Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für begleitete minderjährige Flüchtlinge In Asylverfahren und mit Duldung

Allen geflüchteten Kindern stehen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zu, dennoch sind vor allem begleitete minderjährige Geflüchtete, die mit ihren Eltern in Gemeinschaftsunterkünften leben, häufig von diesen Leistungen ausgeschlossen.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Jugendämtern in den Kreisen die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um eine aufsuchende, niedrigschwellige Beratung in Gemeinschaftsunterkünften anzubieten?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Zugang zu SGB VIII-Leistungen für alle geflüchteten Kinder zu gewährleisten, um so ihren sozialpädagogischen Bedarfen Rechnung zu tragen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die deutliche Zunahme von unbegleitet eingereisten Kindern und Jugendlichen im Land stellte die Landesregierung, freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor neue Aufgaben. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für unbegleitete ausländische Minderjährige von der Inobhutnahme bis hin zum Übergangsmanagement in Ausbildung und ggf. Beruf in der Verantwortung. Für uns ist klar: Den unbegleiteten Minderjährigen sind ein sicherer Ort und Lebensperspektiven zu gewähren: Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehören u.a. bestehende Bindungen und Beziehungen mit der Frage nach Möglichkeiten der Familienzusammenführung abzuklären, die körperlichen, kognitiven und psychischen Entwicklung einzuschätzen, die medizinische Versorgung zu veranlassen, ggf. psychologische/psychotherapeutische Hilfen zu ermöglichen, einen Vormund bestallen zu lassen, den Spracherwerb zu ermöglichen und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche schulische bzw. berufliche Integration zu schaffen. Dabei wird auch geprüft, ob und welche weiteren Jugendhilfeleistungen für die individuelle Entwicklung und Integration geeignet scheinen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir haben den Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt, um allen geflüchteten Kindern den Zugang zum SGB VIII zu gewährleisten. Die Leistungen stehen allen Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII zu.

1) ja
2) durch einen Ausbau der Betreuung, Qualifizierungsmaßnahmen und Bürokratieabbau, um die Genehmigung entsprechender Maßnahmen zu vereinfachen

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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