Stärkung demokratischer Werte

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ist nur ein Baustein zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen. Notwendig wäre die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes.

  1. Werden Sie sich für die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen einsetzen?
  2. Welche Eckpunkte sind Ihnen dabei besonders wichtig?
  3. Welche Akteur*innen werden Sie an der Konzeptionierung beteiligen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir wollen ein Demokratiefördergesetz, in dem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und verlässlich festgelegt wird. Sollte der Bund ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen oder sollte ein solches Gesetz keine ausreichende Wirkung in Sachsen erzielen, werden wir ein eigenes sächsisches Demokratiefördergesetz beschließen. Daran beteiligt werden sollen alle relevanten Akteure der sächsischen Demokratiearbeit. Wichtig ist uns im Besonderen, dass Demokratieförderung hier nicht nur als politische Bildung verstanden wird, sondern sich in praktischer Erfahrung gründet. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für eine Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen ein. Deshalb haben wir im neuen Schulgesetz den Klassenrat ermöglicht. Und deshalb ist es uns wichtig, die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung und das Ehrenamt zu stärken. Überall dort, wo Menschen für eine gemeinsame Sache Verantwortung übernehmen, werden demokratische Werte praktisch erfahren und verinnerlicht.

1. Ja.

2. Wenngleich es eine Maßgabe des „WOS“-Programmes ist, dass sich Angebote an die sächsische Mehrheitsbevölkerung richten sollen, zeigt die Praxis, dass Teilnehmende häufig Personen sind, die bereits eine grundsätzliche Antidiskriminierungspraxis verfolgen. Ein gesamtgesellschaftliches Handlungskonzept muss daher besonders große staatliche und nichtstaatliche Akteur*innen in den Blick nehmen. Hierzu gehören staatlicherseits bspw. die Polizei, die Verwaltung, das Schulwesen und auch der Katastrophenschutz und seitens nichtstaatlicher Akteure bspw. große Unternehmen und der Kulturbetrieb.

3. An der Konzeptionierung sind Politik (Staatsregierung und Parlament), Wissenschaft und Zivilgesellschaft (bspw. die Dachverbände der Antidiskriminierungsarbeit) gleichermaßen zu beteiligen.

Ja und unbedingt! Aufgrund der angegebenen Zeichenzahl können wir nur einige Schwerpunkte nennen, wie das Sichtbarmachen und Bekämpgen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Alltagsrassisimus und –diskriminierung; ferner das Aufzeigen der Gründe von Radikalisierungstendenzen und deren aktive Bekämpfung; sowie den Kampf gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Wir stehen für eine breite soziale und politische Beteiligung und sehen viel Potential vor allem in lokalen Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Ja. Das werden wir. Wichtig ist dabei, dass wir alle gesellschaftlichen Akteure einbinden und konkrete Handlungsschritte daraus folgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Die Angriffe auf und Anfeindungen gegen Initiativen und Vereine, die sich für eine demokratische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzten, nehmen zu. Sie reichen von verbalen Attacken über Diffamierungen und Anfeindungen in den sozialen Medien bis hin zu Übergriffen (Sachbeschädigungen) auf die Vereinsräumlichkeiten.

  1. Was werden Sie tun, um diesen Angriffen entgegenzuwirken?
  2. Wie werden Sie die Vereine und Initiativen bei ihrer Arbeit unterstützen und stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich bieten die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Möglichkeiten um dem Anliegen gerecht zu werden. Unser Ziel ist es, Straftaten effektiver und schneller zu verfolgen.

Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Notwendig ist ein Personalaufbau bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, um eine konsequente Verfolgung der Straftaten zu gewährleisten. Ebenso bedarf es einer Weiterbildung der Beamten, um politisch motivierte Straftaten auch als solche zu benennen. Gefährdete Einrichtungen sind nicht erst nach einer Tat, sondern bereits proaktiv regelmäßig zu bestreifen und in polizeiliche Einsatzkonzepte einzubeziehen.
  2. Notwendig ist der regelmäßige Austausch seitens staatlicher Strukturen mit den Vereinen und Verbänden. Nur so werden Problemlagen frühzeitig erkannt. Die jährlich stattfindenden Demokratiekonferenzen des Demokratiezentrums Sachsen sind hierzu ein erster wichtiger Schritt gewesen. Zukünftig muss dieser Ansatz verstärkt und verstetigt werden. Die Art der Unterstützung ist dann problemabhängig zu treffen.

Wir stehen für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung jeglicher Angriffe und Anfeindungen gegen Initiativen und Vereine, die sich für eine demokratische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzen und stellen uns öffentlich an deren Seite. Wir bieten diesen Vereinen und Initiativen Podien und unterstützen sie in ihrem gesellschaftlichen Einsatz. Darüber hinaus engagieren sich Mitglieder unserer Partei in solchen Vereinen und Initiativen. Wir unterstützen diese inhaltlich und finanziell und durch die Einbringung entsprechender parlamentarischer Initiativen.

Entgegenwirken kann man am Besten durch Prävention. Diese Vereine und Initiativen wollen wir durch Beratungsangebote unterstützen, durch eine gute ausbildete und ausgestatte Polizei schützen sowie durch ein gesellschaftliches Klima des Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum.

Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt hat und weiterhin plant. Der Freistaat hat sich ebenfalls frühzeitig mit der Umsetzung auseinandergesetzt. So ist zum einen eine Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des Landesaktionplans zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt im Hinblick auf die Vorgaben der Konvention geplant. Weiterhin wurden im aktuellen Doppelhaushalt Mittel zur Förderung des Sächsischen Hilfesystems (Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen, etc.) eingestellt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit im Hinblick auf die Bedürfnisse der Konvention verstärkt ausgerichtet.

Wir wollen dieses Hilfesystem weiter stärken.

Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Sexualisierte und häusliche Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Deswegen braucht es strukturelle Abhilfe. Aktuell gibt es in Sachsen zwar viele Einzelmaßnahmen, geförderte Projekte und Einrichtungen. Aber eine wirkliche Strategie, bei der sich Bund, Länder und Kommunen in puncto Prävention und Intervention abstimmen, gibt es nicht. Wir fordern deshalb zunächst die landesweite Koordination der vorhandenen Hilfsangebote durch eine zentrale Stelle. Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention sind die Schutzeinrichtungen und Interventions- und Beratungsstellen. Sie müssen flächendeckend vorhanden sein. Können Kommunen ihren finanziellen Beitrag zur Errichtung oder zum Betrieb eine Hilfestelle nicht leisten, muss sie der Freistaat mit im Landeshaushalt dafür vorgesehen Mitteln unterstützen. Priorität hat dabei aktuell die Errichtung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen im Erzgebirge und im Nordsachsen. Bei der Neuerrichtung und bei eventuellen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Einrichtungen sind die Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Sie sind überdurchschnittlich häufig von häuslicher Gewalt betroffen. Die Istanbul-Konvention verlangt deswegen flächendeckend barrierefreie Hilfs- und Schutzeinrichtungen. Polizei und Justiz müssen angemessen auf die Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt reagieren und gerade in akuten Notsituationen empathisch mit ihnen umgehen können. Wir fordern entsprechende Pflichtfortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen. An den Familiengerichten treffen Gewaltschutz-, Sorgerechts- und Umgangsverfahren aufeinander. Diese müssen so aufeinander abgestimmt behandelt werden, dass erneute Traumatisierungen verhindert werden.

Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir einen Antrag eingebracht und die zügige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention eingefordert (Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen! Landtags-Drucksache 6/14763). Wir werden die Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr genau beobachten, immer wieder die Themen häusliche Gewalt und/oder sexualisierte Gewalt auf die Tagesordnung bringen und in den Haushaltsdebatten eine entsprechende auskömmliche Finanzierung beantragen. So wie wir uns bereits in dieser Wahlperiode sehr intensiv dem Gewaltschutz gewidmet haben, werden wir auch künftig an dem Thema dran bleiben.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist für uns von größter Wichtigkeit. Diese Konvention richtet sich gegen Gewalt an Frauen. Neben Prävention und Opferschutz ist auch Strafverfolgung von Gewaltdelikten gegen Frauen Gegenstand der Übereinkunft; betrifft mithin auch insbesondere diese Bereiche. Polizei und Justiz müssen daher ausreichend ausgestattet und für den Thema sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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