Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem sächsischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?

Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II der Staatsregierung wird auch der Bereich des Wohnens/Wohnumfeldes erörtert. Ziel ist es, dabei eine entsprechende Teilnahme am Wohnungsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, werden diverse Maßnahmen benannt, für deren Umsetzung wir uns weiterhin einsetzen werden.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadt- gebiet verteilt werden.

Auch beim Zugang zu Wohnraum verbietet das AGG Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion sowie sexuelle Identität. Die Unterstützung der Betroffenen durch Beratungs- und Anlaufstellen ist deshalb besonders wichtig. Antidiskriminierungsstellen unterstützen Ratsuchende niedrigschwellig und kostenfrei beim Verdacht der Wohnungsmarkt-Diskriminierung. Wir GRÜNE unterstützen daher den Ausbau eines flächendeckenden Beratungsstellennetzwerkes.

Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Sachsen stark gesunken. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist so hoch wie nie. Wir fordern daher – auch für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von ausreichend Sozialwohnungen vor allem in den sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz und in Mittelzentren. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine deutlich verbesserte und funktionierende Mietpreisbremse. Damit Geflüchtete überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung erweitern. Nach dem Beispiel Berlins können wir uns vorstellen, eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einzurichten.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Sicherheiten für die Vermieter. Eine dezentrale Unterbringung bedeutet für uns auch, dass grundsätzlich alle Teile der Städte genutzt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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