verfügung stellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Revidierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist nicht vorgesehen und die bisherigen Regelungen der Unterbringung sollen fortgeführt werden. Ferner werden bisherigen Maßnahmen der Unterstützung als ausreichend erachtet.

Wenn sich die Chance zu einer Verbesserung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durch progressive Mehrheiten nach der Wahl bietet, werden wir diese Chance wahrnehmen. Das Ziel ist dezentrale Unterbringung. Das können wir in dem geplanten Integrations- und Teilhabegesetz festhalten. Gerade außerhalb der drei großen Städte sollte das ein geringes Problem sein. Wir wollen vor allem ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen, welches die guten bestehenden Maßnahmen wie Landessprachprogramm und der Geflüchtetensozialarbeit verstetigt, klare Erwartungen an eine gelingende Integration festschreibt und eine deutliche Aufgabenverteilung zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen regelt.

Wir GRÜNE streben eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen an und sprechen uns gegen die lange Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und großen Gemeinschaftsunterkünften aus. Das gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen. Im Landtag hat die Fraktion gegen die Novellierung des „Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ gestimmt, da wir die Unterbringung für 24 Monate für menschenunwürdig und nicht mit Menschenrechten vereinbar ist. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Aufnahme von Geflüchteten eine solidarische Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, und die Kommunen müssen dafür ausreichend finanzielle Unterstützung durch Land und Bund bekommen. Kommunen die sich dafür entscheiden, mehr Geflüchtete aufzunehmen, müssen entsprechend ausgestattet werden.

Wir werden dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weiter die im LINKEN „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme“ (Drucksache 6/4865) enthaltenen Forderungen entgegenhalten – etwa Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung. Auch nach der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2018 werden der Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie ignoriert. Die Novelle zielt auf drei Ebenen: die gemeindescharfe Wohnsitzauflage, die Neuregelung der Asylpauschale und die Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für bestimmte Geflüchtete. Z. B. bedeutet insbesondere der dritte Punkt erhebliche Einschnitte für die Betroffenen. Sachsen macht von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1 b Asylgesetz Gebrauch und sperrt auch Menschen mit einer „niedrigen Bleibeperspektive“ für bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. DIE LINKE fordert ein kommunal realisierbares und durchfinanziertes Unterbringungskonzept, das eine vorrangige Unterbringung in Wohnungen bei dezentraler Verteilung vorsieht. Dazu gehört ein kommunales „Umzugsmanagement“. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Verweildauer auf drei Monate zu garantieren, bei Familien mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Menschen auf sechs Wochen. Die bisherige Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch den Freistaat reicht nicht aus. Die Landespauschale muss bedarfsgerecht gestaltet werden. Neben einer angemessenen Unterkunft müssen wir eine grundlegende medizinische Versorgung der Asylsuchenden sicherstellen. DIE LINKE fordert zudem die Festschreibung von Standards für Clearingverfahren entsprechend Artikel 22 der EU-Aufnahmerichtlinie für die EAE.

Eine dezentrale Unterbringung ist immer vorzuziehen und Integrationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bildung und Weiterbildung haben auch bei schlechter Bleibeperspektive ihre Berechtigung. Diese Ziele wollen wir auch umsetzen. Die dezentrale Unterbringung wollen wir in Zusammenarbeit mit den Kommunen gewährleisten. Die Kommunen sind dabei selbstverständlich ausreichend zu unterstützen. Alle beteiligten Akteure sind natürlich entsprechend zu sensibilisieren, um besonders Schutzbedürftige bereits bei ihrer Ankunft zu identifizieren. Die besondere Schutzbedürftigkeit muss sich dabei auch in der konkreten Form der Unterstützung niederschlagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem sächsischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II der Staatsregierung wird auch der Bereich des Wohnens/Wohnumfeldes erörtert. Ziel ist es, dabei eine entsprechende Teilnahme am Wohnungsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, werden diverse Maßnahmen benannt, für deren Umsetzung wir uns weiterhin einsetzen werden.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadt- gebiet verteilt werden.

Auch beim Zugang zu Wohnraum verbietet das AGG Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion sowie sexuelle Identität. Die Unterstützung der Betroffenen durch Beratungs- und Anlaufstellen ist deshalb besonders wichtig. Antidiskriminierungsstellen unterstützen Ratsuchende niedrigschwellig und kostenfrei beim Verdacht der Wohnungsmarkt-Diskriminierung. Wir GRÜNE unterstützen daher den Ausbau eines flächendeckenden Beratungsstellennetzwerkes.

Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Sachsen stark gesunken. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist so hoch wie nie. Wir fordern daher – auch für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von ausreichend Sozialwohnungen vor allem in den sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz und in Mittelzentren. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine deutlich verbesserte und funktionierende Mietpreisbremse. Damit Geflüchtete überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung erweitern. Nach dem Beispiel Berlins können wir uns vorstellen, eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einzurichten.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Sicherheiten für die Vermieter. Eine dezentrale Unterbringung bedeutet für uns auch, dass grundsätzlich alle Teile der Städte genutzt werden.

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Sozialräumliche Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen verhindern

Durch die Aufwertung von Wohnungen in den Städten und die dadurch bedingte Verdrängung in die Stadtrandgebiete entstehen soziale Ausschlüsse, von denen Menschen mit geringem Einkommen besonders betroffen sind.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sozialräumlicher Ausgrenzung in Sachsen zu begegnen?
  2. Wie werden Sie der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Wohnungsmarktsituation im Freistaat Sachsen ist unterschiedlich; während einerseits für einige Bereiche von Dresden, Leipzig und angrenzenden Kommunen von einer angespannten Wohnungsmarktsituation gesprochen werden kann, ist im Gegenzug bei anderen Kommunen eine Leerstandsquote von über 30 Prozent vorhanden. Darauf gilt es in Gänze zu reagieren; wir werden uns dafür einsetzen, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu erhöhen und werden die bestehenden Programme zur Unterstützung im Wohnungsbau fortführen, so insbesondere die Förderung von jungen Familien im ländlichen Raum. Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzept werden auch Aspekte einer Zugangsdiskriminierung thematisiert. Ansonsten ist die die Möglichkeiten des Antidiskriminierungsgesetzes zu verweisen.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden.

  1. Wir wollen in den nächsten Jahren jährlich 5.000 neue Sozialwohnungen errichten, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Zudem haben wir vorgeschlagen, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine zu erhöhen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, die Mietpreisbremse in Sachsen einzuführen und die Kommunen bei der Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen (sog. Milieuschutz) zu unterstützen. All diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Menschen mit geringem Einkommen aus ihren Wohnvierteln verdrängt werden. Darüber hinaus wollen wir, dass ein Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen erarbeitet wird.

2. Wir unterstützen ausdrücklich die Erweiterung kommunaler und genossenschaftlicher oder anderer gemeinwohlorientierter Wohnungsbestände. Unser Ziel ist es, möglichst große Bestände an Wohnungen zu erhalten und neu zu schaffen, die außerhalb des auf Profitmaximierung orientierten Wohnungsmarktes bestehen. Dafür  wollen wir den Anteil von Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Hand erhöhen, genauso wie den von kooperativen Wohnformen und Bauprojekten, Selbst(aus)bauprojekten und experimentellem Wohnungsbau. Auf Bundesebene setzen wir uns für die steuerliche Förderung der Wohnungsgemeinnützigkeit ein.

Hier verweisen wir auf die Beantwortung der Fragen im Komplex „Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken“. Insbesondere gilt es zu ergänzen, dass wir uns neben einer funktionierenden und erweiterten Mietpreisbremse und einer effizienten Kappungsgrenze auch für ein „Einfrieren der Mieten“ in den Oberzentren Leipzig und Dresden einsetzen. Dazu haben wir auf kommunaler als auch auf Länderebene parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht.

Wir wollen die Rahmenbedingungen zum Bau von Wohnungen verbessern, sodass in verschiedenen Lagen der Städte Wohnungen entstehen. Außerdem wollen wir durch eine strukturelle Stärkung und gute Sozialarbeit erreichen, dass auch vermeintliche „Problemviertel“ in den Städten eine Aufwertung erhalten. Diskriminierungen haben auch auf dem Wohnungsmarkt nichts zu suchen. Pauschalierende Vorwürfe gegenüber Akteuren der Wohnungs- und
Immobilienmärkte sind aber ebenso simplifizierend wie wenig zielführend. Als Freie Demokraten wollen wir ein respektvolles und tolerantes Sachsen. Weil in unserer offenen und liberalen Gesellschaft kein Platz für Rassismus,
Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres individuellen Lebensstils ist, werden wir Freie Demokraten auf die Einhaltung des AGG von allen Akteuren auch insbesondere bei Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt drängen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Assistenzbedarf ermöglichen

In der Pflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Damit verfügen die Betroffenen auch über ein Wunsch- und Wahlrecht ihrer Wohnform (z.B. Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung). Gleichzeitig steht ihnen die Wahl der Hilfeform frei (z.B. Leistungen eines Pflegedienstes, Nachbarschaftshilfe oder persönliches Budget als Unterstützung). Menschen mit Assistenzbedarf werden seitens der Leistungsträger allerdings immer wieder unter Druck gesetzt, die jeweils kostengünstigste Form zu wählen. Der Wechsel aus einem Heim in ein selbstbestimmtes Leben mit eigener Wohnung und persönlicher Assistenz ist daher die Ausnahme, während der Wechsel ins Heim begünstigt und teilweise sogar erzwungen wird.

Wie werden Sie sicherstellen, dass sich Menschen mit Assistenzbedarf frei für die Wohnform und die Hilfeform entscheiden können?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen einer Evaluierung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch werden wir das Anliegen mit aufgreifen und mit den Kostenträgern erörtern.

In solchen Fragen wollen wir mit den Kostenträgern Lösungen finden, denn es darf nicht sein, dass die „Kosten“ vor dem Menschen kommen.

Für uns GRÜNE gilt: Gute Pflege stellt den Menschen in den Mittelpunkt, dem ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden soll. Wir wollen für jede und jeden das passende ambulante Wohn- und Pflegeangebot (z.B. Pflege-WGs, Mehrgenerationenwohnen, betreute Wohnformen) ermöglichen, Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege fördern statt weitere Großeinrichtungen zu bauen, die Grundlagen für den Ausbau alternativer Wohnformen schaffen durch die Anpassung von Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung und im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz sowie eines Ausbaus des Förderprogramms „Mehrgenerationenwohnen“, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf unabhängige Beratung (§ 7a SGB XI Pflegeberatung) durch die Stärkung alternativer Beratungsangebote neben den Pflegekassen (z.B. Pflegekoordinatoren) sowie den deutlichen Ausbau des Netzes an Pflegekoordinatoren und -koordinatorinnen sowie die Weiterentwicklung ihres Tätigkeitsprofils im Freistaat Sachsen erreichen. Mit einem Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen sollen konkrete Maßnahmen und Projekte von Gemeinden im ländlichen und städtischen Raum finanziell unterstützt werden, die es älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ermöglichen, im vertrauten Wohnumfeld leben zu bleiben. Die Förderung von barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum ist genauso wichtig wie die Förderung innovativer Wohnformen für ältere Menschen als Alternative zu Pflegeheimen. Im unmittelbaren Wohnumfeld werden Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Nahverkehr, Ärztinnen und Ärzte sowie ein Mix aus Pflege- und Unterstützungsangeboten benötigt. Begegnungsorte für die Nachbarschaft sollen dabei helfen, gemeinsam statt einsam alt zu werden.

Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu wohnen, auch wenn sie hilfe- und unterstützungsbedürftig werden. Für diesen Grundsatz steht DIE LINKE ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Diesem Anspruch entspricht das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz noch nicht, es muss dementsprechend novelliert werden. Das Gesetz sollte einen abgestuften Anforderungs- und Kriterienkatalog zur Anerkennung der unterschiedlichen Wohnformen enthalten. In dieses Gesetz gehört die Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts in Bezug auf die gewünschte Wohnform. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir setzen uns auch für ein Sächsisches Inklusionsgesetz ein, das analog zur UN-Behindertenrechtskonvention Grundsätze für alle Lebensbereiche, auch den des Wohnens, bestimmt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hatte auch in dieser Wahlperiode in Drucksache 6/13144 einen dementsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dies wird voraussichtlich auch in der folgenden Wahlperiode erforderlich sein. Im Rahmen des Leistungsrechtes sehen wir es als selbstverständlich an, dass auch hier im Sinne der UN-BRK ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Hilfeform gesichert werden muss. Es ist den bestehenden Mehrheiten im Sächsischen Landtag geschuldet, dass es hierbei Defizite gibt. Wir sehen diese u. a. darin, dass die Durchsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wird, obwohl sie Menschenrecht sind, und dass die Fachaufsicht über die Umsetzung des Leistungsrechtes nicht beim Sozialministerium angesiedelt wurde. Dagegen werden wir uns auch weiterhin aktiv wenden.

Durch eine barrierefreie Ausstattung und mehr barrierfreien Wohnungen sollten Menschen mit Assistenzbedarf mehr Auswahl haben. Die Wahlfreiheit der Wohnform soll dabei weiter in der Hand der Betroffenen liegen und nicht aus finanziellen Gründen vorweggenommen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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