Keine Einordnung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer

Im Februar 2019 sollten vier weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingeordnet werden: Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien. Die Entscheidung hierzu wurde jedoch im Bundesrat verschoben. Als „sichere Herkunftsstaaten“ können Länder eingeordnet werden, in denen sicher erscheint, dass es dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylanträge aus diesen Ländern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt und Klage- sowie Ausreisefristen werden verkürzt. Menschen, die politische Verfolgung oder Diskriminierung in „sicheren Herkunftsländern“ als Asylgrund geltend machen wollen, müssen dafür Beweise vorlegen.

  1. Sind Sie der Meinung, dass Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen sind?
  2. Sehen Sie einen Bedarf weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einzuordnen?
  3. Wie stehen Sie grundsätzlich zu dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“, das zur Rechtfertigung eines beschleunigten Asylverfahrens, verkürzter Klage- und Ausreisefristen sowie zur Verweigerung des Arbeitsmarktzugangs benutzt wird?

Die Frage der Einstufung als sichere Herkunftsländer ist vorrangig auf Bundesebene zu klären; die Einstufung der bisherigen Länder tragen wir mit. Hinsichtlich weiterer Länder ist dies zu prüfen. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ist .dafür ein wesentlicher Bestandteil.

Wir lehnen die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ab. Wir sprechen uns auch gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus, besonders weil in einer Vielzahl dokumentierte Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Wir lehnen das Konzept sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ grundsätzlich ab. Georgien, Tunesien und Marokko dürfen nicht als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden. Denn auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ droht verschiedenen Gruppen die Verfolgung. Nach dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ trügen die Geflüchteten die Beweislast, wobei eine Beweisführung oft unmöglich bleibt. Die damit einhergehende Verlust von wesentlichen Rechten lehnen wir ebenso ab.

Zu 1. und 2.

Nein.

Zu 3.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ist ein Abwehrkonzept, das die Einzelfallprüfung von Schutzgesuchen weitgehend obsolet machen und pauschal-ablehnende ausländerrechtliche Entscheidungsvorgänge ermöglichen soll. Die rechtliche Einstufung bestimmter Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ ruft die begründete Besorgnis hervor, dass eine unvoreingenommene Prüfung von Einzelschicksalen geflüchteter Menschen erheblich eingeschränkt und das Recht von Geflüchteten auf humanitären Schutz und die uneingeschränkte Gewährung des Grundrechts auf Asyl weiter ausgehöhlt werden. DIE LINKE stellt sich konsequent und seit der Einführung des Konstrukts 1992/93 gegen den Versuch, Einwanderung durch die pauschale Qualifikation von Ländern als „sichere Herkunftsländer“ zu begrenzen, und gegen eine dadurch hervorgerufene Erhöhung der Anforderungen an den Nachweis von Asylgründen durch Betroffene.

Ja. Die Einordnung als sichere Herkunftsstaaten steht einem fairen Asylverfahren nicht im Weg. Jeder, der individuell verfolgt wird, wird weiterhin unseren Schutz erhalten. Die Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht nur schnellere Verfahren. Sichere Herkunftsstaaten sind zudem bisher auch nur Länder, bei denen eine Anerkennungsquote von Asylbewerbern bei unter 5 Prozent liegt. Ja. Beispielsweise Indien oder Moldau.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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