Stärkung der Migrant*innenbeiräte

Derzeit existieren in den drei kreisfreien Städten sowie in Zittau kommunale Migrant*innenbeiräte, die unter unterschiedlichen Namen geführt werden. Die Rechte der Migrant*innenbeiräte variieren. Alle vier Beiräte besitzen das Rederecht im Stadtrat, lediglich der Leipziger Beirat hat das Antragsrecht, nur der Dresdner Beirat wird durch Migrant*innen selbst gewählt, alle anderen Beiräten werden lediglich durch den Stadtrat benannt.

  1. Werden Sie die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene unterstützen? Welchen rechtlichen Rahmen sehen Sie für diese vor?
  2. Sollen geflüchtete Menschen aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können? Wenn ja, mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status?
  3. Welche Rechte werden Sie den Mitgliedern des Beirats sowie dem Beirat als Gremium auf Landesebene garantieren? Welche Recht sollten sie auf kommunaler Ebene haben?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie die Partizipation von Migrant*innen und Geflüchteten auf kommunaler und Landesebene stärken?

Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir werden die Einrichtung der Migrant*innenbeiräte auf den jeweiligen Ebenen unterstützen. Im Moment müssen wir, aufgrund eines Kompromisses für die Unterstützung den Umweg über den neu gegründeten Dachverband gehen. Wir wollen es aber in einem Integrations- und Teilhabegesetz festschreiben. Darin sollen auch die Konditionen für die Wahl bestimmt werden. Das Gesetz soll in Zusammenarbeit mit den Akteuren der sächsischen Migrationspolitik entstehen und die Maßnahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II, auch im Bereich Teilhabe, aufgreifen und weiterentwickeln.

Mit dem Entwurf für ein sächsisches Teilhabegesetz fordern wir die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene. Die Organisationsmitglieder des Landesbeirates sollen gesetzlich geregelt werden und umfassen unter anderem Vertreter*innen des Dachverbandes Sächsischer Migrant*innenorganisationen. Die Teilnahme in Migrant*innenbeiräten auf kommunaler Ebene soll unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Status erfolgen, um Diskriminierungen auszuschließen. Wir streben Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte auf kommunaler Ebene sowie Stellungnahmen und Empfehlungen auf Landesebene an.

Die Linksfraktion ein „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration“ in den Landtag eingebracht, der die hier angesprochenen Fragen umfänglich behandelt. Darin wird die Unterstützung der Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene systematisch geregelt. Geflüchtete sollen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können. Es sollen auf verschiedenen Ebenen Beiräte gebildet werden, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Ein Sächsischer Landesrat für Integrations- und Migrationsfragen soll aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie Männer und Frauen gleichberechtigt. Kommunale Räte hätten das Recht, einen Vertreter in die Sitzungen des Kreistages, des Stadtrates oder des Gemeinderates zu entsenden, dem in Angelegenheiten, welche die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund sowie das gedeihliche und friedvolle Zusammenleben berühren, ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht zusteht. Kommunale Beauftragte für die Belange der Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden von den Landkreisen und Gemeinden mit eigener Verwaltung verpflichtend bestellt. Sie sollen auf die Wahrung der Belange der in der jeweiligen Gemeinde, der Stadt oder im jeweiligen Landkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung eines von Anerkennung und gegenseitigem Respekt aller Menschen sowie von Offenheit und Toleranz für andere Kulturen getragenen gedeihlichen und friedvollen Zusammenlebens sowie die weitere Festigung bereits bestehender Teilhabe- und Integrationsstrukturen hinwirken.

Wenn dies in einzelnen Kommunen gewünscht und sinnvoll ist, haben alle Beteiligten dafür auch unsere Unterstützung. Wir werden dies jedoch von der jeweiligen Kommune abhängig machen. Eine stärkere Partizipation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund kann am Ende nur für unsere gesamte Gesellschaft von Vorteil sein. Auf Landesebene gibt es von unserer Seite bisher keine konkreten Planungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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