Keine Einordnung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer

Im Februar 2019 sollten vier weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingeordnet werden: Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien. Die Entscheidung hierzu wurde jedoch im Bundesrat verschoben. Als „sichere Herkunftsstaaten“ können Länder eingeordnet werden, in denen sicher erscheint, dass es dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylanträge aus diesen Ländern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt und Klage- sowie Ausreisefristen werden verkürzt. Menschen, die politische Verfolgung oder Diskriminierung in „sicheren Herkunftsländern“ als Asylgrund geltend machen wollen, müssen dafür Beweise vorlegen.

  1. Sind Sie der Meinung, dass Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen sind?
  2. Sehen Sie einen Bedarf weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einzuordnen?
  3. Wie stehen Sie grundsätzlich zu dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“, das zur Rechtfertigung eines beschleunigten Asylverfahrens, verkürzter Klage- und Ausreisefristen sowie zur Verweigerung des Arbeitsmarktzugangs benutzt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Frage der Einstufung als sichere Herkunftsländer ist vorrangig auf Bundesebene zu klären; die Einstufung der bisherigen Länder tragen wir mit. Hinsichtlich weiterer Länder ist dies zu prüfen. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ist .dafür ein wesentlicher Bestandteil.

Wir lehnen die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ab. Wir sprechen uns auch gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus, besonders weil in einer Vielzahl dokumentierte Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Wir lehnen das Konzept sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ grundsätzlich ab. Georgien, Tunesien und Marokko dürfen nicht als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden. Denn auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ droht verschiedenen Gruppen die Verfolgung. Nach dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ trügen die Geflüchteten die Beweislast, wobei eine Beweisführung oft unmöglich bleibt. Die damit einhergehende Verlust von wesentlichen Rechten lehnen wir ebenso ab.

Zu 1. und 2.

Nein.

Zu 3.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ist ein Abwehrkonzept, das die Einzelfallprüfung von Schutzgesuchen weitgehend obsolet machen und pauschal-ablehnende ausländerrechtliche Entscheidungsvorgänge ermöglichen soll. Die rechtliche Einstufung bestimmter Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ ruft die begründete Besorgnis hervor, dass eine unvoreingenommene Prüfung von Einzelschicksalen geflüchteter Menschen erheblich eingeschränkt und das Recht von Geflüchteten auf humanitären Schutz und die uneingeschränkte Gewährung des Grundrechts auf Asyl weiter ausgehöhlt werden. DIE LINKE stellt sich konsequent und seit der Einführung des Konstrukts 1992/93 gegen den Versuch, Einwanderung durch die pauschale Qualifikation von Ländern als „sichere Herkunftsländer“ zu begrenzen, und gegen eine dadurch hervorgerufene Erhöhung der Anforderungen an den Nachweis von Asylgründen durch Betroffene.

Ja. Die Einordnung als sichere Herkunftsstaaten steht einem fairen Asylverfahren nicht im Weg. Jeder, der individuell verfolgt wird, wird weiterhin unseren Schutz erhalten. Die Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht nur schnellere Verfahren. Sichere Herkunftsstaaten sind zudem bisher auch nur Länder, bei denen eine Anerkennungsquote von Asylbewerbern bei unter 5 Prozent liegt. Ja. Beispielsweise Indien oder Moldau.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Seit Oktober 2017 beteiligt sich Sachsen an Abschiebungen nach Afghanistan; seit Sommer 2018 werden über die Kategorien „Gefährder*innen“, Straffällige, „Identitätstäuscher*innen“ hinaus auch weitere Menschen abgeschoben. Bis einschließlich der Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 19. März wurden laut Zahlen des Sächsischen Flüchtlingsrats 13 Menschen aus Sachsen in das Kriegsgebiet abgeschoben, neun von ihnen fielen in keine der drei genannten Kategorien. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 30. August 2018 neue Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) veröffentlicht. Eine wesentliche inhaltliche Neuerung weist der Abschnitt auf, in dem es um die mögliche Verfügbarkeit einer „internen Flucht- oder Neuansiedlungsalternative“ geht (internal flight or relocation alternative, IFA/IRA). Kabul mit seinem Zielflughafen für Abschiebungen aus Deutschland wird laut UNHCR explizit nicht als inländische Fluchtalternative geführt.

  1. Finden Sie, dass ein Mensch in Kriegsgebiete wie Afghanistan zurückgeschickt werden darf, in denen sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist?
  2. Werden Sie sich weiterhin an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen und wenn ja, welche Gruppen sollen davon betroffen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen und solange dies auch für Afghanistan zutrifft, tragen wir Abschiebungen mit.

Die Beschlusslage der SPD Sachsen ist, dass sie alles daran setzt, dass Asylsuchende nach Afghanistan nicht angeschoben werden, mit der Ausnahme von Gefährder*innen.

Seit langem fordern wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan und in andere Krisenländer wie Irak oder Syrien. Berichte wie die vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bestätigen, dass die Situation in Ländern wie Afghanistan nicht sicher ist. Ungeachtet dessen werden aus Sachsen vor allem alleinstehende Männer nach Afghanistan abgeschoben. Das lehnen wir ab, vor allem, wenn diese sich in einem Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis befinden. Statt die Zahl an Abschiebungen um jeden Preis zu erhöhen, muss die zukünftige Staatsregierung für die bessere Integration und Teilhabe dieser Menschen sorgen.

Nein, DIE LINKE hält die Abschiebepolitik nach Afghanistan für ein düsteres politisches Kalkül. Seit dem deutsch-afghanischen Rückkehrabkommen von Oktober 2016 zur Ermöglichung einer aggressiven Abschiebekampagne gehören Abschiebungen nach Afghanistan zu den umstrittensten Themen der deutschen Asylpolitik, in der die reelle Sicherheitslage Afghanistans kaum eine Rolle spielt. Sachsen weigert sich, die Möglichkeit eines formalen Abschiebestopps nach § 60a AufenthG oder aber der Nicht-Meldung von Abzuschiebenden in Anspruch zu nehmen. Im Landtag wurden Anträge auf Abschiebestopp (§ 60a AufenthG) nach Afghanistan behandelt, welche von der Linksfraktion eingebracht und unterstützt wurden (Drs 6/547; 6/8768). DIE LINKE in Sachsen hat bisher nicht nur Abschiebungen nach Afghanistan, sondern jegliche Abschiebungen konsequent abgelehnt und wird das auch künftig tun. Menschen, die hierher kommen, tun dies aus Gründen. Diese wollen wir nicht bewerten, sondern jedem und jeder die Möglichkeit geben, hier gleichberechtigt und selbstbestimmt zu leben.

Die genaue Einschätzung eines Landes nehmen wir nicht vor, sondern vertrauen grundsätzlich auf die Lageeinschätzung der Bundesregierung. Danach sind Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin grundsätzlich möglich. Dennoch sehen wir die konkreten Besonderheiten in Afghanistan. So haben sich beispielsweise auch die Rahmenbedingungen für das zivile Engagement der Bundesregierung in Afghanistan seit dem Ende der ISAF-Mission 2014 deutlich verschlechtert (Anfrage FDP-Fraktion, Drucksache 19/8031).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aussetzung aller Dublin Abschiebungen

Im Rahmen von Dublin-Überstellungen kommt es regelmäßig zu Familientrennungen. Weiterhin werden auch besonders schutzbedürftige Personen (Familien, Menschen mit Behinderung) in EU- Staaten mit zweifelhaften Asylverfahren überstellt (z.B. Familien mit Kleinkindern nach Italien). Für die Organisation dieser Abschiebungen sind die Länder zuständig. Ob sie erfolgen, hängt davon ab, ob die Ausländerbehörden vor Ort tätig werden oder die Überstellungsfrist verstreichen lassen.

  1. Wie stehen Sie zu Abschiebungen im Rahmen der Dublin-III-VO?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zentrale Ausländerbehörde bei der Zuständigkeit eines anderen Unterzeichnerstaats für das Asylverfahren die Überstellungsfrist verstreichen lässt? Wie wollen Sie dies bei Unterzeichnerstaaten sicherstellen, deren Unterbringungsbedingungen immer wieder als ungenügend kritisiert werden, wie Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Die Dublin-III-VO ist in ein wichtiger Bestandteil der europäischen Asylpolitik und sollte beibehalten werden.

Zu 2.: Dies wird abgelehnt.

Zu 3.: Es gelten für uns die europäischen Rechtsvorgaben

Das Dublin-III-System muss dringend überarbeitet werden. Entscheidungen verschiedener deutscher Gerichte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass auch Abschiebungen in andere EU-Länder nicht gemacht werden können, weil dort keine anständige Versorgung gesichert ist. Auch wenn es bisher nicht auf europäischer Ebene gelungen ist, müssen wir endlich zu einer vernünftigen Verteilung auf die Mitgliedsstaaten der EU kommen. Dublin III ist ein unfaires System für die Länder an den Grenzen der EU. Die Zustände, etwa im griechischen Flüchtlingslager „Moria“ sind unhaltbar.

Wir lehnen Abschiebungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“ (innerhalb Europas) ab, da wir das System für dringend reformbedürftig halten. Es braucht ein faires System für Schutzsuchende bei dem anhand eines festen Schlüssels und der Wünsche der Geflüchteten verteilt wird. Dabei sind auch Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse entscheidend. Insbesondere in Länder in denen menschenunwürdige Behandlung, Obdachlosigkeit oder Haft droht, wie etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn, darf nicht abgeschoben werden. Das gilt umso mehr bei besonders schutzbedürftigen Menschen wie Schwangeren, Familien mit (Klein-)kindern und psychisch Kranken. Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit und Information von Ausländerbehörden und Zentraler Ausländerbehörde über mögliche Abschiebehindernisse sowie ausreichend Zeit Rechtsschutz zu suchen. Das Kindeswohl ist bei Abschiebungen immer vorrangig zu berücksichtigen und Familien dürfen nicht getrennt werden.

DIE LINKE fordert eine grundlegende Änderung der Dublin-Verordnung. Die Übereinkunft bürdet die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten einseitig den überforderten EU-Mitgliedstaaten mit relevanten EU-Außengrenzen auf und ignoriert die berechtigten Wünsche der Schutzsuchenden. Die Alternative zum gescheiterten Dublin-System ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge. So könnten Familienbande und vorhandene Sprachkenntnisse positiv genutzt werden, statt die Menschen gegen ihren Willen von einem Land ins andere zu schicken. Das Dublin-III-Abkommen ist ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einem humanen Umgang mit Flucht und Migration in der EU. Vor allem Deutschland behindert eine Lösung für die Verteilung von Geflüchteten und einen fairen finanziellen Ausgleich. Das Verstreichenlassen der Überstellungsfrist ist durchaus Praxis in anderen Bundesländern. DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, dieser Praxis zu folgen. Eine wachsende Zahl von Verwaltungsgerichten stoppt die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Italien, Griechenland und Ungarn mit der Begründung, dass die dortige Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden systemische Mängel aufweist. Diese Spruchpraxis muss auch Gerichten in Sachsen vermittelt werden. Für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen, die einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten müssen, fordert DIE LINKE besondere Clearingstellen, die sicherstellen, dass alle notwendige Vorsorge für den Schutz der betreffenden Menschen erfolgt.

Wir stehen grundsätzlich zum Inhalt der Dublin-III-VO. Dazu gehören auch Abschiebungen. Dennoch wollen wir verhindern, dass es zu Familientrennungen kommt. Wir wollen auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass es eine gemeinsame Asylpolitik gibt, bei der auch Mindest-Standards für die Unterbringung innerhalb der EU angehoben werden müssen. Weitere Informationen zu unserer Position im Bereich Asyl finden Sie hier:
https://www.fdp.de/thema/asylpolitik.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebebeobachtung an sächsischen Flughäfen einrichten

Laut Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. In Deutschland sind die Bundesländer für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen verantwortlich, dementsprechend sind sie dazu verpflichtet, die EU-Rückführungsrichtlinie umzusetzen. Die sächsischen Flughäfen verfügen über keine Abschiebebeobachtung. Abschiebungsbeobachtungsstellen gibt es an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt a.M.

Werden Sie Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen und Abschiebebeobachtungsstellen an den Flughäfen in Dresden und Leipzig einrichten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir halten diese Stellen für sinnvoll und werden uns für ihre Einrichtung einsetzen.

Da Abschiebungen in hohem Maß in die Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifen, befürworten wir eine Abschiebebeobachtung an Sächsischen Flughäfen. Diese würden eine wichtige Vermittlerrolle einnehmen und könnte bei Verstößen, wie beispielsweise Familientrennung, keine vorrangige Berücksichtigung von Kindeswohl oder keine ausreichende ärztliche Begleitung berichten.

DIE LINKE Sachsen setzt sich für eine Abschiebebeobachtung an den Flughäfen in Dresden und Leipzig ein. Die EU-Rückführungsrichtlinie (Art. 8, Abs. 6) ist in dieser Frage verpflichtend und verlangt „ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ einzurichten. Der aus dem Richtliniencharakter folgende Gestaltungsspielraum fordert geradezu dazu heraus, die Sächsische Staatsregierung zur Transparenz zu zwingen und zu kontrollieren, wie sie den ein solches „wirksames System“ gestaltet. Der Linksfraktion war und ist hier u.a. wichtig, die ärztliche Begleitung bei Abschiebungen und Abschiebebeobachtung (Drs 6/11176, Drs 6/11478, Drs 6/16342) einzufordern. Abschiebebeobachtung muss aus unserer Sicht von einer unabhängigen Stelle erfolgen, aber staatlich finanziert werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Abschiebungen möglichst fair, rechtssicher und ohne Komplikationen durchgeführt werden können. Ob es dazu Abschiebebeobachtungsstellen bedarf, werden wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Menschen das Recht, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und die Folgen so gravierend sind, dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das Asylrecht ist dabei allerdings Bundesrecht. Auf Landesebene wollen wir aber besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten unterstützen. In diesem Kontext haben wir im Aktionsplan Vielfalt bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Verfolgung aufgrund geschlechtlicher Wahrnehmung oder geschlechtlicher Ausdrucks als Asylgrund anerkannt wird. Dies gilt auch für die besondere Schutzbedürftigkeit von trans*Menschen. Auf Landesebene fordern wir besondere Schutzkonzepte, etwa bei der Unterbringung und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Deren Strukturen müssen ausgebaut und auch in ländliche Regionen ausgeweitet werden. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen gerade in ländlichen Regionen und fehlender Unterstützungsstrukturen sollte ein Wohnortwechsel und Unterbringung in den Städten für queere Geflüchtete ermöglicht werden.

Zu 1. und 2.

Ja.

Zu 3.

DIE LINKE. fordert für geflüchtete trans* Menschen ein Bleiberecht. Sie fliehen häufig wegen gesellschaftlicher und/oder staatlicher Diskriminierung und sind oft Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI* Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist sexuellen Minderheiten Asyl zu gewähren, wenn sie in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht werden. In unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme haben wir „Personen, die wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität Verfolgung ausgesetzt waren“ ergänzend zu den Normierungen der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Personen definiert. Im Gesetz haben wir zudem einen verbindlichen Gewaltschutz festgeschrieben (§11).

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Sachsen wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Seitens des Freistaates werden heute bereits vielfältige Maßnahmen für den Klimaschutz in unterschiedlichen Bereichen gefördert und unterstützt. Diese werden wir fortführen. Neben den Maßnahmen des Freistaates und der Kommunen ist aber auch die Verantwortung eines jeden Einzelnen zu appellieren.

Die Bundesregierung hat alle Sektoren, die Klimagase emittieren, identifiziert und Ziele für die Reduktion in jedem Sektor in einem Klimaschutzplan 2050 festgelegt. Um diese Ziele umzusetzen, braucht Sachsen eine integrierte Klima- und Energiestrategie, die alle Bereiche einbezieht, die Treibhausgase erzeugen und gleichzeitig sozial- und wirtschaftspolitische Belange berücksichtigt. Deshalb werden wir konkrete und verbindliche Maßnahmen in einem sächsischen Klimaschutzgesetz festschreiben. Darüber hinaus gehört Klimaschutz für uns in die sächsische Verfassung. Klimaschutz umfasst viele Bereiche, in denen wir in Sachsen dringend handeln müssen. Beispielhaft seinen von unseren Plänen erwähnt: Ausbau Erneuerbare Energien, Energiespeicher auf ein neues Niveau heben, energieeffiziente Mobilität fördern und CO2- neutrale Energiepolitik.

Weil der europäische Emissionshandel nicht gut funktioniert, wollen wir wirkungsvollen Klimaschutz mit zusätzlichen Maßnahmen erreichen. Auf Landesebene wollen wir die Emissionen schrittweise reduzieren: 1. Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit dem Ziel der kompletten Treibhausgas-Neutralität bis 2050. Mit einem solchen Gesetz können Ziele für Emissionssenkungen für Sektoren festgelegt werden, die dann konkret bei der Landesplanung und Raumordnung berücksichtigt werden müssen. Damit können zum Beispiel neue Braunkohle-Tagebaue verhindert und Mindestwirkungsgrade für neue und bestehende Kraftwerke eingeführt werden. 2. Gelder aus dem Straßenbau wollen wir in den öffentlichen Verkehrssektor und in den Rad- und Fußverkehr umschichten und einen Sachsentakt für den ÖPNV nach Schweizer Vorbild. 3. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, sodass bis 2030 der Strombedarf aus Wind und Sonne gedeckt wird. Wir wollen für den Windausbau die gesamte Landesfläche betrachten und ein Gesamtkonzept erarbeiten. Wir wollen 1 bis 2 Prozent der Landesfläche für insgesamt 1500-3000 Windenergieanlagen ausweisen. 4. Energiesparmaßnahmen und Erneuerbare Wärme in Mietwohnungen wollen wir durch ein Investitionsprogramm unterstützen.

Im Bereich des Klimaschutzes begrüßen wir einen schnellen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und möchten den Ausbau erneuerbarer Energieträger in Sachsen zur Strom- und Wärmeerzeugung massiv fördern. Hierfür setzen wir auf Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Erdwärme, um den Energieträger Kohle abzulösen. Ziel ist es, dass der sächsische Bruttostromverbrauch vollständig aus diesen Energieträgern gedeckt werden kann. Dabei setzen wir auch auf Speichertechnologien ebenso wie Netzausbau-, Energieeffizienz- und Einsparinitiativen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Klimaschutzstrategie betrifft den Verkehrssektor, in dem wir Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Verkehr massiv ausbauen möchten, um den Anteil des klimaschädlichen Autoverkehrs zu reduzieren. Außerdem muss auch die Agrarpolitik künftig stärker eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften und fairen globalen Handelsbeziehungen leisten.

Heute werden den Menschen die Ziele der Energiepolitik mit immer neuen Vorschriften, Subventionen und Zwangsabgaben aufgezwungen. Wir wollen marktwirtschaftliche Anreize und keine Verzichts- und Verbotsideologie mit staatlicher Gängelung. Sächsische Alleingänge beim Klimaschutz lehnen wir ab. Zudem sind gemeinsame europäische Klimaziele und ein System des Europäischen Emissionszertifikatehandels (ETS) festgelegt. Zu diesen stehen
wir ohne Abstriche.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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