Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Brandenburg gibt es kaum staatlich finanzierte Beratungsstrukturen, die explizit den Auftrag haben, diskriminierte Personen zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es keine Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ein SPD-geführtes Land Brandenburg wird auch weiterhin Mittel zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung zur Verfügung stellen. Die Landestelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wird die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft fortführen. Gleichzeitig wird sie die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden vorantreiben.

Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung nach unseren Maßgaben muss die Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung einer bedarfsgerechten, effizienten und niedrigschwelligen Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur sein. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Landesstelle entsprechende Konzepte, Strategien und Maßnahmen entwickeln. Zur Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung der bestehenden Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur soll sie mit den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten zusammenarbeiten, deren zielgruppenorientierte Angebote vernetzen und sie in der Öffentlichkeit bekannt machen. Dort, wo Unterstützungsangebote mit staatlichen Mitteln gefördert werden, muss die Landesstelle mittels geeigneter Maßnahmen aus unserer Sicht darauf hinwirken, dass die Beratungsarbeit anerkannten Prinzipien wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Barrierefreiheit entspricht. Durch den Aufbau einer systematischen Dokumentation der Beratungsarbeit können Handlungsbedarfe (wie z. B. die Notwendigkeit der Einrichtung eines Rechtshilfefonds) überprüft und bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Dies gelingt jedoch nur mit einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Landesstelle, vgl. Punkt 1.2. Dafür haben wir in der aktuellen Wahlperiode 240.000 Euro pro Jahr gefordert.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir setzen zunächst auf eine grundlegende Aufgabenkritik, um auf dieser Basis den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, im Rahmen dieser Aufgabenkritik ist auch die Verankerung von Beratungsangeboten in der Fläche und die dafür erforderlichen Umsetzungsschritte mitzudenken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Brandenburg fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für das Sammeln und Bewerten von Informationen über bestehende Ungleichbehandlung spieklt die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eine wichtige Rolle. Auch für die Zukunft setzen wir u. a. auf den Austausch und das gute Zusammenspiel mit der Stelle der/des Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg. Diese Stelle hat zur Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg im Blick zu haben, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen sowie den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Gleiches gilt für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Land Brandenburg, die auch weiterhin mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zusammenarbeiten soll. Dabei wird die SPD alle beteiligten Stellen unterstützen. Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass das Verfahren bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an das Grundgesetz sowie Recht und Gesetz gebunden. Das Diskriminierungsverbot muss regelmäßig Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildungen sein.

Grundsätzlich sehen wir aus den vorgenannten Gründen die Notwendigkeit für ein Landesantidiskriminierungsgesetz und haben einen entsprechenden Entwurf in der aktuellen Wahlperiode eingebracht.
Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei konkrete Punkte hervorgehoben werden:
Für die die Sensibilisierung und Qualifizierung für die Belange von LSBTIQ*-Menschen wollen wir für die gesamte Verwaltung des Land Brandenburgs eine Handreichung erarbeiten und Beschäftigte entsprechend schulen.
Die von der Landesbeauftragten für die die Belange von Menschen mit Behinderung adressierten Beschwerden aufgrund von Diskriminierungserfahrungen, die behinderte Menschen im Land Brandenburg machen, dokumentieren in diesem Bereich ebenso dringenden Handlungsbedarf. Nicht hinnehmbar sind in diesem Zusammenhang Vorfälle, bei denen Menschen mit Behinderung von behördlicher Seite mündlich mitgeteilt wird, ihr Antrag auf Leistung müsse gar nicht erst gestellt werden, da er ohnehin abgelehnt werden würde. Wir halten es für sinnvoll in Landesbehörden ohne Beschwerdemanagement ein solches zu etablieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle muss die Aufgabenkritik der Antidiskriminierungsstellen stehen. Die Sensibilisierung aller Verwaltungsstellen für das Thema
Diskriminierung ist eine permanente Aufgabe und muss Inhalt von entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sein. Das von der
Antidiskriminierungsstelle zu entwickelnde Schulungsprogramm für die kundennahe Verwaltung muss ständig an die Verwaltungspraxis angepasst werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Brandenburgische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für den effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden wir ergreifen und ggf. auch Rechtsgrundlagen ändern bzw. schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Da wo Frauen unterrepräsentiert sind, setzen wir uns für eine fünfzig Prozent Quote ein, insbesondere in den Führungsebenen und Aufsichtsgremien. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wollen wir im Landesgleichstellungsgesetz ausbauen.
Wir befürworten die Etablierung beziehungsweise Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung von Beschwerdemanagement in Landesbehörden, vergleiche Antwort auf Frage 2.1. Dieses soll aus unserer Sicht nicht nur von den die Leistungen der jeweiligen Behörde in Anspruch nehmenden Bürger*innen in Anspruch genommen werden können, sondern ebenfalls von den dort Mitarbeitenden.
Die ausgewerteten Daten aus dem Beschwerdemanagement sollten im Sinne einer systematischen Dokumentation selbstverständlich in den regelmäßig zu erstellenden Bericht der Landesstelle für Chancengleichheit einfließen.
Wir gehen davon aus, dass gebündelte, mit qualifiziertem Fachpersonal ausgestattete Angebote vorzuziehen sind. Personalvertretungen sind vertrauenswürdige Ansprechpartner*innen vor Ort. Sie sind vom Grundsatz her für eine niederschwellige Beratung qualifiziert. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung ist es wichtig, sie gegebenenfalls in ihrer Diversity-Kompetenz weiter zu qualifizieren. Wir wollen die Beteiligungsrechte der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Landesverwaltung kommt als Arbeitgeberin eine besondere Rolle zu – sie hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Wo dies dennoch geschieht, ist es sofort abzustellen. Voraussetzung dafür ist der vertrauensvolle Umgang zwischen den
Mitarbeitern und den Vorgesetzten, die Landesregierung ist gehalten das dafür geeignete Betriebsklima zu schaffen und geeignete Instrumente, insbesondere einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte zu etablieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. In Berlin wurde für den Schul- und Kita-Bereich eine Antidiskriminierungsbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt. Inwiefern halten Sie eine solche Stelle für sinnvoll? Werden Sie eine ähnliche Stelle beim Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir halten ein funktionierendes Beschwerdemanagement für ein wichtiges Instrument. Studierende können sich bereits jetzt an entsprechende Stellen in den Universitäten wenden, wenn diese sich diskriminiert fühlen. Bereits jetzt ist an den Hochschulen des Landes Brandenburg z.B. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Hochschulleitung etabliert. Entsprechend sind die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. So sind beispielsweise bereits jetzt Gleichstellungsindikatoren in die Mittelvergabe integriert. Zum Abbau von Diskriminierungen ist etwa eine geschlechtergerechte Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit an Hochschulen Standard. Die Gleichstellung der Geschlechter wie auch die Familienorientierung sollen auf allen Ebenen der studentischen und wissenschaftlichen Arbeit weiter ausgebaut werden. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zum Abbau von Diskriminierungsformen geleistet. Wir haben im Land Brandenburg in den vergangenen Jahren bereits mehrere Stellen für Landesbeauftragte geschaffen, um Vielfalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzutreten. Hierzu zählt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus haben wir eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und Gründung der Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit des Vereins Opferperspektive e.V. unterstützt. Die zusätzliche Installation einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Schule und Kita würde voraussichtlich viele Schnittmengen zu der Arbeit der genannten Landesbeauftragten beinhalten. Zudem sind Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Schulstrukturen bei der Trägerschaft und Aufgabenverteilung nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen. Wir werden die Entwicklungen in Berlin allerdings interessiert verfolgen und streben einen Erfahrungsaustausch an.

Für Fälle von Diskriminierung und insbesondere Rassismus muss es an den Hochschulen weisungsfreie Beauftragte geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und die entsprechende Expertise aufweisen. Die Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir für Studierende durch landesrechtliche Vorgaben schließen. Die Belange von LSBTTIQ* sollen an den Hochschulen in Zukunft stärker Berücksichtigung finden. Die Angebote der Hochschulen für Geflüchtete begrüßen wir und setzen uns für deren Fortführung und Weiterentwicklung ein. Die Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung, die die Brandenburgische Landeshochschulrektorenkonferenz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterzeichnet haben, wollen wir verbindlicher ausgestalten. Die Hochschulen sollen sich Zielquoten für die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz geben. Außerdem wollen wir die Frauen- und Geschlechterforschung an Brandenburgischen Hochschulen stärken. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sollen, ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, mit einem Organklagerecht ausgestattet werden. Bei Wahrung der Selbstständigkeit der Schulen ermutigen wir sie, in Zusammenarbeit der innerschulischen Gremien und der kommunalen Schulträger ein schulinternes Qualitäts- und Beschwerdemanagement aufzubauen. Hierfür ist auch das Beraterinnen*- und Unterstützungssystems (BUSS) zu nutzen. Eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen und Kitas nach Berliner Vorbild halten wir auch für Brandenburg für sinnvoll, allerdings müsste sie im Rahmen der Anbindung an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über mehr Unabhängigkeit verfügen, als dies in Berlin der Fall ist.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Es ist im Interesse der Hochschulen und Schulen eine Diskriminierungsfreie Umgebung sicherzustellen, wir werden Schulen und Hochschulen beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen.

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Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für von Polizeigewalt Betroffene

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, damit gemeldete polizeiliche Übergriffe statistisch erfasst und dokumentiert werden?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die bestehenden innerinstitutionellen Einrichtungen halten wir für ausreichend.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

1. Die Linke will eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene oder Zeug*innen von rechtswidrigen Polizeihandlungen wenden können. Die Stelle soll mit den für ihre Arbeit notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet und dazu in der Lage sein, Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sichern. Die Beschwerdestelle soll regelmäßig über ihre Arbeit berichten.

2. Gemeldete polizeiliche Übergriffe sollen durch eine solche Beschwerdestelle statistisch erfasst und dokumentiert werden können.

3. Ein solcher „Schutz“ ist nach unserer Auffassung weder möglich noch tatsächlich notwendig.

Wir werden das hierfür erforderliche Maßnahmenpaket prüfen. Auseinandersetzungen führen oft zu wechselseitigen Anzeigen. Eine unabhängige Justiz klärt die Vorwürfe auf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Lage auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Mittlerweile suchen die unterschiedlichsten Beschäftigungsbereiche wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. nach Fachkräften; dabei sind auch Bürgerinnen und Bürger der EU willkommen. Die SPD wird sich zur Aufgabe machen, die vermutete Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern der EU auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenhang mit Arbeitsämtern/Jobcentern für das Land Brandenburg zu überprüfen und sich diesbezüglich u. a. mit der Stelle des/der Integrationsbeauftragten in Verbindung setzen. Eine solche Form der Diskriminierung lehnt die SPD entschieden ab.

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Unser politisches Ziel ist die diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb muss müssen die Ansprechpartner in Jobcentern /Arbeitsämtern umfassend und vollständig über die Rechte der Betroffenen informiert werden.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Ausbeutung und Benachteiligung auch bezüglich der Arbeitsbedingungen in Unternehmen. Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen ein, wie nicht zuletzt unsere Mindestlohnpolitik in den vergangenen Jahren gezeigt hat. Dies machen wir unabhängig von der Herkunft der Beschäftigten. Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel erfordert koordinierte und effektive Maßnahmen. Wir informieren daher schon jetzt in unseren vielfältigen Gesprächen über die vom BMAS geförderte Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Um die vom Land Brandenburg geförderte Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg bekannt zu machen, haben wir in dieser Legislaturperiode deren Vertreterinnen und Vertreter in den öffentlich tagenden Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingeladen. Die Fachstelle setzt sich für menschenwürdige und faire Arbeitsbedingungen für in Brandenburg arbeitende EU-Bürger*innen und Geflüchtete ein.

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Jegliche Verstöße gegen geltendes Recht sind wirksam zu verfolgen und zu ahnden, dafür müssen die erforderlichen Verbesserungen bei technischer Ausstattung und Personal in den zuständigen Behörden realisiert werden. Die Informationsangebote müssen ausgebaut werden.

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Information von Arbeitgeber*innen über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Brandenburg über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Art und Form der Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches.

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Es muss sichergestellt werden, dass Frauen der Zugang zu gesellschaftlichen oder beruflichen Positionen nicht aufgrund ihrer Lebensform verwehrt wird. Ein Kopftuchverbot stellt eine Einschränkung dar, die dazu führen kann, dass Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert werden. Dabei schränkt sowohl ein Kopftuchverbot als auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuches die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Menschen ein. Frauen sollen selbst und frei entscheiden können wie sie sich kleiden. Die freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion mit ein. Wir halten nichts von Verboten von religiös motivierter Bekleidung und sprechen uns daher gegen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage aus. Die Bekämpfung religiös bedingter Diskriminierungen stellt eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe dar, der die solidarische Einwanderungsgesellschaft gerecht werden muss. Daher gilt es, Aufklärungsmaßnahmen zu unterstützen. Wir haben eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und personell ausgestattet. Diese wollen wir künftig fortführen und stärken. Sie soll mit ihren Möglichkeiten, wie entsprechenden Kampagnen oder Beratungen über die Rechtslage aufklären und weiteren gesetzgeberischen Bedarf prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stehen Regelungen für die Durchsetzung konkreter Ansprüche, wie z. B. verbandsklageähnliche Instrumente oder konkrete Sanktionsmöglichkeiten bei nachgewiesenen Diskriminierungsfällen im Zentrum erforderlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetze sind einzuhalten. Wir werden potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf ihre Möglichkeiten nach dem AGG hinweisen.

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Schutz- und Präventionsstrukturen für Mädchen*

Eine bedarfsgerechte Infrastruktur in Bezug auf gynäkologische Praxen, Schwangerschaftsberatung sowie Beratungsstellen, die sich spezifisch an Mädchen* und junge Frauen* richten und die Themenfelder der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt sowie Missbrauchs- und Gewalterfahrungen abdecken, ist zwingend notwendig und muss aufgebaut werden.

  1. Wie werden Sie das Netz von Ansprechpartner*innen im Land fördern und ausbauen?
  2. Werden Sie Projekte zur Prävention von Gewalt an Mädchen* und Frauen* ausbauen?
  3. Werden Sie außerschulische Bildungsmaßnahmen zu den Themen Körper und Gesundheit fördern, um Körpernormen abzubauen und Essstörungen frühzeitig zu begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für die SPD hat der Schutz von allen in Brandenburg lebenden Mädchen und Frauen eine besondere Wichtigkeit. Dies unterstreichen wir mit den im Doppelhaushalt 2019/20 erhöhten jährlichen finanziellen Mitteln zur Unterstützung für Frauen mit Kindern in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig erhöht sich die Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen um jährlich 270.000 Euro. Auch in Zukunft wollen wir die „Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“ stärken und daran arbeiten, den Gewaltschutz für alle in Brandenburg lebenden Mädchen und Frauen wirksam und nachhaltig verbessern. Dies haben wir in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder untermauert. Explizit haben wir hierin die Prävention und Bekämpfung besonders von häuslicher Gewalt in den Blick genommen. Das beinhaltet den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe. Wir vertrauen der Kompetenz der Brandenburger Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, der Hebammenhilfe, die wir mit Hilfe eines Aktionsplanes finanziell unterstützen, wie auch des Brandenburger „Bündnisses Gesund Aufwachsen“, bei dem sich landesweit Partner dem gemeinsamen Ziel widmen, allen Kindern und Jugendlichen mehr Chancen für ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Schutz vor Gewalt ist essenziell – hierzu müssen die geeigneten Instrumente etabliert werden. Die unter Punkt 3 genannten Maßnahmen sollten bereits in den Schulen Unterrichtsbestandteil werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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