Kritische politische Bildung in Sachsen

Eine gefestigte und lebendige demokratische Gesellschaft bedarf der aktiven Mitwirkung informierter Bürger*innen. Für das Verständnis der Funktionsweise unserer Gesellschaft und demokratischen Agierens leistet kritische politische Bildung einen wesentlichen Beitrag. In Sachsen existiert ein breitgefächertes Angebot außerschulischer, nichtstaatlicher Bildungsträger, die auf diesem Gebiet seit vielen Jahren wertvolle Arbeit leisten.

  1. Welchen Stellenwert hat außerschulische kritische politische Bildung für Sie?
  2. Welche Bedeutung messen Sie der Arbeit von nichtstaatlichen Trägern in diesem Themenfeld bei?
  3. Wie werden Sie die außerschulische kritische politische Bildung zukünftig fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Politische Bildung in- und außerhalb der Schule nimmt einen hohen Stellenwert für uns ein. Die Landeszentrale für politische Bildung wie aber auch nichtstaatliche Träger sind dabei unverzichtbar, und wir werden uns für eine weitere entsprechende Förderung einsetzen.

Politische Bildung und die entsprechenden Bildungsträger sind zentrale Bausteine, um Demokratie nicht nur zu vermitteln, sondern letztlich auch zu erhalten. Deshalb haben wir in den letzten Jahren enorm in die Entwicklung der Zivilgesellschaft investiert – mit den Programmen „Weltoffenes Sachsen“, „Wir für Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“, genauso aber auch mit der Schaffung von Schulsozialarbeit oder der Stärkung der Erwachsenenbildung. Wir werden die politische und demokratische Bildung in Sachsen weiter stärken. Mit dem Konzept „W wie Werte“ haben wir eine gute Grundlage und viele der Maßnahmen werden bereits umgesetzt. Auf der Basis von Ergebnissen des weitergeführten Sachsen-Monitors und den wissenschaftlichen Evaluationen der Bundes- und Landesprogramme zur Demokratieförderung wollen wir „W wie Werte“ fortschreiben und ausbauen. Die Angebote der politischen Bildung werden für Menschen mit Beeinträchtigungen barrierefrei zur Verfügung gestellt. Bei aller Wichtigkeit dieser Maßnahmen dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren: Demokratische Bildung ist kein Wissen, das man beigebracht bekommen kann, sondern eine Erfahrung, die man selbst macht. Deshalb ist es uns wichtig, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vielfältige Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und zur Übernahme von Verantwortung zu geben. Aus diesem Grund setzen wir uns für eine Demokratisierung der Schule, für die Stärkung der Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen, für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und für die Förderung mithilfe pauschaler Mittel und Budgets ein. Überall dort, wo Menschen miteinander Verantwortung für ihre eigenen Projekte und Verhältnisse übernehmen können, findet praktische demokratische Bildung statt.

[Vorbemerkung: Eine „un-„kritische politische Bildung wäre nach unserem Verständnis ein Widerspruch in sich; deshalb verwenden wir im Folgenden einfach den Begriff „politische Bildung“.]

1.) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die politische Bildung stärken (vgl. dazu den Parteitags-Beschluss vom 6.11.2015 https://www.gruene-sachsen.de/fileadmin/media/parteitage/2015-11_ldk_grossenhain/Beschluesse/Beschluss_Politische_Bildung_LDK_2015-06-11.pdf und das Positionspapier der Landtagsfraktion vom 16.3.2016 https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionen_und_Beschluesse/PP_Polit.Bild_2016_03_10.pdf ).

Selbstverständlich kann emanzipierende, die Bürgerinnen und Bürger als politische Akteur*innen ermächtigende politische Bildung nicht bei Schulen und staatliche Einrichtungen (Sächsische Landeszentrale für politische Bildung) stehen bleiben.

2.) Eine Vielfalt nichtstaatlicher Träger bei der politischen Bildung widerspiegelt im Idealfall die Pluralität unseres Gemeinwesens und unserer Zivilgesellschaft. Eine Vielfalt nichtstaatlicher Träger ist auch wichtig, um neue Ansätze zu ermöglichen, auf regionale Spezifika angemessen eingehen zu können.

3.) Die Förderung vielfältiger außerschulischer und nichtstaatlicher politischer Bildung liegt im Interesse einer liberalen Demokratie. Wir halten sowohl institutionelle und projektbezogene Förderung von außerschulischer politischer Bildung für sinnvoll.

DIE LINKE hat mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen auf eine Verbesserung der politischen Bildung gedrungen. Erforderlich sind die folgenden Maßnahmen: den Unterricht im Fach Gemeinschaftskunde inhaltlich und methodisch-didaktisch auf den neuesten Stand politikwissenschaftlicher und soziologischer Erkenntnisse zu bringen, insbesondere im Hinblick auf den „universalistischen Kern von Demokratie und Menschenrechten“ (Jürgen Habermas) sowie die Pluralisierung religiöser und kultureller Lebensweisen in der Gesellschaft; die Modernisierung des Unterrichtsfachs durch die Umbenennung von „Gemeinschaftskunde“ in „Politische Bildung“ zu dokumentieren, die „Politische Bildung“ ab Klasse 5 durchgehend zu erteilen und in der Stundentafel als ein Zwei-Stundenfach auszuweisen sowie für das Fach „Politische Bildung“ einen Rahmenlehrplan und entsprechende Unterrichtsbausteine zu erstellen.

Benötigt werden Regelungen für eine differenzierte sozialräumliche Betrachtung und Förderung von Erwachsenenbildung – z.B. von dicht und weniger dicht besiedelten sowie strukturschwachen Regionen, wie sie im Landesentwicklungsplan 2013 ausgewiesen sind und als Räume mit besonderem Handlungsbedarf definiert werden. Stärkung der Zivilgesellschaft, Aufbau von Dialog- und Begegnungsmöglichkeiten, generationsübergreifende Bildungsangebote, aufsuchende und mobilitätsunterstützende Angebote. Der Ausbau einer bürgerschaftlichen Bildungsarbeit zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Ressourcen und Kompetenzen (ehrenamtliches Engagement; Gemeinwohlorientierung). Hier geht es nicht nur um Seminar- und Vortragsangebote, sondern vor allem um neue Dialog-Formate für Begegnungsmöglichkeiten, Austausch und Teilhabe: Bereitstellen von bürgerschaftlichen Ermöglichungsräumen.

Frage 1: Es gehört zu den Grundlagen von Bildung in einer Demokratie, seine Bürger in und außerhalb der Schule zum kritischen Hinterfragen zu erziehen.
Frage 2: Im Bereich der kritischen demokratischen Bildung nehmen nichtstaatliche Träger eine wichtige Rolle ein.
Frage 3: Eigeninitiativen zur Förderung der demokratischen politischen Bildung sind immer unterstützenswert. Die konkrete Förderung hängt jedoch immer vom konkreten Träger und dessen konkreten Projekten ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sprechen uns für eine Stärkung des Umgangs mit sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt in Bildungseinrichtungen aus, und es gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu 3.: Ja.

Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Herkünfte müssen im Einwanderungsland Sachsen auch in Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Damit muss die interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen verbunden werden. Durch Fortbildungen wollen wir die Kompetenzen für interkulturelle Bildung und gegen Diskriminierung von der Kita bis zur Hochschule stärken. Wir wollen gezielt ausgebildete und quereinsteigende Migant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse wollen wir durch eine unabhängige Servicestelle beschleunigen, die berät und unbürokratisch zwischen Betroffenen und zuständigen Stellen vermittelt. Um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Kompetenzen von Migrant*innen frühzeitig erkannt und auf passgenaue Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachkurse abgestimmt werden. Alle Angebote der Jobcenter und der Agentur für Arbeit müssen grundsätzlich allen Migrant*innen offenstehen. Außerdem wollen wir Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte vereinfachen, die aufgrund der Regularien in ihren Herkunftsländern nur ein Fach studiert haben. Die Auflage eines speziellen Programms zur Qualifikation geflüchteter Lehrkräfte, wie an Universität Potsdam (Refugee Teachers Program), unterstützen wir.

Wir setzen uns für eine Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sowie für deren weitere Qualifizierung, etwa im Rahmen der laufenden Bildungsprogramme für „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ deutscher Herkunft. Das gilt sowohl für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Menschen mit fachlichem Studienabschluss, die als Lehrkräfte in Frage kommen. Die Diversifizierung auch des Lehrpersonals ist uns ein wichtiges Anliegen, zu dessen Verwirklichung auch Fortbildungen beitragen sollen. Ein alltäglicher Umgang von Menschen verschiedener Herkunft auch in den Schulen befördert den Abbau von Vorurteilen.

Auch der Bildungsbereich sollte eine gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Interkulturelles Personal ist dabei bisher in Sachsen unterrepräsentiert. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wollen wir erleichtern. Wir sehen darin auch eine Möglichkeit, aktiv für unsere attraktiven Standorte zu werben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Sachsen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein entscheidender Bestandteil einer gelingenden Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Unser Anliegen muss es sein, Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beim Erlernen zu unterstützen. Bei einer zu starken Fokussierung auf die Sprache des Herkunftslandes besteht die Gefahr, dass das angestrebte Ziel konterkariert wird. Ansonsten gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Zwei- und Mehrsprachigkeit ist aus unserer Sicht eine Bereicherung und eine Bildungsressource. Die Herkunftssprachen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen erhalten bleiben. Dazu wird bereits an vielen Schulen herkunftssprachlicher Unterricht angeboten, der im Einzelfall auch als Fremdsprache anerkannt werden kann. Dieses Angebot soll verstetigt und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Ein Hindernis zur bedarfsorientierten Ausweitung sind fehlende Lehrkräfte. Deshalb setzen wir uns für eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren und eine gezielte Gewinnung von Migrant*innen für pädagogische Berufe ein. Die Verabschiedung von Rahmenplänen für den herkunftssprachlichen Unterricht begrüßen wir ausdrücklich als Zeichen der Professionalisierung und gestiegenen Anerkennung. Für eine gelingende schulische Integration bleibt Deutsch als Bildungssprache essentiell. Die dreistufige „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“ begrüßen wir im Grundsatz. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, die Konzeption hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, etwa betreffend der Vorgaben zur Verweildauer in Vorbereitungsklassen.

DIE LINKE verlangt keine Assimilation von Migrantinnen und Migranten, also die Preisgabe ihrer Herkunftskultur, sondern deren politische Akkulturation. Das heißt deren politische Integration. „Das Medium, das die Staatsbürger verbindet, ist nicht Ethos, Tradition, Geschichte, Schicksal oder ähnliches, sondern allein die Politik. Dabei ist ‚Differenz’ und ‚Zersplitterung’ das eigentliche ‚Vehikel der Demokratie’.“ (Hauke Brunkhorst)

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Die Verwendung der Muttersprache ist selbstverständlich immer möglich. Diskriminierungen ist entschlossen entgegen zu treten. Dennoch liegt der Fokus im Unterricht an sächsischen Schulen auch in Zukunft auf Deutsch oder Englisch. Vorrangiger Unterricht in den Herkunftssprachen ist zum einen ressourcentechnisch schwer umzusetzen und könnte zudem Anreize nehmen, sich auf die deutsche Sprache zu konzentrieren. Mehrsprachigkeit wollen wir aber dennoch fördern und bei diesem Prozess Experten in diesem Bereich einbeziehen. Auch wollen wir damit Barrieren abbauen und für mehr Selbstbewusstsein der Schüler mit ausbaufähigen Sprachkenntnissen sorgen.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Es existieren bereits klar definierte Regeln zur Zulassung von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Wichtig ist dabei, dass der jeweilige Bildungsauftrag erfüllt wird und die Trennung von Staat und Religion gegeben ist.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 7 das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Verfassung des Freistaates Sachsen geht noch einen Schritt weiter. Hier heißt es: „Für die Bildung der Jugend sorgen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft.“ Wir GRÜNE nehmen diesen Verfassungsgrundsatz ernst und haben deshalb 2012 mit einem von uns initiierten Normenkontrollverfahren ein wegweisendes Urteil zu Gründung und Finanzierung freier Schulen erkämpft. Selbstverständlich haben dabei alle freien Träger, auch die verschiedenen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die gleichen Rechte und Pflichten. Insbesondere dürfen die Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurückstehen. Außerdem darf die Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden. Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, muss die staatliche Finanzierung die Gründung und den dauerhaften Betrieb der Schule erlauben.

Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb privater Schulen ist durch Art. 7 Abs. 4 GG und entsprechende Vorschriften in den Landesverfassungen garantiert.

Ja. Wir werden alle Religionen gleichbehandeln. Gerade Kindergärten und Schulen in Trägerschaft von christlichen Kirchen stellen derzeit in Sachsen eine Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertkompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen geht in seiner Beschreibung des Kindes auch umfassend auf die körperliche Identität ein, was auch in der Praxis gelebt wird.

Zu 2. Das Anliegen findet sich im Schulgesetz wieder und ist entsprechend bei der Lehrplangestaltung zu beachten.

Kitas folgen dem sächsischen Bildungsplan, in welchem auch das Leitziel Wohlbefinden im entsprechenden Kapitel ausgeführt wird. Für die Schule ist im Allgemeinen auf den überarbeiteten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verweisen. Die Themen Körper und Gesundheit sind bereits im Lehrplan verankert.

Wir unterstützen die Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Bildung. Ein Ziel der Ausbildung von Erzieher*innen ist es, Vielfalt und Individualität als Bereicherung und Normalität zu respektieren und ein inklusives Verständnis zu entwickeln. Dazu zählt selbstverständlich auch der Umgang mit körperlicher Vielfalt. Im Sächsischen Bildungsplan nimmt die somatische Bildung eine zentrale Rolle ein. Dabei steht die Gesunderhaltung (des Körpers) im Mittelpunkt, die ausdrücklich auch psychische und soziale Aspekte umfasst, etwa durch Erfahrungen des Angenommenseins und der sozialen Anerkennung. Es heißt: „Kindertageseinrichtungen können dazu beitragen, in der offenen und verdeckten Auseinandersetzung von Kindern mit ihrem Körper Sicherheit zu geben.“ Diesen Ansatz befürworten wir.

Da die Würde des Menschen laut Grundgesetz unantastbar ist, bedarf es keiner gesonderten Regelung zur Gleichwertigkeit von dicken und dünnen Menschen. Das ist weniger eine Frage an die Politik als an den gesellschaftlichen Umgang miteinander. Solange bestimmte Vorstellungen vom menschlichen Körper in der Gesellschaft verbreitet und akzeptiert werden, z.B. in der Werbung und in der Mode, muss Bildung auf die kritische Reflexion dieser Umstände hinarbeiten.

In Kitas wollen wir das Personal weiter dafür sensibilisieren. Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang untereinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper schon nach unserer Auffassung vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit umfasst. Sollte durch die Aufnahme eine konkrete Verbesserung der Situation zu erwarten sein oder Zweifel daran bestehen, dass der Lehrplan ein gleichwertiges Verständnis aller Körper ausreichend berücksichtigt, verankern wir das allerdings gern noch ausdrücklich.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Sachsen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aus unserer Sicht werden die Anliegen bereits umgesetzt. Sollte dies in der Praxis nicht umgesetzt werden, ist die Schulkonferenz der richtige Ort, um das Anliegen zu erörtern.

Ja.

Wir GRÜNE streiten entschieden für die Chancengleichheit der Geschlechter. Wir unterstützen den Ansatz, Schüler*innen unabhängig vom Geschlecht eine große Bandbreite an Sportarten bekannt und zugänglich zu machen. Kampfsport/Zweikampfübungen (Judo oder Ringen) zählen zu den Sportarten, die laut sächsischem Lehrplan an weiterführenden Schularten im Fach Sport zu vermitteln sind, und zwar Schülerinnen und Schülern gleichermaßen. Gleiches gilt etwa für Gymnastik/Aerobic/Tanz als potenziell „weiblich“ geltenden Sportarten. Als limitierenden Faktor sehen wir eher die ggf. fehlende Qualifikation der Lehrkraft und die mangelnden Rahmenbedingungen zur Ausübung bestimmter Sportarten (notwendige Ausstattung, Infrastruktur u.a.), insbesondere bei Sportarten des Lernbereichs Typ 2.

Dass sich Mädchen und Jungen in Sportarten versuchen, die als männlich bzw. weiblich gelten, ist nicht verboten, also bereits möglich. DIE LINKE wird mit dem Landessportbund über geeignete Initiativen beraten, um Jungen und Mädchen entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Ja. Alle Sportarten müssen grundsätzlich für alle Jungen und Mädchen offen sein. Sportunterricht hat unterschiedliche Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung, aber auch der sportlichen Werte wie Fairness. Die Auswahl der ausgeübten Sportarten, soll sich nicht am Geschlecht orientieren. Bei der Bewertung der sportlichen Leistungen sind selbstverständlich Werte wie individuelle Einstellung oder Leistungsbereitschaft mit zu berücksichtigen. Bei konkret zu erreichenden Zeiten oder Distanzen halten wir eine Gleichstellung von Jungen und Mädchen jedoch nicht für zielführend. Darüber hinaus bedarf es über den Schulsport hinaus einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung über geschlechtliche Stereotype im Sport, um diese aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundlage sind entsprechende rechtliche Grundlagen, an die wir uns halten.

An mancher Stelle braucht es bereits heute einer solchen Ermutigung und Aufforderung nicht, an anderer schon. Es ist uns wichtig, besonders im Alltagshandeln für diese Anliegen zu sensibilisieren. Gleichzeitig sind die formalen Vorschläge zu prüfen, auch vor dem Hintergrund, dass bei ihrer Übernahme den Menschen keine langfristigen Nachteile entstehen, wenn sich etwa Probleme durch vermeintlich fälschlich ausgestellte Zeugnisse ergeben.

Derzeit bietet die Universität Leipzig die Möglichkeit an, im universitären Identitätsmanagement eine vorläufige Namensänderung vorzunehmen, die Hochschule für Grafik und Buchkunst berücksichtigt den Wunschnamen bei der Erfassung der Kurslisten. Wir wollen Schulen und Hochschulen dazu ermuntern und befähigen, diese Art der Flexibilisierung – wo es gesetzlich möglich ist – zu nutzen und auszubauen und nicht ausschließlich auf offiziellen Ausweisdokumenten zu beharren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, den Namens- und Geschlechtseintragungsprozess zu erleichtern.

DIE LINKE befürwortet eine selbstbestimmte Geschlechteransprache und Namensverwendung und wird sich deshalb auch dafür einsetzen.

Ja.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Seminare finden bereits regelmäßig statt und sollen auch in Zukunft regelmäßig stattfinden. Die Weiterbildungen, die auch durch Verbände der Community angeboten werden, sind wertvoll und wichtig, um Lehrer*innen gut vorzubereiten. Wir wollen auch ein Lehrerbildungsgesetz, das das Thema Vielfalt der Schülerschaft in Aus- und Fortbildung mit abbilden soll.

Das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt muss in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften ein stärkeres Gewicht bekommen. Den Rahmen dafür bietet das Lehramtsstudium sowie der Fortbildungskatalog der Schulverwaltung. Häufig aber sind Module oder Angebote freiwillig. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen – auch der Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten.

Frage 1: Durch Verankerung im Lehrplan und Vermittlung entsprechender Kompetenzen wollen wir sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits ausreichend Wissen und Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben.
Frage 2: Ja.

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Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Lehrplänen

In den Lehrplänen der Sekundarstufe 1 und 2 soll den Lernenden ein selbstbewusstes Erleben mit dem eigenen Körper und ihrer Sexualität vermittelt werden. In deren Praxis wird dieses jedoch auf die heteronormative Entwicklung und Cis-Geschlechtlichkeit beschränkt.

  1. Werden Sie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verpflichtend in den Lehrplänen verankern, so dass sich Kinder in ihren Persönlichkeiten frei entwickeln können und keine Angst vor Diskriminierungen haben müssen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass entsprechende Unterrichtsmaterialien zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende in der Sekundarstufe 1 und 2 entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Im neuen Schulgesetz haben wir den „Erziehungs- und Bildungsauftrag“ der Schule angepasst und auch mit dem Thema „Vielfalt“ modernisiert. Im Konkreten konnten wir außerdem den bis dahin sehr starren Familienbegriff weiten. Das war auch die Grundlage für den „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen“, der modern ist und Standards, auch für Lehrmaterialien, festlegt, die an sächsischen Schulen gelten sollen. Dieser Rahmen ist wichtig und muss gemeinsam mit den Schulen umgesetzt werden.

Statt detaillierter Lehrplanvorgaben wollen wir kompetenzorientierte Kerncurricula, die sich an den bundesweiten Bildungsstandards orientieren. Dies schafft mehr individuellen und pädagogischen Freiraum. Familien- und Sexualerziehung ist für uns eine fächerübergreifende Aufgabe: Vielfalt muss als Querschnittsthema verstanden und gestärkt werden. Der „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung“ ist für uns eine wichtige Grundlage einer solchen Pädagogik der Vielfalt. Wir haben lange auf eine Überarbeitung des Orientierungsrahmens gedrungen, die im August 2016 endlich abgeschlossen wurde. Wir begrüßen es, dass sich darin nunmehr gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln und geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ebenso selbstverständlich dargestellt werden wie unterschiedliche Partnerschafts- und Familienmodelle. Es gibt gutes Lehr- und Lernmaterial, das Vielfalt abbildet, etwa von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, der Antidiskriminierungs­stelle des Bundes, dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und anderen. Damit dieses Material mehr genutzt wird, muss auch künftig öffentlich Position für Vielfalt bezogen und auf entsprechende Angebote hingewiesen werden (siehe öffentliche Debatte zur Handreichung „Ene, mene, muh und raus bist du!“). Schulleitungen, Fachleiter*innen/-berater*innen und die einzelne Lehrkraft sollen auf geeigneten (Dienst-)Wegen über solche Angebote informiert werden.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Sexualerziehung in den sächsischen Schulen inhaltlich und methodisch-didaktisch auf den neuesten Stand sexualwissenschaftlicher und soziologischer Erkenntnisse zu bringen, insbesondere im Hinblick auf Information und Aufklärung über die Vielförmigkeit sexuellen Lebens, LSBTI ⃰ und die Pluralisierung der Lebensstile mit dem Ziel, die binäre Kategorisierung von Menschen in Frauen und Männer in Frage zu stellen, um einer Ausgrenzung und Diskriminierung anderer Geschlechterkonstruktionen entgegenzuwirken; für die modernisierte Sexualerziehung ein Rahmenlehrplan zu erstellen und das dafür erforderliche Lehr- und Lernmaterial den Schulen zur Verfügung zu stellen, die Aus- und Fortbildung der Lehrerschaft, insbesondere von Vertrauenslehrern, im pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt und Diversität zu intensivieren und die Förderung von Projekten zur Familien- und Sexualerziehung unter Einbeziehung außerschulischer Partner (Gesundheitsämter und freie Träger der Familien- und Sexualerziehung sowie freie Träger der Jugendhilfe) verbindlich in einer Förderrichtlinie „Sexualerziehung“ zu regeln.

Eine explizite Aufnahme in den Lehrplan ist von der Abwesenheit von Diskriminierungen zu trennen. Bei einer Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen haben Diskriminierungen keinen Platz. Dennoch ist es wichtig, auch positiv über die geschlechtliche bzw. sexuelle Vielfalt im Unterricht zu sprechen. Die Lehrpläne sind daher daraufhin anzupassen.

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Unterstützung für LSBTIQ*-Personen im Bildungsbereich

Schulen haben eine Unterstützung bei der Lebensbewältigung der Schüler*innen zu gewährleisten. Ein Ziel ist hierbei die Verhinderung von Benachteiligung anhand der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sowie die Entwicklung von Akzeptanz füreinander.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Aufklärungsprojekte an Schulen und anderen Einrichtungen sowie Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sachsenweit unterstützen und ausbauen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Freistaat Sachsen werden bereits entsprechende Beratungsangebote gefördert. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern.

Projektförderungen sind über die entsprechenden Förderrichtlinien möglich und sollen unterstützt werden.

Wir GRÜNE wollen flächendeckend Schulaufklärungsprojekte zu sexueller Vielfalt fördern. Dabei können entsprechende Projekte als Ganztagsangebot, Schulprojekt oder über ein schulisches Budget gefördert werden. Gerade im Bereich der Familien- und Sexualerziehung wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen explizit empfohlen (siehe Sächsisches Schulgesetz, Orientierungsrahmen Familien und Sexualerziehung). Unbedingt zu beachten ist dabei das Informationsrecht der Eltern und die Qualitätssicherung bei Angeboten Externer. Eine einseitige Interessenvertretung ist zu vermeiden. Eine zentrale Stelle im Kultusministerium muss dabei zur Prüfung von Unterlagen und im Bedarfsfall zum Untersagen einer vertraglichen Bindung zweifelhafter Externer befugt sein.

Zu diesem Zweck wird DIE LINKE entsprechende Initiativen und Organisationen konsultieren, um wirksame Maßnahmen auszuloten.

Bestehende Beratungsangebote wollen wir weiter unterstützen. Diskriminierungen an der Schule, auch insbesondere Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen, werden wir konsequent bekämpfen. Dazu bedarf es einer Sensibiliserung der Lehrkräfte, Ansprechpartner für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen, hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Wir sind der Meinung, dass man über solche Themen nicht viel sprechen sollte, sondern: einfach machen.

Ja, es gibt bereits einige gute Beispiele für die Umsetzung von Unisex-Toiletten. Oftmals bedeutet es nicht die Einführung von neuen Toilettenräumen, sondern ist durch Beschilderung leicht umsetzbar. Dies gilt aus unserer Sicht natürlich auch für Unisex-Toiletten in Landesbehörden oder dem Landtag.

Ja.

Jeder sollte, ohne sich stigmatisiert oder unwohl zu fühlen, eine Toilette an Schulen oder Hochschulen besuchen können. Die Beschilderung von Toiletten sollte aber nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Die sächsischen Hochschulen können in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob durch die Umbenennung von Toiletten oder baulichen Maßnahmen, Diskriminierungen abgebaut werden können.

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Förderung von Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung

Im Rahmen einer Studie, die in den USA, Kanada und Island durchgeführt wurde, gaben über die Hälfte der Schüler*innen an, dass die Diskriminierung anhand des Körpergewichts die häufigste Form der Diskriminierung an ihrer Schule ist. Für Sachsen fehlen vergleichbare Zahlen. Gewichtsdiskriminierung ist daher ein Problem, das häufig nicht wahrgenommen und damit auch nicht adressiert wird.

  1. Wie werden Sie Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung fördern?
  2. Wie werden Sie Gewichtsdiskriminierung an Sachsens Schulen entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Diesbezüglich ist nichts geplant.

Zu 2. Entsprechende Regelungen sind bereits vorhanden und werden auch umgesetzt.

In der Langzeitstudie LIFE Child wird auch der Bereich Adipositas-Forschung abdeckt und werden besonders auch soziale Faktoren mit einbezogen.

Wir nehmen Mobbing im schulischen Umfeld sehr ernst, auch in Bezug auf Gewichtdiskriminierung und sehen die Notwendigkeit auch die Forschung zum Thema zu fördern. In der Praxis geht es uns darum, gemeinsam mit der Schulaufsicht, den Schulträgern, den Vertretungen der Lehrkräfte, der SchülerInnen und der Eltern eine Strategie für den Kampf gegen das Mobbing in Schulen zu entwickeln. Ausgrenzung, Anfeindung und körperliche Angriffe passieren tagtäglich in der realen Welt der Schule und noch viel zu oft stehen die Betroffenen ohne Hilfe da oder werden nicht ernst genommen. Auch die Schulsozialarbeit für mehrere hundert Kinder ist eben nicht in der Lage, die Probleme zu bearbeiten, gleiches trifft für die – trotz der Aufstockung – noch immer zu geringe Anzahl von Schulpsychologen zu. Die Antwort zu einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion hat den Eindruck verfestigt, dass dem Kultusministerium die Brisanz des Themas noch nicht ausreichend bewusst geworden ist. Selbst online-basierte Hilfsangebote – wie z. Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg gibt es in Sachsen nicht – die eigenen Angebote sind als solche nur schwer erkenn- und auffindbar. Schulische Lehrmaterialien wollen wir auf körpernormierende, diskriminierende und stereotypenverstärkende sexistische Klischees überprüfen und überarbeiten.

Gerade die Schule muss ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten können, an dem sie ohne Angst vor Ablehnung und Ausgrenzung so sein können, wie sie sind, an dem sie von dem pädagogischen Personal und den Lehrkräften in ihrer Entwicklung begleitet, unterstützt und gestärkt werden. Dabei ist neben dem Erlernen von Fachinhalten für uns vor allem auch das Erlernen eines respektvollen Umgangs miteinander, dem Entwickeln einer demokratischen Haltung und dem Einstehen, gegen Ungerechtigkeiten von zentraler Bedeutung. Jegliche Form von Diskriminierung muss aus den Schulen verbannt werden.

Die Forschung in diesem Bereich sollte in Zusammenarbeit mit den Hochschulen erfolgen. Dabei wollen wir valide Daten erzielen, um Gewichtsdiskriminierung zielgenauer bekämpfen zu können. Wir vertrauen jedoch auch auf die Autonomie der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, bzw. darauf, dass sie sich der Erforschung auch von gesellschaftlich relevanten Themen widmen. Jedoch sind wir auch der Auffassung, dass die Impulse dafür nicht unbedingt von der Politik gegeben werden müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen und es ist nicht weiteres geplant.

Zu 2.: Dies ist bereits Gegenstand der Ausbildung.

Zu 3.: Bei der Staatskanzlei wird eine entsprechende Stelle im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes eingerichtet worden.

Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet.

Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, den Anteil von Polizist*innen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen. Hier gilt es in erster Linie, mögliche Anwärter*innen gezielt anzuwerben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel für die Fortbildung der Polizei im Bereich interkultureller Bildung, Prävention und Inklusion vom Landtag zur Verfügung gestellt wurden. Die Aus- und Fortbildung in Sachen interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung muss jedoch weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Dafür müssen die aktuellen Ausbildungsinhalte bei der Polizei evaluiert und ggf. angepasst werden. Zudem sollten auf Polizist*innen als Ansprechpartner*innen für von Diskriminierung besonders betroffene Gruppen spezialisiert werden. Zur Vermeidung von Racial Profiling fordern wir ein Quittungssystem für Betroffene von polizeilichen Kontrollen. Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat 2018 einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer unabhängigen Polizeikommission eingebracht, die unabhängig arbeitet und für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen zuständig ist. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.

In der Debatte über „Racial Profiling“ und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:

  • Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
  • Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden.
  • Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
  • Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
  • Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
  • Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Diversität in der Personalstruktur der sächsischen Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kritierien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.
Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Sachsen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Sachsen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Sachsen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Sachsen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Anliegen wird bereits in der Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Die Aufarbeitung der zugrunde liegenden Machtungleichheiten und deren Folgen muss noch in der gesamten sächsischen Gesellschaft geführt werden. Für uns sind das keine neuen Themen. Unser sozialdemokratischer Grundsatz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ besteht weiterhin. Wir handeln und setzen Politik gegen sexualisierte Gewalt um und werden das auch in Zukunft tun.

Im Zuge von #metoo wurden nicht nur Übergriffe in Form von sexistischen Sprüchen bis hin zu sexueller Gewalt bekannt. Es wurden auch die dahinter stehenden patriarchalen Machtstrukturen aufgedeckt. Über sexualisierte Übergriffe wird ernsthafter und umfassender gesprochen und diskutiert, die Zeiten des „Altherrenwitz“ sind hoffentlich bald vorbei. Dafür wollen wir GRÜNEN Missstände in Sachsen offenlegen, ansprechen und beseitigen. Nachfolgende Generationen sollen aus den Erfahrungen vieler Frauen* lernen und selbstbewusst Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt entgegentreten können. Für Opfer von Sexismus und Gewalt wollen wir ein landesweites Netz an sensibilisierten Ansprechstellen bereitstellen. Wir wollen Frauen- und Kinderschutz­einrichtungen sowie Interventionsstellen ausbauen und stärken. Diese Hilfsangebote müssen durch eine zentrale Stelle landesweit koordiniert werden. Bestandteil dieser Infrastruktur müssen auch Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen u.ä.) sein, in denen verfahrensunabhängige vertrauliche Beweissicherungen durchgeführt werden. Sexualisierte Übergriffe stellen oftmals Straftaten (Beleidigung, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung etc.) dar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Grundvoraussetzung hierfür sind sensibilisierte Ansprechpersonen für die Opfer bei der Polizei und in der Justiz. Unter allen Umständen muss eine erneute Traumatisierung während des Strafverfahrens vermieden werden. Verpflichtende Fortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen sowie Schwerpunktabteilungen in den Staatsanwaltschaften sind hier nur ein erster Schritt.

Die #metoo-Debatte hat der breiten Öffentlichkeit eindrücklich vor Augen geführt, wie weit verbreitet Sexismus, sexistische und sexualisierte Gewalt auch in der Bundesrepublik sind. Durch Studien, Befragungen, Erfahrungsberichte von Beratungsstellen ist das zwar seit Langem bekannt, doch fanden diese Erkenntnisse kaum ein großes Gehör in der Öffentlichkeit. Die Ursachen sind vielfältig. Entsprechend müssen auch in der Bekämpfung von Sexismus und sexualisierter Gewalt vielfältige Instrumente angewandt werden. Dabei geht es um den Abbau tradierter Rollenklischees, die Frauen als das „schwache“ und Männer als das „starke“ Geschlecht darstellen; die Ablehnung der Objektivierung von Frauen(-körpern) in sexistischer Werbung oder anderen Darstellungen; Widerstand gegen das Abtun von Sexismus, indem sexistische Äußerungen als „Herrenwitz“ oder gar Kompliment dargestellt werden; und insgesamt die Ablehnung patriarchaler Denkweisen und Verhaltensmuster.

Wir stehen für ein emanzipatorisches Geschlechterbild und werden auf allen Ebenen dafür kämpfen.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der
Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir sorgen dafür, dass es mehr Polizei in Sachsen gibt. Außerdem haben wir den Opferschutz deutlich ausgebaut. Den Plan gegen häusliche Gewalt setzen wir weiter um. Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Im öffentlichen Raum ist die beste Kriminalitätsprävention ein hohes Entdeckungsrisiko für die potentiellen Täter*innen. Das erfordert eine starke Präsenz von gut geschulten Polizeikräften. Weiterhin kann der öffentliche Raum durch kluge Stadtplanung und -gestaltung, z.B. Beleuchtungskonzepte, Fluchtwege u.ä., nicht nur für Frauen sicherer gemacht werden. Demgegenüber ist der Einsatz von Videoüberwachung nicht angezeigt, da er zur Verdrängung von Kriminalität in nicht überwachte Gebiete führt und nachweislich nicht zum Schutz von Frauen im öffentlichen Raum beiträgt. Der angstbesetzte öffentliche Raum kann positiv genutzt werden zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt. Landesweite Kampagnen können über Mythen zur Gewalt gegen Frauen (z.B. Verantwortlichkeit der Opfer durch Kleidung und Verhalten, Verschiebung der Übergriffs-Grenzen in Partnerschaften etc.) aufklären, das Selbstbewusstsein potentieller Opfer stärken und zur Anzeige ermutigen. Das strahlt dann auch in das Private. Hier werden weitaus mehr Frauen Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen als im öffentlichen Raum. Für sie braucht es ein flächendeckendes Netz an Frauen- und Kinderschutzhäusern und Interventionsstellen. Insbesondere müssen endlich auch im Erzgebirge und in Nordsachsen Schutzeinrichtungen eingerichtet werden.

Die Zahl der Betroffenen häuslicher Gewalt hat sich nicht unbedingt erhöht, vielmehr gibt es eine höhere Bereitschaft, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. Die Zahl der Betroffenen ist dennoch auf einem erschreckend hohen Niveau. Wir brauchen stabile und verlässliche Strukturen, um Betroffenen häuslicher Gewalt die notwendige Unterstützung zu geben. Dazu bedarf es des Ausbaus der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, es muss in jedem Landkreis mindestens eine Schutzeinrichtung geben. Der Personalschlüssel an hauptamtlich Beschäftigten in den Schutz- und Beratungseinrichtungen muss deutlich verbessert werden und es bedarf einer langfristigen und verlässlichen Finanzierung. Die Plätze müssen zudem barrierefrei ausgebaut werden und jeweils eigene Angebote für (mit)betroffene Kinder bereithalten. Darüber hinaus brauchen wir Beratungs- und Anlaufstellen, die Betroffene von Gewalt aufsuchen können, sowie die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von Vergewaltigungen. Wichtig ist vor allem auch ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit, eine Sensibilisierung der tangierten Berufsgruppen, darunter z.B. Justiz, Polizei, Schulen, Jugendämter und Familienberatungsstellen. Frauen müssen sich sicher sein können, dass die Menschen um sie herum einschreiten, wenn sie im öffentlichen Raum bedrängt und belästigt werden.

Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dennoch sind wir der Meinung, dass nicht die Anzahl
häuslicher Gewalt ansteigt, sondern glücklicherweise die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir zunächst eine Kultur etablieren, die es Opfern einfacher macht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Sachsen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es handelt sich um eine Bundesangelegenheit.

Zu 2.: Durch die Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird die Grundlage dafür geschaffen, entsprechenden Schutz zu bieten.

Zu 1.: Ja.
Zu 2.: Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Für uns GRÜNE steht außer Frage, dass dieser Vorbehalt zurückzuziehen ist. Geflüchtete und migrantische Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeugin in Strafverfahren aussagen, haben ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Zum Schutz der Frauen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzregelungen ist die Anzahl an Frauenhäusern flächendeckend in Sachsen zu erhöhen; Beratungsangebote müssen geschaffen werden und verlässliche, belastbare, auskömmliche Finanzstrukturen für alle Hilfsangebote bereitgestellt werden.

Ja, diese Einschränkung lehnen wir ab. Bei der Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt muss der Schutz der Betroffenen im Vordergrund stehen, Fragen des Aufenthaltsstatus sind zweitrangig. Daher stehen wir dafür ein, dass sämtliche Strukturen allen Betroffenen Frauen offen stehen.

Zur Aufhebung des Vorbehaltes gegen Artikel 59 haben wir bisher keine Beschlusslage. Artikel 59 I der Konvention verpflichtet die Staaten, zu gewährleisten, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene im Fall der Auflösung von Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten. Diese Verpflichtung ist im deutschen Recht
weitestgehend durch § 31 II AufenthG umgesetzt, der ein solches Recht zur Vermeidung einer besonderen Härte normiert. Wir sehen allerdings die Probleme in den Fällen, in denen der Titel grundsätzlich zeitlich begrenzt ist oder der gewalttätige Partner wegen anderer Delikte als häuslicher Gewalt ausgewiesen werden soll. Bezüglich der weiteren Maßnahmen verweisen wir auf die vorigen Antworten zu dem Thema. Wir werden alles dafür tun, jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für Trans*- und Inter* Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Anliegen sollte in den kommenden Beratungen zum Doppelhaushalt mit erörtert werden.

Wir werden den von uns begonnenen Prozess des Aufbaus von Beratungsstrukturen und Zufluchtsmöglichkeiten für die Antidiskriminierungsarbeit fortsetzen.

Ja, es braucht ausreichend finanzielle Mittel um bestehende Beratungsstrukturen für LSBTIQ* Menschen zu verstetigen und in ländlichen Regionen, z.B. als mobile Beratung flächendeckend auszubauen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefordert. Zudem sind Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen flächendeckend einzurichten, an die sie sich wenden können, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind.

Ja.

Ja. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebensentwurf, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dazu gehören selbstverständlich die notwendigen Ressourcen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Sachsen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir erhöhen die Sicherheit auf verschiedene Ebenen. Dazu gehört, dass wir wieder deutlich mehr Polizist*innen einstellen. Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Schließlich ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Hass entgegenzutreten und Menschenfeindlichkeit nicht zu tolerieren. Dieser nehmen wir uns als SPD auf allen Ebenen an. Solidarität ist ein fortwährender Grundsatz unseres Handelns.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschieden entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus.

Angesichts der Vielzahl beschämender Ereignisse in Sachsen, die einen deutlich fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Charakter tragen und trugen, hatten wir die Aufnahme eines sog. Antirassismus-Artikels in die Sächsische Verfassung ausformuliert, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können (Drs. 6/8130). Da dies als Handlungsaufforderung zu verstehen ist, wäre eine Ablehnung der Projektfinanzierung im Rahmen des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“ aufgrund fehlender Haushaltsmittel undenkbar gewesen. Wir stehen für einen konsequenten Kampf gegen menschenverachtende Ideologien, für ein weltoffenes und humanitäres Sachsen. Auch die verantwortliche Politik ist in der Pflicht, hier mit positivem Beispiel voranzugehen. Dies ist in den vergangenen Jahren unter der amtierenden Regierung nicht immer oder gar selten der Fall. Wir positionieren uns klar und deutlich gegen Rassismus und setzen uns für die gleichberechtigte soziale und politische Teilhabe von Migrant*innen ein. Insbesondere die Polizei muss als Exekutivorgan und Träger des staatlichen Gewaltmonopols sensibel für Diskriminierung und Hasskriminalität sein. Interkulturelle Öffnung, zu der auch die Erhöhung des Anteils von Migrant*innen im Polizeidienst gehört, ist insbesondere für diese Institution dringend erforderlich. Wir setzen uns zudem für eine unabhängige Beschwerdestelle ein, um Polizeihandeln kontrollierbar zu machen. Dies wäre auch ein wirksames Instrument gegen rassistische Polizeikontrollen (racial profiling).

Durch eine gute Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber jeglicher Gewalt, wird Sachsen generell sicherer. In Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund und EU-Bürger streben wir eine Respektgesellschaft Sachsen an, die für sämtliche Diskriminierungen sensibilisiert ist. Auch hier müssen wir es für betroffene Personen niedrigschwelliger gestalten, sich an die zuständigen Stellen für Unterstützung zu wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum Thema Hasskriminalität gegen LSBTIQ* hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Diese liegt unter anderem in einer allgemeinen Kultur des gegenseitigen Respekts. Dafür ist ein generelles Verständnis wichtig, wie wichtig jegliche Minderheiten für die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft sind. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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