Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

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Die Sächsische Landesärztekammer bietet heute bereits Fortbildungen im Zusammenhang mit der geschlechtlichen Vielfalt an, auch ist eine Zusammenarbeit zwischen der Kammer und entsprechenden Verbänden vorgesehen. Dem Anliegen wird damit bereits Rechnung getragen.

Dafür werden wir den Landesaktionsplan Vielfalt mit den entsprechenden Akteuren, etwa der Landesärztekammer, weiterentwickeln und umsetzen.

Gesundheit ist für alle Menschen ein wichtiges Gut. Die Durchsetzung gleicher Gesundheitschancen für LSBTIQ* ist deshalb ein wichtiges Ziel. Wir fordern ein flächendeckendes Beratungsangebot und Fort- und Ausbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von Inter* und Trans*personen. Die Bedürfnisse von Trans- und Inter*Personen müssen verpflichtender Gegenstand der medizinischen Fachkräfte Ausbildung sein.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbot genitalverändernder und/oder -zuweisender Operationen an Kindern

Noch immer werden in Deutschland und auch in Sachsen genitalverändernde und/oder -zuweisende Operationen an Kindern durchgeführt.

Werden Sie sich für ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern einsetzen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren ausdrücklichen Wunsch, ihre Zustimmung und vorherige ausführliche Information über deren Folgen durchgeführt werden sollen?

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Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, dass gesetzlich klargestellt werden soll, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind. Dieser Gesetzentwurf ist in Planung, womit dem Anliegen Rechnung getragen wird.

Ja.

Wir lehnen geschlechtsverändernde und/oder zuweisende Operationen an Kindern ab, denn solche Operationen können schwere Körperverletzungen bedeuten und psychische Langzeitschäden auslösen. Solche massiv verletzenden Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von jungen Menschen dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Einwilligung und nicht ohne umfassende Information passieren. Wir fordern, dass sich die künftige Staatsregierung im Bundesrat für ein bundesweites Verbot oder zumindest besseren Schutz vor den OPs stark macht.

Absolut. Geschlechtsvereindeutigende Operationen ohne medizinische Indikation müssen untersagt werden. Studien und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen unmissverständlich, dass geschlechtsvereindeutigende Operationen ohne medizinische Notwendigkeit für die Betroffenen zu massiven gesundheitlichen und psychischen Belastungen führen – oftmals ein Leben lang. Die Bundesärztekammer gibt hier klare Vorgaben, dennoch finden in Sachsen noch immer solche Operationen statt. Es ist dringend notwendig, das medizinische Personal inklusive der Hebammen und Geburtshelfer in diesem Bereich zu schulen, um diese massiven Eingriffe endlich zu unterbinden. Bereits in dieser Wahlperiode haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und eine parlamentarische Initiative dazu auf den Weg gebracht. Wir werden auch künftig an dem Thema dranbleiben und nicht nachlassen.

Ja. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat für uns oberste Priorität.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung der medizinischen Versorgung von LSBTIQ*-Personen

Ein Ziel des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen des Landes Sachsen ist es, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Personen in Sachsen zu verbessern und der Diskriminierung dieser Menschen im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?
  2. Welche Möglichkeiten werden Sie nutzen, um insbesondere die Belange von Trans*- und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen?
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Die Maßnahmen wurden in noch einmal unterteilten Einzelzielen (Sensibilisierung und Qualifizierung von medizinischen Angeboten; Präventionsarbeit; Diskriminierung älterer LSBTTIQ*-Menschen) ebenfalls im Landesaktionsplan festgehalten. Diese gilt es umzusetzen und weiterzuentwickeln

Wir setzen uns für die verbindliche Umsetzung und die Fortschreibung des Aktionsplans Vielfalt zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitsbereich ein. Wir fordern konkrete Maßnahmen, Umsetzungszeiträume sowie konkrete Zuständigkeiten um Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von LSBTIQ zu schaffen. Um die Belange von Trans* und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen, sind hierzu Fachexpert*innen aus der Community einzubinden. Durch Publikationen ist das Wissen in die Breite zu tragen. Hierfür sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Es ist wichtig, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Menschen in Sachsen zu verbessern. Dies wollen wir erreichen, indem wir auf Bundeseebene entsprechende gesetzliche Voraussetzungen hinterfragen, Diskriminierungen deutlich begegnen, im medizinischen Bereich für mehr Sensibilisierung und Aufklärung sorgen und die besondere Situation transgeschlechtlicher Jugendlicher besser berücksichtigen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem sicherstellen

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

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Der Freistaat Sachsen verfügt mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ über ein Instrument, mit dem das barrierefreie Bauen auch im Gesundheitsbereich gefördert werden kann. Dieses Programm wird von uns sehr begrüßt und soll fortgeführt werden.

Für genau diesen Zweck haben wir das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ sowohl inhaltlich erweitert, als auch um eine weitere Million Euro aufgestockt.

Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen zu erhöhen, muss zielstrebig verfolgt werden, indem die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Medizinische Gesundheitszentren in Sachsen fördern. Sie können gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges medizinisches Angebot bündeln. Die Erreichbarkeit für die Patientinnen – mit oder ohne Beeinträchtigung – wird verbessert, die sektorenübergreifende Versorgung wird gefördert (durch Interprofessionalität im Haus) und auch die Barrierefreiheit kann besser gefördert und sichergestellt werden als in altangemieteten Praxen.

Die medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bereich sozialer Daseinsvorsorge. Die fehlende Barrierefreiheit im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung ist demzufolge eine schwerwiegende strukturelle Benachteiligung insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Deshalb halten wir es zum einen für erforderlich, die Pflicht zur Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung gesetzlich festzuschreiben, z. B. in einem Inklusionsgesetz. Zum anderen sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht zur Finanzierung von Maßnahmen der Barrierefreiheit, vor allem auch in Arztpraxen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag innerhalb der Haushaltdebatten der vergangenen Jahre immer wieder die Auflage eines Aktionsprogrammes Barrierefreiheit gefordert. Wir sehen es als staatliche Verantwortung an, steuernd sowie durch die Bereitstellung finanzieller Mittel einzugreifen, damit Arztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung schrittweise und zügig so umgestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Anreize sind in diesem Falle nach unserer Erfahrung, z. B. mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“, zwar nicht abzulehnen, aber sie sind auch nicht ausreichend, um angesichts des Ärztemangels vor allem im ländlichen Raum Sachsens und des Kostendrucks im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einem flächendeckenden Netz barrierefreier Arztpraxen zu kommen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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