Erkennen und Erfassen von rechter Gewalt

Die Erfassung rechter Straftaten setzt voraus, dass diese als solche erkannt und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden.

  1. Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, um sie stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zu sensibilisieren?
  2. Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb der Justiz für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zusätzlich sensibilisiert wird?
  3. Welche Konzepte verfolgen Sie, um einer rechten, rassistischen, antisemitischen Radikalisierung entgegenzuwirken sowie der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder dem Agieren rechtsterroristischer „Einzeltäter*innen“ vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. und 2.: Dies findet bereits statt.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Aus- und Weiterbildung politische Themen stärker Eingang finden. Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet. Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Zu 3.: Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Zu 1. und 2.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Jahren für eine bessere Ausbildung von Polizei und Justiz zum Thema Grund- und Menschenrechte ein. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für politisch motivierte Straftaten. Wir fordern die konsequente Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs, der seit 2017 vorsieht, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen einzubeziehen ist. Sachsen hat mit dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum bereits eine spezialisierte Abteilung zur Bekämpfung der politische motivierten Kriminalität, die von Beamt*innen im Bereich Fahndung und Einsatz unterstützt werden. Diese Struktur hat sich bewährt. Es fehlt aber eine Verlaufsstatistik, die einen verbindlichen gegenseitigen Informationsausstausch zwischen Polizei und Justiz gewährleistet. Auch deren Einführung ist eine GRÜNE Forderung. Ein erster Schritt wurde mit der Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Ende 2018 gegangen, wonach der Kriterienkatalog an den des PMK-rechts-Katalogs angepasst wurde. Nun gilt es, die Regelungen umzusetzen.

Zu 3.

Wir setzten auf Radikaliserungsprävention und strikte Ahndung rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten.

Wir drängen seit langem darauf, dass in der Ausbildung für sächsische Polizistinnen und Polizisten als auch im Vermitteln der Lehrinhalte bei Juristinnen und Juristen eine deutlich stärkere Sensibilisierung für die Themen politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit erfolgt. Dazu sind wir parlamentarisch wie außerparlamentarisch aktiv geworden und werden es in der kommenden Legislatur umso konsequenter verfolgen. Unter Beachtung der vorgegebenen Zeichenanzahl können wir nur einige ausgewählte Konzeptansätze übermitteln, die wir wie folgt definieren:

  • Prävention als Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaft, in Schulen, in staatlichen Institutionen etc.
  • konsequente Strafverfolgung
  • Erfassung aller Straftaten entsprechend ihres Charakters
  • deutlich ausgebauter Opferschutz
  • Auseinandersetzung mit dem Thema in pädagogischen Kontexten
  • Stärkung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für rechte, rassistische und antisemitische  Denkmuster.

Wir werden keine besonderen Schulungen dafür durchführen, allerdings dafür sorgen, dass im Rahmen der Ausbildung bzw. im Rahmen von Weiterbildungen stärker für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sensibilisiert wird. So werden wir auch innerhalb der Justiz vorgehen. Wir wollen eine Kultur des Respekts in Sachsen etablieren, bei der sich gegenseitig geachtet und wertgeschätzt wird. Rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Aktionen werden wir bekämpfen. Wir wollen für das Thema auch in Schulen stärker sensibilisieren. Straftaten in Zusammenhang mit Rassismus oder Antisemitismus müssen selbstverständlich ohne Ausnahme verfolgt werden. Zur besseren Verhinderung der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen wollen wir zudem u.a. den Landesverfassungsschutz umstrukturieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
    1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das inhaltliche Konzept, die Spielplanaufstellung und Umsetzung liegen allein in der Verantwortung des Intendanten mit den künstlerischen Leitern.

Kulturpolitik ist für uns, ein Klima zu schaffen und Rahmenbedingungen zu fördern, in denen die Freiheit und Experimentierfreude von Kunst und Kultur sich entfalten kann, der freie gesellschaftliche Diskurs ermöglicht wird und Teilhabegerechtigkeit aller Menschen gewährleistet wird. Kulturelle Vielfalt auf unterschiedlichen Ebenen ist ein Gut, das wir schützen und entwickeln. So setzt unser Konzept der kulturellen Bildung auch den Fokus auf Teilhabegerechtigkeit in den Themen Inklusion und Interkulturalität. In der Projektförderung der Kulturstiftung haben wir eine neue Fördersparte „Interkultureller Dialog“ aufgelegt. Zudem gibt es weitere Unterstützungsinstrumente des Geschäftsbereichs des SMGI, welche auf eine Förderung der Interkultur und kulturellen Vielfalt abzielen. Wir unterstützen die „Erklärung der Vielen“, in denen sich viele Künstler, Museen, Theater, Verbände, Festivals und Vereine zusammengeschlossen haben, um ein Signal zu setzen, dass Kunst und Kultur Toleranz, Vielfalt und Respekt nicht nur unterstützen, sondern auf sie angewiesen sind.

Wir wollen allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Weder Wohnort noch Geldbeutel, Herkunft noch Behinderung dürfen Menschen von einer intensiven Begegnung mit Kultur und Kunst ausschließen. Kunst ist frei, sie muss nicht gefallen und sie darf nicht dienen. Nur so kann sie ihre innovative Kraft entwickeln und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnen. Kultur aus Vielfalt basiert auf liberalen Grundwerten und verkörpert eine lebendige Demokratie. Aus dieser Haltung heraus schätzen wir auch die Vielfalt der Inhalte und Formen künstlerischen Ausdrucks und stehen für Aufklärung zu diskriminierungsfreier Kulturarbeit. Förderprogramme können gesellschaftliche Offenheit bestärken. In Bezug auf die Personalstrukturen fordern wir ein Diversitätskonzept für die Personalentwicklung in den Kulturverwaltungen und -einrichtungen.

Grundsätzlich geht DIE LINKE davon aus, dass die Künste überkommene Glaubens- und Wertüberzeugungen reflexiv hinterfragen, kritische Distanz zu ererbten Rollen und Normen einnehmen und die zugeschriebenen Identitäten von Individuen und Gruppen in Frage stellen. Inwiefern eine gesonderte Förderung anzustreben ist, um spezifische Projekte zu unterstützen, muss im Einzelnen erörtert werden. DIE LINKE wird mit den Vertreterinnen und Vertretern Kultur und Kunst die Repräsentanz von marginalisierten Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen diskutieren und Absprachen treffen, wie dem Missstand abzuhelfen ist.

Die sächsische Kulturlandschaft auf Grundlage von Artikel 21 SächsVerf ist bereits jetzt herausragend und einzigartig. Die bestehenden Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Wir setzen weiterhin darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung stärker Berücksichtigung finden wird. Wir wollen, dass alle Sachsen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. In unserer freien Kunst- und Kulturlandschaft ist es
dabei auch wichtig, dass sich Künstler kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und sich mit ihrer Kunst gegen Diskriminierungstendenzen wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen hat und diese uneingeschränkt nutzen kann. Dies gilt natürlich ebenso für Kulturangebote. In Sachsen gibt es für Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Möglichkeiten, unsere Kulturangebote zu nutzen. Die Einrichtungen arbeiten daran, den Zugang immer weiter zu erleichtern. So bemühen sich immer mehr Museen um barrierefreie Angebote. Das heißt: bauliche Barrierefreiheit, Führungen in Leichter Sprache, Angebote für blinde, seheingeschränkte oder hörbehinderte Menschen. Folgende Museen seien beispielhaft genannt: Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Daetz Centrum Lichtenstein. Die Albrechtsburg Meißen bietet einen Ausstellungsführer mit Gebärdensprachvideos an. Wir fördern die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch im Kulturbereich, war für die SPD in der Regierungsverantwortung ein ganz wichtiges Anliegen. Wir wollen eine uneingeschränkte Teilhabe aller an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglichen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dieser Verantwortung fühlen wir uns weiterhin verpflichtet. So hat das sozialdemokratisch geführte Wissenschafts- und Kunstministerium als eines der ersten Ministerien finanzielle Mittel in Höhe von einer Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Inklusion gelingt auch im Kulturbereich nur dann, wenn die Akteure motiviert, gut qualifiziert und vernetzt sind, an Beispielen Anderer lernen und sich ständig weiterbilden. Viele Kultureinrichtungen benötigen hier Beratung und Unterstützung. Daher fördern wir seit 2017 die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich beim Landesverband Soziokultur. Die Servicestelle richtet sich an alle Kultursparten, mit dem Ziel den sächsischen Kulturbereich für das Thema Inklusion zu sensibilisieren und zu beraten, wie gleichberechtigte kulturelle Teilhabe umgesetzt werden kann. Diese aufgebauten Strukturen wollen wir erhalten und bei Bedarf weiterentwickeln.

Um den Zugang zu Kunst und Kultur allen Menschen zu ermöglichen, unterstützen wir barrierefreie Kultureinrichtungen für dicke Menschen. Deren Bedürfnisse müssen ebenso mitgedacht werden. Beispielsweise bieten sich Doppelsitze an, die von dicken Personen als auch zu zweit oder mit Kind genutzt werden können.

Es ist grundsätzlich ein Problem, Sitzplätze in Einheitsmaßen zu verwenden. So haben große Menschen im Theater oft das Problem, dass sie den hinteren Reihen die Sicht versperren, kleine Menschen können oftmals kaum oder gar nicht die Füße im Sitzen auf den Boden stellen. Für dicke Menschen fehlt es an breiten Sitzflächen. Um aber Teilhabe für alle zu ermöglichen, brauchen wir neue Ansätze, um auf verschiedene Bedarfe eingehen zu können. Dafür wäre es sinnvoll, Gebäude und Ausstattung partizipativ zu entwickeln. So können verschiedene Menschen beteiligt werden, die eine Einschätzung geben, ob und wie die vorhandene Ausstattung angepasst werden sollte.

Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Dabei muss der Staat vorangehen. Fördermittel können an die Voraussetzung der Barrierefreiheit geknüpft sein. Kulturelle Teilhabe ist auch insbesondere von zentraler Bedeutung für seh- und hörbehinderte Menschen. Eine zentrale Stellung haben hier die audiovisuellen Medien, d.h. z.B. der Film in all seinen Facetten. Auch hier liegt ein Schlüssel zu einer barrierefrei erlebbaren Kunst und Kultur.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es steht dem Landesgesetzgeber nicht zu, über Bundesbehörden Weisungen zu erteilen oder Vorschriften zu erlassen.

Wir setzen uns für interkulturelle Kompetenz in allen Landesbehörden ein. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde und damit nicht unmittelbar im Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen. Aber in der Zusammenarbeit sind auch die Themen interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Vielfalt und Weiterbildungen dazu regelmäßig Thema.

Im Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Grundrecht auch in Bezug auf das Tragen eines Kopftuches beschrieben, wie z.B. beim Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG), die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG Abs. 1) und den Zugang  zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis (Art. 33 GG). Mitarbeiter der Agentur, die Frauen raten, das Kopftuch bei Bewerbungsgesprächen abzunehmen, kennen mehrheitlich die Gesetzeslage, aber wissen andererseits um die Ressentiments etlicher Arbeitgeber gegenüber Kopftuch tragenden Frauen. Diesen Zwiespalt vor Augen, greift es zu kurz, den Sündenbock bei der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern zu suchen, die oftmals helfen und die Frauen in Arbeit bringen wollen. Wir sind dafür, noch einmal explizit darauf hinzuweisen, den Kundinnen keinen Verzicht auf ihre Rechte nachzulegen. Gleichwohl wird ein Arbeitgeber – solange das politische Klima in Sachsen so ist, wie es noch ist – im Zweifelsfall immer Gründe finden, eine Bewerberin, die hinsichtlich Herkunft und Religion nicht mit seinem Weltbild kompatibel ist, abzulehnen. Deshalb ist es notwendig, langfristig am gesellschaftlichen Klima anzusetzen, eine Willkommenskultur zu etablieren und alles dafür zu tun, Best-Practice-Beispiele bekannt zu machen.

Absolut. Es kann nicht sein, dass eine Umkehr geschieht, indem die Betroffenen der Diskriminierung gemaßregelt werden, nicht aber die Verursacher_innen. Wir treten jeglicher Form von Diskriminierung entschieden entgegen. Personen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder ihrer Religionszugehörigkeit auszuschließen verstößt gegen geltendes Recht und ist damit nicht zu tolerieren.

Entsprechende Schulungen und die notwendige Sensibilisierung von Beschäftigten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern unterstützen wir.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen. Bisher sind uns keine konkreten Fälle dazu bekannt. Wir werden uns aber dazu noch einmal schlau machen und im Falle einer Bestätigung entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit diese Form der Diskriminierung in Zukunft keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft hat.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen. 

  1. Wie werden Sie Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik, spezifische Einstellung von Personen in Berufe zur regulieren.

Zu 1. Hier liegt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die überholten Rollenbilder von Mädchen und Jungs und Frauen und Männern aufzubrechen. Politisch gilt es diesen Wandel auf allen Ebenen zu unterstützen. Sei es durch ein modernes Gleichstellungsgesetz, durch ein überzeugtes Eintreten für Feminismus und Gleichstellung und Unterstützung und Ausbau bereits bestehender Ansätze, wie den Girls-Day.

Zu 2. Wir streben die Gleichstellung der Geschlechter an unseren Hochschulen an. Insbesondere die Hochschulleitungen sind hälftig mit Frauen zu besetzen. Dafür gilt es, verbindliche Zielvereinbarungen über Gleichstellungskonzepte zu schließen, durch die nicht nur verbindliche Frauenquoten für Führungspositionen eingeführt, sondern auch Personalentwicklungsstrategien zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen bei Professuren und Führungspositionen etabliert werden. Damit Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems gleich repräsentiert sind, werden wir Zielquoten über das Kaskadenmodell festlegen. Wirksame finanzielle Bonus-Malus-Regelungen in der Hochschulfinanzierung können den Erfolg der Vereinbarungen absichern. Innerhalb der Hochschulen stärken wir die Gleichstellungsbeauftragten und setzen uns für die Verbindlichkeit sowie Unabhängigkeit ihrer Positionen und Aufgaben ein. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen bauen wir aus und führen ein Förderprogramm für Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich ein. Begonnene Projekte aus dem Professorinnen-Programm sollen fortgesetzt und ein Gastprofessorinnen-Programm initiiert werden.

Um Mädchen und jungen Frauen* „männertypische“ Berufsbilder näher zu bringen, hat sich der jährliche Girls‘ Day etabliert. Hieran nimmt auch die GRÜNE Fraktion regelmäßig teil. Umgekehrt ist auch der Boys‘ Day mittlerweile unverzichtbar, um „frauentypische“ Beruf für Jungen attraktiver zu machen. Insgesamt wollen wir Angebote unterstützen, das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken, die sich für Berufe jenseits der Geschlechterrollen interessieren. In der Berufsberatung sollten insbesondere Mädchen und Frauen die Konsequenzen ihrer Berufswahl und der Entscheidung für die frauentypische Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung vor Augen geführt werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kommen die Unternehmen und damit auch die traditionellen Handwerksbetriebe nicht umhin, sich für weibliche Auszubildende und Fachkräfte zu öffnen und für diese attraktiver zu werden. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Sensibilität für Geschlechterstereotype und Sexismus sind nur ein erster Schritt zur Stärkung von Frauen in männlich geprägten Handwerksberufen. Hier sehen wir allerdings die Unternehmen selbst, die Unternehmensverbände und die Kammern in der Verantwortung, die Personalverantwortlichen in den Betrieben zu informieren und zu beraten. Wir wollen den Anteil an Professorinnen in allen Fachbereichen – und damit auch in den MINT Fächern – steigern. Die Hochschulen sollen konkrete Zielvorgaben für den Frauenanteil auf allen Qualifikationsstufen umsetzen, die sich jeweils am Frauenanteil in der direkt darunter liegenden Stufe orientieren (Kaskadenmodell). Die Kompetenzen und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten sind zu stärken. Die Universitäten sollen Mentorinnenprogramme aufbauen und unterhalten.

Wir setzen uns generell dafür ein, dass Vorurteile und klischeebehaftete Zuschreibungen gegenüber Männern oder Frauen, die ihnen den Zugang zu bestimmten Berufen erschweren, abgebaut werden. Menschen sollen die Berufe ergreifen können, die sie möchten. Dazu braucht es klare Vorgaben und Förderungen. Der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber im Freistaat Sachsen muss hier mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Deshalb ist es für uns völlig unverständlich, dass die CDU die Erarbeitung eines modernen Gleichstellungsgesetzes torpediert hat – obwohl ein solches im Koalitionsvertrag vereinbart war. Die SPD hat hier klein bei gegeben. In der kommenden Wahlperiode werden wir ein Gleichstellungsgesetz einbringen, welches u.a. die gezielte und wirkungsvolle Förderung von Frauen in männerdominierten Berufen vorsieht, die Auflagen erteilt, Frauenförderpläne zu erstellen und insgesamt eine familienfreundliche Personalpolitik zu betreiben – für Mütter und Väter. Da auch die Politik nach wie vor ein männerdominierter Bereich ist, haben wir uns als Partei selbst verbindliche Vorgaben für eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien und Wahllisten gegeben. Für die Wahl zum Sächsischen Landtag haben wir vor wenigen Wochen ein Parité-Gesetz eingebracht, das darauf abzielt, den Landtag zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. Um von der noch deutlicheren Männerdominanz  in den Kommunalparlamenten zu einer gerechten politischen Teilhabe von Frauen und Männern in der Kommune zu kommen, haben wir ebenfalls einen Antrag eingebracht.

Grundsätzlich bekennen wir uns uneingeschränkt zur Berufsfreiheit. Frauen und Männer sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Talenten und Interessen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die
besten Voraussetzungen. Gerade bei jungen Frauen haben wir bei der Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT- Berufen noch Nachholbedarf. Eine sinnvolle Aktion ist dabei der Girls Day. Eine offene Berufsorientierung an den Schulen darf allerdings nicht nur einen Tag im Jahr diesen Aspekt im Fokus haben. Allgemein wollen wir bereits ab dem frühen Kindesalter geschlechtsspezifische Stereotype abbauen. Derzeit gibt es an den sächsischen Hochschulen noch unsichtbare Barrieren beim akademischen Aufstieg hin bis zur Professur. Diese wollen wir abbauen. Wir wollen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verhindern und die Hochschulen motivieren, eine vielfältige Lehrstuhlbesetzung vorzunehmen, d.h. mehr Professuren an Frauen zu vergeben. Feste Quoten zur Besetzung von Professuren lehnen wir jedoch ab.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es ist nicht Aufgabe der Politik dieses Problem zu lösen, sondern Aufgabe der Arbeitgeber, Unternehmer und Entscheidungsgremien auf eine Anwendung und Berücksichtigung zu achten. Dies unterliegt der Freiheit von Gesellschaftern und Unternehmern.

Besonders für Bereiche, in denen das Land beteiligt ist, wollen wir dieses Thema über ein modernes Gleichstellungsgesetz angehen. Wir vertreten auch die Position, dass Quoten vielleicht nicht das politisch schönste Mittel sind, aber das einzige, was bisher Wirkung gezeigt hat. Selbstverpflichtungen haben sich leider als nicht wirksam erwiesen.

Eine Säule des GRÜNEN Entwurfs für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sind Frauen in der Führungsebene einer Dienststelle im Vergleich zum Gesamtfrauenanteil unterrepräsentiert, sind sie bei Beförderungen oder der Übertragung von Führungsaufgaben bei gleicher objektiver Eignung und Befähigung bevorzugt zu berücksichtigen. Auswahlgremien sind paritätisch zu besetzen. Eine Teilzeittätigkeit steht der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegen. Modelle wie Jobsharing o.ä. sollen etabliert werden. Fort- und Weiterbildungen sowie dienstliche Besprechungen müssen zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden, damit sie von Arbeitnehmer*innen in Teilzeit unproblematisch wahrgenommen werden können. Durch die verbindliche Erstellung von Gleichstellungsplänen sind die Dienststellenleitungen gezwungen, sich schon früh mit der Geschlechterverteilung in den Hierarchieebenen auseinanderzusetzen. Durch die Bindung an das Gleichstellungsgesetz fungiert der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber als Vorbild für private Unternehmen. Zu unserem Konzept der Frauenförderung in der Führungsebene gehört auch die finanzielle Unterstützung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum. Die existenzsichernde Selbstständigkeit soll in größerem Umfang als bisher durch Zuschüsse des Freistaats gefördert werden, begleitet von Coachings, Workshops und Mentorinnenprogrammen für die Existenzgründerinnen. Denkbar ist weiterhin eine zentrale Datenbank, in die sich qualifizierte Frauen eintragen können, die für Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte im Einflussbereich des Freistaates zur Verfügung stehen.

Ja, unbedingt. Dabei geht es um mehrere Aspekte: zum einen geht es darum, Frauen selbstverständlich Wege in Führungspositionen zu öffnen und bestehende strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Zum anderen geht es um eine gleichberechtigte Verteilung der Familien- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern. Noch immer sind es in der großen Mehrheit Frauen, die die Hauptverantwortung der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen tragen und die Arbeiten im Haushalt erledigen. Daraus resultierend treten Frauen deutlich häufiger beruflich kürzer, mit den entsprechenden Folgen für das weitere Berufsleben. Wir wollen, dass Männer mehr Verantwortung in Familie und Haushalt übernehmen und gleichzeitig, dass Firmen und Unternehmen grundsätzlich familienfreundliche Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen schaffen.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

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Prävention sexualisierter Übergriffe in der Arbeitswelt

In allen Branchen sind Frauen (auch Trans*frauen) häufig Opfer von sexualisierten Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen.

Was werden Sie gegen sexualisierte Belästigungen in der Arbeitswelt tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es ausreichende Gesetzgebungen, deren Anwendung und Beachtung ist maßgebend.

Beratungsstrukturen in diesem Bereich wurden bereits, u. a. durch das AGG, geschaffen. Wichtig ist aber vor allem ein weiterer Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft, den wir auch auf allen uns möglichen Ebenen voranbringen wollen.

Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind klar formuliert: Jede Form sexueller Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten. Auch hat der Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmer*innen und ist zur Unterstützung bei sexualisierten Übergriffen verpflichtet. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen in Fällen sexualisierter Übergriffe vor. Sie sowie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen umfassend über die Thematik, also die Erscheinungsformen, die Folgen und die rechtliche Handhabe gegen sexualisierte Übergriffe am Arbeitsplatz informieren und Betroffene unterstützen. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Die Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen sind hierfür zu sensibilisieren.

Sexualisierte Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – diese Tatsache muss leider noch immer fortwährend betont werden, um sie in allen Köpfen zu verankern. Befragungen zufolge erleiden Frauen am Arbeitsplatz sehr häufig sexualisierte Übergriffe, was zeigt, dass eine stärkere Sensibilisierung – insbesondere von Führungskräften mit Personalverantwortung – dringend notwendig ist.

Daneben muss das Thema sexualisierte Gewalt häufiger Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Die Einrichtung von Beschwerdestellen in Betrieb, Unternehmen oder der Behörde ist ebenfalls voranzubringen.

Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Gewalt kommt. Wir werden uns dafür Eisnetzen, dass Opfer von sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt, ermutigt werden, sich Unterstützung zu suchen. Dabei bieten die §§ 13, 14 15 AGG bereits erste wirksame Handlungoptionen. Weiterhin steht auch jeder Arbeitgeber in der Verantwortung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Trans* und inter* Personen auf dem Arbeitsmarkt stärken

Trans- und intergeschlechtliche Personen leiden nicht nur unter diskriminierenden Verhaltensweisen der Kolleginnen und Kollegen, sie stehen auch häufig unter dem Zwang, im früheren Geschlecht zu arbeiten, um den Arbeitsplatz zu behalten. Transgeschlechtliche Personen sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Sehr oft arbeiten sie unter ihren Qualifikationen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Ausgrenzung von trans* und inter* Personen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eingriff in die Partnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nach GG Artikel 9 mit der Autonomie der Sozialpartner geregelt. Ein Eingriff der Politik ist daher ausgeschlossen.

Dieses Thema sollte im Landesantidiskriminierungsgesetz aufgegriffen werden.

Trans*Personen werden im hohem Maße individuell und strukturell benachteiligt. So sind etwa die Arbeitslosenraten und der Anteil der Erwerbsunfähigkeit unter Trans*Personen überdurchschnittlich hoch. Sie haben geringere Aufstiegschancen und werden unterdurchschnittlich entlohnt. Auch hier enthält das AGG klare Formulierungen. Jede Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten. Um hier zu unterstützen und zu beraten, müssen die Beratungsangebote ausgebaut werden. Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretung müssen sensibilisiert und Fortbildungsangebote geschaffen werden. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen.

Befragungen zeigen in der Tat, dass Trans*- und Inter*-Personen, die sich outen oder einer Geschlechtsangleichung unterziehen, besonders häufig von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sind. Sehr oft versuchen Trans*- und Inter*-Personen ihre Identität zu verheimlichen, aus Angst vor Ausgrenzung oder gar dem Jobverlust. Das ist für die Betroffenen eine massive Belastung. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung strikt ab und kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, äußerer Erscheinung, gesundheitlicher Verfasstheit und Alter respektvoll miteinander umgehen, Diskriminierungen entschieden entgegen stehen und keinen Platz lassen, für Anfeindungen oder Ausgrenzungen. Diskriminierungen müssen konsequent geahndet werden.

Als Freie Demokraten werden wir versuchen, sämtliche gesellschaftliche Zwänge in diesem Bereich zu mindern. Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Zwängen kommt und jeder ohne Angst seinem eigenen Lebensentwurf nachgehen kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Bisher fehlt es an Aktionsplänen, die diese Vorurteile gezielt abbauen, stattdessen werden in einigen Bundesländern Maßnahmen für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt angeboten, die eine begleitete Gewichtsreduktion als verpflichtendes Modul vorsehen.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dem Angebot und der Finanzierung von Maßnahmen entgegenwirken, die eine Körpernormierung beinhalten?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Vorurteile gegenüber dicken Menschen auf Arbeitgeberseite abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dieses ist einfach mit „Respekt“ und „Würde“ des Menschen im Grundgesetz festgeschrieben. Weiterer gesetzlicher Normierungen bedarf es nicht.

Zu 1.: Das muss in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Staatsregierung geschehen. Wir setzen uns gegen Diskriminierung in allen Formen ein. Einen generellen Ausstieg aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement halten wir jedoch für falsch.

Zu 2.: Unsere Antidiskriminierungsarbeit richtet sich gegen Diskriminierung jeder Art. Auf den möglichen Wegen werden wir uns auch für dieses Thema einsetzen.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts ist weit verbreitet, wie verschiedene Studien immer wieder eindrücklich belegen. Es ist daher dringend notwendig, dass Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und auch in Diversity-Strategien aufgenommen wird. Allgemein verbreitete Vorurteile können am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt. Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl für den eigenen Körper zu entwickeln. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung strikt ab und kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, äußerer Erscheinung, gesundheitlicher Verfasstheit und Alter respektvoll miteinander umgehen, Diskriminierungen entschieden entgegen stehen und keinen Platz lassen, für Anfeindungen oder Ausgrenzungen. Diskriminierungen müssen konsequent geahndet werden.

Grundsätzlich muss es der Privatwirtschaft freistehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält. Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, konsequent für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken. Das Land Sachsen sollte hier eine Vorbildrolle einnehmen und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen

Die UN Behindertenkonvention fordert in Artikel 27 einen „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt“, der das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsumfeldes einschließt. Tatsächlich ist der Arbeitsmarkt jedoch stark segregiert. Die Sozial- und Altersversicherung ist gegenwärtig an die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gebunden. Im Falle gesetzlich geschaffener Alternativen wie dem Persönlichen Budget zahlen Kostenträger keine Sozialversicherungsbeiträge. Das hindert Menschen an der freien Wahl des Arbeitsumfeldes und bindet sie an die WfbM. Wie werden Sie sicherstellen, dass

  1. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an allgemein zugänglichen Arbeitsplätzen geschaffen werden?
  2. Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren?
  3. Zeitpläne für die Abschaffung der Behindertenwerkstätten konzipiert und Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Die Sächsische Staatsregierung hat 2016 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet. Dieser sieht auch Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen vor. Diese Maßnahmen werden wir weiter umsetzen und fortentwickeln.

Zu 2. Das Anliegen werden wir prüfen.

Zu 3. Eine Abschaffung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist nicht vorgesehen, sie werden eher als notwendig erachtet.

Auf Bundesebene ist eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu diskutieren, wenn auch weiterhin Menschen mit Behinderungen – trotz deutlich verbesserter Arbeitsmarktzahlen – nicht von diesem Aufschwung profitieren und Arbeitgeber lieber die Abgabe zahlen statt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Die Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention gilt es konsequenter als bisher umzusetzen. In Fragen der Sozial- und Altersversicherung können wir uns nur im Sinne des Anliegens an die Bundesebene wenden. Die entsprechenden Gesetze müssen aber dort geändert werden. Eine gänzliche Abschaffung der Werkstätten ist für uns im Moment kein Ziel. Werkstätten bieten für manche Menschen mit Behinderung derzeit immerhin noch die zweitbeste Alternative zur Beschäftigung.

Menschen mit Behinderung profitieren unterdurchschnittlich vom konjunkturellen Aufschwung und vom Fachkräftemangel. Die Förderung von Zuverdienstfirmen und Integrationsfirmen wurde jahrelang zurückgefahren, obwohl diese gerade Menschen mit Psychiatrieerfahrung mit angepassten Arbeitszeiten und Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfällen eine individuell angemessene Arbeit auf dem allgemeinen Markt bietet. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind immer noch der Regelbeschäftigungsort nach Verlassen der Förderschule. Entgegen dem gesetzlichen Auftrag ist der Übergang aus einem Beschäftigungsverhältnis in einer Werkstatt in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eher die Seltenheit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag setzen sich ein für: die Verbesserung des Übergangs von der Förderschule ins Berufsleben, die Anpassung der Curricula im Berufsbildungsbereich der Werkstätten an Regelberufsabschlüsse, den Ausbau des bewährten Systems der Integrationsfirmen und Zuverdienstfirmen, den Ausbau von Anreizsystemen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber motivieren sollen, verstärkt Menschen mit Behinderungen einzustellen, die Verankerung eines Vielfalts­managements (Diversity-Management) in Unternehmen und Maßnahmen zur Förderung von Vielfaltsmanagement in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU).

DIE LINKE Sachsen setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderungen auch durch Arbeit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu wollen wir Landesausbildungs- und -beschäftigungsprogramme gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den kommunalen Integrationsämtern und der Rentenversicherung zu einem integrierten Sonderprogramm weiterentwickeln. Betriebe sollen bei der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und der Beantragung von Förderung zur Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen besser unterstützt werden. Gleichzeitig setzen wir uns für eine Gesetzesreform zur Vereinfachung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe nach SGB IX ein. Der Mindestlohn muss in WfbM auch für Werkstattbeschäftigte gelten. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag ist zu diesem Thema in der 6. Wahlperiode parlamentarisch mehrfach aktiv geworden. Es gab u. a. einen Antrag in Drs 6/1690 „Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen“ und eine Große Anfrage in Drs 6/7006 „Arbeit von Menschen mit Behinderungen“. Der Gesetzentwurf in Drs 6/13144 „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz -SächsInklusG)“ enthält in den §§ 21 und 22 dementsprechende Festlegungen, wie einen Sächsischen Landesförderplan für Arbeit und Beschäftigung. Unstrittig sind WfbM in ihrer jetzigen Ausgestaltung exkludierende Sondereinrichtungen. Eine Reduzierung von WfbM muss aber unbedingt mit der Schaffung passender Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten einhergehen, sodass Zeitpläne zu deren Abbau derzeit nicht bestehen.

Die Herausforderung beginnt bereits in der Schule. Das gemeinsame Lernen von Menschen, mit und ohne Behinderung, ist eine wichtige Vorbereitung auf das Arbeitsleben. Der Übergang von Schule und Beruf funktioniert nur unzureichend. Auf die Förderschulzeit folgen häufig weitere Maßnahmen zur Qualifizierung. Für einen besseren Zugang müssen weiterhin Arbeitsassistenzen sowie die barrierefreie Ausstattung einzelner Arbeitsstätten stärker unterstützt werden. Die über den Kommunalen Sozialverband Sachsen gewährten Unterstützungen werden wir überprüfen und gegebenenfalls ausbauen. Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch leisten Behindertenwerkstätte oft einen guten Beitrag. Wir wollen sie daher nicht abschaffen.

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Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der in Sachsen lebenden Flüchtlinge. Es gibt viele Herausforderungen etwa in Hinblick auf den Spracherwerb, wobei gerade lange Wartezeiten zwischen den Kursen und das Fehlen weitergehender Sprachkursangebote im ländlichen Raum ein Problem darstellen. Auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen und informeller Bildung stellt vielfach eine Hürde dar, ebenso wie das Fehlen von zielführenden Weiterbildungen. Diesen Herausforderungen stehen Potentiale gegenüber, die allerdings bisher ungenutzt bleiben.

Wie werden Sie die Potentiale und Qualifikationen, die Geflüchtete mitbringen, nutzbarer machen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es bereits ausreichend Programme der Bundesagentur für Arbeit, die bereits umfangreich Anwendung in Sachsen finden.

Das Portal „Heimat für Fachkräfte“ werden wir zu einer zentralen Anlaufstelle für die sächsische Fachkräftesicherung machen. Mit einer verbesserten und beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden wir die gezielte Zuwanderung von Fachkräften erleichtern. Das Programm Arbeitsmarkt-Mentoren werden wir fortsetzen und setzen uns dafür ein, dass der „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in die Fachkräftezuwanderung rasch ermöglicht wird, denn viele Unternehmen würden jungen Menschen gern eine Zukunftsperspektive eröffnen, können dies aber nicht aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit, die mit dem Asylverfahren verbunden ist. Das Programm Valikom, an dem sich Sachsen beteiligt, stellt Menschen ohne formalen Berufsabschluss eine Möglichkeit zur Validierung ihrer Kenntnisse zur Verfügung. Nach Projektabschluss wollen wir den Ansatz gern verstetigen.

Es ist alarmierend, dass nach wie vor erhebliche Diskriminierungsrisiken in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehen. Die Kritik ist nicht neu; sie hat aber offensichtlich bisher nicht zu durchgreifenden Verbesserungen geführt. Das muss sich endlich ändern. Wir wollen den Menschen, die es zuletzt sehr schwer in ihrem Leben hatten und sich hier in einem für sie völlig fremden Land befinden, auf dem Weg in die Beschäftigung größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Ein Beispiel ist die Einstellung von Mitarbeiter*innen bei der Agentur für Arbeit, die sich speziell um die Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen kümmern. Ihre Hauptaufgaben würden die Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie die Vermittlung von Sprachkursen und beruflicher Qualifizierung sein. Außerdem würden die neuen Mitarbeiter gezielt Arbeitgeber ansprechen, um eventuelle Vorurteile gegenüber Flüchtlingen abzubauen. In der Anfangsphase des Beschäftigungsverhältnisses sollen sie zudem als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um bei der Klärung eventueller Probleme fachkundig zu helfen.

Wir setzen uns für bedarfsgerechte Sprachkursangebote ein. Die Kursangebote müssen gut erreichbar sein, zudem bedarf es einer Kinderbetreuung. Mit unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme (Drs. 6/4865) haben wir den Individualanspruch auf sprachliche Erstorientierung festgeschrieben. Zudem haben wir mit unserem Antrag „Stärkung sächsischer Handwerksbetriebe und Perspektive für Geflüchtete durch Berufsausbildung“ (Drs 6/2987) Vorschläge gemacht – u.a. ein das später eingeführte Sprachkursprogramm, einen Qualifikationscheck in Verantwortung der Agentur für Arbeit und die Installation von Ausbildungsplatzbörsen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die Produktionsschulen in die berufliche Integration jugendlicher Geflüchteter einzubinden und eine Informationskampagne aufzulegen. Gegen die Schließung der Berufsschulen für über 18-jährige Geflüchtete ohne Berufsabschluss haben wir uns ausgesprochen und für ein Ersatzangebot geworben, das es in Form des Teil 5 der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ endlich gibt. Unser „Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen“ (Drs. 6/9883) sichert flächendeckend die Weiterbildung durch Volkshochschulen und andere Bildungsträger sowie fünf bezahlte Bildungstagen für Beschäftigte ab. Im Rahmen der Einführung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes hatten wir zugunsten von Antragstellern eine Gebührenobergrenze und eine Härtefallklausel wegen der Kosten beantragt (Drs. 5/13315). Nicht zuletzt haben wir uns entsprechend u.a. der Forderung der IHK Sachsen für den Abbau von Hürden bei der Vergabe der so genannten Ausbildungsduldung stark gemacht (Drs 6/15207).

Integration in die Gesellschaft erfolgt in Deutschland vor allem über den Arbeitsplatz, Kollegen und ein Umfeld, in dem der Einzelne spürbar gebraucht wird. Der Einstieg in die Erwerbsarbeit muss einfacher werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis sind innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Außerdem müssen Asylsuchende im Rahmen von Projekten Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich wahrnehmen können. Wir wollen zudem die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse beschleunigen, um einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch wollen wir einmalig einen Stichtag schaffen, der den Wechsel vom Asylverfahren zur regulären Einwanderung eröffnet (Spurwechsel). Voraussetzung hierfür sind Straffreiheit, Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie verdienen zu können. Handwerk, regionale Wirtschaft und Betroffene brauchen Rechtssicherheit und Perspektive.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehende Gesetzgebung (Arbeitsrecht, …) geben den Rechtsrahmen vor. Es bedarf der praktischen Anwendung und Beachtung des Rechtsrahmens.

Eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer*innen, die wir unterstützen und bekannter machen wollen, ist die Beratungs- stellen für ausländische Beschäftige beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mindestlohn ist ein Instrument um Lohndumping zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass er durch ausreichende Kontrollen durchgesetzt wird. Weitere Bausteine sind etwa die Nachunternehmerhaftung, die sich im Baubereich als wirksam erwiesen hat und nun auch im Paketboten-Bereich greifen soll. Sind andere Branchen betroffen, sollte man sich auf Bundesebene für eine Ausweitung auf diese Branchen einsetzen.

Ja, es braucht Aufklärungs – und Beratungsangebote von unabhängigen Stellen oder Arbeitnehmer*innenvertretungen. Die bestehenden Beratungsstellen in Sachsen (BABS) müssen ausgebaut werden. Scheinselbstständigkeit ohne soziale Absicherung müssen vermieden werden.

Wir hatten bereits 2016 die seitens der Staatsregierung in ihrem Koalitionsvertrag für 2017 angekündigte Modernisierung des Sächsischen Vergaberechts thematisiert (Drs. 6/5448). Nachdem bis Mitte 2018 die Regierungskoalition trotz der „zentralen Bedeutung“ eines modernen Vergabegesetzes nichts vorgelegt hatte, haben wir ein eigenständiges und umfangreiches „Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/13914) vorgelegt. In dessen Abschnitt 4 ist ein umfangreiches Kontroll- und Sanktionsregime verankert. Insbesondere soll eine Vergabekontrollstelle eingerichtet werden. Wir erlauben uns, auf die umfangreichen Vorschläge zu verweisen. Hätte der Landtag den vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, hätte der Freistaat Sachsen einen konkreten Beitrag zur Bekämpfung der Ausbeutung von Migrant*innen und allen Beschäftigten durch prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbständigkeit geleistet.

Wir sehen die Verantwortung für gute und verantwortungsvolle Arbeitspolitik insbesondere auf Bundesebene. Zu einer stärkeren Aufklärung in diesen Branchen wollen wir auch auf Landesebene beitragen. Gegen Ausbeutung von Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir vorgehen. Allerdings warnen wir davor, in Mini- oder Midi-Jobs pauschal eine Gefahr zu sehen. Ein solcher Job kann oftmals der Einstieg in eine Vollzeitstelle bzw. allgemein in den
Arbeitsmarkt sein.

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Ausbeutung der EU-Freizügigkeit verhindern

Der privilegierte Status des*r EU-Bürgers*in garantiert nicht automatisch eine Gleichbehandlung. Ein Beispiel dafür ist die Situation der polnischen Bürger*innen in Großbritannien, die seit 2004 von der europäischen Freizügigkeit profitieren. Viele von ihnen sind integriert und in Führungspositionen tätig, andere sind von der Gesellschaft ausgeschlossen oder haben soziale Probleme. Um ein ähnliches Szenario in Deutschland zu vermeiden, sind politische Maßnahmen gegen die Ausbeutung der EU-Freizügigkeit notwendig.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dafür Sorge tragen, dass Unternehmen die EU-Freizügigkeit nicht missbräuchlich nutzen, um Arbeitnehmer*innen beispielsweise durch Scheinselbstständigkeit auszubeuten?
  2. Wie werden Sie die Arbeitnehmer*innen auf Landesebene über Ihre Rechte informieren?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene dazu beitragen, entsandte Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Sachsen angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehende Gesetzgebung (Arbeitsrecht, …) geben den Rechtsrahmen vor. Es bedarf der praktischen Anwendung und Beachtung des Rechtsrahmens.

Eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer*innen, die wir unterstützen und bekannter machen wollen, ist die Beratungs- stellen für ausländische Beschäftige beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mindestlohn ist ein Instrument um Lohndumping zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass er durch ausreichende Kontrollen durchgesetzt wird. Weitere Bausteine sind etwa die Nachunternehmerhaftung, die sich im Baubereich als wirksam erwiesen hat und nun auch im Paketboten-Bereich greifen soll. Sind andere Branchen betroffen, sollte man sich auf Bundesebene für eine Ausweitung auf diese Branchen einsetzen.

Bis 2023 will die Kommission eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) aufbauen, die mehrere EU-Einrichtungen unter einem Dach zusammenfasst und so zu einer besseren Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitiken beitragen soll. Dies unterstützen wir, da Europa die richtige Ebene ist, dieses Problem erfolgversprechend anzugehen. Den Zeitplan halten wir jedoch für wenig ambitioniert und drängen auf eine schnellere Umsetzung. Um Arbeitsausbeutung auch national erfolgreich zu verhindern, braucht es eine Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die personell gut ausgestattet ist, um ausreichend Kontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wollen wir die Kompetenzen der FKS ausweiten, damit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gut erkannt, juristisch verfolgt und sanktioniert werden kann.

DIE LINKE in Sachsen setzt sich dafür ein, dass EU-Bürger*innen besser geschützt werden: Die zuständigen Landesbehörden müssen dazu aufgefordert und mit parlamentarischen Initiativen kontrolliert werden, grenzüberschreitenden Sozialbetrug durch Unternehmen konsequenter aufzuklären und zu sanktionieren sowie die Einhaltung der Tarifverträge entsprechend der Entsenderichtlinie zu gewährleisten. Wir fordern von der Staatsregierung, zwischen Sachsen auf der einen und Polen und Tschechien auf der anderen Seite koordinierte Kontrollen auf Baustellen, in Pflegeheimen oder in Fabriken, um Formen von Missbrauch und Sozialdumping zu beenden und z. B. Ausbeutung durch Scheinselbständigkeit zu verhindern. Dazu gehören auch die umfassende Aufklärung entsandter Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Sachsen angestellt sind, und die Bereitstellung von Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten bzw. die Inanspruchnahme des Rechtsweges.

DIE LINKE drängt darauf, dass alle Menschen gleich gut behandelt werden, egal woher sie kommen. Dazu muss die regionale Politik in Sachsen mit der EU-Politik über die vorhandenen Einflussmöglichkeiten verbunden werden, z. B. für die Schaffung eines gemeinsamen Fonds für mobile EU-Bürger*innen, um zu verhindern, dass Menschen auf der Straße leben müssen.

Freizügigkeit muss für alle EU-Bürger*innen freiwillig und sozial sein. Niemand darf aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen werden, seine Heimat zu verlassen. Freizügigkeit ist ein individuelles Recht. Wer in ein anderes EU-Land geht, muss sozial abgesichert sein und vor Ausbeutung geschützt werden.

Um Ausbeutung zu verhindern, werden wir alles dafür tun, die bestehenden Gesetze umzusetzen. Dazu sind die Behörden gut auszustatten. Der Arbeitsschutz in Deutschland gilt dabei für alle EU-Bürger. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine wichtige Errungenschaft, die wir weiter verteidigen wollen. Scheinselbstständigkeit ist Schwarzarbeit. Der „de facto“-Arbeitgeber macht sich durch diese Form zudem strafbar.

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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Sächsische Landesärztekammer bietet heute bereits Fortbildungen im Zusammenhang mit der geschlechtlichen Vielfalt an, auch ist eine Zusammenarbeit zwischen der Kammer und entsprechenden Verbänden vorgesehen. Dem Anliegen wird damit bereits Rechnung getragen.

Dafür werden wir den Landesaktionsplan Vielfalt mit den entsprechenden Akteuren, etwa der Landesärztekammer, weiterentwickeln und umsetzen.

Gesundheit ist für alle Menschen ein wichtiges Gut. Die Durchsetzung gleicher Gesundheitschancen für LSBTIQ* ist deshalb ein wichtiges Ziel. Wir fordern ein flächendeckendes Beratungsangebot und Fort- und Ausbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von Inter* und Trans*personen. Die Bedürfnisse von Trans- und Inter*Personen müssen verpflichtender Gegenstand der medizinischen Fachkräfte Ausbildung sein.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

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Verbot genitalverändernder und/oder -zuweisender Operationen an Kindern

Noch immer werden in Deutschland und auch in Sachsen genitalverändernde und/oder -zuweisende Operationen an Kindern durchgeführt.

Werden Sie sich für ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern einsetzen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren ausdrücklichen Wunsch, ihre Zustimmung und vorherige ausführliche Information über deren Folgen durchgeführt werden sollen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, dass gesetzlich klargestellt werden soll, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind. Dieser Gesetzentwurf ist in Planung, womit dem Anliegen Rechnung getragen wird.

Ja.

Wir lehnen geschlechtsverändernde und/oder zuweisende Operationen an Kindern ab, denn solche Operationen können schwere Körperverletzungen bedeuten und psychische Langzeitschäden auslösen. Solche massiv verletzenden Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von jungen Menschen dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Einwilligung und nicht ohne umfassende Information passieren. Wir fordern, dass sich die künftige Staatsregierung im Bundesrat für ein bundesweites Verbot oder zumindest besseren Schutz vor den OPs stark macht.

Absolut. Geschlechtsvereindeutigende Operationen ohne medizinische Indikation müssen untersagt werden. Studien und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen unmissverständlich, dass geschlechtsvereindeutigende Operationen ohne medizinische Notwendigkeit für die Betroffenen zu massiven gesundheitlichen und psychischen Belastungen führen – oftmals ein Leben lang. Die Bundesärztekammer gibt hier klare Vorgaben, dennoch finden in Sachsen noch immer solche Operationen statt. Es ist dringend notwendig, das medizinische Personal inklusive der Hebammen und Geburtshelfer in diesem Bereich zu schulen, um diese massiven Eingriffe endlich zu unterbinden. Bereits in dieser Wahlperiode haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und eine parlamentarische Initiative dazu auf den Weg gebracht. Wir werden auch künftig an dem Thema dranbleiben und nicht nachlassen.

Ja. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat für uns oberste Priorität.

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Verbesserung der medizinischen Versorgung von LSBTIQ*-Personen

Ein Ziel des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen des Landes Sachsen ist es, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Personen in Sachsen zu verbessern und der Diskriminierung dieser Menschen im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?
  2. Welche Möglichkeiten werden Sie nutzen, um insbesondere die Belange von Trans*- und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Die Maßnahmen wurden in noch einmal unterteilten Einzelzielen (Sensibilisierung und Qualifizierung von medizinischen Angeboten; Präventionsarbeit; Diskriminierung älterer LSBTTIQ*-Menschen) ebenfalls im Landesaktionsplan festgehalten. Diese gilt es umzusetzen und weiterzuentwickeln

Wir setzen uns für die verbindliche Umsetzung und die Fortschreibung des Aktionsplans Vielfalt zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitsbereich ein. Wir fordern konkrete Maßnahmen, Umsetzungszeiträume sowie konkrete Zuständigkeiten um Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von LSBTIQ zu schaffen. Um die Belange von Trans* und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen, sind hierzu Fachexpert*innen aus der Community einzubinden. Durch Publikationen ist das Wissen in die Breite zu tragen. Hierfür sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Es ist wichtig, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Menschen in Sachsen zu verbessern. Dies wollen wir erreichen, indem wir auf Bundeseebene entsprechende gesetzliche Voraussetzungen hinterfragen, Diskriminierungen deutlich begegnen, im medizinischen Bereich für mehr Sensibilisierung und Aufklärung sorgen und die besondere Situation transgeschlechtlicher Jugendlicher besser berücksichtigen.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem sicherstellen

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Freistaat Sachsen verfügt mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ über ein Instrument, mit dem das barrierefreie Bauen auch im Gesundheitsbereich gefördert werden kann. Dieses Programm wird von uns sehr begrüßt und soll fortgeführt werden.

Für genau diesen Zweck haben wir das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ sowohl inhaltlich erweitert, als auch um eine weitere Million Euro aufgestockt.

Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen zu erhöhen, muss zielstrebig verfolgt werden, indem die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Medizinische Gesundheitszentren in Sachsen fördern. Sie können gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges medizinisches Angebot bündeln. Die Erreichbarkeit für die Patientinnen – mit oder ohne Beeinträchtigung – wird verbessert, die sektorenübergreifende Versorgung wird gefördert (durch Interprofessionalität im Haus) und auch die Barrierefreiheit kann besser gefördert und sichergestellt werden als in altangemieteten Praxen.

Die medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bereich sozialer Daseinsvorsorge. Die fehlende Barrierefreiheit im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung ist demzufolge eine schwerwiegende strukturelle Benachteiligung insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Deshalb halten wir es zum einen für erforderlich, die Pflicht zur Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung gesetzlich festzuschreiben, z. B. in einem Inklusionsgesetz. Zum anderen sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht zur Finanzierung von Maßnahmen der Barrierefreiheit, vor allem auch in Arztpraxen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag innerhalb der Haushaltdebatten der vergangenen Jahre immer wieder die Auflage eines Aktionsprogrammes Barrierefreiheit gefordert. Wir sehen es als staatliche Verantwortung an, steuernd sowie durch die Bereitstellung finanzieller Mittel einzugreifen, damit Arztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung schrittweise und zügig so umgestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Anreize sind in diesem Falle nach unserer Erfahrung, z. B. mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“, zwar nicht abzulehnen, aber sie sind auch nicht ausreichend, um angesichts des Ärztemangels vor allem im ländlichen Raum Sachsens und des Kostendrucks im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einem flächendeckenden Netz barrierefreier Arztpraxen zu kommen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

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Die Wahrnehmung von Rollenbildern und Veränderungen derselben finden zuallererst in der Gesellschaft statt und werden dort auch gelebt. Dies werden wir begleiten.

Einerseits durch Vorbildwirkung, andererseits durch konkretes politisches Handeln.

Jedes Kind, jede*r Jugendliche und jede*r Erwachsene sollte in die Lage versetzt werden, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, auch wenn dies eine Abkehr von herkömmlichen, wenn auch positiven Rollenzuschreibungen bedeutet. Die Betonierung der herkömmlichen überholten Rollenbilder verbaut vor allem individuelle Chancen und verhindert eine gleichberechtigte Auseinandersetzung mit dem anderen Geschlecht. Auch durch unbewusst vermittelte Geschlechterstereotype können schon Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in ihrem Verhalten und letztlich in ihrer Berufswahl beschränkt werden. Dessen muss sich die Gesellschaft bewusst werden. Wir wollen eine Gesellschaft, in der jeder Mensch innerhalb der rechtlichen Grenzen alles tun und wissen, aber auch ablehnen und unterlassen kann, was er möchte, unabhängig vom Geschlecht und ohne dadurch Nachteile zu erfahren. Dabei kommt dem Bildungsbereich, angefangen bei der Kita eine große Verantwortung zu. Rollenstereotype müssen konsequent abgebaut werden durch die Verwendung entsprechend geeigneter Materialien. Aktionen wie der jährliche Girls‘ und Boys‘ Day sind sehr gut geeignet, Offenheit und Selbstbewusstsein bei der Berufswahl zu stärken, indem Mädchen männlich geprägte Berufe, aber auch Jungen an klassische weibliche Tätigkeiten herangeführt werden. Aber auch außerschulische Angebote zur Sensibilisierung für Geschlechterstereotype und Vermittlung alternativer Lebensformen müssen konsequent gefördert werden. Deswegen ist eine bedarfsgerechte Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften „Mädchen und junge Frauen in Sachsen“ sowie „Jungen- und Männerarbeit Sachsen“ unerlässlich für den Abbau veralteter und die Verbreitung moderner Rollenbilder.

Tradierte Rollenklischees „typischer“ Eigenschaften von Frauen und Männern lehnen wir ab. Wir stehen für ein Menschenbild, in dem jeder Mensch unabhängig vom Geschlecht Stärken entwickeln und ausprägen kann. Pauschale Zuschreibungen aufgrund bestimmter Merkmale behindern den klaren Blick und haben im Wesentlichen die Funktion, bestehende (Geschlechter-)Verhältnisse zu verfestigen und Veränderungen zu verhindern. Voraussetzung für eine gleichberechtigte Gesellschaft ist es, alltägliche sexistische Diskriminierungen, Erwartungshaltungen, Zuschreibungen, genormte Bilder und Vorbilder zurück zu drängen. Wir werden in Bildung, Werbung, Berufsalltag und im öffentlichen Raum mit traditionellen Rollenbildern konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammensein maßgeblich beeinflussen. Die einschränkende Dominanz dieser Rollenbilder muss aufgebrochen werden, durch die Vermittlung moderner Rollenbilder in Bildung und Erziehung und der Abschaffung sexistischer Werbung. Um bestehende Rollenbilder aufzubrechen, brauchen wir positive Beispiele von Personen in für ihr Geschlecht „nicht-typischen“ Berufen, Positionen, Handlungen, wir brauchen vielfältige Darstellungen, die entsprechende Offenheit ohne Vorfestlegungen zeigen.

Wir setzen uns für einen Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen ab dem Kindesalter ein. Alle Beteiligten sind entsprechend dafür zu sensibilisieren. Moderne Rollenbilder sollen als Vorbildwirkung überall in der Gesellschaft zu finden sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. 

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern? 
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
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Die Situation Alleinerziehender ist uns bewusst und ihr wurde aktuell u.a. im Rahmen der Sozialberichterstattung umfassend Raum gewidmet. Wir streben eine Verbesserung der Situation Alleinerziehender an. Dafür gilt es, Ursachen stärker in den Fokus zu nehmen und präventive Angebote sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen.  Einen weiteren Blickpunkt legen wir auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinsichtlich des Wohnraums sind aktuell keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, da Maßnahmen bspw. der Städtebauförderung allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

Alleinerziehende Mütter und Väter tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Ihnen wollen wir daher verstärkt unter die Arme greifen. Dies ist insofern wichtig, weil mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Als eine Ursache kann hierfür angeführt werden, dass die Betreuungszeiten von Kita und Schule oft nicht zu den vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsangeboten passen. Wir werden deshalb alleinerziehende Eltern in besonderem Maße unterstützen. Neben mehr Betreuungsangeboten zu Tagesrandzeiten wollen wir Alleinerziehenden auch bei der Schulwahl mehr Möglichkeiten einräumen, damit sie Schulen mit geeigneten Betreuungszeiten wählen können. Bildung und Betreuung muss insbesondere für Alleinerziehende, die die alleinige finanzielle Last der Familie zu schultern haben, kostenfrei sein. Ein wichtiges Vorhaben ist daher auch die Einführung eines kostenfreien Schülertickets. Wir wollen sachsenweit Angebote etablieren, die die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden bei Schulabschluss, Ausbildung, Studium und Rückkehr in den Beruf berücksichtigen. Dafür bedarf es eines Programms zur Förderung der beruflichen Qualifikation Alleinerziehender. Zudem wollen wir das Landeserziehungsgeld abschaffen und die freigewordenen Ressourcen gezielt nutzen. Dieses bindet jährlich 18 Millionen Euro, die mit der Gießkanne an alle Eltern ausgezahlt werden, die ihr Kind im zweiten und/oder dritten Lebensjahr zuhause betreuen. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden oder alleinerziehend sind. Gerade für alleinerziehende Eltern ist der Wiedereinstieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unterstützung möchten wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Qualifizierung und Ausbildung fördern. Wir werden mehr Sozialwohnungen bauen, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot ermöglichen und ein Sofortprogramm gegen hohe Mieten auflegen sowie gemeinnütziges Wohnen besonders unterstützen, Durchsetzungsverfahren bei bebaubaren Grundstücken ermöglichen, Baukosten senken und Wohnformen mit geringeren Kosten fördern.

Alleinerziehende sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Familienform macht aktuell ein Viertel aller Familien in Sachsen aus. Um ein Bild über die Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen zu bekommen, haben wir 2016 eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Antworten auf unsere rund 150 Fragen zeigen Handlungsbedarf auf Bundes- und Landesebene auf. Familien stärken heißt für uns GRÜNE auch Alleinerziehende stärken, indem getrennt lebende Eltern bei der gemeinsamen Erziehung unterstützt werden, Jobcenter ihre Maßnahmen an die Lebenssituation Alleinerziehender anpassen und die landespolitische Interessenvertretung für Alleinerziehende gestärkt wird. Zur Koordination wollen wir ein Kompetenzzentrum zu Hilfen für Alleinerziehende einrichten. Auch beim sozialen Wohnungsbau haben wir die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien im Blick.

Die alleinige Verantwortung für Kinder zu tragen bedeutet eine große Herausforderung und auch Belastung. Nicht nur sind Alleinerziehende zeitlich sehr stark gefordert, da die Betreuung der Kinder nicht aufgeteilt werden kann – auch alle Entscheidungen müssen allein getroffen werden. Diese große Leistung wird jedoch nicht mit Respekt und Anerkennung honoriert, sondern mit einem hohen Armutsrisiko sowie einer strukturellen Benachteiligung im Steuer- und Familienrecht. Seit Jahren weisen wir als LINKE darauf hin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen – darunter Alleinerziehende –aufgrund struktureller Benachteiligung ein massives Armutsrisiko tragen. Die Novellierung des Unterhaltsgesetzes hat keine Verbesserung in Sachen Armutsbekämpfung bewirkt, werden doch die verschiedenen Sozialleistungen gegeneinander aufgerechnet. Wir brauchen eine Reform des Steuer- und Familienrechts, die bestehende Benachteiligung Alleinerziehender ist für uns inakzeptabel. Familienleistungen müssen die Situation Alleinerziehender berücksichtigen. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass Familienangebote und -leistungen speziell auf den Bedarf von Alleinerziehenden ausgerichtet werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Ein erster Ansatzpunkt sind dabei flexible KITA-Öffnungszeiten, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen. Wir machen uns daher dafür stark, dass Arbeitgeber häufiger flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten. Der Freistaat Sachsen muss dabei auch seine Vorbildrolle wahrnehmen. Bezahlbarer Wohnraum ist für alle Bevölkerungsteile ein wichtiges Thema. Bezahlbaren Wohnraum gibt es dabei nur, wenn in einer Region ausreichend Wohnungen vorhanden sind und die Vermieter im Wettbewerb stehen. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind daher zu verbessern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

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Im Rahmen einer geplanten Evaluierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen werden wir das Anliegen mit prüfen. Dabei gilt es u.a. zu klären, inwieweit im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit eine frühere Kontaktaufnahme mit den Frauen und Erfassung individueller Fähigkeiten möglich ist.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir wollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Migrationshintergund fördern, die deren besondere Bedürfnisse mitdenken. Dabei sollte neben Beratungsangeboten zu Ausbildung, Familienunterstützung, sozialen Leistungen ebenso im Vordergrund stehen wie Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Empowerment. Institutionen, wie Jobcenter oder Gesundheitsämter müssen für deren Lebenslage sensibilisiert werden. Bei der Förderung von alleinerziehenden Frauen und der Errichtung eines Kompetenzzentrum werden wir die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen besonders berücksichtigen.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der
Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden. Gegen Diskriminierungen werden wir
konsequent vorgehen. Desweiteren verweisen wir auf unsere Antworten im Bereich der Mehrfachdiskriminierungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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