Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?

Zu 1.: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung Ausfluss der kommunalen Selbstverantwortung, die der Freistaat im Rahmen von Weiterbildungen entsprechend mit unterstützt. Das Anliegen sollte im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen entsprechend mit aufgegriffen werden.

Zu 2.: Die Frage ist hinsichtlich ihrer Zielrichtung unkonkret, was eine Beantwortung erschwert.

Sensibilisierungen sollen vor allem über Fort- und Weiterbildung geschehen. Zur Unterstützung von Migrant*innen und ihren Familien haben wir die Flüchtlingssozialarbeit aufgebaut und wollen das fortsetzen. Außerdem soll es weiter Beratungsstrukturen geben, wichtig ist auch der Zugang zu Bildungsangeboten für die Kinder. Auch die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, die oft eine emotionale und Lebensstütze ist, wollen wir weiter unterstützen.

Das Landesjugendamt muss die Jugendämter vor Ort mit seiner fachlichen Expertise unterstützen und bspw. Weiterbildungen zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung anbieten.

Die Vermittlung und der Erwerb von interkultureller Kompetenz sind nicht nur zugunsten der Jugendämter in Sachsen erforderlich. Der Bedarf ist in allen Teilen der Landes- und kommunalen Verwaltungen groß. Barrierefreiheit heißt auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund unkompliziert mit Behörden kommunizieren und interagieren können. Neben verpflichtenden Fortbildungen zur Erlangung interkultureller Kompetenz wollen wir sicherstellen, dass alle Verwaltungseinheiten und Formulare mehrsprachig sind bzw. Übersetzungen unkompliziert organisiert werden können. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen aller Ebenen ist kurz- und mittelfristig unabdingbar. Zur Unterstützung von migrantischen Familien verweisen wir auf unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768). Darin ist der § 10 spezifisch auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Mit den zudem vorgesehenen Kommunalen Integrationszenten (§12) sollen unter anderem die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gefördert und verbessert werden.

Selbstverständlich müssen auch Mitarbeiter der Jugendämter für die besonderen Lebenssituationen von migrantischen Eltern sensibilisiert werden. Dies betrifft zum einen den allgemeinen Umgang, wie auch unter Umständen die externe Unterstützung bei Sprachbarrieren. Durch gezielte Unterstützungsangebote wollen wir Familien mit Migrationshintergrund stärken und durch den Abbau von Arbeitsmarktzugängen sowie Bildungsangeboten die besten Rahmenbedingungen schaffen, damit sich diese Familien selbst den sozialen Aufstieg erarbeiten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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