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Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern

Sexualisierte Belästigung und Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz gehören noch immer zum Alltag. Auch die Hamburger Verwaltung stellt hierbei keine Ausnahme dar.

  1. Was werden Sie unternehmen, um für Betroffenen niedrigschwellige Beratungsangebote bereitzustellen?
  2. Welche Angebote der Beratung werden für Mitarbeitende in der Hamburger Verwaltung zur Verfügung gestellt?
  3. Welche strukturellen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sexuelle Übergriffe zu verhindern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Betroffene von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz können sich grundsätzlich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Es ist kostenlos, mehrsprachig und barrierefrei und auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Dieses vermittelt an weiterführende Hilfen in Hamburg. Betroffene Mitarbeitende der Verwaltung können sich aber auch an die Personalräte oder die Frauenbeauftragten wenden.

Auch im Zuge der #metoo-Debatte wurde erneut sichtbar, dass sexualisierte Belästigung an der Tagesordnung sind. Wir brauche unabhängige Beratung und Unterstützungsstrukturen innerhalb der Verwaltung. Diese wollen wir stärken und sichtbar machen. Gleichzeitig muss weiter Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dies stärkt das Betriebsklima und die Frauen. Außerdem: Je mehr Frauen in Führungspositionen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein diskriminierendes Klima verbreitet. Hier ist die Hamburger Verwaltung in den vergangenen Jahren vorangekommen.

Alle Dienststellen der Hamburger Verwaltung sollten über Gleichstellungs- bzw. Frauen*beauftragte oder über eine vergleichbare Beschwerdestelle verfügen. Diese sollten Betroffenen sexuellen Belästigung vertrauensvoll, unterstützend und beratend zur Seite stehen und Wissen über weiterführende Hilfsangebote zur Verfügung stellen.
Das Thema sexualisierte Gewalt muss in der Hamburger Verwaltung kontinuierlich Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Es bedarf der Etablierung einer solidarischen Kultur des Hinsehens, übergriffiges Verhalten darf weder am Arbeitsplatz noch sonst wo geduldet werden.

1. Niedrigschwellige Beratungsangebote bestehen bereits. Sollte Anlass bestehen, die Zugänglichkeit dieser Angebote anzuzweifeln, so muss schnellstens geprüft werden, wie bessere Zugänge geschaffen werden können.
2. Als Verwaltungsexterner kann diese Frage nicht umfassend beantwortet werden.
3. Absolute Sicherheit wird es nie geben, doch die Informations- und Präventionsarbeit und das Beschwerdemanagement müssen so aufgestellt sein, dass der Verhinderung von sexualisierter Belästigung und Gewalt immer eine hohe Sichtbarkeit und Priorität zukommt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung für alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten

Bisher wurde unter Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungpolitik meist die Gleichstellung von cis Frauen und cis Männern verstanden. Trans* Männer und trans* Frauen, sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen wurden nicht berücksichtigt. Seit dem 1.1.2019 gibt es im Personenstandsrecht neben männlich, weiblich oder dem offenlassen des Feldes auch die Möglichkeit „divers“ zu wählen.

  1. Werden Sie in Zukunft mit Ihrer Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Geschlechter verfolgen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie in Ihrer Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten herbeiführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist es wichtig, die Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen und den Respekt und die Anerkennung unterschiedlicher Lebens-und Familienmodelle zu fördern. Mit dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das Männern und Frauen eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht, haben wir bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Schwerpunkte des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sind unter anderem die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik und die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Wir haben uns für die zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Dritten Geschlecht“ ins Personenstandsrecht stark gemacht und möchten, dass auch diesbezüglich herausgearbeitet wird, wo in Hamburg Anpassungsbedarfe bestehen. Grundlegend ist für uns, über die Vielfalt der Geschlechter zu informieren und für dieses Thema zu sensibilisieren.

Wir verstehen Gleichstellungspolitik konsequent als eigenständiges Politikfeld mit einer Querschnittsaufgabe, die alle anderen Gesellschaftsbereiche durchdringt. Mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wollen wir auch weiterhin sicherstellen, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Politik- und Lebensbereichen berücksichtigt werden und Ungleichbehandlungen beseitigt werden. Wir wollen die Chancengleichheit von Menschen jeden Geschlechts vor Ort fördern und dafür die Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms auch auf Hamburgs Bezirke ausweiten. Ziel ist es, Frauen wie Männern in Hamburg ein selbstbestimmtes, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Um hier zielgenauer vorzugehen, haben wir einen digitalen Gleichstellungsmonitor auf den Weg gebracht. Der Gleichstellungsmonitor ist digital verfügbar und damit allen Hamburger*innen schnell zugänglich. Dieser Datenreport erfasst und analysiert die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in einer breit gefassten Themenvielfalt und zahlreichen Indikatoren. Er liefert uns nicht nur aktuelle gleichstellungsrelevante Informationen, sondern zeigt auch langfristige Veränderungen in der Lebenssituation von Frauen. Wir wollen dieses gleichstellungspolitisch wichtige Instrument laufend aktualisieren und weiterentwickeln: für mehr Chancengleichheit und effiziente Gleichstellungspolitik. Frauen- und Gleichstellungspolitik muss von jedem einzelnen Fachressort, von jeder einzelnen Fachbehörde als Aufgabe wahrgenommen werden. Frauen- und Gleichstellungspolitik ist aber auch ein eigenes Fachressort, sie braucht eigene Handlungsbereiche und (Koordinierungs-)Kompetenzen. Wir wollen dieses Politikfeld daher strukturell aufwerten und besser verankern, um für ganz Hamburg die Gleichstellung voranzubringen. Und für uns GRÜNE ist klar, dass es hier ebenso um Frauen und Mädchen gehen muss wie um inter, trans* und nicht-binäre Menschen.

Wir haben uns schon immer für die Gleichberechtigung aller Geschlechter eingesetzt. Für uns ist es selbstverständlich trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen mitzudenken. Und nicht nur auf die binären Geschlechterkategorien von weiblich und männlich zurückzugreifen.
Im vergangenen Jahr haben wir immer wieder auf eine schnelle Umsetzung des Bundeverfassungsgerichtsurteils zur „Dritten Option“ gedrängt. Wir begleiten diesen Prozess fortwährend kritisch und stehen dabei im Austausch mit Betroffenen und Beratungsstellen. In Hinblick auf das Gleichstellungpolitische Rahmenprogramm gibt es in diesem Bereich viel Nachholbedarf. Das fängt schon bei der Sprache des Programms an, das überwiegend ausschließlich in Frauen und Männern kategorisiert.
In einem aktuellen Antrag fordern wir die historische Aufarbeitung, Entschuldigung und Entschädigung von Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Personen.

1. Eindeutig ja. Die Freien Demokraten haben sich wie keine andere Partei für die Anerkennung und Gleichstellung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten eingesetzt.
2. Wir Freien Demokraten verurteilen Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen genauso wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus. Sie sind der Boden, auf dem Ausgrenzung und Gewalt gedeihen. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Insbesondere mit konkreten Maßnahmen für Bildung, Förderung von Selbsthilfe und Diversity Management, aber auch durch Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger sollen Toleranz und Akzeptanz gestärkt werden. Um rechtliche Diskriminierungen aufgrund geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung zu beseitigen, wollen wir zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz so weiterentwickeln, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne jegliche diskriminierenden Hürden erfolgt. Die Krankenkassen sollen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Konversionstherapien sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verboten werden. Des Weiteren soll die Freie und Hansestadt Hamburg analog zu den Regelungen der GKV im Rahmen der Beihilfe für ihre Beamtinnen und Beamten die Kosten für Medikamente der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erstatten. Wir setzen uns zudem für eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters. Darüber hinaus befürworten wir die Errichtung eines Denkmals für sexuelle Vielfalt in Hamburg an einem angemessenen Ort. Die Ausgestaltung soll mittels eine Ideenwettbewerbs realisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Antiziganismus entgegenwirken

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Antiziganismus entgegenwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich mit dem Landesaktionsplan gegen Rechtsextremismus für einen Ansatz entschieden, der ganz bewusst auf dem Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beruht. Der Aktionsplan umfasst auch Maßnahmen zum Antiziganismus. Die SPD unterstützt zudem die Förderung der Verbände der Sinti und Roma in Hamburg und besondere sozialarbeiterische Hilfen und Maßnahmen. Mit dem „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ im und am Lohsepark entsteht bis 2022 eine Gedenkstätte für die aus Hamburg deportierten Sinti und Roma und damit ein deutliches Zeichen auch in Richtung Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus.

Hamburg finanziert laufend zwei Beratungsstellen für Roma und Sinti durch die Sozialbehörde, deren Arbeit wir weiter unterstützen wollen. Die Stiftung Hilfe für NS-Verfolgte gewährt seit ihrer Gründung im Jahre 1988 finanzielle Beihilfen an ehemals NS-verfolgte Sinti und Roma. Bis zum 31. Dezember 2016 wurden 96 einmalige Beihilfen gewährt und 126 Empfängerinnen und Empfänger laufender Beihilfen gezählt. Auch diese konkreten Hilfen müssen fortgeführt werden.
Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesprogramms zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus setzt Hamburg ein Signal für eine starke Demokratie und macht deutlich, dass Rassismus und Diskriminierung keinen Platz in der Gesellschaft haben. Um den sich verstärkenden rechtsextremistischen gesellschaftlichen Tendenzen zu begegnen und einer weiteren Verschärfung entgegenzuwirken, ist es besonders wichtig, auf die historische Entstehung von Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus und andere Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinzuweisen und die Folgen einer Missachtung von Grund- und Menschenrechten ins Bewusstsein zu rufen. Hamburg bekämpft aktiv alle Formen der gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu denen auch der Antiziganismus gehört, als grundsätzliche Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Im Rahmen des Hamburger Programmes „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Landesprogramm zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus 2019 wird in der Trägerschaft von Arbeit und Leben Hamburg seit 2014 das Beratungsteam von empower gefördert. Gezielt beraten werden Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer oder antiziganistischer Gewalt, deren Angehörige und Freunde sowie Zeugen – ungeachtet der politischen Einstellung, Religion oder Herkunft der Verursacher von Vorfällen.
Es ist notwendig die schon im Landesprogramm beschriebenen Maßnahmen beständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln und bestehenden Diskriminierungsphänomenen mit einem Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz effektiver entgegen zu treten.

DIE LINKE setzt sich entschieden gegen die Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja ein. Als Bekenntnis der Anerkennung und zur verbindli-chen institutionellen Förderung der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja fordert DIE LINKE einen Staatsvertrag oder eine Rahmenvertrag, wie sie inzwischen von etlichen Bundesländern abgeschlossen wurden.
Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit haben wir uns in der Vergangenheit mit der Diskriminierung gegen Sinti*zze und Rom*nja auseinan-dergesetzt. So haben wir z.B. durch eine sehr ausführliche Große Anfrage (21/8004) zur Aufarbeitung antiziganistischer Diskriminierung nach 1945 den Senat dazu gezwungen, sich dieses Themas anzunehmen. Zur Geschichte des Antiziganismus seit 1945 haben wir zwei Veranstaltun-gen durchgeführt. Die weitere Aufklärung wird auch in der nächsten Legislaturperiode ein wichtiges Anliegen sein.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass der Kampf gegen Antiziganimus eine gesamtgesellschaftliche, aber im Alltag konkrete Aufgabe ist. Deutschland trägt hier durch den NS-Holocaust eine ganz besondere Verantwortung. Wir wollen vor allem durch eine bessere Bildung und Aufklärung und durch eine Stärkung der Bildungsarbeit von Gedenkstätten antiziganistische Vorurteile bekämpfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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