Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Ausarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten. Das soll vor allem die Lücken schließen, die das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ der Bundesebene gelassen hat. Natürlich sind in die Erarbeitung auch die Evaluationen des AGG einzubeziehen.

Um einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, sind rechtliche Schutzlücken des AGG in den Bereichen zu schließen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Dafür streben wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz an, welches das Handeln von Verwaltung mit umfasst und unter anderem niedrigschwellige Beratungsangebote sowie Beschwerdestellen für Bürger*innen im Umgang mit Behörden vorsieht.

Von Diskriminierung und Marginalisierung betroffene Menschen müssen nicht nur vor Diskriminierung geschützt, sondern bei der Vertretung ihrer Rechte und in ihrer Beteiligung am gesellschaftlichen Leben unterstützt werden. Sachsen braucht ein Antidiskriminierungsgesetz, in dem auch ein Verbandsklagerecht für Interessenvertretungen festgeschrieben wird. Ebenso notwendige Bestandteile eines LADG sind eine Erweiterung der Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung sowie eine Beweislasterleichterung. Zudem ist es gerade für Betroffene von Diskriminierung wichtig, mehr Zeit zu haben, die erlittenen Persönlichkeitsverletzungen zu verarbeiten, mehr Zeit, um sich zu entscheiden, dagegen rechtlich vorzugehen und sich auf die Suche nach einem Rechtsbeistand zu machen. Daher müssen die Fristen verlängert werden, von derzeit zwei auf sechs Monate. Positive Maßnahmen, mit denen Nachteile ausgeglichen werden sollen, müssen zudem stärker verankert werden, z. B. mit Betriebsvereinbarungen und zielführenden Gleichstellungsplänen, die einen diskriminierungsfreien Rahmen schaffen.

Diskriminierungen in allen Formen wollen wir als Freie Demokraten bekämpfen und dabei selbstverständlich entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen. Bezüglich eines LADGs vertreten wir die Ansicht, dass neue Gesetze nur dann notwendig sind, wenn die untergesetzlichen Regelungen sowie die bereits bestehenden Gesetze nicht ausreichen. Die Sächsische Verfassung sieht für den öffentlichen-rechtlichen Bereich eine Gleichberechtigung vor. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz halten wir für nicht zweckmäßig, weil eine Anpassung der konkreten Regelungen in den speziellen Einzelgesetzen auf Landesebene bzw. auf Bundesebene über das AGG sinnvoller ist. Das Wichtigste ist nach unserer Auffassung, das Thema kontinuierlich durch offene Diskussionen in die Gesellschaft zu tragen, um die persönliche Einstellung der Menschen positiv zu beeinflussen und gesellschaftliche Vorbehalte zu beseitigen. Dies ist ein Prozess, der durch ein spezielles Gesetz nicht erreicht werden kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Perspektive der Landesgeschäftsstelle Antidiskriminierung

Sachsen verfügt über eine Geschäftsstelle Antidiskriminierung, die beim Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration angesiedelt ist. Ihr Mandat umfasst ressortübergreifende Aufgaben der Antidiskriminierungspolitik und die fachliche Begleitung des Strukturaufbaus der Antidiskriminierungsberatungsstellen nach AGG. Darüber hinaus ist sie fachliche Anlaufstelle für die Netzwerkpartner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Geschäftsstelle Antidiskriminierung fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie zur Verstetigung der institutionellen Anbindung, der Ausstattung und des Mandates der Geschäftsstelle Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sehen die aktuelle Förderung und Ausgestaltung, wie sie der Doppelhaushalt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit vorsehen, als ausreichend an.

Die Geschäftsstelle Antidiskriminierung wurde durch die SPD möglich gemacht. Mit der Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir die Grundlage schaffen, um die Geschäftsstelle zu einer Landesantidiskriminierungsstelle auszubauen. Ihr soll ein* Landesbeauftragte*r angehören, der am Landtag angesiedelt ist.

Die Etablierung der Geschäftsstelle Antidiskriminierung 2014 war ein erster wichtiger Schritt, jedoch bedarf es einen Ausbau der finanziellen Mittel. Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sind zu verstetigen und das Beratungsangebot muss in die Breite, insbesondere im ländlichen Regionen ausgebaut werden. Der Landesaktionsplan Vielfalt muss unter Einbindung von Zivilgesellschaft weiterentwickelt und konkrete Maßnahmen benannt werden.

Die Ausstattung der Landesgeschäftsstelle reicht unserer Auffassung nach nicht aus. Zur Erfüllung der vielen Aufgaben ist eine personelle Aufstockung unerlässlich. Die Landesgeschäftsstelle sollte ihr Mandat so ausfüllen können, dass sie als Schnittstelle fungieren kann, zwischen Antidiskriminierungsberatungsstrukturen, spezialisierten Verbänden und Beschwerdestellen nach § 13 AGG, den politischen Strukturen und den Verwaltungseinheiten. Das beinhaltet auch, Anliegen, die aus den Beratungsstellen angezeigt werden, in politische Steuerungsinstrumente zu übersetzen. Für diese umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben sind mehr personelle Ressourcen notwendig, weswegen wir für eine Aufstockung plädieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Die Angliederung an das Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration halten wir für sinnvoll. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Sachsen wird, finanziert über das sächsische Ministerium für Integration und Gleichstellung, seit 2017 eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatungsstruktur durch das Antidiskriminierungsbüro Sachsen aufgebaut, die bis Ende 2020 etabliert sein soll.

  1. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung ab 2021 fortführen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aktuell wird die die Beratungsstruktur durch den Doppelhaushalt finanziert. Bei den Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt werden wir über eine Weiterentwicklung sprechen.

Die Antidiskriminierungsarbeit konnte durch sozialdemokratische Politik und die Ministerin Petra Köpping in Sachsen in den vergangenen Jahren überhaupt erst aufgebaut werden. Diesen Weg wollen wir weitergehen, gemeinsam mit allen Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen. Dazu müssen dann auch neue Pläne, wie der Landesaktionsplan Vielfalt oder die Antidiskriminierungsstrategie weiterentwickelt werden und ein Landesantidiskriminierungsgesetz für einen stabilen rechtlichen Rahmen entwickelt werden. Die Landtagswahl muss erst noch stattfinden. Über Regierungsbeteiligungen entscheiden die Wähler*innen. Über einen Haushalt und entsprechende Mittel hat der kommende Landtag zu befinden. Eine konkrete finanzielle Summe, wie unter 3. abgefragt, kann auch aus diesem Grund hier nicht genannt werden, auch weil sie immer in Abwägung vieler Interessen geschehen muss. Wir setzen uns aber selbstverständlich für eine Finanzierung ein, die eine bedarfsdeckende Antidiskriminierungsarbeit möglich macht.

Wir setzen uns für den Aufbau der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie im Umland ein und streben an, die bestehenden Strukturen nach 2021 weitere zu verfestigen und im ländlichen Regionen auszubauen. Um weitere Schritte zu planen, ist eine Auswertung der Arbeit der Beratungsstellen bis 2020 unter Einbeziehung der Akteure sinnvoll. Die entsprechenden finanzielle Mittel sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen bis 2020 ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Eine Weiterführung ab 2021 ist dabei natürlich sinnvoll. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und Antidiskriminierungsarbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Sachsen gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Sachsen Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen sächsische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Fundierte Informationen können auf unterschiedliche Weise gewonnen werden: sei es durch Studien oder im Rahmen eines Austausches mit relevanten Akteuren. Als Sächsische Union werden wir hierzu keine Studien durchführen.

Wir werden weiterhin mit den Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen zusammenarbeiten. Dazu sind Studien ein Weg, um gerade in bisher noch in weiten Teilen im Dunkelfeld liegenden Bereichen wichtige Informationen zu gewinnen. Diskriminierung umfasst viele Phänomenbereiche. Mögliche weitere Schwerpunkte wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der sächsischen Antidiskriminierungsarbeit bestimmen.

Bisher gibt es nur wenige Studien über die Lebensrealitäten beispielsweise von LSBTTIQ* Menschen, Migrant*innen oder Menschen mit Benachteiligungen, die in Sachsen Diskriminierungserfahrungen machen. Die Erarbeitung solcher Studien muss als konkrete Maßnahme beispielsweise im Landesaktionsplan Vielfalt aufgenommen werden und entsprechende finanzielle Mittel in der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt werden, welche derzeit noch nicht bezifferbar sind. Bei der Setzung von Schwerpunkten sind Expert*innen aus der Zivilgesellschaft aus den verschiedenen Bereichen mit einzubeziehen. Informationen über den Zugang zu Diskriminierungsschutz für alle Gruppen ist genauso wichtig wie das Wissen über diskriminierende Praxen und Strukturen.

Wir bemängeln seit Langem, dass die Staatsregierung es versäumt, durch Studien und Statistiken fundierte Daten zusammenzutragen, um zielgerichtete politische Handlungsstrategien zu entwickeln. In dieser Wahlperiode haben wir u.a. beantragt, einen Lebenslagenbericht für LSBTIQ* anzufertigen, Wohnungslosenzahlen zu erfassen, die polizeiliche Kriminalstatistik um die Kategorie „Hassgewalt“/„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zu ergänzen und eine Studie zur kommunalpolitischen Teilhabe aus der Geschlechterperspektive sowie der Perspektive des sozioökonomischen Status in Auftrag zu geben. Diese Forderungen sind nach wie vor unerfüllt, daher werden wir sie auch in der nächsten Legislaturperiode wieder einbringen. Darüber hinaus sind wir gut vernetzt, in ständigem Kontakt mit Verbänden und Bürger_innen und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass wir um viele Formen der alltäglichen Diskriminierungen wissen. Auch in der kommenden Wahlperiode werden wir einfordern, dass die Praxis im Umgang mit Diskriminierung thematisiert wird.

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.
Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Diskriminierung und Teilhabe waren in dieser Legislatur bereits in vielfältiger Form Gegenstand unserer Öffentlichkeitsarbeit. Das werden wir auch in Zukunft so fortführen und ggf. ausbauen.

Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Sensibilisierung im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit zu erreichen. Diese bietet sich u. a. im Zusammenhang mit den entwickelten Antidiskriminierungsstrategien und Aktionsplänen (bspw. Vielfalt) an. Dazu wollen wir eine landesweite Kampagne zum Thema Diskriminierung, welche die verschiedenen Bereiche aufgreift und in der Bevölkerung dafür Bewusstsein schafft.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Politik und Gesellschaft eine Sensibilisierung für Antidiskriminierung stattfindet und ein Bewusstsein darüber, welche Formen der Diskriminierung wo stattfinden, welche Gruppen von Diskriminierung betroffen sind und welche Handlungsoptionen für Betroffenen aber auch die Gesellschaft bestehen. Dafür ist der Austausch direkt mit Betroffenen und Vertreter*innen von Diskriminierung betroffenen Gruppen besonders wichtig sowie deren Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Prozessen. Unsere Arbeit werden wir durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen verstärken.

Eine offene Gesellschaft, gleiche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit sind ein Wesenskern der LINKEN. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung und Identität, ihres Einkommens und sozioökonomischen Status, ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfasstheit oder ihres Alters gleichermaßen an der Gesellschaft teilhaben und sich frei entfalten können. Dieser Maxime folgend setzen wir uns fortwährend und aktiv dafür ein, offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung aufzuzeigen und abzubauen.

Der Abbau jeglicher Diskriminierung hat für uns eine hohe Priorität. Dazu gehört neben der Arbeit der Antidiskriminierungsbüros selbstverständlich auch eine Sensibilisierung aller Menschen in Sachsen. Neben der Aufklärungs- und Präventionsarbeit (z.B. in Schulen) kann dabei auch eine öffentliche Kampagne sinnvoll sein. Konkrete Planungen für eine Kampagne bestehen allerdings bisher nicht. Im Zentrum einer möglichen Kampagne müsste für uns
die Botschaft stehen, dass Diskriminierungen aller Art in unserem Sachsen keinen Platz haben. Sie sollte sensibilisieren und ermutigen, sich selbst Hilfe zu suchen oder andere gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

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Anerkennung von Mehrfachdiskriminierung

Viele Menschen erfahren Diskriminierung anhand der Überschneidung von zwei oder mehr Vielfaltskategorien, wie beispielsweise Herkunft/Geschlecht/Religion. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst dies, nennt jedoch keine Konsequenzen.

Wie werden Sie auf Landesebene den rechtlichen Schutz bei Mehrfachdiskriminierung konkretisieren und ausbauen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Da die Mehrfachdiskriminierung Gegenstand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Bundesebene ist, werden wir die Frage der Ausgestaltung des Schutzes und möglicher Konsequenzen auch auf Bundesebene diskutieren.

Dazu wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das sich auch diesem Thema annimmt.

Neben konkreten Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung sowohl von Behörden als auch in der Gesellschaft darüber, was unter Mehrfachdiskriminierung zu verstehen ist und wo diese stattfindet, bedarf es Beratungs- und Anlaufstellen für Mehrfachdiskriminierung. Dies können an bestehende Beratungsstrukturen angebunden und ausgebaut werden, wie etwa bestehende Beratungsangebote für queere Geflüchtete oder Frauen mit Fluchterfahrung. Die rechtliche Schutzlücke könnte durch ein Landesantidiskrimi­nierungsgesetz geschlossen werden.

Mehrfachdiskriminierung ist in der Tat ein großes Problem, Betroffene leiden vielfach an doppelter Stigmatisierung. Somit ist eine höhere Sensibilisierung für Mehrfachdiskriminierung unbedingt notwendig. Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Wir sehen die besondere Schwere von Mehrfachdiskriminierungen und wollen diese entsprechend berücksichtigen. Mit Verweis auf die Frage zum LADG halten wir mangels konkreten Nutzens eine generelle Regelung für nicht wirksam. Eine entsprechende Änderung des AGGs auf Bundesebene wäre da deutlich wirksamer.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes wie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Benennung konkreter Maßnahmen ist allerdings nicht möglich, da dies nur sachverhaltsbezogen erfolgen kann.

Die Trennung von Religion und Staat sowie die Religionsfreiheit sind verfassungsmäßige Grundsätze, ebenso das Prinzip des Pluralismus. Mit dem Konzept „W wie Werte“ haben wir die Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Bildung beschrieben, sie werden zur Zeit umgesetzt.

Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet Freiheit gegenüber möglichen Einschränkungen durch den Staat, aber auch Schutz vor Indoktrination durch den Staat oder durch den Staat protegierte Akteure. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der einen endet erst mit der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte anderer (vgl. GG. Art. 4, Abs. 1 u. 2 in Verb. mit Art.2, 1). Wir wollen beharrlich für gegenseitigen Respekt unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen werben. Gegenseitiges Kennenlernen von Religionen und Weltanschauungen sollte weiterhin wichtiger Teil von Religions- und Ethikunterricht sein. Dialog zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften begrüßen wir ausdrücklich. Gerichtliche Entscheidungen über Fragen von Religiosität und Weltanschauungspraktiken im öffentlichen Raum und über staatliche Neutralität in konfessionellen Fragen sollten nur die Ausnahme sein. Die Grundlagen in Form einer gefestigten Rechtsprechung im Religionsverfassungsrecht liegen vor.

Uns liegt viel an der Trennung von Staat und Religionen. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie glauben oder woran sie glauben. Niemand soll anderen religiöse Ansprüche aufzwingen dürfen. Niemand darf Vorteile erhalten oder Nachteile erleiden, weil er religiöse Überzeugungen teilt oder eben nicht teilt. Der Glaube ist eine persönliche Entscheidung. Zunächst ist es unser Anliegen, das Trennungsgebot von Artikel 109 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung („Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt“.) tatsächlich zu verwirklichen. Dazu gehört insbesondere auch die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs. Zur gezielten Förderung des Verständnisses für die verschiedenen Religionen möchten wir die Stärkung von Lehrinhalten zu den verschiedenen Religionen in die Fachlehrpläne für den Ethikunterricht an sächsischen Schulen sowie die dafür notwendige Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen festschreiben. Darüber hinaus möchten wir durch eine entsprechende gesetzliche Regelung den Aufgabenbereich der jetzigen Landeszentrale für politische Bildung auf die Bildungsarbeit zum Neutralitätsgebot des Staates und sein förderndes Verhältnis zu den Religionen erweitern und für die dafür notwendige personelle und sächliche Ausstattung sorgen.

Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Derartige Gesetze sind nicht geplant.

Nein.

Wir befürworten kein Gesetz, das in die Religionsfreiheit von Frauen und Mädchen eingreift, soweit keine Gefahr für die Freiheitsrechte Dritter besteht.

Nein. Initiativen, die sich ausschließlich mit der religiös motivierten Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen befassen, können unter keinem denkbaren Gesichtspunkt unsere Zustimmung erhalten. Richtig ist, dass wir LINKE in Sachsen nach dem Landtagswahlprogramm 2019 den Religionsunterricht durch einen überkonfessionellen Ethikunterricht ersetzen und den Einfluss der Religionsgemeinschaften an staatlichen Schulen zurückdrängen wollen. Es gibt auch nicht wenige Stimmen in der Partei, die das Berliner Neutralitätsgesetz aufgrund der Säkularität des Staates für richtig halten. Hier herrscht allerdings beileibe kein einheitliches Meinungsbild. Derzeit ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (8 AZR 62/19) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2018 (7 Sa 963/18) gegen einzelne Bestimmungen des Berliner Neutralitätsgesetzes anhängig, wobei zu erwarten ist, dass hier der Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausgeschöpft wird. Solange hier noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, sollte sich der Landesgesetzgeber zurücknehmen und mit einem landeseigenen „Sächsischen Neutralitätsgesetz“ nicht befassen. Es ist auch höchst fraglich, ob für Sachsen hierzu überhaupt ein gesteigerter Regelungsbedarf besteht. Unser politischer Ansatz sind nicht Verbote, auch nicht in Fragen religiöser Praxen in Familien, die auch Minderjährige in Haftung nehmen. Wir setzen stattdessen auf Aufklärung, Bildung und Empowerment zu selbstbestimmten Entscheidungen, vor allem von Kindern und Jugendlichen!

Frage 1: Nein.
Frage 2: Nein. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aufgrund religiöser Gründe durch die Eltern vom Schwimmunterricht abgemeldet werden. So wollen wir Maßnahmen ergreifen, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Sachsen in Zukunft schwimmen kann.

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Flächendeckende Beratungs- und Betreuungsstruktur für Geflüchtete in Städten und Gemeinden

Eine Studie des Bundesamts für Migration (BAMF) und Flüchtlinge und des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl in Zusammenarbeit mit dem hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutschland aus dem Jahr 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass ein hoher Informations- und Beratungsmangel auf Seiten Asylsuchender besteht und die allgemeinen Informationen des BAMF nicht ausreichen. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung trage dazu bei, dass Asylsuchende ihre Rechte besser verstehen und ihren Pflichten besser nachkommen können, der effektive Zugang zu Verfahrensgarantien und Rechtsschutz werde so gewährleistet.

  1. Werden Sie die Ergebnisse der Studie zum Anlass nehmen, eine unabhängige, flächendeckende Asylverfahrensberatung für alle geflüchteten Menschen in Sachsen zu gewährleisten?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass damit alle geflüchteten Menschen in Sachsen erreicht werden, unabhängig davon, ob sie unter der Zuständigkeit von Unterbringungsbehörden, der Kommunen oder des Landes stehen und unabhängig davon, ob sie zentral oder dezentral untergebracht sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir nehmen wahr, dass Informationsmangel herrscht und Rechte oft nicht bekannt sind. Daraus ergibt sich eine Lücke zwischen Berechtigten und denjenigen, die ihre Rechte tatsächlich in Anspruch nehmen. Dem kann durch eine aktivere Beratungs- und Informationspolitik seitens der Behörden begegnet werden. Es war uns deshalb wichtig, die Migrationsberatung deutlich zu stärken und auch nach Bedarf zu differenzieren. Das ist uns in der zurückliegenden Legislaturperiode gut gelungen, indem wir neben der „klassischen“ Beratung auch neue Programme wie beispielsweise die „Arbeitsmarktmentoren“ aufgesetzt haben. Wir halten eine weitere Verbesserung des Beratungsangebotes für angemessen. Der wichtigste Kontakt, den nahezu alle haben, ist mit den offiziellen Behörden. Dort müssen wir ansetzen, um eine bessere Informations- und Beratungskultur durchzusetzen. Darüber hinaus wollen wir die Zugangsmöglichkeiten für unabhängige Beratungsstrukturen, besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen, weiter verbessern.

Wir fordern seit langem eine unabhängige flächendeckende Asylverfahrensberatung in den Kommunen, aber auch in Ankerzentren und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. Dazu müssen bestehende Beratungsstrukturen personell und finanziell aufgestockt werden und neue, auch mobile Beratungsstrukturen im ländlichen Raum zu etablieren beziehungsweise zu stärken.

Bereits mehr als ein Jahr vor der Veröffentlichung der genannten Studien hatte unsere Fraktion ein eigenständiges „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften“, Drs. 6/4865 vom 13. April 2016 vorgelegt, das bislang die bundesweit einzige umfangreiche landesgesetzliche Ausgestaltung der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) darstellt. Bedauerlicherweise hat außer unserer Fraktion keine andere Fraktion im Sächsischen Landtag dieser Initiative zugestimmt. Wir verweisen insbesondere auf die in den §§ 5ff. in diesem Unterabschnitt ausformulierten Individualansprüche auf Information und Beratung (§ 7 SächsFlüAG n.F.) und den garantierten Zugang zu Einrichtungen der Unterbringung für Hilfsorganisationen und Initiativen (§ 6 SächsFlüAG n.F.). Hätte der Landtag die vorgelegte Initiative beschlossen, wären die in den Studien beschriebenen Mängel im Freistaat Sachsen gar nicht erst entstanden. Wir setzen uns politisch schon lange für die Finanzierung von unabhängigen Asylverfahrensberatungs-Angeboten ein. Diese arbeiten in Sachsen noch immer weitestgehend ehrenamtlich. Es müsste mindestens eine entsprechende Beratungsstelle pro Landkreis und Kreisfreier Stadt geben, in den Landkreisen auch mit einer mobilen, dezentralen Struktur. Inzwischen gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und auch im BAMF Asylverfahrensberatungen. Dies ist einerseits unterstützenswert, andererseits war vor allem die Etablierung entsprechender Beratungsangebote in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen ein (zu) langer und harter Kampf.

Ja. Jeder Asylsuchende sollte den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die entsprechende Asylverfahrensberatung braucht natürlich auch Personalressourcen, die sich am Bedarf orientieren müssen.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Sachsen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Gewichtsdiskriminierung spielt bislang in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle und geht vielfach einher mit Reduktion des Gewichtes aus persönlichen oder medizinischen Gründen. Unterstützungsangebote bestehen im Freistaat Sachsen in Form von Selbsthilfegruppen, welche entsprechend finanziell unterstützt werden. Als Sächsische Union werden wir uns auch weiterhin für die Förderung der Selbsthilfe einsetzen und den Austausch mit den Selbsthilfegruppen suchen, um eine aktuelle Bewertung der Situation zu ermöglichen.

Gewichtsvielfalt ist bisher in der sächsischen Strategie und den Aktionsplänen zur Antidiskriminierung noch kein Thema. Bei der Weiterentwicklung dieser kann das aber als Möglichkeit in den Diskussions- und Weiterentwicklungsprozess aufgenommen werden.

Wir werden prüfen, ob die bestehende Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz gegebenenfalls im Austausch mit anderen Akteuren aus dem Sozial- oder Gesundheitsbereich entsprechende Angebote übernehmen können, um einer Stigmatisierung entgegenzuwirken. Wir begrüßen die Gründung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Sachsen, welche die Interessen der Gruppe vertreten sowie dafür sensibilisieren als auch über Hilfsangebote informieren oder diese selbst anbieten können.

Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Wir werden im bezüglich der Gewichtsdiskriminierung empirische Daten zusammentragen und bisherige Unterstützungsangebote mit Hinblick auf die Berücksichtigung dieser Diskriminierungsform evaluieren. Diese Angebote
kann man bekannter machen, indem man auf zentralen Plattformen darauf hinweist oder öffentlich für das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft regelmäßig Stellung bezieht. Entsprechend spezialisierte regionale Träger in
Sachsen werden wir nur dann unterstützen, wenn sich ein Mehrwert für Betroffene aus der Evaluation deutlich ergibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung

Die sächsische Staatsregierung hat das Modellprojekt „Aufbau, Erprobung und Etablierung einer flächendeckenden Beratungsstruktur nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ ins Leben gerufen. Allerdings berücksichtigen die Angebote des Modellprojektes die mehrfachen Diskriminierungen von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte bisher nicht. Es fehlt ein geschütztes Beratungsangebot, das sowohl auf ethnische wie auch genderspezifische Diskriminierungen eingeht, denen diese Frauen* im öffentlichen und privaten Alltag, auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt sowie bei der politischen Teilhabe ausgesetzt sind.

  1. Werden Sie für Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte ein geschütztes Beratungsangebot anbieten, das auf die Besonderheit der mehrfachen Diskriminierung eingeht?
  2. Wie werden Sie ein solches Angebot umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Schaffung eines solchen Beratungsangebotes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir unterstützen die Schaffung und Etablierung von Beratungsangeboten für Frauen* mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Diese können an bestehende Beratungsangebote wie etwa des Modells zur Antidiskriminierungsberatung als auch bei Asyl- und Migrationsberatung angebunden sein oder es kann ein Austausch beziehungsweise Verweisberatung stattfinden. Dabei müssen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Wir unterstützen den Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur voll und ganz. Dabei werden wir den unabhängigen Beratungsstrukturen immer auch die Möglichkeit bieten, sich weiter zu entwickeln und bisher noch fehlende Beratungsangebote zu ergänzen.

Ja. Menschen, die diskriminiert werden, bekommen unsere Unterstützung. Diese Unterstützung muss dabei auf die individuelle Diskriminierung zugeschnitten sein, bei Mehrfachdiskriminierung entsprechend auf die einzelnen spezifischen Benachteiligungen. Frauen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund sind leider oft von Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts betroffen. Daran möchten wir mit vielfältigen Maßnahmen ansetzen. So sind unter Ihnen beispielsweise überdurchschnittlich viele Analphabeten, denen wir durch individuelle Bildungsangebote helfen müssen, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Weiterhin muss jegliches Personal, das mit Geflüchteten zu tun hat, für entsprechende Diskriminierungen sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewichtsvielfalt als Teil von Diversity verstehen und kommunizieren

Wenn von Diversity gesprochen wird, findet Gewichtsvielfalt in der Regel keine Betrachtung. Insbesondere dicke Menschen profitieren damit nicht von den positiven Effekten des Diversity-Gedankens, wie es beispielsweise die Förderung der Akzeptanz und der Sichtbarkeit verschiedener Körperformen wäre.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass überall dort, wo das Land Sachsen auf Diversity setzt und / oder kommuniziert, Gewichtsvielfalt mitgedacht wird?
  2. Werden Sie parteiintern Diversity um die Betrachtung von Gewichtsvielfalt erweitern? Was werden hier die ersten Maßnahmen sein?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Entsprechende Maßnahmen sind bislang nicht vorgesehen.

Gewichtsvielfalt ist bisher in der sächsischen Strategie und den Aktionsplänen zur Antidiskriminierung noch kein Thema. Bei der Weiterentwicklung dieser kann das aber als Möglichkeit in den Diskussions- und Weiterentwicklungsprozess aufgenommen werden. Parteiintern hat Gewichtsvielfalt bisher keine Rolle gespielt. Wir setzen uns aber für Antidiskriminierung als Querschnittsthema ein. Das heißt für uns, dass das Thema sowohl alle Lebensbereiche betrifft als auch alle Diskriminierungsformen.

Wir werden Gewichtsvielfalt in unserer Arbeit themenübergreifend mitdenken und Diskriminierung frühzeitig entgegenwirken, z.B. im Bereich Bildung, Gesundheit und Soziales und Arbeit oder im Bereich Verkehr. Dies gilt auch für unsere parteiinterne Arbeit, wo wir  Gewichtsvielfalt mitdenken, uns für das Thema sensibilisieren und uns mit Akteur*innen bundesweit oder – sobald in Sachsen vertreten – austauschen werden.

Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts ist weit verbreitet, wie verschiedene Studien immer wieder eindrücklich belegen. Es ist daher dringend notwendig, dass Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt wird und auch in Diversity-Strategien aufgenommen wird.

Wir wollen auch bezüglich der Gewichtsvielfalt sensibilisieren und Diskriminierungen konsequent bekämpfen. Unsere Definition von Diversity umfasst die Gewichtsvielfalt bereits, ohne dass wir diese ausdrücklich darin aufführen. Diversity bedeutet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen bzw. ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Einer
Erweiterung bedarf es daher nicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein solcher Aktionsplan ist derzeit nicht geplant.

Das planen wir nicht.

Einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene unterstützen wir. Um körpernormierende, diskriminierende und stereotypenverstärkende sexistische Werbung in Sachsen zu verhindern, sollen gesetzliche Regelungen entsprechend der Regeln des Deutschen Werberates für die kommerzielle Kommunikation getroffen werden.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen dafür, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Allgemein verbreitete Vorurteile können am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt. Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, im Gesellschaftlichen Bewusstsein den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken, unabhängig von äußeren Merkmalen und der äußeren Erscheinung.

Wir werden auch für das Thema Gewichtsdiskriminierung sensibilisieren, indem wir generell zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang kommen. Einen speziellen Aktionsplan für Gewichtsdiskriminierung wird es von unserer Seite nicht geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“

Die Ergebnisse des Sachsen-Monitors, die steigende Anzahl rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt sowie festverankerte rechte Strukturen in Sachsen zeigen, dass nach wie vor das Potential an rassistischen und antidemokratischen Einstellungen in Sachsen sehr hoch ist. Mit dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) fördert der Freistaat Sachsen das zivilgesellschaftliche Engagement im Sinne einer demokratischen Entwicklung des Landes seit dem Jahr 2005. Damit konnten eine Reihe von Initiativen und Projekten initiiert und durchgeführt werden, die das gesellschaftliche Engagement von Bürger*innen unterstützt oder überhaupt erst ermöglicht haben.

  1. Wie stehen Sie zur Fortführung des Landesprogramms WOS?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie bei der Fortschreibung des Landesprogramms setzen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  4. Wie stehen Sie zur Fortführung des Sachsen-Monitors?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen werden wir fortführen; die inhaltlichen Schwerpunkte und die Frage der Finanzierung sind im Rahmen der kommenden Haushaltsberatung abschließend zu klären.

Das Landesprogramm WOS wurde maßgeblich durch die SPD initiiert, aufgebaut und in dieser Legislaturperiode auch finanziell deutlich ausgebaut. Deswegen werden wir es selbstverständlich weiterführen und auch intensiveren. Mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen haben wir eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm Weltoffenes Sachsen auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. In die Entwicklung und Fortschreibung von Programmen zur Demokratieförderung wollen wir die Erfahrungen der unterschiedlichen Netzwerke und Träger auch weiterhin einbeziehen und sie in Beiräten und Gremien an der Durchführung beteiligen. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf schlanke Regelungen, die einen Abbau von Bürokratie ermöglichen, denn auch hier gilt unser Grundsatz des Vertrauens bei der Zusammenarbeit. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm Weltoffenes Sachsen werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Auch der Sachsen-Monitor wurde durch die SPD wieder eingeführt. Die Ergebnisse sind wichtige Grundlage für politisches Handeln. Deswegen sollte er selbstverständlich fortgeführt werden. Auf der Basis von Ergebnissen des weitergeführten Sachsen-Monitors und der wissenschaftlichen Evaluationen der Bundes- und Landesprogramme zur Demokratieförderung wollen wir „W wie Werte“ fortschreiben und ausbauen.

Gerade in der heutigen Zeit, in der wir wieder um demokratische Grundwerte in der Gesellschaft kämpfen müssen, ist das Landesprogramm WOS fortzuführen und die Arbeit der Projektträger zu verstetigen. Hierzu sind ausreichend finanzielle Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen Mittel sind nicht ausreichend. Dadurch wird die Arbeit von bereits etablierten Projekten gefährdet. Bei der Fortführung des Landesprogramms sind besonderes Augenmerk auf Projekte gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, aber auch im Bildungsbereich sowie in der Kinder und Jugendarbeit zu legen. Auch der Sachsen-Monitor sollte fortgesetzt werden, sind seine Ergebnisse – und vor allem die Reihen der Fragen über die Jahre – wichtige Indikatoren für die Entwicklung der Einstellungen der sächsischen Bevölkerung zu Verfassung, Grundrechten und Parlamentarischer Demokratie.

Wir setzen uns parlamentarisch und außerparlamentarisch vorbehaltlos für eine Fortführung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein. Mit unserem Antrag „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz weiterentwickeln und neujustieren: Die extreme Rechte zurückdrängen!“ (Drs 6/8448) haben wir die Aufgabenfortentwicklung, wie wir sie sehen, festgeschrieben. Wir wollen den mit dem Landesprogramm geschaffenen Handlungsrahmen sicherstellen und in der Zukunft deutlich erweitern und gewährleisten neben der Wertschätzung des zivilgesellschaftlichen Engagements eine kontinuierliche materielle Absicherung. In den Haushaltsberatungen zum Landeshaushalt 2019/2020 haben wir eine Verdopplung der Mittel für das Landesprogramm gefordert. Wir fordern zudem eine unbedingte Fortführung des Sachsen-Monitors!

Wir setzen uns für eine Fortsetzung des Programmes „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein. Hauptgrund dafür ist das weiterhin bestehende Defizit in Bezug auf demokratischer Bildung und einer mangelnden Respektkultur. Weiterhin unterstützt das Programm Eigeninitiative. Wir werden daher das Programm zur Ermittlung der Höhe der benötigten Haushaltsmittel evaluieren. Der Schwerpunkt soll für uns bei diesem Programm auf der Demokratiekultur liegen. Den Sachsen-Monitor wollen wir fortsetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen

International haben sich Aktionspläne gegen Homo*-, Trans*- und Inter*feindlichkeit als Instrument zur Förderung der Akzeptanz dieser Personengruppen bewehrt. In Sachsen wurde am 21.09.2017 der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen veröffentlicht. Trans* und intergeschlechtliche Personen sind hier jedoch bei den Angeboten und Maßnahmen bisher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Unterstützen Sie die Erweiterung des sächsischen Aktionsplans um die Thematik der geschlechtlichen Vielfalt, insbesondere von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in all ihren Variationen, und seine Weiterführung?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan umfasst unserer Ansicht nach die geschlechtliche Vielfalt und all ihre Variationen, weswegen eine Erweiterung nicht notwendig erscheint.

Der Landesaktionsplan für die Vielfalt von Lebensentwürfen war ein erster wichtiger Schritt bei der Schaffung eines Problembewusst- seins in der Landespolitik für die Lebensumstände und Bedürfnisse von LSBTIQ im Freistaat. Wir wollen den bestehenden Aktionsplan evaluieren und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Wir brauchen einen Landesaktionsplan 2.0. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen.

Insgesamt ist der Landesaktionsplan (LAP) unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Vor allem müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung benannt werden. Das gilt insbesondere für die Erweiterung auf das Thema geschlechtliche Vielfalt, insbesondere trans* und intergeschlechtliche Menschen. Wir haben uns bereits im Landtag mit dem Antrag „männlich, weiblich divers – geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen in Sachsen verwirklichen“ dafür eingesetzt und neben der Umsetzung des im Dezember 2018 verabschiedeten Bundesgesetzes zur sog. „Dritten Option“ auf Landesebene auch die Fortschreibung des LAP in diesem Bereich gefordert (vgl. Drs. 6/17115, Nr. II. 7).

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Ja. Wir halten den Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen für ein sinnvolles Instrument, dass wir fortschreiben wollen. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bisher im Aktionsplan nicht ausreichend berücksichtigt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zwangsoffenbarungsverbot für trans* und inter* Menschen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Die amtliche Namensänderung ist kostspielig und langwierig, da sie zwei Begutachtungen erfordert. Trans* Personen werden daher immer wieder mit ihrem alten Namen und einem falschen Pronomen konfrontiert: Manchmal wird ihnen der Gebrauch ihres selbst gewählten Vornamens verwehrt, manchmal technisch unmöglich gemacht, wenn beispielsweise Online-Systeme nicht die notwendige Flexibilität aufweisen. Dies führt dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren.

  1. Wie werden Sie den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen auf Landesebene gewährleisten?
  2. Werden sie intergeschlechtliche Menschen mit vergleichbaren Maßnahmen ebenfalls vor ungewollter Offenbarung schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die bundesgesetzlichen Vorgaben, welche in der Praxis auch entsprechend umgesetzt werden müssen. Hinsichtlich intergeschlechtlicher Menschen ist eine Landesregelung nicht geplant.

Wir wollen allen Menschen ein möglichst diskriminierungsfreies Leben ermöglichen. In manchen Bereichen befinden wir uns als Gesellschaft gerade erst auf dem Weg. Über Sensibilisierungsmaßnahmen und Weiterbildung sollen die genannten Probleme vermieden werden. Auch die Aufstellung und Anpassung von Online-Masken ist den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen.

Damit Trans*Menschen wie auch intergeschlechtliche Menschen sich nicht zwangsoffenbaren müssen, setzen wir uns für mehr Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Verwaltung und Behörden ein. Entsprechende Regelungswerke, Statistiken, Formulare sind dahingehend zu überprüfen, ob die Gefahr einer Zwangsoffenbarung unnötig droht. Auch setzen wir uns dafür ein, dass die Anforderungen an die Namensänderung bei trans*Menschen durch Amtsgerichte nicht überhöht werden, etwa durch Vorlage eines drittes Gutachten oder die Weigerung Atteste anzuerkennen. Vielmehr müssen auch hier Justiz und Verwaltung sensibilisiert werden. Auf Bundesebene befürworten wir die Abschaffung des Transsexuellengesetzs.

Das sogenannte Transsexuellengesetz gehört in unseren Augen abgeschafft. Wir stellen uns gegen die Vorgabe, Gutachten vorlegen zu müssen, um die eigene Geschlechtsidentität zu „beweisen“. Auf Landesebene fordern wir, dass sämtliche Ansprachen, Formulare, Anträge etc. diskriminierungsfrei gestaltet sind. Das schließt selbstverständlich ein, dass Verwaltungsdokumente alle Geschlechter berücksichtigen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass § 5 des Transsexuellengesetzes vollständigen Schutz vor einem Offenbarungszwang liefert. Technische Systeme müssen entsprechend aktualisiert werden. Gerade die Verwaltung
muss hierbei mit positivem Beispiel vorangehen. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Geschlecht in Zukunft so selten wie möglich überhaupt erfasst wird. Bestehende Unterstützungsangebote wollen wir stärken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Akzeptanz von LSBTI* in Sachsen stärken – Hassgewalt entgegentreten

Die Landesregierung muss es allen Menschen ermöglichen, zu jeder Zeit, an jedem Ort ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Pflegeheim oder am Arbeitsplatz – das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*). Der „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ muss weiterentwickelt und ausfinanziert werden. Die Landesregierung muss homophober/transfeindlicher Gewalt entschlossen entgegentreten.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass der Landesaktionsplan im Dialog mit LSBTI*-Vereinen weiterentwickelt, ausfinanziert und evaluiert wird?
  2. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das jährlich Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität veröffentlicht. Werden Sie dafür sorgen, dass diese Zahlen auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen extra ausgewiesen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Evaluation des Landesaktionsplanes streben wir an. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern. Eine Erweiterung der Kriminalstatistik ist nicht geplant.

Der Landesaktionsplan soll auf die gleiche Weise fortentwickelt werden, wie er entstanden ist: durch intensive Zusammenarbeit mit der Community und den entsprechenden Verbänden. Als wir den Plan aufgestellt haben, wurde er in Workshops und im ständigen Austausch durch Petra Köpping mit den Akteuren aufgestellt. So muss er auch weiterentwickelt werden. Finanziell absichern heißt für uns, dass vor allem die Gelder, die wir bisher dafür seit 2014 erstreiten konnten, mindestens in dieser Höhe weiter bereitgestellt werden. Und – sehr wichtig – dass eine langfristige und dauerhafte Finanzierung gesichert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität gesondert ausgewiesen werden.

Wir treten ein für ein Leben frei von Diskriminierung für LSBTIQ*, sei es in Schule, Pflegeheim oder auf dem Arbeitsplatz. Wir möchten den LAP unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Zukünftig müssen konkrete Maßnahmen in allen Bereichen benannt werden sowie Zeiträume und Zuständigkeiten festgelegt werden. Hinsichtlich des Problems Hasskriminalität gegen LSBTIQ* wurde bisher aufgrund fehlender Zahlen kein Handlungsbedarf gesehen. Das wollen wir ändern. Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Wir fordern seit Jahren, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität eindeutig erfasst werden. Polizeikräfte ebenso wie die Beschäftigten der Justiz müssen in dieser Hinsicht sensibilisiert und geschult werden, um entsprechende Zusammenhänge zu erkennen, die Betroffenen angemessen zu unterstützen und Hürden abzubauen, Straftaten auch tatsächlich anzuzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung, innerhalb der Polizei eine Ansprechperson für LSBTIQ* zu benennen.

Frage 1: Ja.
Frage 2: Ja. Die Erfassung dieser Kategorie ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Beamten entsprechend geschult werden, solche Fälle auch zu erkennen bzw. dies auch entsprechend ausreichend erfasst wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorgehen gegen rechte Gewalt

Der Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) meldete für das Jahr 2018 einen Anstieg rechter Gewaltstraftaten in Ostdeutschland um etwa acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zählte in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin 1.212 Angriffe mit 1.789 Betroffenen. Unter den Betroffenen waren mehr als 250 Kinder und Jugendliche. Zwei Drittel der Angriffe waren rassistisch motiviert. In Sachsen zählten die Opferberatungsstellen „Support für Betroffene rechter Gewalt“ der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Sachsen) 317 rechtsmotivierte und rassistische Angriffe. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 38 Prozent. Auch gab es ein Tötungsdelikt in Aue. Noch immer liegen die Zahlen der erfassten rechten Straftaten von Landes- und Bundeskriminalamt unter den Zahlen der Opferberatungsstellen.

  1. Welche Konzepte verfolgen Sie, um Ideologien der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, die häufig Grundlage rechtsmotivierter Gewalttaten sind?
  2. Welche Konzepte verfolgen Sie, um effektiv gegen rechte Strukturen in Sachsen vorzugehen und damit organisierter rechtsmotivierter Gewalt vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Wir setzen uns für die Fortsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein und begrüßen aktuelle Entwicklungen, wie die nunmehr mögliche dreijährige Projektförderung oder die Fokussierung auf Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die in der Förderrichtlinie definierte Entgeltobergrenze (maximale Vergütung in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD)) lehnen wir strikt ab und wollen stattdessen die Entgeltgruppe E9 als Mindestvergütung in der Förderrichtlinie festschreiben. Misstrauen in jene, die sich jeden Tag für ein demokratischeres Sachsen einsetzen, wird es mit uns nicht geben, weder in Form einer Extremismusklausel, noch durch eine Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz. Überdies setzen wir uns für eine finanzielle Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm ein. Langjährige, erfolgreiche Projektträger sollen ausgegliedert und über einen gesonderten Haushaltstitel institutionell gefördert werden.
  2. Mit uns wird es keine Bagatellisierung von Neonazismus in Sachsen geben! Wir setzen uns daher für ein umfassendes Handlungsprogramm gegen Neonazis, dass insbesondere Immobilien und das Konzertgeschehen in Sachsen in den Blick nimmt, ein. Deutlich verbessern muss ich die Transparenz der Behörden, bspw. müssen die Kommunen und die Zivilgesellschaft besser informiert und frühzeitig eingebunden werden.

Personelle Aufstockung bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgt für eine zielstrebige Verfolgung von Täter*innen – Schnellverfahren und verschleppte Verfahren lehnen wir gleichermaßen ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll nach seinem Totalversagen aufgelöst werden. Eine neue Behörde zur Terrorabwehr mit weniger Personal und klar begrenzten und umfassend kontrollierten Befugnissen übernimmt diese Aufgabe. Ein Institut zur Demokratieforschung, welches insbesondere auch Netzwerke der sog. Neuen Rechten in den Blick nimmt, komplementiert den Beratungs- und Transparenzansatz.

Dem Grundsatz nach haben wir dem „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“  (Drs 18/12907), Unterrichtung durch die Bundesregierung zugestimmt. Wir vertreten darüber hinaus den Standpunkt, auch unter dem Eindruck steigender nationalistischer, rechtsextremer und fremden- und menschenfeindlicher Tendenzen in unserer Gesellschaft, dass dies bei weitem nicht mehr ausreicht. Da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, muss allen Akteuren staatlicher und zivilgesellschaftlicher Art jedwede Unterstützung, personell als auch materiell zur Verfügung gestellt werden, sei es im Rahmen der politischen Bildung, der Verfolgung und Ahndung von Straftaten, der Achtung von Menschenrechten, im Kampf gegen Rassismus und Hass im Internet und nicht zuletzt in der Forschung. Aufgrund der beschränkten Zeichenanzahl und der Vielzahl unserer Aktivitäten im parlamentarischen und außerparlamentarischen Raum, die diesen Rahmen sprengen würden, verweisen wir beispielhaft auf unsere Große Anfrage vom 21.09.2016 „Die Entwicklung der extremen Rechten in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen und Maßnahmen zur Zurückdrängung des Problems!“ (Drs 6/6532) und unserem dazu eingereichten Entschließungsantrag (siehe dazu Drs 6/8350).

Der Kampf gegen Extremismus und allgemein Diskriminierungen ist für uns selbstverständlich. Ideologien der Ungleichwertigkeit verhindert man am Besten präventiv durch gute Bildung. Die politische Bildung sollte daher in den Schulen einen stärkeren Stellenwert erhalten. Straftaten und Verstöße müssen natürlich entsprechend geahndet und angeprangert werden. Hierbei ist auch eine mutige Zivilgesellschaft gefragt.

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Beratung für Betroffene von rechter Gewalt

Seit 2001 existieren in Sachsen spezialisierte unabhängige Beratungsstrukturen/Strukturprojekte, welche nach formulierten Qualitätsstandards sowie mit festangestellten Berater*innen im Feld unterwegs sind. Dazu zählt die Opferberatung „Support für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt“ (RAA Sachsen), die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (Kulturbüro Sachsen) und die Beratung gegen Rechtsextremismus an Schulen (Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit / Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) Sachsen).

  1. Welchen Stellenwert haben diese spezialisierten Beratungsstrukturen für Sie in Sachsen?
  2. Wie werden Sie diese Beratungsstrukturen zukünftig unterstützen und fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Formen der Beratung gegen extremistische Auswirkungen sind für uns wichtig und sie werden entsprechend auch im Doppelhaushalt untersetzt. Hinsichtlich der zukünftigen Förderung ist auf die Beratungen zum anstehenden Doppelhaushalt zu verweisen.

Die spezialisierten Beratungsstrukturen leisten unverzichtbare Arbeit. Wir brauchen sie und müssen sie nach unseren besten Möglichkeiten unterstützen, nicht nur finanziell, sondern auch mit politischem Rückhalt. Wir werden sie weiter fördern und ihre Arbeit über ein Demokratiefördergesetz absichern.

  1. Wir verstehen die spezialisierten Beratungsstrukturen in Sachsen als unerlässlich für die Antidiskriminierungsarbeit und das Zurückdrängen des Rechtsextremismus in Sachsen. Mit der Zusammenführung der genannten Strukturen im Demokratiezentrum Sachsen ist eine wichtige Säule zur Implementierung zivilgesellschaftlicher Expertise ins Staatsgebilde geschaffen worden.
  2. Wir setzen uns ein für eine dauerhafte, den Bedürfnissen angepasste Förderstruktur. Das schließt eine finanzielle Aufstockung der Mittel (bspw. für zusätzliche Berater*innen) ebenso ein, wie die Fortsetzung der Förderung für den Fall, dass Bundesmittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ gegebenenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die genannten Strukturen verfügen über langjährige Erfahrung, insofern sehen wir konkurrierende Strukturen bspw. im Bereich mobilen Beratung kritisch.

Abgesehen von der Tatsache, dass wir diese Beratungsstrukturen materiell unterstützen und uns über unsere Mitglieder in diesen engagieren, sehen wir die dringende Notwendigkeit diese weiter zu stärken und auszubauen. Dies meinen wir in finanziell, materiell und personell, da wir den Stellenwert dieser Beratungsstrukturen als überaus hoch einschätzen.

Professionelle und sensible Beratungsstrukturen haben für uns einen großen Stellenwert. Noch immer haben wir in Sachsen strukturelle Probleme mit Rechtsextremismus. Um ihn zu bekämpfen, muss man die Strukturen und Auswirkungen so gut wie möglich kennen, sodass die Meldung entsprechender Vorfälle extrem wichtig ist, um bedarfsgerecht für Hilfe zu sorgen. Diese Unterstützung kann nur über Beratungsstrukturen erfolgen, die selbstverständlich finanziell ausreichend ausgestattet sein müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Thematisierung von anti-muslimischem Rassismus

In den letzten Jahren sind negative Haltungen und auch gewaltvolle Handlungen gegen muslimisch markierte Menschen und islamisch geprägte Orte wie Moscheen angestiegen. Daraus ergibt sich eine gefühlte und reale zunehmende Bedrohung ihrer Sicherheit.

  1. Wie bewerten Sie den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus?
  2. Welche politische, juristische und soziale Unterstützung werden Sie Betroffenen anbieten, um sich in Deutschland sicher zu fühlen?
  3. Unterstützen Sie den Vorschlag, eine*n Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zu berufen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Rassismus der sich gegen jedwede kulturelle und religiöse Vorstellungen richtet, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dagegen vorzugehen. Die Berufung eines/einer Beauftragten ist nicht vorgesehen.

Keine Form von Rassismus ist zu tolerieren. Auch die steigenden Zahlen im Bereich der Hassverbrechen gegen Muslime ist nicht hinnehmbar. Der Kampf dagegen und gegen jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Betroffenen bieten sich alle Beratungs- und Antidiskriminierungsstrukturen, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben und in Zukunft weiter stärken wollen. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene ist kein Bestandteil unseres Regierungsprogramms.

  1. Den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus betrachten wir mit Sorge, insbesondere auch, weil Täter*innen häufig der „politischen Mitte“ zuzurechnenden Milieus entstammen. Wir sehen in der Zurückdrängung anti-muslimischer Ressentiments eine Hauptaufgabe der Antidiskriminierungsarbeit der nächsten Jahre in Sachsen. Gleichsam müssen aber auch Teile der muslimischen Menschen in Sachsen als Adressat*innen der Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden und bspw. sexistische Rollenbilder und antisemitische Vorurteile in den Blick genommen werden.
  2. Muslimische Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Eine Exklusion selbiger durch politische Aussagen lehnen wir ab und sind von uns nicht zu erwarten. Durch ausreichend qualifiziertes Personal innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte sollen Hass-Verbrechen auch als solche benannt und konsequent verfolgt werden. Im Bereich erst seit kurzer Zeit in Sachsen lebender muslimischer Menschen setzen wir auf die bestehenden Maßnahmen der Integration, die geeignet sind, Muslimen das Ankommen zu erleichtern und Ressentiments in der aufnehmenden Gesellschaft abzubauen.

3. Die Berufung eines Beauftragten erachten wir nur als sinnvoll, wenn dieser auch mit den notwendigen Befugnissen und Rechten ausgestattet ist. Einen „zahnlosen Tiger“ aus Image-Gründen lehnen wir ab.

Rassismus lehnen wir ab und bekämpfen ihn. Menschenverachtende Äußerungen und die Herabwürdigung von Muslimen sind nicht nur im Landtag zu hören. Dabei bleibt es nicht nur bei Worten. Laut dem Sachsenmonitor 2018 fühlt sich nahezu jeder zweite Sachse durch Muslime manchmal „wie ein Fremder im eigenen Land“, 41 Prozent würden Muslimen gern die Zuwanderung untersagen. Wir beobachten in der Mehrheitsgesellschaft mangelndes Wissen und verzerrte, undifferenzierte Bilder über den Islam. Wir setzen auf einen verstärkten Dialog mit islamischen Gemeinden und Organisationen. Dies muss vor allem auf kommunaler Ebene geschehen. Wünschenswert sind Projekte wie lokale Interkulturelle Zentren, die auch als Anlaufpunkte und Begegnungsorte für Muslime/Muslima und Interessierte fungieren können. Wünschenswert sind auch umfassende Bildungsangebote über den Islam in seiner Differenziertheit.

Für von Diskriminierung und Gewalt Betroffene sollen die Beratungs- und Anlaufstellen wie das Antidiskriminierungsbüro und die Opferberatungsstellen der RAA Sachsen gestärkt und ggf. auf die Zielgruppe spezialisiert werden. Unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768) sieht die Einrichtung von kommunalen Integrationsbeauftragten und einem Sächsischen Migrationsbeauftragten auf Landesebene vor. Die Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ist von den Aufgabenbereichen des Migrationsbeauftragten umfasst.

Bezüglich der Einführung eine*r Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zeigen wir uns offen und werden darüber in der kommenden Legislatur mit Akteuren der Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen.

Mit großer Traurigkeit erkennen wir in der Gesellschaft immer wieder rassistische Tendenzen. Diesen wollen wir entschlossen entgegentreten, unabhängig davon, ob dieser sich gegen Muslime oder Juden oder andere Gruppen richtet. Jeder sollte sich in Sachsen wohlfühlen. Verstöße müssen entsprechend geahndet werden, in allen Bereichen wollen wir eine Kultur des gegenseitigen Respekts etablieren. In einem Beauftragten gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit sehen wir bisher keinen Mehrwert für Betroffene. Wir wollen das Thema Rassismus allgemeiner angehen. So gibt es auch in Sachsen beispielsweise weiter einen verbreiteten Antisemitismus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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