Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Betroffenen Gruppen und Interessenvertretungen sind prinzipiell bei der Er- und Überarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubinden. Für uns beispielhaft sind die Erarbeitungsprozesse, die Petra Köpping mit ihrem Geschäftsbereich durchgeführt hat. Dies soll auch der Anspruch für weitere Beteiligungsverfahren sein.

Die Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen in Gesetzgebungsverfahren ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns für die Selbstvertretung von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung etwa in Landesbeiräten ein, welche Beratungs- und Anhörungsrechte gegenüber Ministerien haben. In Fachgesprächen stehen wir im direkten Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Um die politische Teilhabe zu stärken, fordern wir ein aktives und passives Wahlrecht für Ausländer*innen auf kommunaler Ebene, die dauerhaft in Sachsen leben. Mit der Kampagne „Meine Stimme fehlt! Meine Stimme zählt!“ hat die GRÜNE Fraktion im Landtag die Öffnung des Kommunalwahlrechts gefordert und einen Gesetzesentwurf bereits vorgelegt.

Wir sind sehr gut vernetzt mit vielen verschiedenen Akteur_innen der Zivilgesellschaft, mit Verbänden, Vereinen und Initiativen. Für Gesetzesvorhaben oder anderen parlamentarischen Initiativen beziehen wir sehr häufig Expert_innen in die Ausarbeitung ein. Darüber hinaus stehen wir grundsätzlich immer als Ansprechpartner für Hinweise, Anmerkungen oder Fragen zur Verfügung.

Diskriminierungsrisiken wollen wir frühzeitig erkennen, in dem wir den Dialog frühzeitig suchen. Weiterhin ist es wichtig, dass alle Parteien offen sind, da die politische Willensbildung immer am Besten über Parteien erfolgt. Durch ein gutes, respektvolles und kommunikatives Miteinander werden wir auch Diskriminierungen in Zukunft weiter zurückdrängen.

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Stärkung der Migrant*innenbeiräte

Derzeit existieren in den drei kreisfreien Städten sowie in Zittau kommunale Migrant*innenbeiräte, die unter unterschiedlichen Namen geführt werden. Die Rechte der Migrant*innenbeiräte variieren. Alle vier Beiräte besitzen das Rederecht im Stadtrat, lediglich der Leipziger Beirat hat das Antragsrecht, nur der Dresdner Beirat wird durch Migrant*innen selbst gewählt, alle anderen Beiräten werden lediglich durch den Stadtrat benannt.

  1. Werden Sie die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene unterstützen? Welchen rechtlichen Rahmen sehen Sie für diese vor?
  2. Sollen geflüchtete Menschen aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können? Wenn ja, mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status?
  3. Welche Rechte werden Sie den Mitgliedern des Beirats sowie dem Beirat als Gremium auf Landesebene garantieren? Welche Recht sollten sie auf kommunaler Ebene haben?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie die Partizipation von Migrant*innen und Geflüchteten auf kommunaler und Landesebene stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden die Einrichtung der Migrant*innenbeiräte auf den jeweiligen Ebenen unterstützen. Im Moment müssen wir, aufgrund eines Kompromisses für die Unterstützung den Umweg über den neu gegründeten Dachverband gehen. Wir wollen es aber in einem Integrations- und Teilhabegesetz festschreiben. Darin sollen auch die Konditionen für die Wahl bestimmt werden. Das Gesetz soll in Zusammenarbeit mit den Akteuren der sächsischen Migrationspolitik entstehen und die Maßnahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II, auch im Bereich Teilhabe, aufgreifen und weiterentwickeln.

Mit dem Entwurf für ein sächsisches Teilhabegesetz fordern wir die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene. Die Organisationsmitglieder des Landesbeirates sollen gesetzlich geregelt werden und umfassen unter anderem Vertreter*innen des Dachverbandes Sächsischer Migrant*innenorganisationen. Die Teilnahme in Migrant*innenbeiräten auf kommunaler Ebene soll unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Status erfolgen, um Diskriminierungen auszuschließen. Wir streben Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte auf kommunaler Ebene sowie Stellungnahmen und Empfehlungen auf Landesebene an.

Die Linksfraktion ein „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration“ in den Landtag eingebracht, der die hier angesprochenen Fragen umfänglich behandelt. Darin wird die Unterstützung der Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene systematisch geregelt. Geflüchtete sollen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können. Es sollen auf verschiedenen Ebenen Beiräte gebildet werden, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Ein Sächsischer Landesrat für Integrations- und Migrationsfragen soll aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie Männer und Frauen gleichberechtigt. Kommunale Räte hätten das Recht, einen Vertreter in die Sitzungen des Kreistages, des Stadtrates oder des Gemeinderates zu entsenden, dem in Angelegenheiten, welche die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund sowie das gedeihliche und friedvolle Zusammenleben berühren, ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht zusteht. Kommunale Beauftragte für die Belange der Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden von den Landkreisen und Gemeinden mit eigener Verwaltung verpflichtend bestellt. Sie sollen auf die Wahrung der Belange der in der jeweiligen Gemeinde, der Stadt oder im jeweiligen Landkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung eines von Anerkennung und gegenseitigem Respekt aller Menschen sowie von Offenheit und Toleranz für andere Kulturen getragenen gedeihlichen und friedvollen Zusammenlebens sowie die weitere Festigung bereits bestehender Teilhabe- und Integrationsstrukturen hinwirken.

Wenn dies in einzelnen Kommunen gewünscht und sinnvoll ist, haben alle Beteiligten dafür auch unsere Unterstützung. Wir werden dies jedoch von der jeweiligen Kommune abhängig machen. Eine stärkere Partizipation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund kann am Ende nur für unsere gesamte Gesellschaft von Vorteil sein. Auf Landesebene gibt es von unserer Seite bisher keine konkreten Planungen.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu sind im DHH 2019/2020 zur Anwerbung von Arbeitskräften Finanzmittel bereitgestellt worden. Die Ausgestaltung des Programms obliegt der Staatsregierung und befindet sich in Abstimmung mit der BA in der Konzeptphase.

Das kann nur über Fort- und Weiterbildungen und einer weiteren Entwicklung der Kultur in den Jobcentern und Arbeitsagenturen geändert werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der Leitung der sächsischen Arbeitsagentur ein.

Die wichtigsten Unionsbürgerrechte sind Reisefreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Diskriminierungsverbot. Letzteres wird auf vielfältige Art und Weise, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, verletzt. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage, die Rechtsunsicherheiten und fehlerhaftes Verwaltungshandeln zur Folge hat, ist eine politische Frage. Andere Aspekte wie schlechte Kommunikation durch fehlende Kenntnisse und die für die EU-Bürger oft nachteilige Standardisierung der Fallbearbeitung lassen sich indes auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit lösen. Verbesserte interinstitutionelle Kooperationen wären hier ein Weg, einige der beschriebenen Wirkungsmechanismen und deren Effekte abzubauen. Wir Grünen setzen uns für den Einsatz von Menschen mit Migrationserfahrung an Stellen ein, in denen Wissen zum migrationssensiblen Umgang in der Arbeitsmarktintegration und persönliche interkulturelle Erfahrungen notwendig sind. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund könnten hier als kulturelle Mittler mit Brückenfunktion agieren. Außerdem befürworten und fördern wir die engere Kooperation der Arbeitsverwaltung mit Wohlfahrtsverbänden und Migrantenselbst­organisationen. Die Bundesagentur für Arbeit soll entsprechende Kooperationsformate institutionalisieren.

Die Einrichtung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) ist wesentlich mit auf Initiative der Fraktion DIE LINKE zustande gekommen und wird von dieser weiter nach Kräften unterstützt, um ihre Arbeit auch in der Zukunft zu gewährleisten. BABS dient der Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit unter fairen Bedingungen und der Förderung der Gleichbehandlung von Beschäftigten aus EU-Mitgliedsländern in Sachsen. Es werden alle Arbeitnehmer*innen und ihre Familienangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, die in Sachsen arbeiten oder vorhaben, eine Arbeit aufzunehmen. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer*innen beraten, die in Sachsen arbeiten, als auch solche, die nach Sachsen entsandt wurden. Es werden auch Erstberatungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch durchgeführt. Da die Förderung von BABS zeitlich begrenzt ist, wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, die Fortführung der Beratung zu entfristen und so deren Arbeit langfristig abzusichern.

Ein möglichst offener Arbeitsmarkt ohne Barrieren macht unsere Region für andere EU-Bürger attraktiv. Wir wollen dabei aktiv um Fachkräfte aus anderen Ländern werben und diese soweit möglich unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel das Anbieten jeglicher Verwaltungsleistungen in englischer Sprache. Weiterhin wollen wir beispielsweise auf europäischer Ebene einen stärkeren Auszubildendenaustausch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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