Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum Thema Hasskriminalität gegen LSBTIQ* hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Diese liegt unter anderem in einer allgemeinen Kultur des gegenseitigen Respekts. Dafür ist ein generelles Verständnis wichtig, wie wichtig jegliche Minderheiten für die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft sind. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht