Stärkung demokratischer Werte

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ist nur ein Baustein zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen. Notwendig wäre die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes.

  1. Werden Sie sich für die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen einsetzen?
  2. Welche Eckpunkte sind Ihnen dabei besonders wichtig?
  3. Welche Akteur*innen werden Sie an der Konzeptionierung beteiligen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir wollen ein Demokratiefördergesetz, in dem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und verlässlich festgelegt wird. Sollte der Bund ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen oder sollte ein solches Gesetz keine ausreichende Wirkung in Sachsen erzielen, werden wir ein eigenes sächsisches Demokratiefördergesetz beschließen. Daran beteiligt werden sollen alle relevanten Akteure der sächsischen Demokratiearbeit. Wichtig ist uns im Besonderen, dass Demokratieförderung hier nicht nur als politische Bildung verstanden wird, sondern sich in praktischer Erfahrung gründet. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für eine Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen ein. Deshalb haben wir im neuen Schulgesetz den Klassenrat ermöglicht. Und deshalb ist es uns wichtig, die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung und das Ehrenamt zu stärken. Überall dort, wo Menschen für eine gemeinsame Sache Verantwortung übernehmen, werden demokratische Werte praktisch erfahren und verinnerlicht.

1. Ja.

2. Wenngleich es eine Maßgabe des „WOS“-Programmes ist, dass sich Angebote an die sächsische Mehrheitsbevölkerung richten sollen, zeigt die Praxis, dass Teilnehmende häufig Personen sind, die bereits eine grundsätzliche Antidiskriminierungspraxis verfolgen. Ein gesamtgesellschaftliches Handlungskonzept muss daher besonders große staatliche und nichtstaatliche Akteur*innen in den Blick nehmen. Hierzu gehören staatlicherseits bspw. die Polizei, die Verwaltung, das Schulwesen und auch der Katastrophenschutz und seitens nichtstaatlicher Akteure bspw. große Unternehmen und der Kulturbetrieb.

3. An der Konzeptionierung sind Politik (Staatsregierung und Parlament), Wissenschaft und Zivilgesellschaft (bspw. die Dachverbände der Antidiskriminierungsarbeit) gleichermaßen zu beteiligen.

Ja und unbedingt! Aufgrund der angegebenen Zeichenzahl können wir nur einige Schwerpunkte nennen, wie das Sichtbarmachen und Bekämpgen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Alltagsrassisimus und –diskriminierung; ferner das Aufzeigen der Gründe von Radikalisierungstendenzen und deren aktive Bekämpfung; sowie den Kampf gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Wir stehen für eine breite soziale und politische Beteiligung und sehen viel Potential vor allem in lokalen Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Ja. Das werden wir. Wichtig ist dabei, dass wir alle gesellschaftlichen Akteure einbinden und konkrete Handlungsschritte daraus folgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Die Angriffe auf und Anfeindungen gegen Initiativen und Vereine, die sich für eine demokratische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzten, nehmen zu. Sie reichen von verbalen Attacken über Diffamierungen und Anfeindungen in den sozialen Medien bis hin zu Übergriffen (Sachbeschädigungen) auf die Vereinsräumlichkeiten.

  1. Was werden Sie tun, um diesen Angriffen entgegenzuwirken?
  2. Wie werden Sie die Vereine und Initiativen bei ihrer Arbeit unterstützen und stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich bieten die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Möglichkeiten um dem Anliegen gerecht zu werden. Unser Ziel ist es, Straftaten effektiver und schneller zu verfolgen.

Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Notwendig ist ein Personalaufbau bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, um eine konsequente Verfolgung der Straftaten zu gewährleisten. Ebenso bedarf es einer Weiterbildung der Beamten, um politisch motivierte Straftaten auch als solche zu benennen. Gefährdete Einrichtungen sind nicht erst nach einer Tat, sondern bereits proaktiv regelmäßig zu bestreifen und in polizeiliche Einsatzkonzepte einzubeziehen.
  2. Notwendig ist der regelmäßige Austausch seitens staatlicher Strukturen mit den Vereinen und Verbänden. Nur so werden Problemlagen frühzeitig erkannt. Die jährlich stattfindenden Demokratiekonferenzen des Demokratiezentrums Sachsen sind hierzu ein erster wichtiger Schritt gewesen. Zukünftig muss dieser Ansatz verstärkt und verstetigt werden. Die Art der Unterstützung ist dann problemabhängig zu treffen.

Wir stehen für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung jeglicher Angriffe und Anfeindungen gegen Initiativen und Vereine, die sich für eine demokratische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzen und stellen uns öffentlich an deren Seite. Wir bieten diesen Vereinen und Initiativen Podien und unterstützen sie in ihrem gesellschaftlichen Einsatz. Darüber hinaus engagieren sich Mitglieder unserer Partei in solchen Vereinen und Initiativen. Wir unterstützen diese inhaltlich und finanziell und durch die Einbringung entsprechender parlamentarischer Initiativen.

Entgegenwirken kann man am Besten durch Prävention. Diese Vereine und Initiativen wollen wir durch Beratungsangebote unterstützen, durch eine gute ausbildete und ausgestatte Polizei schützen sowie durch ein gesellschaftliches Klima des Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum.

Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt hat und weiterhin plant. Der Freistaat hat sich ebenfalls frühzeitig mit der Umsetzung auseinandergesetzt. So ist zum einen eine Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des Landesaktionplans zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt im Hinblick auf die Vorgaben der Konvention geplant. Weiterhin wurden im aktuellen Doppelhaushalt Mittel zur Förderung des Sächsischen Hilfesystems (Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen, etc.) eingestellt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit im Hinblick auf die Bedürfnisse der Konvention verstärkt ausgerichtet.

Wir wollen dieses Hilfesystem weiter stärken.

Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Sexualisierte und häusliche Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Deswegen braucht es strukturelle Abhilfe. Aktuell gibt es in Sachsen zwar viele Einzelmaßnahmen, geförderte Projekte und Einrichtungen. Aber eine wirkliche Strategie, bei der sich Bund, Länder und Kommunen in puncto Prävention und Intervention abstimmen, gibt es nicht. Wir fordern deshalb zunächst die landesweite Koordination der vorhandenen Hilfsangebote durch eine zentrale Stelle. Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention sind die Schutzeinrichtungen und Interventions- und Beratungsstellen. Sie müssen flächendeckend vorhanden sein. Können Kommunen ihren finanziellen Beitrag zur Errichtung oder zum Betrieb eine Hilfestelle nicht leisten, muss sie der Freistaat mit im Landeshaushalt dafür vorgesehen Mitteln unterstützen. Priorität hat dabei aktuell die Errichtung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen im Erzgebirge und im Nordsachsen. Bei der Neuerrichtung und bei eventuellen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Einrichtungen sind die Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Sie sind überdurchschnittlich häufig von häuslicher Gewalt betroffen. Die Istanbul-Konvention verlangt deswegen flächendeckend barrierefreie Hilfs- und Schutzeinrichtungen. Polizei und Justiz müssen angemessen auf die Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt reagieren und gerade in akuten Notsituationen empathisch mit ihnen umgehen können. Wir fordern entsprechende Pflichtfortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen. An den Familiengerichten treffen Gewaltschutz-, Sorgerechts- und Umgangsverfahren aufeinander. Diese müssen so aufeinander abgestimmt behandelt werden, dass erneute Traumatisierungen verhindert werden.

Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir einen Antrag eingebracht und die zügige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention eingefordert (Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen! Landtags-Drucksache 6/14763). Wir werden die Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr genau beobachten, immer wieder die Themen häusliche Gewalt und/oder sexualisierte Gewalt auf die Tagesordnung bringen und in den Haushaltsdebatten eine entsprechende auskömmliche Finanzierung beantragen. So wie wir uns bereits in dieser Wahlperiode sehr intensiv dem Gewaltschutz gewidmet haben, werden wir auch künftig an dem Thema dran bleiben.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist für uns von größter Wichtigkeit. Diese Konvention richtet sich gegen Gewalt an Frauen. Neben Prävention und Opferschutz ist auch Strafverfolgung von Gewaltdelikten gegen Frauen Gegenstand der Übereinkunft; betrifft mithin auch insbesondere diese Bereiche. Polizei und Justiz müssen daher ausreichend ausgestattet und für den Thema sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen: Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen, die Einführung eines transparenten Verfahrens und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan sieht u.a. hinsichtlich des Bereiches der öffentlichen Verwaltung verschiedene Maßnahmen vor, um bestehende Ansätze eines diskriminierungssensiblen Umgangs der Verwaltung mit der Bevölkerung zu stärken. Diese Maßnahmen sollen fortgeführt werden und so wurde aktuell der Charta der Vielfalt beigetreten.

Wichtige Instrumente, um einen diskriminierungssensiblen Umgang zu gewährleisten, sind entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Außerdem sollte das Thema nach Möglichkeit auch in der Ausbildung, v. a. in der Fachhochschule in Meißen gestärkt werden. Wir wollen außerdem ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten, das auch den öffentlichen Bereich in den Blick nimmt. Die Einführung bzw. der Ausbau eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements ist uns auf kommunaler wie auf Landesebene wichtig.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung intern sowie im Kontakt mit Bürger*innen sicherzustellen, sind Sensibilisierungsmaßnahmen sowie regelmäßige verbindliche Fortbildungsangeboten für die Verwaltung dringend geboten. Ebenso muss es niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger*innen geben sowie ein Beschwerdesystem (Ombudsstelle) für Beschwerden von Bürger*innen im Umgang mit Behörden. Der Regelungsort für ein solches Beschwerdesystem wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz, dessen Einführung wir anstreben.

Zunächst einmal fordern wir ein, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernimmt. Dazu zählt die flächendeckende Einrichtung von Beschwerdestelle nach § 13 AGG ebenso wie das durchgehende Anwenden anonymisierter Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Personalverantwortung – regelmäßig an Schulungen teilnehmen können, die die Schaffung einer diskriminierungsfreien Atmosphäre beinhalten. Ziel muss es sein, dass sowohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als auch die Kund_innen in der Verwaltung eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Umgebung vorfinden.

Kund_innen der Verwaltung müssen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können, wenn sie bei ihrem Behördenkontakt diskriminiert wurden. Solche Vorfälle müssen dann konsequent aufgearbeitet und unterbunden werden.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind.

Der Diskriminierungsschutz und die Chancengleichheit in der sächsischen Verwaltung sind noch stark ausbaufähig. So wurde zuletzt das GRÜNE Gleichstellungsgesetz im Sächsischen Landtag abgelehnt. Damit bleibt der öffentliche Dienst weiter für Frauen unattraktiv. Auch der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bleibt verschwindend gering. Deshalb haben wir im Landtag mit unserem Gesetz zur besseren Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten (Integrationsgesetz) die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefordert. Zwar wurden in sächsischen Behörden und Staatsbetrieben Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. Jedoch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Weiterbildungen für Führungskräften und Beschäftigtenin diesem Bereich (sog. Diversity Managment) fielen aufgrund mangelnder Nachfrage aus und wird aktuell nicht angeboten. Wir GRÜNE streben daher verbindliche Fortbildungsangebote gerade für Führungskräfte an, sowie das Sichtbarmachen und Bewerben von Beschwerdestellen und anonymisierte Bewerbungsverfahren, welche über ein Pilotprojekt, wie es derzeit durchgeführt wird, hinausgehen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die sächsische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sächsischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Eckpunkte für ein solches Konzept sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene. Wir haben gegen viele Widerstände ein Pilotprojekt in der Staatsregierung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgesetzt. Dessen bisher leider zögerliche Umsetzung durch das Innenministerium wollen wir verbessern und dann erweitern. Natürlich ist Ziel des Pilotprojektes, nach Abschluss und Auswertung ein Verfahren zu haben, das in allen Bereichen eingeführt werden kann und sollte.

Zu 1.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine leistungsstarke, alle Altersgruppen repräsentierende öffentliche Verwaltung ein, die die Vielfältigkeit der sächsischen Gesellschaft widerspiegelt. Dazu gehört in erster Linie eine Erfassung unterrepräsentierter Gruppen in der öffentlichen Verwaltung, das Erkennen von Bereichen, in denen eine Benachteiligung besteht und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen um die festgestellten Benachteiligungen abzubauen. Das gesamte Personal ist über Fortbildungen oder konkrete einzelfallbezogene Sensibilisierungen über einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander anzuhalten. Maßstab bei der Einstellung von Personal bleibt der verfassungsrechtlich verbriefte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Zu 2.

Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit
oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Das sächsische Vergabegesetz muss angepasst werden, um besonders soziale Auftragsvergabe-Kriterien aufzunehmen. Hier können wir uns neben Kriterien zur Tarifbindung und Auszubildendenquote auch solche zur Gleichstellung der Geschlechter vorstellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zuletzt 2018 einen Entwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, der eine Antidiskriminierungsklausel vorsah. Sie lautete; „Wer einen Auftrag annimmt, hat bei der Ausführung des Auftrags das Gebot der Gleichstellung und die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen hinsichtlich der Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beachten. Diese Verpflichtung ist auch gegenüber Dritten durchzusetzen, die an der Erfüllung des Auftrages mitwirken.“ Zudem wurden Sozialstandards (Frauenförderung, Ausbildung, Beschäftigung von Schwerbehinderten) als Zuschlagskriterien gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, gleichwohl werden wir uns auch in Zukunft weiterhin für eine solche Regelung im Vergaberecht und bei der Erstellung oder Überarbeitung von Förderrichtlinien einsetzen.

Das werden wir definitiv. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Für uns sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes Teil unseres Grundverständnisses. Die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich schützen bereits die Beschäftigten. Die Aufträge des Staates und seiner Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, gerade für regionale und mittelständische Unternehmen. Diesen geht es jedoch nur dann gut, wenn sie zum einen respektvollen diskriminierungsfreien Umgang intern pflegen, aber auch wenn sie geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle sowie mehr Bürokratie lehnen wir daher mit Blick auf den Mittelstand bezüglich einer Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes oder der Verkomplizierung von Ausschreibungen ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit zur notwendigen Voraussetzung für die Auftragsvergabe und Förderung machen

Der Freistaat Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Sozialwesen und Kultur. Er hat damit die Möglichkeit, eine umfassende Barrierefreiheit als Kriterium in den eigenen Ausschreibungen, Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen festzulegen.

Werden Sie die Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass die allumfassende Barrierefreiheit zu einer notwendigen Voraussetzung für die Beauftragung und die Förderung durch den Freistaat wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.

Schrittweise Barrierefreiheit ist unser Ziel. Die Förderungen sollten auch jetzt schon darauf ausgerichtet sein. Als Beispiel sei das Landesinvestitionsprogramm genannt, bei dem Fördermittel vergeben werden, wenn Barrierefreiheit gewährleistet ist. Über den Begriff „allumfassend“ ist allerdings zu diskutieren. Denn hier könnte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass dann dem eigentlichen Ziel Barrierefreiheit geschadet wird, weil in einigen Bereichen schlicht keine Angebote mehr gemacht werden (können). Ein sofortiges „100 %“-Umsetzen würde viele gute Projekte schlicht überfordern oder beenden. Das Ziel ist trotzdem klar und muss auch mit Konsequenz verfolgt werden. Es ist ein Weg und nicht in einem Schritt zu lösen. Beispielhaft wurde hier im Bereich des ÖPNV wurde etwa durch unsere Strategiekommission ein Kompromiss gefunden, der auch vom Beauftragten der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung mitgetragen werden konnte und den wir unterstützen.

Eine umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen – von der Kita bis zur Verwaltung – muss finanziell vom Freistaat unterstützt werden. Gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen in öffentlichen Gebäuden und Behörden lehnen wir ab. Bestehen Zugangsbarrieren, so müssen die Bürger*innen darüber informiert werden, bspw. auf Amt 24. Das Inklusionsgesetz muss auch auf die „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ ausgeweitet werden, z.B. Ampeln betreffend. Förderrichtlinien sollen so ausgestaltet sein, dass Barrierefreiheit förderfähig ist, z.B. bei Jugendeinrichtungen oder Arztpraxen. Wir wollen mit Hilfe eines Landesprogramms Barrierefreiheit an Bahnhöfen, Haltepunkten und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fußverkehr fördern.

Ja. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Ja. Barrierefreiheit ist für die Teilhabe aller am Gemeinwesen unerlässlich. Nicht nur zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, sondern als Grundvoraussetzung, um Chancengleichheit zu ermöglichen, ist es daher notwendig, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Knüpfung der Barrierefreiheit an die Förderung durch den Freistaat ist daher geboten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan sieht im Rahmen von Fortbildungen u.a. auch eine Sensibilisierung in diesem Bereich vor.

Dieses Thema sollte in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt und in der Überarbeitung der Landes-Antidiskriminierungs-Strategie aufgenommen werden. Natürlich sollen dort, wie bisher in guter Praxis durch Petra Köpping gehandhabt, die Vertreter*innen der Community weiter intensiv eingebunden sein.

Ja, wir setzen uns dafür ein, in die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Dabei sind Vertreter*innen aus der Community mit einzubinden.

Eine entsprechende Qualifizierung und Sensibilisierung der Beschäftigten sehen wir als dringend notwendig an. Dabei geht es um sämtliche Bereiche des öffentlichen Dienstes, Schulen und Polizei, Justiz und Behörden. Das schließt ein, dass sämtliche Verwaltungsschreiben, Formulare, Anträge etc. geschlechtergerecht ausgestellt werden, das heißt auch, wo nicht notwendig, sollen Angaben zum Geschlecht auch nicht erhoben werden, ansonsten gilt es, die Möglichkeit eines „divers“-Geschlechtseintrag durchgängig einzufügen. Wir setzen uns für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesaktionsplans ein, dabei müssen die Bereiche Inter*- und Trans*-Geschlechtlichkeit deutlich mehr Beachtung finden

Ja, das werden wir.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundlage der Ausgestaltung von Verwaltungsdokumenten ist für uns das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.

Uns Sozialdemokrat*innen geht es bei geschlechtergerechter Sprache und Politik nicht um ein Dogma. Es geht uns um das Sichtbarmachen aller. Wer unsichtbar bleibt, bleibt oft unbedacht. Deswegen setzen wir uns überall für eine geschlechtergerechte Sprache ein und plädieren gleichzeitig für einen pragmatischen Umgang, der die Lesbarkeit von Texten erhält (z.B. wechselnder Gebrauch der Geschlechter).

Grundvoraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist ein Bewusstsein für die Problematik. Ausdruck eines solchen Bewusstseins ist unter anderem die Sprache. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache kann insofern dabei helfen, bei den Adressat*innen das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu schärfen. Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten unumgänglich. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gehört zu den Urprinzipien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir natürlich nicht nur parteiintern leben, sondern in der Gesellschaft etablieren wollen. Deswegen werden wir umfassend und konsequent daran arbeiten, dass sächsische Rechtsvorschriften, amtliche – auch interne – Schreiben und Vordrucke Frauen* nicht nur „mitmeinen“ sondern ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende. Die deutsche Sprache eröffnet durch substantivierte Partizipien viele Möglichkeiten, wenn man offen dafür ist. In der rechtsförmlichen Sprache muss sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) durchsetzen.

Ja. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass noch immer Dokumente und Schreiben im generischen Maskulinum verfasst sind, mit dem Verweis, es seien ja alle gemeint. Sprache ist ein wichtiger Indikator für Macht, Herrschaftsverhältnisse und Diskriminierung. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass eine geschlechtersensible und geschlechtergerechte Sprache in allen Dokumenten und Schreiben zur Anwendung kommt.

Wir werden niemandem vorschreiben, welche konkrete Form der Geschlechteransprache zu wählen ist. Mit der jeweils von uns verwendeten Form meinen wir immer Personen jeglicher Geschlechter. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Teilhabe von LSBTIQ*-Personen im öffentlichen Dienst sicherstellen

Eine wirkliche Akzeptanz von LSBTIQ* im täglichen Arbeitsleben ist auch in Sachsen noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Diese Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht (LAP Stand 06/2017). Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber selbst eine Vorbildfunktion und sollte sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in die Personalentwicklung und Personalentscheidungen optimal integriert wird.

  1. Wie werden Sie einen diskriminierungsfreien Zugang für lsbtiq* Personen zum öffentlichen Dienst sicherstellen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Der wichtigste Weg führt über Sensibilisierungsmaßnahmen in Aus- und Weiterbildungen. Es ist außerdem wichtig, dass eine Verantwortungskultur bei Vorgesetzten herrscht, damit sie der Schutzfunktion gegenüber ihren Mitarbeiter*innen gerecht werden. Ziele und Maßnahmen sind im Landesaktionsplan Vielfalt festgehalten, die wir einerseits konsequent umsetzen und andererseits weiterentwickeln wollen. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt ist der Freistaat darüber hinaus eine Selbstverpflichtung eingegangen, die wir ernst nehmen. Für einen diskriminierungsfreien Zugang soll auch das anonymisierte Bewerbungsverfahren einen Beitrag leisten.

Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert werden, sowohl im Arbeitsalltag als auch im Besonderen bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Es empfehlen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren. Beschwerdestellen müssen für LSBTTIQ* Mitarbeitende besser zugänglich gemacht werden und diese müssen besonders für deren Problemlage senibilisiert werden, wie Führungskräfte und Mitarbeitende (s.o.). Hierzu sind verbindliche Aufklärungs- und Fortbildungsangebote unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Einen diskriminierungsfreien Zugang für LSBTIQ*-Menschen wollen wir durch den konsequenten Abbau von Diskriminierungen bereits im Bewerbungsprozess erreichen. Weiterhin wollen wir alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren. Auch im öffentlichen Dienst bedarf es einer Kultur des gegenseitigen Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung Ausfluss der kommunalen Selbstverantwortung, die der Freistaat im Rahmen von Weiterbildungen entsprechend mit unterstützt. Das Anliegen sollte im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen entsprechend mit aufgegriffen werden.

Zu 2.: Die Frage ist hinsichtlich ihrer Zielrichtung unkonkret, was eine Beantwortung erschwert.

Sensibilisierungen sollen vor allem über Fort- und Weiterbildung geschehen. Zur Unterstützung von Migrant*innen und ihren Familien haben wir die Flüchtlingssozialarbeit aufgebaut und wollen das fortsetzen. Außerdem soll es weiter Beratungsstrukturen geben, wichtig ist auch der Zugang zu Bildungsangeboten für die Kinder. Auch die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, die oft eine emotionale und Lebensstütze ist, wollen wir weiter unterstützen.

Das Landesjugendamt muss die Jugendämter vor Ort mit seiner fachlichen Expertise unterstützen und bspw. Weiterbildungen zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung anbieten.

Die Vermittlung und der Erwerb von interkultureller Kompetenz sind nicht nur zugunsten der Jugendämter in Sachsen erforderlich. Der Bedarf ist in allen Teilen der Landes- und kommunalen Verwaltungen groß. Barrierefreiheit heißt auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund unkompliziert mit Behörden kommunizieren und interagieren können. Neben verpflichtenden Fortbildungen zur Erlangung interkultureller Kompetenz wollen wir sicherstellen, dass alle Verwaltungseinheiten und Formulare mehrsprachig sind bzw. Übersetzungen unkompliziert organisiert werden können. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen aller Ebenen ist kurz- und mittelfristig unabdingbar. Zur Unterstützung von migrantischen Familien verweisen wir auf unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768). Darin ist der § 10 spezifisch auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Mit den zudem vorgesehenen Kommunalen Integrationszenten (§12) sollen unter anderem die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gefördert und verbessert werden.

Selbstverständlich müssen auch Mitarbeiter der Jugendämter für die besonderen Lebenssituationen von migrantischen Eltern sensibilisiert werden. Dies betrifft zum einen den allgemeinen Umgang, wie auch unter Umständen die externe Unterstützung bei Sprachbarrieren. Durch gezielte Unterstützungsangebote wollen wir Familien mit Migrationshintergrund stärken und durch den Abbau von Arbeitsmarktzugängen sowie Bildungsangeboten die besten Rahmenbedingungen schaffen, damit sich diese Familien selbst den sozialen Aufstieg erarbeiten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Sachsen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Diese Fälle waren uns bisher in dieser Form nicht bekannt. Mögliche Probleme, die in der Struktur begründet sind, werden wir angehen. Ansonsten wirken wir selbstverständlich auf allen Ebenen daraufhin, dass geltendes Recht angewendet und umgesetzt wird. Bei Verstößen gegen geltendes Recht, müssen rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ja, wir werden solche Vorfälle prüfen. Es bedarf Aufklärung und Sensibilisierung seitens der Behörde über die Rechte von EU Bürger*innen über ihren Aufenthalt sowie auf Seite der Betroffenen Anlauf- und Beratungsstellen. Auch hier würde ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches das Handeln öffentlicher Verwaltung mit umfasst, greifen.

Wenn es tatsächlich eine solche Verweigerung der Aufnahme von Meldedaten in den Meldebehörden in Sachsen geben sollte, ist das schlicht rechtswidrig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 5.1. VwV FreizügG/EU geregelt. Bis zur 2023 geplanten Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sind weiterhin die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsichtsbehörden in Sachsen gehalten, in diesen Fällen geeignete Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen. Offenkundig finden Kontrollen der Verwaltungspraxis bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht statt. Soweit die rechtswidrige Verweigerung der Wohnanmeldung auf Unkenntnis der bundesrechtlichen Vorgaben beruht, werden wir hier die Mitarbeiter*innen entsprechend schulen. Unser bereits oben zitiertes Integrationsgesetz eröffnet dem*r Sächsischen Migrationsbeauftragten ein Interventions- und Beanstandungsrecht in diesen Fällen. Darüber hinaus ist er*sie berechtigt, mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen den Landtag und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die festgestellten Verstöße im Einzelfall und anonymisiert zu unterrichten, um auch auf dieser Weise auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Novellierung des Schulgesetzes

Bei der Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2016 sind die rechtlichen Schutzlücken nicht geschlossen und somit die Chance und die Pflicht vergeben worden, einen effektiven Diskriminierungsschutz zu etablieren. Die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes schafft Rechtssicherheit, stärkt Betroffene und schärft das Bewusstsein der Akteur*innen im Bildungsbereich.

Werden Sie das sächsische Schulgesetz dahingehend überarbeiten und einen effektiven Diskriminierungsschutz verankern, wie ihn die europäischen Richtlinien vorgeben und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihn auf Bundesebene umsetzt?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes erscheinen aus unserer Sicht ausreichend, weswegen die Notwendigkeit einer Novellierung nicht gesehen wird.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Im Zuge der Schulgesetznovelle wurde der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule neu gefasst. Es ist nunmehr festgehalten, dass Schüler*innen insbesondere lernen sollen „allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten“ (§ 1 Abs. 5 Nr. 4 SächsSchulG). Wir GRÜNE haben zur Formulierung des Erziehungs- und Bildungsauftrags einen eigenen Vorschlag vorgelegt, für den wir uns weiter einsetzen. Wir fordern ein Recht auf Bildung und Erziehung für jeden jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Sprache, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung oder Behinderung. Wir legen dabei einen umfassenden Inklusionsbegriff zugrunde. Und wir formulieren „die Herstellung und [den] Erhalt des vorurteilsfreien Miteinanders ohne Benachteiligungen wegen einer Behinderung, des Geschlechtes, der sexuellen Identität und aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ als „Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen“.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen.

Diskriminierung an Schulen ist vielfältig. Diese wollen wir in allen Bereichen effektiv bekämpfen. Einen Fortschritt im Kampf gegen Diskriminierungen sehen wir bei einer derartigen Schulgesetzänderung leider nicht. Ob eine explizite Verankerung des Diskriminierungsschutzes im Schulgesetz allerdings konkrete Vorteile mit sich bringt, d.h. zum Abbau von Diskriminierungen führen kann, müssen wir noch prüfen lassen. Schulgesetzänderungen ohne einen zu erwartenden Mehrwert werden wir nicht anstreben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hinsichtlich 1. und 2. ist deutlich zu machen, dass dies bereits umgesetzt wird.

Wir wollen nicht nur bei den Lehrer*innen Änderungen, sondern auch am Grundsatz. Wir wollen die Erteilung von Noten durch individuelle Rückmeldungen an die Schüler*innen zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ersetzen. Auf dem Weg dorthin wollen wir solchen Rückmeldungen, ergänzend zu Schulnoten, einen größeren Raum geben. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung prägen die Schule. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind das die richtigen Antworten. Solche individuellen Rückmeldungen tragen im Übrigen auch dazu bei, (unreflektierte) Diskriminierung zu verringern, da sie eine genauere Auseinandersetzung mit der Schülerin oder dem Schüler erfordert. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten künftig einen Schwerpunkt einnehmen. Durch verstärkte fächerübergreifende Lehrerfortbildungen wollen wir jeden Lehrenden stärken, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag selbstbewusst und sicher in der alltäglichen Unterrichtspraxis umzusetzen. Einen Anreiz für Fortbildungen wollen wir unter anderen durch die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes setzen, überdies haben wir bereits in diesem Jahr ein Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule eingerichtet, das für solche Zwecke eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch für die Vielfalt innerhalb des Lehrkörpers einsetzen.

Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität müssen, neben fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissen­schaftlichen Inhalten, in der Aus- und Weiterbildung (angehender) Lehrer*innen ein stärkeres Gewicht bekommen. Viele Module für Studierende oder Angebote im Fortbildungskatalog für Lehrkräfte zu diesem Themenfeld sind freiwillig. Es braucht gezielte Anreize zur Teilnahme, auch damit vorgehaltene Angebote nicht aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt. Bisher hinkt die Diversität im Lehrerzimmer der Vielfalt im Klassenzimmer hinterher. Deshalb wollen wir etwa die Anerkennungsverfahren ausländischer (Bildungs-)Abschlüsse vereinfachen und gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten. Sachsen leidet an einem eklatanten Lehrermangel. Schon aus dem Grund sind qualifizierte Lehrkräfte egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts willkommen.

In Zukunft muss der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in Lehramtsausbildung sowie bei -weiterbildungen vermittelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen und Themen müssen jedoch auch fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Schulen müssen dazu in der Lage sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu verkörpern und diese zu leben. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Feste Quoten zur Besetzung der Lehrerschaft lehnen wir jedoch ab. Bei der Auswahl sollen die Fähigkeiten (worein soziale und menschliche Eigenschaften durchaus zählen) und die Freude am Lehren im Mittelpunkt stehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu. 1. und 3. ist deutlich zu machen, dass dies nicht geplant ist. Hinsichtlich 2. sehen wir die Verantwortung in erster Linie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung dies sicher zu stellen.

Die Themen sollten in die Weiterentwicklung der Landesantidiskriminierungsstrategie einfließen Dabei halten wir bspw. die Einrichtung eines Beauftragten beim Landesamt für Schule und Bildung für überlegenswert.

An Schulen sind Vertrauenslehrer*innen und Beratungslehrer*innen, aber auch andere Lehrkräfte, Schulleitung oder Schulkonferenz Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungserfahrungen. Zielführender als eine generelle Verpflichtung der einzelnen Schule, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen vorzuhalten, ist es aus unserer Sicht, vorhandenes Material wie den Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ bekannter zu machen und Schulleitung sowie Schulaufsicht sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, wie der Antidiskriminierungsbeauftragten des Berliner Senats, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. An Hochschulen sind Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgesehen. Daneben sind die Beauftragtenstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – an den Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eigene Beauftragtenstellen für die Belange von LSBTIQ*-Personen etwa existieren an keiner sächsischen Hochschule. Gesonderte Mittel für die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen erhalten die Hochschulen derzeit keine. Wir wollen die Hochschulen im Rahmen von verbindlich wirkenden Zielvereinbarungen einerseits stärker in die Pflicht nehmen, setzen uns andererseits im Haushalt aber auch für gesonderte Mittel zur Förderung von Vielfalt ein.

Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Sowohl in Schulen als auch in Hochschulen muss es eine Beschwerde- bzw. Ombudsstelle geben, an die sich Betroffene wenden können. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und bei ihrer Arbeit entlasten. Im Bereich der Schulen ist es zum einen wichtig, dass sich die Schüler einer erwachsenen Person anvertrauen können. Jedoch sehen wir in diesem Bereich auch viel Potenzial bei engagierten Schülern, wie beispielsweise den AGs/GTAs der Streitschlichter. Die Errichtung eines gesonderten Antidiskriminierungsbeauftragen für Schulen planen wir nicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Aktuell beinhaltet das Sächsische Schulgesetz kein Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Lediglich für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik wird per Verordnung ein Zulassungsverfahren festgelegt, wobei in den Kriterien diskriminierende Inhalte nicht explizit als Ablehnungskriterium genannt werden. Auch die in § 60 des Schulgesetzes genannten Vorgaben bleiben zu vage, um Lernmittel mit diskriminierenden Inhalten umfänglich auszuschließen.

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Nein

Lehrkräfte haben die pädagogische Verantwortung den Bildungsauftrag aus dem Artikel 1 des sächsischen Schulgesetzes umzusetzen. Diesen haben wir in dieser Legislaturperiode neu gestaltet und entsprechend der vielfältigen Welt in der wir leben, angepasst. § 1 Abs. 5 besagt u. a. : „Die Schüler sollen insbesondere lernen, allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten.“ Danach müssen sich Lehrer*innen und Lehr- und Lernmittel ausrichten.

Die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz gehören zu den Zulassungskriterien für Lehr- und Lernmittel. Wir GRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch sehen wir die faktische Abschaffung der Schulbuchzulassung deswegen, weil es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei solchen Vorfällen bisher nicht funktioniert. Dabei geht es uns nicht darum, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen oder die pädagogische Freiheit der Lehrer*innen zu beschneiden. Aber wir erwarten, dass eine Stelle in der Schulaufsicht geschaffen wird, an die man sich in Fällen diskriminierender Inhalte wenden kann, die anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüft und bei Verstößen aus dem Verkehr zieht.

In der entsprechenden Verordnung heißt es: Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit. DIE LINKE strebt keine Änderung der Zulassungsverordnung an, sie vertraut den zuständigen Lehrkräften, dass sie bei der Auswahl der Schulbücher das Augenmerk u.a. auf die Diskriminierungsfreiheit. Sie sind schließlich die Fachleute. Aus auftretenden Fehlern kann man lernen.

In den Lehrmaterialien soll die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert werden. Diskriminierung hat in Schulbüchern nichts verloren. Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir
Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin überprüfen und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten. Quoten für die Abbildung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zum Beispiel in den Aufgabenstellungen, halten wir allerdings nicht für zielführend.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Schulgesetz macht explizit das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage deutlich. Die Grundlagen für eine entsprechende Bildungsgerechtigkeit sind damit geschaffen, und wir werden uns für die entsprechende Umsetzung weiter einsetzen.

Wir setzen uns für das „längere gemeinsame Lernen“ ein. Grundlage ist für uns der kluge Gesetzentwurf des Volksantrags „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnen- differenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Wichtig sind außerdem die pädagogischen Konzepte in den Schulen, in denen das Thema Vielfalt zu berücksichtigen ist.

Wir GRÜNE wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Mit modernen Konzepten wollen wir Chancengerechtigkeit und Leistung in einer neuen Kultur des Lernens verbinden. Den Schwerpunkt legen wir auf die individuelle Förderung aller Schüler*innen. Dabei begreifen wir Vielfalt als Bereicherung. Das längere gemeinsame Lernen leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache wollen wir durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget ablösen, mit dem bedarfsgerecht Schulassistent*innen und sonderpädagogische Lehrkräfte finanziert werden können. Bildungsbenachteiligungen müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb wollen wir Bildungseinrichtungen in einem herausfordernden sozialen Umfeld mit einem Bildungsbonus unterstützen, mit dem zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Auch Ganztagsschulen haben einen hohen Einfluss auf den Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Wir wollen ein Programm GanztagPlus zur Förderung integrierter Ganztagsschulen auflegen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden.

DIE LINKE setzt sich für die Einführung der Gemeinschaftsschule ein. In Verbindung mit einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur bietet das längere gemeinsame Lernen eine sinnvolle pädagogische Lösung. Erfahrungen im Umgang mit sozialer und kultureller Verschiedenheit gehören zum schulischen Lernen genauso wie der Unterricht in den Naturwissenschaften. Wir brauchen im Freistaat Sachsen eine Pädagogik der Vielfalt in Gemeinsamkeit. Wer den schulischen Auftrag auf Leistungserbringung verengt und nicht auch soziales Lernen einbezieht, der muss sich nicht wundern, wenn Rohheit und Gewalt zunehmen.

Frage 1: Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, muss man feststellen, dass wir in Sachen Bildungsgerechtigkeit viel Nachholbedarf haben. Dabei sind insbesondere die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsferneren Familien sowie die noch immer hohen Schulabbrecherquoten in Sachsen zu nennen. Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt werden kann. Wir setzen daher u.a. auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren. Für nicht sinnvoll erachten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft.
Frage 2: Durch eine qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu frühkindlicher Erziehung und zu Regelschulen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ist gemäß eines Erlasses des Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die Zeit ihres dortigen Aufenthalts ausgesetzt. Weiterhin planen Innen- und Kultusministerium ein Lernangebot zu etablieren, mit denen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter einen ähnlichen Zugang zum Bildungssystem erhalten sollen, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht. Dabei prüfen sie auch, wie ein Regelschulzugang für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden kann, sofern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

  1. Stellt das Lernangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ihrer Meinung nach den ähnlichen Zugang zum Bildungssystem gemäß EU-Aufnahmerichtlinie sicher?
  2. Nach welcher Zeit sollten Ihrer Meinung nach geflüchtete Kinder und Jugendliche spätestens die Regelstrukturen der frühkindlichen Erziehung und des Schulsystems besuchen? Wie werden Sie das sicherstellen?
  3. Was sollte Ihrer Meinung nach die längste Aufenthaltsdauer für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sein? Wie werden Sie das sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die geplanten Regelungen erscheinen ausreichend.

Zu 1. Das Angebot hat einen vorbereitenden Charakter.

Zu 2. Nach aktueller Rechtslage sollten spätestens nach 3 Monaten Kinder und Jugendliche in geregelte Umgebungen wie Kindergarten und Schule gehen.

Zu 3. Nach aktueller Rechtslage sollten sie längstens 6 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen sein.
Ziel muss es aber immer sein, dass Kinder und Jugendliche möglichst schnell die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen können.

In Sachsen darf kein Kind vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Das gilt für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ebenso wie für Kinder, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit mit ihren Eltern nach Sachsen kommen. Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Das in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz erprobte Lernangebot stellt aus unserer Sicht keinen Zugang zum Bildungssystem „in ähnlicher Weise“ gemäß EU-Aufnahmerichtlinie dar. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche spätestens nach drei Monaten einer Schule bzw. der dortigen Vorbereitungsklasse/-gruppe zugewiesen werden. Die Fallzahlen sind gering und dürften keine Überlastung der Schulen darstellen – dagegen ist jedes Kind ohne Zugang zu Bildung eines zu viel. Auch der Zugang zu Kindertageseinrichtungen sollte nach drei Monaten ermöglicht werden. Nach Zuweisung der Geflüchteten und Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gilt für die Kinder dieser Familien der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ebenso wie für deutsche Staatsangehörige auch. Darüber müssen die Familien entsprechend informiert werden. Generell sollten Kinder und Jugendliche so kurz wie nötig und dürfen nicht länger als sechs Monate in EAE untergebracht werden. Ankerzentren und Abschiebehaft lehnen wir ab.

Bildung ist ein hohes Gut und ein Menschenrecht. Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status von Bildung ausgeschlossen werden. Dass sich die Zahl der Betroffenen in den sächsischen Erstaufnahmen eher erhöht und dass es die Staatsregierung weiter unterlässt, Abhilfe zu schaffen, ist inakzeptabel. Statt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Art „Schule light“ zu schaffen, gehören die Betroffenen so schnell wie möglich in die Regelschule und in die Kita.

 

Frage 1: Nein. Das Ziel, einen Regelschulzugang zu ermöglichen, ist jedoch richtig. Verbesserungsnotwendigkeiten sehen wir u.a. in der mangelnden Orientierung, dem fehlenden, individuellen Eingehen auf die Bedürfnisse der Schüler bei gleichzeitiger hoher Heterogenität der Klassen sowie mangelnden pädagogischen Konzepten.
Frage 2: Im Optimalfall in maximal einem Jahr. Durch ausreichend Ressourcen und individueller Förderung, insbesondere bezüglich des Abbaus von Sprachbarrieren.
Frage 3: Je kürzer Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, desto besser. Hier muss man auf eine dezentrale Unterbringung, schnelle Verfahren und ausreichend Ressourcen setzen.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich entgegenwirken

Im sächsischen Bildungsbereich existiert nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten jedoch von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Insbesondere Schüler*innen mit Migrationsgeschichte erfahren strukturell Nachteile im sächsischen Bildungswesen, folglich sind sie in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im sächsischen Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an sächsischen Bildungseinrichtungen vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Regelungen im Schulgesetz sind ausreichend, um aktiv und umfassend gegen Diskriminierung vorzugehen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Schüler*innen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich häufig von Bildungsbenachteiligungen und struktureller Diskriminierung betroffen. Im Schulgesetz haben wir uns für ein diskriminierungsfreies Miteinander als Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen eingesetzt – das novellierte Schulgesetz bleibt jedoch hinter dieser Forderung zurück. Bildung ist der Schlüssel für eine gelingende Teilhabe. Lehrer*innen, Schulen und Schulträger brauchen deutlich mehr Unterstützung, damit die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, besser gelingt. Die „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“, das dreistufige Handlungskonzept zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit Fokus auf Ausbildung der Bildungssprache Deutsch, ist eine gute konzeptionelle Grundlage. Angesichts gestiegener Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden muss die schulische Integration jedoch auch in der Praxis gewährleistet werden. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass alle Bildungseinrichtungen grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen, unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Längeres gemeinsames Lernen und integrierte Ganztagsschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Um struktureller Diskriminierung nachhaltig zu begegnen, müssen auch Lehrer*innen stärker als bisher sensibilisiert werden.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen. Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Frage 1: Wir werden entschlossen gegen Diskriminierungen und insbesondere Mobbing an Schulen vorgehen. Eine Schulgesetzänderung wird es mit uns jedoch nur geben, wenn wir damit konkret Veränderungen herbeiführen können. Symbolpolitik kann man über Statements und Veranstaltungen betreiben. Unsere Gesetze sind dafür aber der falsche Ort.
Frage 2: Unterstützung und Sensibilisierung des Lehrpersonals, Ansprechpartner bei Problemen damit schaffen sowie eine individuelle Förderung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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