Dauerhafte Isolation und Unterversorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung beenden

Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) befinden sich in isolierten Kasernen, so gut wie ohne Kontakt in die Gesellschaft und zu unterstützenden Strukturen außerhalb. Die soziale Beratung und gesundheitliche und materielle Versorgung obliegt dem Innenministerium bzw. der Zentralen Ausländerbehörde. Es besteht kein freier Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung und kein Zugang zu unabhängiger Asylverfahrens- und sozialrechtlicher Beratung. Häufig verbleiben Menschen weit über die zugelassene maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in der Einrichtung. Das betrifft auch besonders Schutzbedürftige, die nicht, wie erforderlich, entsprechend ihren Bedürfnissen aufgenommen, untergebracht und versorgt werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Isolation von Menschen in der EAE zu beenden und den Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung sowie unabhängiger Beratung zu gewährleisten?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die besondere Schutzbedürftigkeit bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung vorrangig Beachtung findet?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die schnellstmögliche Verteilung von Menschen aus der Erstaufnahmeeinrichtung zu ermöglichen, insbesondere von besonders Schutzbedürftigen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

In Brandenburg haben die landeseigene Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und die Gesetzgebung, v. a. das Landesaufnahmegesetz (LAufnG), gemeinsam mit den vielen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dafür gesorgt, die Herausforderungen zu meistern. Wir unterstützen weiterhin die gute Zusammenarbeit der genannten Akteure und setzen zukünftig auf die engagierte Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAE, auch und gerade für besonders Schutzbedürftige. Dies gilt z. B. für die gesundheitliche Versorgung oder auch die Unterbringung in voneinander baulich getrennten Wohnheimgebäuden von Familien und allein reisenden Frauen oder Mädchen einerseits und allein reisenden Männern andererseits. Auch Minderjährige, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, haben Anspruch auf besonderen Schutz. Wir stehen zu der Einhaltung der gesetzlich festgelegten maximalen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Mit dem novellierten LAufnG wurde insbesondere die Unterbringung, Betreuung und soziale Unterstützung von Asylsuchenden in den Kommunen durch die zusätzliche Unterstützung des Landes verbessert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme ist so kurz wie möglich zu halten. Einer Verlängerung der derzeit maximal möglichen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme werden wir uns auch weiterhin widersetzen. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Sprachkursangebote, eine Beschulung aller Kinder und berufliche Qualifizierungsangebote stattfinden, um direkt nach der Ankunft den Grundstein für eine gute Integration zu legen. Die von uns erfolgreich erstrittene unabhängige Verfahrensberatung Geflüchteter in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden wir während der Einführung kritisch begleiten und deren Wirksamkeit und Finanzierung sicherstellen. Bundesweit setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz als Ursache dieser Erschwernisse abzuschaffen.
  2. Die Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen sind zu ermitteln und sie sind gesondert entsprechend ihrer Bedürfnisse unterzubringen.
  3. DIE LINKE setzt sich dafür ein, eine schnellstmögliche Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu erreichen, das scheitert in der Vergangenheit leider häufig an bestimmten Landkreisen, die sich einer entsprechenden Aufnahme verweigert haben. Wenn ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten auch aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen unvermeidbar ist, müssen Sprach- und Qualifizierungsangebote seitens der Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden.

Wesentlich für die Umsetzung des Schulzugangs für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist die entsprechende Ausstattung an den Schulen. Es braucht hierzu die entsprechende personelle Ausstattung sowohl an Lehrkräften wie auch an Fachkräften, die im Umgang mit den spezifischen Herausforderungen Geflüchteter (z.b. Traumata) die entsprechende Expertise vorweisen können. Der zügige Zugang zum gemeinsamen Lernen fördert nicht nur die Sprach- und Wertevermittlung sondern auch die Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Familien. Die Sprache ist letztlich ein wesentlicher Schlüssel zur Integration, die Verbesserung der Sprachkursangebote ist daher eine Voraussetzung für Integration. Besondere Förderung sollen dabei diejenigen erfahren, die langfristig bei uns bleiben werden. Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Derzeit lernen rund 8.800 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien an Brandenburgs öffentlichen Schulen (Stand: 4. September 2017). Das sind etwa 4 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Es gibt 144 Vorbereitungsgruppen, die auf die Beschulung im regulären Unterricht vorbereiten und 905 Förderkurse, die ergänzend zum Regelunterricht besucht werden. Dafür stehen zusätzlich 306 Lehrkräftestellen zur Verfügung, in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt rund 15 zusätzliche Stellen.
Wenn die Deutschkenntnisse eines Kindes oder Jugendlichen nicht ausreichen, um vollständig am Regelunterricht teilnehmen zu können, besteht Anspruch auf zusätzliche Sprachförderung. Dafür werden Vorbereitungsgruppen und Förderkurse eingerichtet, der zeitliche Um-fang richtet sich nach dem konkreten Bedarf. Die hierfür notwendigen Lehrkräfte werden den Schulen von den staatlichen Schulämtern zugewiesen.
Seit 2016 fördert Brandenburg das Programm „Refugee Teachers“ der Universität Potsdam von. Die ersten Absolventinnen und Absolventen haben das Programm abgeschlossen und arbeiten jetzt zum Teil als Assistenzlehrkräfte an Brandenburger Schulen. Dieses Programm werden wir weiter ausbauen.
Neben den staatlichen Bemühungen engagieren sich zahlreiche Brandenburgerinnen und Brandenburger ehrenamtlich für die Bildung von Flüchtlingskindern. Sie geben z. B. Sprachunterricht, begleiten minderjährige Flüchtlinge oder integrieren Flüchtlinge und Asylbewerber in Sportvereine.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Im Zentrum unserer Politik steht die Verbesserung der Bildungspolitik im Land Brandenburg – wir wollen
allen Kindern und Jugendlichen die beste Bildung ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorurteile gegenüber osteuropäischen Nachbarn abbauen

Brandenburg grenzt an Polen. Diese räumliche Nähe hat in den Europäischen Regionen Pomerania (Uckermark und Barnim), Pro Europa Viadrina (Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Frankfurt/Oder) und Spree-Neiße-Bober (Spree-Neiße und Cottbus) zu vielen gemeinsamen Projekten geführt. Trotzdem sind Brandenburg und die polnischen Grenzregionen nicht ausreichend miteinander vertraut. Auch 12 Jahre nach dem Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen ist die Haltung der deutschen Gesellschaft und Behörden gegenüber polnischen Migrant*innen von Vorurteilen geprägt.

  1. Wie werden Sie das Potenzial der Nähe der Region Brandenburg zu Polen nutzen?
  2. Wie werden Sie dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und die Beziehungen zwischen den Menschen in der Grenzregion zu verbessern?
  3. Wie werden Sie EU-Bürger*innen in Brandenburg vor gruppenbezogenen menschenfeindlichen Attacken und Kampagnen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polen ist für Brandenburg ein wichtiger Nachbar und verlässlicher Partner. Die Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn genießt in Brandenburg Verfassungsrang. Die grenznahen Regionen entlang der Oder und Neiße bilden einen gemeinsamen Verflechtungsraum, dessen Potenziale, beispielsweise innerhalb der Metropolregion Stettin, wir in Zukunft stärker nutzen und entfalten wollen. Gemeinsam soll die Zusammenarbeit in der Lausitz weiter vertieft und die Region grenzüberschreitend zu einer Europäischen Modellregion entwickelt werden. Dazu bündeln und vernetzen wir verstärkt Projekte, Ideen und Strategien, wollen die guten Ansätze der nachbarschaftlichen Kooperation mit Polen im Bereich Zivilgesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Bildung konsequent und erfolgreich weiterentwickeln. Dies sollen Bausteine sein, um Brücken zu bauen und Vorurteile abzubauen. Demgemäß braucht es auch Begegnungen und Austausch. Daher setzen wir uns dafür ein, dass mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger Polnisch lernen. Explizit werden wir uns weiterhin für leistungsfähige Schienenverbindungen nach Polen einzusetzen. Gleiches gilt für einen neuen und erweiterten Standort des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit. Schon heute gehen Polizeikräfte aus beiden Ländern zusammen auf Streife oder führen gemeinsame Einsätze und grenzüberschreitende Observationen durch. Diese bewährte Zusammenarbeit mit den polnischen Kolleginnen und Kollegen wollen wir weiter ausbauen. Als SPD verurteilen wir jegliche Gewalt und Diskriminierung. Wir sind froh, dass Brandenburg ein sicheres Bundesland ist. Damit das auch künftig so ist, bleiben wir wachsam und werden uns mit ganzer Kraft für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sehen in der grenzüberscheitenden Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn nicht nur eine Chance für das Land Brandenburg und die Grenzregionen, sondern auch einen wichtigen Baustein zur Verständigung der beiden Völker. daher müssen die bestehenden Kooperationen ausgebaut und gestärkt werden und weitere Projekte initiiert werden, insbesondere mit dem Ziel, bestehende Vorurteile abzubauen. Attacken jeglicher Art – egal gegen welche Bevölkerungsgruppen lehnen wir kategorisch ab und werden Polizei und Justiz wie Verfassungsschutz so ausstatten, dass derartige Übergriffe konsequent verfolgt und geahndet werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig. 

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

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