Zwangsoffenbarungsverbot für trans* und inter* Menschen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Die amtliche Namensänderung ist kostspielig und langwierig, da sie zwei Begutachtungen erfordert. Trans* Personen werden daher immer wieder mit ihrem alten Namen und einem falschen Pronomen konfrontiert: Manchmal wird ihnen der Gebrauch ihres selbst gewählten Vornamens verwehrt, manchmal technisch unmöglich gemacht, wenn beispielsweise Online-Systeme nicht die notwendige Flexibilität aufweisen. Dies führt dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren.

  1. Wie werden Sie den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen auf Landesebene gewährleisten?
  2. Werden sie intergeschlechtliche Menschen mit vergleichbaren Maßnahmen ebenfalls vor ungewollter Offenbarung schützen?

Es gelten die bundesgesetzlichen Vorgaben, welche in der Praxis auch entsprechend umgesetzt werden müssen. Hinsichtlich intergeschlechtlicher Menschen ist eine Landesregelung nicht geplant.

Wir wollen allen Menschen ein möglichst diskriminierungsfreies Leben ermöglichen. In manchen Bereichen befinden wir uns als Gesellschaft gerade erst auf dem Weg. Über Sensibilisierungsmaßnahmen und Weiterbildung sollen die genannten Probleme vermieden werden. Auch die Aufstellung und Anpassung von Online-Masken ist den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen.

Damit Trans*Menschen wie auch intergeschlechtliche Menschen sich nicht zwangsoffenbaren müssen, setzen wir uns für mehr Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Verwaltung und Behörden ein. Entsprechende Regelungswerke, Statistiken, Formulare sind dahingehend zu überprüfen, ob die Gefahr einer Zwangsoffenbarung unnötig droht. Auch setzen wir uns dafür ein, dass die Anforderungen an die Namensänderung bei trans*Menschen durch Amtsgerichte nicht überhöht werden, etwa durch Vorlage eines drittes Gutachten oder die Weigerung Atteste anzuerkennen. Vielmehr müssen auch hier Justiz und Verwaltung sensibilisiert werden. Auf Bundesebene befürworten wir die Abschaffung des Transsexuellengesetzs.

Das sogenannte Transsexuellengesetz gehört in unseren Augen abgeschafft. Wir stellen uns gegen die Vorgabe, Gutachten vorlegen zu müssen, um die eigene Geschlechtsidentität zu „beweisen“. Auf Landesebene fordern wir, dass sämtliche Ansprachen, Formulare, Anträge etc. diskriminierungsfrei gestaltet sind. Das schließt selbstverständlich ein, dass Verwaltungsdokumente alle Geschlechter berücksichtigen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass § 5 des Transsexuellengesetzes vollständigen Schutz vor einem Offenbarungszwang liefert. Technische Systeme müssen entsprechend aktualisiert werden. Gerade die Verwaltung
muss hierbei mit positivem Beispiel vorangehen. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Geschlecht in Zukunft so selten wie möglich überhaupt erfasst wird. Bestehende Unterstützungsangebote wollen wir stärken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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